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ZustVVLF - Zuständigkeitsverordnung Veterinärwesen, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung
Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten von Behörden der Landesverwaltung im Veterinärwesen und bei der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung
- Hessen -
Vom 8. November 2010
(GVBl. I Nr. 19 vom 25.11.2010 S. 354; 17.11.2015 S. 398 15; 05.09.2019 S. 236 19; 08.12.2021 S. 843 21)
§ 1 Grundsatz und allgemeine Zuständigkeitsregelungen 15 21
Aufgrund des
verordnet die Ministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:
(1) Diese Verordnung regelt von § 1 Abs. 1 des Gesetzes zum Vollzug von Aufgaben auf den Gebieten des Veterinärwesens, der Lebensmittelüberwachung und der Ernährungssicherstellung und -vorsorge vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 229, 232), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2019 (GVBl. S. 430), abweichende Zuständigkeiten.
(2) Zuständige Behörde auf den Gebieten des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung ist das hierfür zuständige Ministerium, soweit nach bundesrechtlichen Vorschriften die oberste Landesbehörde zuständig ist und in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist; dies gilt nicht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.
(3) Die nach dieser Verordnung für den Erlass eines Verwaltungsaktes zuständige Behörde ist auch für dessen Aufhebung, Beendigung, Widerruf, Rücknahme, Entzug, oder die sonstige Regelung, durch die der Verwaltungsakt seine Wirksamkeit teilweise oder ganz verliert, sowie dessen Aussetzung zuständig.
§ 2 Tierseuchenrechtliche Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union; Tierische Nebenprodukte 15 21
(1) Zuständige Behörde für die
(Stand: 18.01.2022)
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