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Änderungstext
Informationswege und Maßnahmen bei Arzneimittelzwischenfällen
- Hessen -
Vom 20. November 2017
(StAnz. Nr. 50 vom 11.12.2017 S. 1417)
Bezug: Erlass vom 20. April 2016 (StAnz. S. 423)
In dem Erlass ist in Nr. 3.3 der Absatz 2 wie folgt zu ändern:
alt | neu |
Auf den Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur Berichtspflicht der Dienststellen vom 14. September 2012 (StAnz. S. 1119) weise ich in diesem Zusammenhang hin. | Auf den Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur Berichtspflicht der Dienststellen vom 26. September 2017 (StAnz. S. 995) weise ich in diesem Zusammenhang hin. |
Ich bitte die Änderung zu beachten.
ID 172048
ENDE |
(Stand: 20.01.2025)
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