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Regelwerk

Änderungstext

Informationswege und Maßnahmen bei Arzneimittelzwischenfällen
- Hessen -

Vom 20. November 2017
(StAnz. Nr. 50 vom 11.12.2017 S. 1417)


Bezug: Erlass vom 20. April 2016 (StAnz. S. 423)

In dem Erlass ist in Nr. 3.3 der Absatz 2 wie folgt zu ändern:

alt neu
Auf den Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur Berichtspflicht der Dienststellen vom 14. September 2012 (StAnz. S. 1119) weise ich in diesem Zusammenhang hin.  Auf den Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur Berichtspflicht der Dienststellen vom 26. September 2017 (StAnz. S. 995) weise ich in diesem Zusammenhang hin.

Ich bitte die Änderung zu beachten.

ID 172048

ENDE

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