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Landesverordnung zur Anpassung landwirtschaftlicher und naturschutzrechtlicher Landesverordnungen an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680
- Schleswig-Holstein -
Vom 5. Juli 2018
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 12 vom 26.07.2018 S. 394)
Aufgrund von
verordnet die Landesregierung:
Artikel 1
Änderung der Landesverordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger
Die Landesverordnung über Meldepflichten in Bezug auf Wirtschaftsdünger vom 18. Mai 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 126, ber. S. 158) wird wie folgt geändert:
1. § 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden die Worte "die von der zuständigen Stelle hierfür erstellte Datenbank" durch die Worte "das von der zuständigen Stelle hierfür erstellte Dateisystem" ersetzt,
b) in Satz 2 werden die Worte "der Datenbank" durch die Worte "des Dateisystems" ersetzt,
c) in Satz 3 werden die Worte "die von der zuständigen Stelle hierfür erstellte Datenbank" durch die Worte "das von der zuständigen Stelle hierfür erstellte Dateisystem" ersetzt.
2. § 3 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 2 werden die Worte "untereinander auszutauschen" durch die Worte "wechselseitig durch Übermittlung offenzulegen" ersetzt,
b) in Satz 3 wird die Angabe " § 8 Absatz 2 des Landesdatenschutzgesetzes vom 9. Februar 2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 169), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 105)" durch die Angabe " § 7 Absatz 4 des Landesdatenschutzgesetzes vom 2. Mai 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 162)" ersetzt.
Artikel 2
Änderung der Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung
Die Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung vom 28. März 2017 (GVOBl. Schl.-H. S. 223) wird wie folgt geändert:
In § 7 Absatz 3 Satz 1 werden die Worte "eine zentrale Datenbank" durch "ein zentrales Dateisystem" ersetzt.
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 25. Mai 2018 in Kraft.
ID 181329
ENDE |
(Stand: 16.08.2018)
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