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BfR-Empfehlungen für Materialien im Lebensmittelkontakt
XLVI. Vernetztes Polyethylen
Gesundheitliche Beurteilung von Materialien und Gegenständen für den Lebensmittelkontakt im Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
- Stand vom 01.01.2010 -
(Bundesgesundheitsbl. Nr. 1/2010 S. 86)
Gegen die Verwendung von vernetztem Polyethylen bei der Herstellung von Bedarfsgegenständen im Sinne von § 2 Abs. 6 Nr. 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches bestehen keine Bedenken, sofern die Bedarfsgegenstände sich für die vorgesehene Verwendung eignen und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
A. Mit Peroxiden vernetztes Polyethylen
Die Fertigerzeugnisse dürfen insgesamt höchstens 0,2 % an Umsetzungsprodukten dieser Stoffe enthalten.
B. Physikalisch (durch beschleunigte Elektronen) vernetztes Polyethylen
Natriumdioctylsulfobernsteinsäureester, höchstens 1,0 %
Polyoxyethylenlaurylether, höchstens 1,0 %.
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1) Empfehlung III. "Polyethylen"
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(Stand: 07.03.2025)
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