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BfR-Empfehlungen für Materialien im Lebensmittelkontakt
XLVII. Spielzeug aus Kunststoffen und anderen Polymeren sowie aus Papier, Karton und Pappe
Gesundheitliche Beurteilung von Materialien und Gegenständen für den Lebensmittelkontakt im Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
- Stand vom 01.01.2003 -
(Bundesgesundheitsbl. Nr. 8/1998 S. 360)
Diese Empfehlung gilt sowohl für Spielzeug, das dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden, als auch für Spielzeug, das für Kinder unter 36 Monaten vorgesehen ist und daher erfahrungsgemäß oder vorhersehbar in den Mund genommen wird.
Die für Spielzeug geltenden Rechtsvorschriften und Normen sind in Anhang I aufgeführt Diese Empfehlung dient dem vorbeugenden Verbraucherschutz. Sie ist keine Rechtsnorm. Bei Einhaltung der Empfehlung ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand davon auszugehen, dass Spielzeug bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung im Hinblick auf die aufgeführten stofflichen Kriterien die Gesundheit nicht gefährdet.
Es wird empfohlen, folgendes zu berücksichtigen:
Rechtsvorschriften und Normen für Spielzeug |
Anhang I |
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
Bedarfsgegenständeverordnung
Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug DIN EN 71 Sicherheit von Spielzeug
Teil 1 Mechanische und physikalische EigenschaftenTeil 2 Entflammbarkeit von Spielzeug
Teil 3 Migration bestimmter Elemente
Teil 4 Experimentierkasten für chemische und ähnliche Versuche
Teil 5 Chemisches Spielzeug (Sets), ausgenommen Experimentierkästen
Teil 6 Graphisches Symbol zur Kennzeichnung mit einem altersgruppenbezogenen Warnhinweis
Teil 7 Fingermalfarben, Anforderungen und Prüfverfahren;
Anforderungen an Bedarfsgegenstände für den Lebensmittelkontakt | Anhang II |
Verordnung 1935/2004/EG über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
Bedarfsgegenständeverordnung
Verordnung (EU) Nr. 10/2011
Empfehlungen des Bundesinstitutes für Risikobewertung zur gesundheitlichen Beurteilung von Kunststoffen und anderen Polymeren sowie Papier, Karton und Pappe im Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, die Empfehlung IX "Farbmittel zum Einfärben von Kunststoffen" ist ausgenommen.
Bedingungen für die Prüfung von Migrationsgrenzwerten | Anhang III |
Die Prüfung erfolgt bei einstündigem Kontakt bei 40 °C unter Verwendung von destilliertem Wasser als Prüfflüssigkeit. Für Spielzeug in Form von Beißringen beträgt die Prüfdauer abweichend hiervon 24 Stunden.
Prüfung des Übergangs von Farbstoffen und optischen Aufhellern (Speichel- und Schweißechtheit) |
Anhang IV |
Die Prüfung der Speichel- und Schweißechtheit erfolgt nach der DIN 53.160-1 und 53.160-2, es sollte die Stufe 5 des Graumaßstabes nach DIN EN 20105-A03 erreicht werden. Der Übergang von optischen Aufhellern wird nach der DIN EN 648 geprüft, es sollte die Bewertungsstufe 5 erreicht werden
Liste der Amine 2 | Anhang V |
Amine | CAS-Nr |
4-Aminobiphenyl | 00092-67-1 |
Benzidin | 00092-87-5 |
4-Chlor-otoluidin | 00095-69-2 |
2-Naphthylamin | 00091-59-8 |
o-Aminoazotoluol | 00097-56-3 |
2-Amino-4-nitrotoluol | 00099-55-8 |
p-Chloranilin | 00106-47-8 |
2,4-Diaminoanisol | 00615-05-4 |
4,4"-Diaminodiphenylmethan | 00101-77-9 |
3,3"-Dichlorbenzidin | 00091-94-1 |
3,3"-Dimethoxybenzidin |
(Stand: 07.03.2025)
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