Regelwerk; Lebensmittel & Bedarfsgegenstände
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Verbot der Verbringung von mit bestimmten Rückständen belasteten, lebensmittelliefernden Tieren
§ 3 Verbote der Verbringung auf Grund von Schutzmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
§ 4 Amtliche Kontrollen auf Grund von Schutzmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union