Regelwerk; Lebensmittel & Bedarfsgegenstände

LFVV
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§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Verbot der Verbringung von mit bestimmten Rückständen belasteten, lebensmittelliefernden Tieren

§ 3 Verbote der Verbringung auf Grund von Schutzmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union

§ 4 Amtliche Kontrollen auf Grund von Schutzmaßnahmen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union

§ 5