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Änderungstext
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein
Vom 18. Oktober 2024
(BGBl. I Nr. 317 vom 24.10.2024)
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft verordnet auf Grund
Die Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein vom 4. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 304) wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein | "WeinFöGewV - Weinförderverordnung Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein". |
2. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu Abschnitt 1 wird wie folgt gefasst:
"Allgemeines".
b) In der Angabe zu § 1 wird das Wort "Zuständigkeiten" durch das Wort "Gegenstand" ersetzt.
c) In der Angabe zu Abschnitt 2 wird das Wort "Einzelne" durch die Wörter "Förderung von" ersetzt.
d) Die Angabe zu Unterabschnitt 1 wird gestrichen.
e) Die Angaben zu den §§ 3 bis 12 werden wie folgt gefasst:
" § 3 Zuständige Stellen
§ 4 Antragsverfahren
§ 5 Antragsinhalt
§ 6 Auswahlverfahren
§ 7 Vorschusszahlungen und Sicherheitsleistungen
§ 8 Förderfähigkeit von maßnahmenbezogenen Kosten
§ 9 Förderfähigkeit von Personalkosten
§ 10 Förderfähigkeit von Verwaltungskosten
§ 11 Förderfähigkeit der Umsatzsteuer
§ 12 Mindestparzellengröße bei der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen".
f) Die Angabe zu Unterabschnitt 2 wird gestrichen.
g) Die Angabe zu § 13 wird wie folgt gefasst:
" § 13 Zweckbindungsfrist".
h) Die Angabe zu Unterabschnitt 3 wird gestrichen.
i) Die Angaben zu den §§ 14 und 15 werden wie folgt gefasst:
" § 14 Dauer der Förderung
§ 15 Änderungen von Maßnahmen".
j) Die Angabe zu § 19 wird wie folgt gefasst:
" § 19 Allgemeines".
k) Die Angabe zu § 29 wird wie folgt gefasst:
" § 29 Kürzung von Förderbeträgen".
l) In der Angabe zu § 30 wird die Angabe " § 2 Absatz 1" durch die Wörter " § 1 Absatz 2 Nummer 1" ersetzt.
3. Die Überschrift von Abschnitt 1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
Abschnitt 1 Allgemein |
"Abschnitt 1 Allgemeines". |
4. § 1 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 1 Anwendungsbereich und Zuständigkeiten | " § 1 Anwendungsbereich und Gegenstand". |
b) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) In Nummer 1 werden die Wörter", die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2023/813 (ABl. L 102 vom 17.04.2023 S. 1) geändert worden ist" durch die Wörter "in der jeweils geltenden Fassung, und" ersetzt.
bb) Nummer 2
2. für die Durchführung des nationalen Strategieplans zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Strategieplan) und
wird aufgehoben.
cc) Nummer 3 wird Nummer 2.
c) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
(Stand: 20.01.2025)
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