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Änderungstext
Dritte Verordnung zur Änderung der Verfütterungsverbots-Verordnung
Vom 26. Juni 2001
(BGBl. I Nr. 30 vom 28.06.2001 S. 1305)
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verordnet
Artikel 1
§ 5 der Verfütterungsverbots-Verordnung vom 27. Dezember 2000 (BAnz. S. 24069), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. April 2001 (BAnz. S. 6813) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. In Absatz 1 wird die Absatzbezeichnung "(1)" gestrichen.
2. Absatz 2
(2) Sie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2001 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrats etwas anderes verordnet wird.
wird aufgehoben.
Artikel 2
(Stand: 20.01.2025)
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