Regelwerk

37. BImSchV
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Teil 1
Allgemeiner Teil

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Teil 2
Anforderungen an erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

§ 3 Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs

§ 4 Anerkennung von Strom, der über einen Direktanschluss von Stromerzeugungsanlagen bezogen wird

§ 5 Anerkennung von Strom aus dem Netz

§ 6 Zusätzliche Stromerzeugung

§ 7 Zeitliche Korrelation

§ 8 Geografische Korrelation

§ 9 Anerkennung von Strom aus dem Netz in Sonderfällen

§ 10 Treibhausgaseinsparungen

§ 11 Mitverarbeitung von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs

Teil 3
Anforderungen an mitverarbeitete biogene Öle und biogenen Wasserstoff

§ 12 Anrechenbarkeit von mitverarbeiteten biogenen Ölen

§ 13 Anrechenbarkeit von biogenem Wasserstoff

Teil 4
Nachweise

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 14 Anerkannte Nachweise

§ 15 Vorlage der Nachweise

Abschnitt 2
Nachweise für die Anrechenbarkeit von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs

§ 16 Ausstellung von Nachweisen

§ 17 Inhalt und Form der Nachweise

§ 18 Dokumentation der Lieferung in Massenbilanzsystemen

§ 19 Anforderungen an Massenbilanzsysteme

§ 20 Fehlende oder nicht ausreichende Angaben

§ 21 Weitere anerkannte Nachweise

§ 22 Teilnachweise

§ 23 Unwirksamkeit von Nachweisen

Abschnitt 3
Zertifikate für Schnittstellen und Lieferanten von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs

§ 24 Anerkannte Zertifikate

§ 25 Ausstellung von Zertifikaten

§ 26 Inhalt der Zertifikate

§ 27 Unwirksamkeit von Zertifikaten

§ 28 Gültigkeit der Zertifikate

§ 29 Weitere anerkannte Zertifikate

Abschnitt 4
Zertifizierungsstellen

Unterabschnitt 1
Anerkennung von Zertifizierungsstellen

§ 30 Anerkannte Zertifizierungsstellen

§ 31 Anerkennung von Zertifizierungsstellen

§ 32 Verfahren zur Anerkennung

§ 33 Inhalt der Anerkennung

§ 34 Erlöschen der Anerkennung

§ 35 Widerruf der Anerkennung

§ 36 Weitere anerkannte Zertifizierungsstellen

Unterabschnitt 2
Aufgaben von Zertifizierungsstellen

§ 37 Führen von Verzeichnissen

§ 38 Kontrolle von Schnittstellen und Lieferanten

§ 39 Mitteilungen und Berichte über Kontrollen

§ 40 Weitere Berichte und Mitteilungen

§ 41 Aufbewahrung, Umgang mit Informationen

Unterabschnitt 3
Überwachung von Zertifizierungsstellen

§ 42 Überwachung und Maßnahmen

Unterabschnitt 4
Vorläufige Anerkennung

§ 43 Vorläufige Anerkennung von Zertifizierungsstellen

Teil 5
Zentrales Register und elektronische Datenbank

§ 44 Register für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs

§ 45 Datenabgleich

Teil 6
Datenverarbeitung, Berichtspflichten, behördliches Verfahren

§ 46 Auskunftsrecht der zuständigen Behörde

§ 47 Evaluierung und Bestandsschutz

§ 48 Datenübermittlung

§ 49 Zuständigkeiten

§ 50 Verfahren vor der zuständigen Behörde

§ 51 Muster und Vordrucke

§ 52 Informationsaustausch

§ 53 Übergangsvorschrift

§ 54 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz