GIRL - NRW
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1. Allgemeines
2. Anforderungen an die Begrenzung und Ableitung der Geruchsemissionen
3. Beurteilungskriterien
3.1 Immissionswerte
Tabelle 1: Immissionswerte IW für verschiedene Nutzungsgebiete
3.2 Anwendung der Immissionswerte
3.3 Erheblichkeit der Immissionsbeiträge
4. Ermittlung der Kenngrößen der Geruchsimmission
4.1 Allgemeines
Tabelle 2: Methoden zur Ermittlung der Geruchsimmission
4.2 Ermittlung im Genehmigungsverfahren
4.3 Ermittlung im Überwachungsverfahren
4.4 Kenngröße für die vorhandene Belastung
4.4.1 Allgemeines
Tabelle 3: Auflistung der Korrekturfaktoren k
4.4.2 Beurteilungsgebiet
4.4.3 Beurteilungsfläche
4.4.4 Messhöhe
4.4.5 Messzeitraum
4.4.6 Messpunkte
4.4.7 Messverfahren und Messhäufigkeit
4.5 Kenngröße für die zu erwartende Zusatzbelastung
4.6 Auswertung
Tabelle 4: Gewichtungsfaktoren f für die einzelnen Tierarten
5. Beurteilung im Einzelfall
Für die Beurteilung, ob schädliche Umwelteinwirkungen durch Geruchsimmissionen hervorgerufen werden, ist ein Vergleich der nach dieser Richtlinie zu ermittelnden Kenngrößen mit den in Tabelle 1 festgelegten Immissionswerten nicht ausreichend, wenn
6. Anhänge, Anlagen, Muster
7. Inkrafttreten
Anhang A Datenaufnahmebogen für Geruchsbegehungen
Anhang B Angaben zur Eignung der Prüferinnen und Prüfer und zur Laboreignung für Olfaktometrie und Begehung
Tabelle 1: Ergebnismatrix des Eignungstests einer Prüferin/eines Prüfers (mindestens 10, maximal 20 Schwellenschätzungen)
Tabelle 2: Zusammenfassung der Ergebnisse der Eignungstests der Prüferinnen und Prüfer
Tabelle 3: Laboreignung (sensorische Gesamtqualität) (mindestens 10 Prüfergebnisse aus den letzten 12 Monaten)
Anhang C Anforderungen an das olfaktometrische Messverfahren zur Ermittlung von Geruchsemissionen