Regelwerk, Immissionsschutz

ZuG 2012
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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck des Gesetzes

§ 2 Anwendungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Mengenplanung

§ 4 Nationale Emissionsziele

§ 5 Reserve

Abschnitt 3
Zuteilungsregeln

§ 6 Zuteilung für bestehende Industrieanlagen mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002

§ 7 Zuteilung für bestehende Anlagen der Energiewirtschaft mit Inbetriebnahme bis zum 31. Dezember 2002

§ 8 Zuteilung für bestehende Anlagen mit Inbetriebnahme in den Jahren 2003 bis 2007

§ 9 Zuteilung für Neuanlagen

§ 10 Einstellung des Betriebes von Anlagen

§ 11 Kuppelgas

§ 12 Besondere Härtefallregelung

§ 13 Nähere Bestimmung der Berechnung der Zuteilung

§ 14 Antragsfristen

§ 15 Überprüfung von Angaben

§ 16 Kostenlose Zuteilung

Abschnitt 4
Ausgabe und Abgabe von Berechtigungen

§ 17 Ausgabe

§ 18 Erfüllung der Abgabepflicht

Abschnitt 5
Veräußerung von Berechtigungen

§ 19 Umfang und Verwendung

§ 20 Aufkommen

§ 21 Verfahren

Abschnitt 6
Gemeinsame Vorschriften

§ 22 Bußgeldvorschriften

§ 23 Zuständige Behörde

Anhang 1 Berechnungsformeln

Anhang 2 (zu § 9 Abs. 3 und § 12 Abs. 1)
Vergleichbarkeit von Anlagen

Anhang 3 (zu § 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 Satz 1)

Teil A Produktbezogene Emissionswerte

I. Anlagen zur Stromproduktion, zur Erzeugung von Wellenarbeit und zur Erzeugung von Wärme (thermische Energie)

II. Neuanlagen zur Herstellung von Zement und zur Herstellung von Glas

III. Neuanlagen zur Herstellung von Keramik

Teil B Anwendungsregeln für die Zuteilung nach den §§ 8 und 9

Anhang 4 (zu § 3 Abs. 2 Nr. 8 in Verbindung mit § 8 und § 9)
Vollbenutzungsstunden

Anhang 4 Vollbenutzungsstunden

I. Vollbenutzungsstunden

II. Berechnung des Standardauslastungsfaktors und Zuordnung von Vollbenutzungsstunden

Anhang 5 Anteilige Kürzung der Zuteilungsmenge entsprechend dem Effizienzstandard der Anlage

1. Grundsatz

2. Produktstandards für die Berechnung der anteiligen Kürzung

3. Bestimmung des Referenzjahres

4.