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Änderungstext
Gesetz zur Änderung des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt
- Sachsen-Anhalt -
Vom 2. Juli 2024
(GVBl. LSa Nr. 13 vom 16.07.2024 S. 196)
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit nach Gegenzeichnung ausgefertigt wird und zu verkünden ist:
§ 8 Abs. 1 Satz 3 des Landeswaldgesetzes Sachsen-Anhalt vom 25. Februar 2016 (GVBl. LSa S. 77), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2019 (GVBl. LSa S. 946),
Eine Umwandlung zur Errichtung von Windenergieanlagen ist nicht zulässig.
wird aufgehoben.
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID: 241721
ENDE |
(Stand: 26.07.2024)
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