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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Novellierung des Landesjagdrechts
- Mecklenburg-Vorpommern -

Vom 19. März 2024
(GVOBl. Nr. 7 vom 28.03.2024 S. 74)


Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Landesjagdgesetzes

Das Landesjagdgesetz vom 22. März 2000 (GVOBl. M-V S. 126), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. April 2020 (GVOBl. M-V S. 183, 184) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a) Die Angabe zu § 3 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 3 Eigenjagdbezirke " § 3 Eigenjagdbezirke; Verordnungsermächtigung".

b) Die Angabe zu § 8 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 8 Jagdgenossenschaft " § 8 Jagdgenossenschaft; Verordnungsermächtigung".

c) Die Angabe zu § 14 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 14 Tod des Jagdpächters " § 14 Tod der Jagdpächterin oder des Jagdpächters".

d) Die Angabe zu § 16 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 16 Jagdscheingebühren und Jagdabgabe " § 16 Jagdscheingebühren und Jagdabgabe; Verordnungsermächtigung".

e) Nach der Angabe zu § 19 wird folgende Angabe angefügt:

" § 19a Gesellschaftsjagden".

f) Die Angabe zu § 20 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 20 Jagd in Nationalparken, Natur- und Wildschutzgebieten " § 20 Jagd in Nationalparken, Natur- und Wildschutzgebieten; Verordnungsermächtigung".

g) Die Angabe zu § 22 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 22 Sachliche Verbote " § 22 Sachliche Verbote; Verordnungsermächtigung".

h) Die Angabe zu § 26 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 26 Jagdbare Tiere " § 26 Jagdbare Tiere; Verordnungsermächtigung".

i) Die Angabe zu § 27 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 27 Wildschadensausgleichskasse " § 27 Wildschadensausgleichskasse; Verordnungsermächtigung".

j) Die Angabe zu § 28 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 28 Verfahren in Wild- und Jagdschadenssachen " § 28 Verfahren in Wild- und Jagdschadenssachen; Verordnungsermächtigung".

k) Die Angabe zu § 33 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 33 Krankgeschossenes Schalenwild " § 33 (weggefallen)".

l) Die Angabe zu § 34 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 34 Anderes krankgeschossenes Wild " § 34 (weggefallen)".

m) Die Angabe zu § 35 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 35 Jagdhundeeinsatz " § 35 Jagdhundeeinsatz; Verordnungsermächtigung".

n) Die Angabe zu § 37 wird wie folgt gefasst:

alt neu
§ 37 Kreisjägermeister " § 37 Kreisjägermeisterin oder Kreisjägermeister".

o) Die Angabe zu § 43 wird wie folgt gefasst:

alt neu

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(Stand: 02.04.2024)

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