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Änderungstext
Gesetz zur Novellierung des Landesjagdrechts
- Mecklenburg-Vorpommern -
Vom 19. März 2024
(GVOBl. Nr. 7 vom 28.03.2024 S. 74)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Landesjagdgesetzes
Das Landesjagdgesetz vom 22. März 2000 (GVOBl. M-V S. 126), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. April 2020 (GVOBl. M-V S. 183, 184) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) Die Angabe zu § 3 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 3 Eigenjagdbezirke | " § 3 Eigenjagdbezirke; Verordnungsermächtigung". |
b) Die Angabe zu § 8 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 8 Jagdgenossenschaft | " § 8 Jagdgenossenschaft; Verordnungsermächtigung". |
c) Die Angabe zu § 14 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 14 Tod des Jagdpächters | " § 14 Tod der Jagdpächterin oder des Jagdpächters". |
d) Die Angabe zu § 16 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 16 Jagdscheingebühren und Jagdabgabe | " § 16 Jagdscheingebühren und Jagdabgabe; Verordnungsermächtigung". |
e) Nach der Angabe zu § 19 wird folgende Angabe angefügt:
" § 19a Gesellschaftsjagden".
f) Die Angabe zu § 20 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 20 Jagd in Nationalparken, Natur- und Wildschutzgebieten | " § 20 Jagd in Nationalparken, Natur- und Wildschutzgebieten; Verordnungsermächtigung". |
g) Die Angabe zu § 22 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 22 Sachliche Verbote | " § 22 Sachliche Verbote; Verordnungsermächtigung". |
h) Die Angabe zu § 26 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 26 Jagdbare Tiere | " § 26 Jagdbare Tiere; Verordnungsermächtigung". |
i) Die Angabe zu § 27 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 27 Wildschadensausgleichskasse | " § 27 Wildschadensausgleichskasse; Verordnungsermächtigung". |
j) Die Angabe zu § 28 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 28 Verfahren in Wild- und Jagdschadenssachen | " § 28 Verfahren in Wild- und Jagdschadenssachen; Verordnungsermächtigung". |
k) Die Angabe zu § 33 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 33 Krankgeschossenes Schalenwild | " § 33 (weggefallen)". |
l) Die Angabe zu § 34 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 34 Anderes krankgeschossenes Wild | " § 34 (weggefallen)". |
m) Die Angabe zu § 35 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 35 Jagdhundeeinsatz | " § 35 Jagdhundeeinsatz; Verordnungsermächtigung". |
n) Die Angabe zu § 37 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
§ 37 Kreisjägermeister | " § 37 Kreisjägermeisterin oder Kreisjägermeister". |
o) Die Angabe zu § 43 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
(Stand: 02.04.2024)
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