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Regelwerk

HegeplanVO - Hegeplanverordnung
Verordnung über die Hegepläne

- Nordrhein-Westfalen -

Vom 19. April 2010
(GV.NRW Nr. 16 vom 07.05.2010 S. 268; 17.10.2014 S. 682; 29.11.2016 S. 1040; 11.12.2018 S. 727 18)
Gl.-.Nr.: 793



Auf Grund des § 30a Absatz 1 und 4 des Landesfischereigesetzes ( LFischG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juni 1994(GV. NRW. S.516, ber. S. 864), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Februar 2010(GV. NRW. S.137), wird nach Anhörung des zuständigen Landtagsausschusses und nach Anhörung des Beirates für das Fischereiwesen verordnet:

§ 1

Gewässer oder Gewässersysteme mit besonderer fischereilicher und ökologischer Bedeutung, für die die Fischereiberechtigten gemäß § 30a Absatz 1 LFischG Hegepläne aufzustellen haben, sind in der Anlage aufgeführt.

§ 2

Für die Mindestinhalte der Hegepläne werden gemäß § 30a Absatz 4 LFischG folgende Angaben festgelegt:

  1. Allgemein: Adresse der Antragsteller, Bezeichnung, Erstelldatum und beantragte Laufzeit des Hegeplans, Fischereibezirk;
  2. Gewässer: Bezeichnung des Hauptgewässers; Lageplan und geschätzte Länge des Hauptgewässers und der Nebengewässer; Beschreibung des vorherrschenden Gewässertyps (Bach oder Fluss des Berg- oder Flachlandes); Beschreibung von Gewässertyp-Abweichungen für fischereilich oder ökologisch bedeutende Abschnitte oder Nebengewässer;
  3. Fischbestand: Häufigkeit der Fische und Neunaugen (massenhaft / häufig / mäßig / gering), Erfassungsmethode (Angelfischerei / Elektrofischerei / Berufsfischerei / umfassende biologische Untersuchung);
  4. Hegemaßnahmen: Erfolgte und geplante Besatzmaßnahmen nach Fischart, Größenklassen und Menge, Angaben zu § 3 Absatz 2 Buchstaben a bis e LFischG, vermutete Defizite und Ursachen, Vorschläge für Verbesserungsmaßnahmen je Habitat und Besatzmaßnahme, Maßnahmen zur Umsetzung der Hegepläne unter Berücksichtigung angrenzender Fischereibezirke;
  5. Fischfang: Zahl der Angler und der ausgegebenen Erlaubnisscheine je Hegeplangewässer und Jahr (bei Erlaubnisscheinen für mehrere Gewässer nur anteilige Erlaubnisscheine), Ertragseinschätzung (für die Ausgabe der Erlaubnisscheine), Statistik der gefangenen Fische (Art, Menge, Größe) je Kalenderjahr und der benutzten Fanggeräte, Beschränkungen, soweit abweichend von den Mindestbestimmungen der Landesfischereiordnung (Fanggeräte, -mengen, -maße, -zeiten, -orte).

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten 18

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft.

Gleichzeitig tritt die Ordnungsbehördliche Verordnung zu § 30a Landesfischereigesetz (Hegeplanverordnung) vom 12. Dezember 1997 (GV. NRW. 1998 S.28) außer Kraft.

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Gewässer oder Gewässersysteme mit besonderer fischereirechtlicher und ökologischer Bedeutung, für die Hegepläne gem. § 30a Abs. 1 LfischG aufzustellen sind  Anlage
(zu § 1)
Nr. Gewässer/Gewässersystem Naturraum Regierungsbezirk
1 Agger, von km 25,56 an der Einmündung des Schlingenbachs von links und unterhalb der Staustufe Ehreshoven II in Overrath-Wilkenrath (GEKa 5009 Overath) bis zur Mündung in die Sieg mitSülz, beginnend ab Zusammenfluss Kürtener und Lindlarer Sülz bis zur Mündung in die Agger VI - Süderbergland Köln
2 Diemel von Diemeltalsperre bis Landesgrenze in Marsberg-Westheim mitHoppecke von Quelle bis Mündung in die Diemel IV - Weserbergland Arnsberg
3 Dinkel von Quelle bis Landesgrenze III - Westfälische Bucht Münster
4 Emmer von Quelle bis Landesgrenze südlich von Bad Pyrmont IV - Weserbergland Detmold
5 Ems von Warendorf-Telgte km 239,65 bis Landesgrenze bei km 171,80 (GK 4012 Telgte) III - Westfälische Bucht Münster
6 Erft von Quelle bis Mündung in den Rhein II - Niederrheinische

Bucht

Köln
7 Große Aue von Quelle in Holzhausen- Krollag bis Landesgrenze III - Westfälische Bucht Detmold
8 Issumer Fleuth von km 24,59 in Issum
(GK 4404 Issum) bis Mündung in Niers bei Nierskm 43,03 in Kevelaer (GK 4403 Geldern)
1 - Niederrheinisches Tiefland Düsseldorf
9 Lippe von Quelle bis Paderborn, km 201,21 vor Lippesee Sande (GK 4218 Paderborn) III - Westfälische Bucht Detmold
10 Urft bis Mündung in Urfttalsperre bei km 11,50 in Schleiden-Gmünd (GK 5404 Schleiden) mit. Olef von Oleftalsperre bis Mündung in Urft V - Eifel Köln
11 Wenne mit Nebengewässern von den Quellen bis zur Mündung der Wenne in die Ruhr bei Ruhr-km 169,89 in Meschede-Wennemen (GK 4615 Meschede) VI - Süderbergland Amsberg


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