Regelwerk; Naturschutz, Tierschutz
VwV-HundeG
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1 Zu § 1 - Zweck des Gesetzes
2 Zu § 2 - Zuständige Behörde
3 Zu § 3 - Allgemeine Pflichten
3.1 Generelle Nichtstörungspflicht3.2 Allgemeine Anleinpflicht
3.3 Mitnahmeverbote
3.4 Anleinpflichten und Mitnahmeverbote anderer Rechtsvorschriften
3.5 Ausbruchssicheres Grundstück
3.6 Verbot der Aggressionsausbildung
3.7 Entfernung von Hinterlassenschaften
4 Zu § 4 - Sachkunde
4.1 Theoretische und praktische Sachkundeprüfung4.2 Abnahme der Sachkundeprüfungen
4.3 Ermäßigungen bei der Hundesteuer
5 Zu § 5 - Kennzeichnung
6 Zu § 6 - Haftpflichtversicherung
7 Zu § 7 - Gefährliche Hunde
7.1 Gefährlichkeitsvermutung im Einzelfall7.2 Einstufungen aus anderen Ländern
7.3 Tierärztliche Begutachtung eines Hundes
7.4 Widerruf der Einstufung (Amnestieregelung)
8 Zu § 8 - Erlaubnisvorbehalt für das Halten gefährlicher Hunde
8.1 Erlaubnis; Erlaubnispflichtiger
9 Zu § 9 - Beantragung der Erlaubnis
9.1 Antragsunterlagen, Bescheinigungen9.2 Wechsel des Haltungsortes
10 Zu § 10 - Voraussetzungen und Inhalt der Erlaubnis
10.2 Haltererlaubnis für eine juristische Person10.4 Nebenbestimmungen zur Haltererlaubnis
11 Zu § 11 - Zuverlässigkeit
11.1 Unzuverlässigkeitsvermutung
12 Zu § 12 - Persönliche Eignung
12.1 Vorzulegende Unterlagen
13 Zu § 13 - Wesenstest
13.2 Wesenstest anderer Länder
14 Zu § 14 - Besondere Pflichten für das Halten und Führen gefährlicher Hunde
14.1 Sichere Verwahrung eines gefährlichen Hundes; ausbruchssicheres Grundstück14.2 Überlassung eines gefährlichen Hundes
14.3 Leinen- und Maulkorbzwang
14.4 Maulkorbpflicht und Befreiung
15 Zu § 15 - Zuchtverbot
16 Zu § 16 - Mitwirkungspflichten, Betretungsrecht, Grundrechtseinschränkung
16.1 Mitwirkungspflichten16.2 Betretungsrechte
18 Zu § 18 - Ausnahmen vom Anwendungsbereich
19 Zu § 19 - Sonstige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
20 Zu § 20 - Ordnungswidrigkeiten
21 Zu § 21 - Übergangsregelungen (aufgehoben)
22 Befristung
Anlage Statistik über gefährliche Hunde
(zu § 7 Abs. 1)
Anlage Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes
(zu § 8)
Anlage Als gleichwertig anerkannte Wesenstests anderer Länder
(zu § 13 Abs. 2)
Anlage Bußgeldkatalog zum Hundegesetz: