Regelwerk; Umweltmanagement


EMAS
- Inhalt -

Artikel 1 Umweltmanagement- und Umweltbetriebsprüfungssystem und seine Ziele

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

Artikel 3 Beteiligung an EMAS

Artikel 4 Zulassungssystem

Artikel 5 Zuständige Stellen

Artikel 6 Eintragung von Organisationen

Artikel 7 Liste der eingetragenen Organisationen und der Umweltgutachter

Artikel 8 Zeichen

Artikel 9 Beziehung zu europäischen und internationalen Normen

Artikel 10 Beziehung zu anderen Umweltvorschriften in der Gemeinschaft

Artikel 11 Förderung der Teilnahme von Organisationen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen

Artikel 12 Information

Artikel 13 Verstöße

Artikel 14 Ausschuß

Artikel 15 Überarbeitung 

Artikel 16 Kosten und Gebühren

Artikel 17 Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 1836/93

Artikel 18 Inkrafttreten

Anhang I

A. Anforderungen an Umweltmanagementsysteme

B. Fragen, auf die an EMAS teilnehmende Organisationen eingehen müssen

Anhang II Anforderungen an die interne Umweltbetriebsprüfung

2.1. Allgemeine Anforderungen

2.2. Zielsetzungen

2.3. Umfang der Betriebsprüfung

2.4. Organisation und Ressourcen

2.5. Planung und Vorbereitung der Betriebsprüfung

2.6. Tätigkeiten der Betriebsprüfung

2.7. Berichterstattung über die Erkenntnisse und Schlußfolgerungen der Betriebsprüfung

2.8. Folgemaßnahmen

2.9. Häufigkeit der Betriebsprüfungen

Anhang III Umwelterklärung

3.1. Einleitung

3.2. Umwelterklärung

3.3. Kriterien für die Berichterstattung über die Umweltleistung

3.4. Verwaltung öffentlich zugänglicher Informationen

3.5. Veröffentlichung von Informationen

3.6. Öffentlicher Zugang zu Informationen

3.7. Lokale Rechenschaftspflicht

Anhang IV Zeichen

Anhang V Zulassung, Überwachung und Aufgaben der Umweltgutachter

5.1. Allgemeines

5.2. Anforderungen an die Zulassung von Umweltgutachtern

5.2.2. Umfang der Zulassung

5.2.3. Zusätzliche Anforderungen für die Zulassung von Einzelgutachtern, die eigenstündig Prüfungen durchführen

5.3. Aufsicht über die Umweltgutachter

5.3.1. Aufsicht über die Umweltgutachter durch die Zulassungsstelle, die die Zulassung erteilt hat

5.3.2. Aufsicht über Umweltgutachter, die Gutachtertätigkeiten in einem anderen Mitgliedstaat als dem Zulassungsmitgliedstaat durchführen

5.4. Aufgaben der Umweltgutachter

5.5. Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit des Umweltgutachters

5.6. Häufigkeit der Prüfungen

Anhang VI Umweltaspekte

6.1. Allgemeines

6.2. Direkte Umweltaspekte

6.3. Indirekte Umweltaspekte

6.4. Wesentlichkeit der Umweltaspekte

Anhang VII Umweltprüfung

7.1. Allgemeines

7.2. Anforderungen

Anhang VIII Bei der Eintragung erforderliche Informationen

Begründung des Rates