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Regelwerk


Abbildungen zur TRbF 20 Läger



Bild 1 Notwendigkeit von Schutzstreifen gemäß Nummer 6.2 Absatz 7 Ziffer 1

Bild 2 Notwendigkeit von Schutzstreifen gemäß Nummer 6.2 Absatz 7 Ziffer 2

Bild 3 Breite des Schutzstreifens eines Lagers bei der Zusammenalgerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklasse AI, AII oder B mit brennbaren Flüssigkeiten der Gefahrklasse AIII gemäß Nummer 6.3 Absatz 5

Bild 4 Breite des Schutzstreifens eines Lagers bei der Zusammenlagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklassen AI, a II oder B mit brennbaren Flüssigkeiten der Gefahrklasse a III gemäß Nummer 6.3

Bild 5 Breite der Schutzstreifen bei benachbarten Auffangräumen nach Nummer 6.3

Bild 6 Beispiel für eine Wand ausreichender Breite und Höhe zur Eingrenzung eines Schutzstreifens nach Nummer 6.3 Absatz 12

Bild 7 Beispiele für die Festlegung der Schutzstreifen mehrerer benachbarter Lager nach Nummer 6.2 und 6.3

Bild 8 Beispiele für Tank- und Tankgruppenabstände nach Nummer 6.5 Tafel 5

Bild 9 Einschränkung von explosionsgefährdeten Bereichen nach Nummer 8.1.3

Bild 10 Explosionsgefährdete Bereiche um Pumpen in Gruben nach Nummer 8.2.3

Bild 11 Explosionsgefährdete Bereiche an Festdachtanks nach Nummer 8.4.2.1

Bild 12 Explosionsgefährdete Bereiche an Festdachtanks nach Nummer 8.4.2.1

Bild 13 Explosionsgefährdete Bereiche an Festdachtanks nach Nummer 8.4.2.1   

Bild 14 Explosionsgefährdete Bereiche an Festdachtanks nach Nummer 8.4.2.1 Abs. 6

Bild 15 Explosionsgefährdete Bereiche an Festdachtanks nach Nummer 8.4.2.3 Absatz 2

Bild 16 Explosionsgefährdete Bereiche nach Nummer 8.5

Bild 17 Zulässige Abzweigungen und Formstücke nach Nummer 9.2.9

Bild 18 Anordnung der Flammendurchschlagsicherungen an senkrechten scharfkantigen Rohrabzweigungen nach Nummer 9.2.10

Bild 19 Anordnung der Flammendurchschlagsicherungen an anderen Rohrabzweigungen nach Nummer 9.2.10

   

Diagramme zur TRbF 20 Läger



Diagramm 1 Breite des Schutzstreifens Bs bei der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklasse AIII

Diagramm 2 Breite des Schutzstreifens Bs bei der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklasse AI, AII und B in Tanks

Diagramm 3 Breite des Schutzstreifens Bs bei der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklasse AI, AII und B in ortsbeweglichen Gefäßen

Diagramm 4 Abstände von Tankgruppen (A) bei der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklasse AI -ausgenommen Rohöl und Schwefelkohlenstoff -, AII und B

Diagramm 5 Abstände Ra und Ri

Diagramm 6 Mindestwerte des in einer Inertgasanlage vorzuhaltenden Volumens VI

Diagramm 7 Mindestwerte für extreme witterungsbedingungen Abkühlung vorzuhaltenden Inertgasvolemstromes (I -p)

Diagramm 8 Maximale witterungsbedingte VolumenströmeA (Abkühlung undE (Erwärmung) zur Bemessnung von Be- und Entlüftungsarmaturen in Abhängigkeit vom Tankvolumen VB; im Erwärmungsfall (E) geht die Tankform über den Parameter H/D ein.

Diagramm 9 Breite des Schutzstreifens Bs bei der Lagerung von Heizöl S und ähnlichen schwerflüssigen Produkten in Tanks

Tabellen zur TRbF 20 Läger



Tafel 1 Zulässige Lagermengen an bestimmten Orten (anzeige- und erlaubnisfrei)

Tafel 2 Anzeigebedürftige Lagerung

Tafel 3 Beispiele für die Zuordnung von Änderungen nach Absatz 4

Tafel 4 Sehr giftige oder giftige brennbare Flüssigkeiten nach Nummer 3.1.5.3 Absatz 4 und 3.1.6 Absatz 6

Tafel 5 Tankabstände bei der Lagerung brennbarer Flüssigkeiten der Gefahrklassen AI - ausgenommen Rohöl und Schwefelkohlenstoff -, AII und B

Tafel 6 Tankabstände bei der Lagerung von Rohöl und Schwefelkohlenstoff

Tafel 7 Explosionsgefährdete Bereiche

Tafel 8 Mindestlängen der Rohrleitungen

Tafel 9 Anzahl Schutzmaßnahmen

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(Stand: 08.12.2018)

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