TRbF 501 - Richtlinie/Bau- und Prüfgrundsätze für Leckanzeigegeräte für Behälter (4)
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Einlagen aus unverstärkten PVC-weich-Bahnen | Anhang 1.1 zu TRbF 501 |
1 Baugrundsätze
1.1 Die Einlagen aus PVC-weich-Bahnen müssen frei von Blasen, Rissen, Poren und Inhomogenitäten sein.
1.2 Die Einlagen von PVC-weich-Bahnen müssen den Anforderungen von Tafel 1 bis 3 entsprechen.
2 Prüfgrundsätze
2.1 Prüfmuster
(1) Zur Prüfung sind Bahnenabschnitte mit und ohne Fügenähte vorzulegen. Die Fügenähte dürfen frühestens 7 Tage nach ihrer Fertigung geprüft werden.
(2) Die Proben werden, soweit im einzelnen keine anderen Bedingungen gefordert sind, bei Normalklima DIN 50014 - 23/50 - 2 gelagert und geprüft.
2.2 Dicke
Die Dicke wird nach DIN 53353 mit ebenen Meßflächen bei. einem Anpreßdruck von etwa 0,02 N/mm2 bestimmt.
2.3 Mechanische Eigenschaften
2.31 Dichte
Die Dichte wird nach DIN 53479 bestimmt.
2.32 Reißfestigkeit und Reißdehnung
Reißfestigkeit und Reißdehnung werden nach DIN 53455 an Probekörper Nr. 5 dieser DIN mit der Prüfgeschwindigkeit VII (200 mm/min ± 10 %) bestimmt.
2.33 Verhalten der Fügenaht beim Scherversuch
(1) Der Scherversuch wird in Anlehnung an DIN 53455 mit der Prüfgeschwindigkeit VII (200 mm/min ± 10 %) durchgeführt. Aus zwei miteinander parallel zur Längsrichtung gefügten Bahnenabschnitten werden 5 Probekörper Nr. 5 dieser DIN (Streifen 15 x 170 mm) in der Weise entnommen, daß die Fügenaht in der Mitte der Meßlänge und senkrecht zur Zugrichtung angeordnet ist.
(2) Das Verhältnis der Reißfestigkeit des gefügten zum ungefügten Material ergibt den Füge- bzw. Schweißfaktor.
2.34 Haftung der Schichten
(1) Die Haftung der Schichten wird in Anlehnung an DIN 53357 an Probekörper Nr. 5 (Streifen 15 mm x 170 mm) nach DIN 534.55 mit der Prüfgeschwindigkeit 100 mm/min +10 % durchgeführt.
(2) Die Haftung in N/mm ergibt sich aus der mittleren Trennkraft, bezogen auf die Probenbreite von 15 mm.
2.35 Maßänderung nach Lagerung bei 80 °C
Die Maßänderung wird nach DIN 53377 ermittelt. Die Proben werden in einem Wärmeschrank nach DIN 50011 abweichend von der Norm DIN 53377 2 Stunden in Luft von 80 °C ± 2 °C und anschließend 30 Minuten bei Normalklima DIN 50014 - 23/50 - 2 liegend auf einer Unterlage, die die Maßänderung nicht behindern darf (z.B. talkumierte Glasplatte), gelagert.
2.36 Falzen in der Kalte
Das Verhalten der Ober- und Unterseite der Bahn beim Falzen in der Kälte wird nach DIN 53361 an je 3 Proben bei einer Prüftemperatur von -20 °C ermittelt.
2.4 Einwirkung von Prüfmedien
2.41 Durchgang
(1) Die Bestimmung des Durchgangs von Wasser bzw. Lagerflüssigkeit erfolgt gegenüber Normalklima DIN 50014 - 23/50 - 2 in Anlehnung an DIN 53122. Als Prüfzelle wird ein Aufbau, wie z.B. in Bild 1 dieses Anhanges wiedergegeben, benutzt. Das Prüfmittel (Wasser bzw. Lagerflüssigkeit) wird in den Innenraum der Prüfzelle gegeben, und diese wird so gelagert, daß die Innenseite der Probe vom Prüfmittel beaufschlagt wird.
(2) Der Durchgang wird nach folgenden Lagerzeiten ermittelt: 1, 3, 14 und 56 Tage.
2.42 Gewichtsänderung durch Einwirkung von Prüfmedien
Die Gewichtsänderung wird sowohl nach Lagerung in Wasser als auch nach Lagerung in Lagerflüssigkeit jeweils bei + 23 °C in Anlehnung an DIN 53495 bestimmt und nach folgenden Lagerzeiten durchgeführt: 1, 3, 7,14 und 56 Tage.
2.43 Änderung des Verhaltens beim Zugversuch nach Einwirkung von Prüfmedien
An in Querrichtung der Bahn entnommenen Proben werden Reißfestigkeit und Reißdehnung sowohl nach Lagerung in Wasser als auch nach Lagerung in Lagerflüssigkeit jeweils nach 56 Tagen bei +23 °C unmittelbar nach Herausnahme aus dem Prüfmedium ermittelt.
2.44 Änderung des Verhaltens von gefalteten Proben beim Zugversuch nach Einwirkung von Prüfmedien
(1) In Querrichtung der Bahn entnommene Probekörper Nr. 5 (Streifen 15 mm x 170 mm) nach DIN 53455 werden quer zu ihrer Längsrichtung in der Mitte der Meßlänge gefaltet und zwischen zwei Platten, die im Abstand der doppelten Dicke der Proben angeordnet sind, gelagert. Die Platten mit den entsprechenden Abstandsstücken werden aufeinandergeschraubt.
(2) An den 56 Tage jeweils in Wasser und Lagerflüssigkeit gelagerten gefalteten Proben werden unmittelbar nach Herausnahme aus den Prüfmedien Reißfestigkeit und Reißdehnung ermittelt.
2.45 Verhalten der Fügenaht im Scherversuch nach Einwirkung von Prüfmedien
Der Scherversuch wird nach 56 Tagen Lagerung sowohl in Wasser als auch in Lagerflüssigkeit jeweils bei + 23 °C unmittelbar nach Herausnahme der Proben aus dem Prüfmedium ermittelt.
3 Überwachung
3.1 Allgemeines
(1) Die ordnungsgemäße Herstellung der Einlagen aus unverstärkten PVC-weich-Bahnen ist zu überwachen.
(2) Die Überwachung besteht aus Fertigungsprüfung und Fertigungsüberwachung und richtet sich nach der DIN 18200.
3.2 Fertigungsprüfung/Eigenüberwachung
3.21 Durchführung
(1) Umfang und Häufigkeit der Fertigungsprüfung sind in Tafel 4 festgelegt.
(2) Soweit bei einer Arbeitsschicht mehr als eine Charge gefahren wird, beziehen sich die unter Häufigkeit genannten Zahlen auf die Chargen je Arbeitsschicht.
(3) Die Ergebnisse der Fertigungsprüfung sind aufzuzeichnen und auszuwerten. Die Aufzeichnungen sind der Prüfstelle, die die Fertigungsüberwachung durchführt, vorzulegen. Sie sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren.
3.22 Mangel bei der Fertigungsprüfung
(1) Bei ungenügendem Prüfergebnis sind vom Hersteller unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Abstellung der Mängel zu treffen.
(2) Erzeugnisse, die den Anforderungen nicht entsprechen. sind auszusondern.
(3) Nach Abstellung der Mängel sind, soweit technisch möglich und zum Nachweis der Mängelbeseitigung erforderlich, die betreffenden Prüfungen zu wiederholen.
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Tafel 1. Dicke
zulässige Nenndicke |
zul. mittlere Abweichung v. d. Nenndicke |
zul. Abweichung von Einzelwerten |
mm | % | % |
> 0,80 | ± 10 | < 12,5 |
Tafel 2. Mechanische Eigenschaften
Lfd.Nr. | Werkstoff-Eigenschaften | Anforderungen | Prüfung nach Anhang 1.1 Nummer |
1 | Dichte | ist zu ermitteln | 2.31 |
2 | Reißfestigkeit in Längs- und Querrichtung der Bahn Reißdehnung in Längs- und Querrichtung der Bahn | > 15 N/mm2 | 2.32 |
> 200 % | |||
3 | Verhalten der Fügenaht beim Scherversuch | Bruch außerhalb d. Fügenaht, Fügefaktor> 0,8 | 2.34 |
4 | Haftung der Schichten untereinander bei Bahnen mit mehrschichtigem Aufbau | > 2,0 N/mm | 2.35 |
5 | Maßänderung in Längs- und Querrichtung der Bahn nach Lagerung bei 80 °C | < 2,0 % | 2.36 |
6 | Verhalten der Bahn in Längs- u. Querrichtung beim Falzen in der Kälte bei -20 °C | Es dürfen an Ober- und Unterseite der Bahn keine Risse auftreten | 2.37 |
Tafel 3. Einwirkung von Prüfmedien
Lfd. Nr. | Werkstoff-Eigenschaften | Anforderungen | Prüfung nach Anhang 1.1 Nummer |
1 | Durchgang der Lagerflüssigkeit | ist zu ermitteln | 2.41 |
2 | Gewichtsänderung durch Lagerung in Wasser und Lagerflüssigkeit | > 15 % | 2.42 |
3 | Änderung von | 2.43 | |
Reißfestigkeit, | < 25 % * | ||
Reißdehnung u.d. | < 25 % * | ||
Querrichtung der Bahn nach Lagerung in Wasser und in Lagerflüssigkeit (56 d bei 23 °C) | *bezogen auf den Meßwert gemäß Tafel 2 | ||
4 | Änderung von | 2.44 | |
Reißfestigkeit und | < 25 % | ||
Reißdehnung nach | < 25 % | ||
Lagerung von Proben im gefalteten Zustand in Wasser und in Lagerflüssigkeit (56 d bei 23 °C) |
|||
5 | Änderung des Verhaltens der Fügenaht beim Scherversuch nach Lagerung in Wasser und in Lagerflüssigkeit (56 d bei 23 °C) |
Bruch außerhalb der Fügenaht | 2.45 |
Tafel 4. Fertigungsprüfung
Lfd. Nr. | Werkstoff-Eigenschaften | Häufigkeit |
1 | allgemeine Beschaffenheit und Aussehen | 2 x je Arbeitsschicht |
2 | Dicke | 2 x je Arbeitsschicht |
3 | Dichte | 1 x je Charge, mind. 1 x je Woche |
4 | Reißfestigkeit und Reißdehnung | 1 x je Arbeitsschicht |
5 | Maßänderung nach Lagerung bei 80 °C | 1 x je Arbeitsschicht |
(Stand: 20.08.2018)
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