Regelwerk, Technische Regeln, TRGS, Chemikalien

TRGS 200
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1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

2.1 Stoffe

2.2 Zubereitungen

2.3 Erzeugnisse

2.4 Produkte

2.5 Gefährliche Stoffe und gefährliche Zubereitungen

2.6 Einstufung

2.7 Tätigkeit

2.8 Verwenden

2.9 Sonstiges

3 Ermittlung und Bewertung von Basisinformationen

4 Einstufung von Stoffen nach Richtlinie 67/548/EWG

5.1 Definitionsprinzip (Anwendung des Kennzeichnungsleitfadens)

5.2 Konventionelle Methode

5.2.1 Konventionelle Methode zur Beurteilung gesundheitsgefährdender Eigenschaften

5.2.1.1 Additiv zu bewertende Eigenschaften

5.2.1.2 Nicht additiv zu bewertende Eigenschaften

5.2.2 Konventionelle Methode zur Beurteilung umweltgefährlicher Eigenschaften

5.2.3 Berücksichtigungsgrenzen

5.2.4 Nicht symbolgebundene R-Sätze

5.2.5 Methoden zur Beurteilung der ätzenden Eigenschaften

5.3 Auswahl der Inhaltsstoffe

5.4 Bestimmung der R-Sätze aufgrund des Aufnahmeweges

Beispiel 1:

Beispiel 2:

Beispiel 3:

5.5 Anpassung der R-Sätze

5.6 Zubereitungen aus Zubereitungen

6 Besondere Kennzeichnung für bestimmte Zubereitungen und Erzeugnisse

6.1 Biozid-Produkte

6.2 PCB-haltige Geräte

6.3 Lampenöle und Grillanzünder, die mit R65 bzw. H304 zu kennzeichnen sind

6.4 Asbesthaltige Erzeugnisse

6.5 Mit arsenhaltigem Holzschutzmittel behandeltes Holz

6.6 Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Zubereitungen

6.7 Kreosot, Waschöl, teerölhaltige Holzschutzmittel

6.8 Aliphatische Chlorkohlenwasserstoffe

6.9 Zubereitungen in Aerosolform

6.10 Chrom(VI) in Zement und Zementzubereitungen

6.11 2-(2-Butoxyethoxy)ethanol (DEGBE)

6.12 Isocyanathaltige Zubereitungen, MDI

6.13 Cyclohexanhaltige Kontaktklebstoffe

6.14 Dichlormethanhaltige Farbabbeizer

6.15 Pflanzenschutzmittel

6.16 Zubereitungen, die im Einzelhandel angeboten werden bzw. für jedermann erhältlich sind

6.17 Zubereitungen, die durch Versprühen aufgetragen werden

6.18 Zubereitungen mit Stoffen, denen der Satz R33 zugeordnet wurde

6.19 Zubereitungen mit einem Stoff, dem der Satz R64 zugeordnet wurde

6.20 Bleihaltige Anstrichmittel und Lacke

6.21 Cyanacrylathaltige Klebstoffe

6.22 Zubereitungen, die epoxidhaltige Verbindungen mit einem mittleren Molekulargewicht d 700 enthalten

6.23 Zubereitungen, die im Einzelhandel angeboten werden bzw. für jedermann erhältlich sind und Aktivchlor enthalten

6.24 Cadmiumhaltige Zubereitungen (Legierungen), die zum Löten oder Schweißen verwendet werden

6.25 Nicht als sensibilisierend eingestufte Zubereitungen, die einen sensibilisierenden Stoff enthalten

6.26 Flüssige Zubereitungen, die Halogenkohlenwasserstoffe enthalten

6.27 Zubereitungen, die einen Stoff enthalten, dem der Satz R67 zugeordnet ist

6.28 Nicht für die private Abnahme bestimmte Zubereitungen, die nicht eingestuft sind, jedoch mindestens einen gefährlichen Stoff enthalten

6.29 Gasbehälter für Zubereitungen, die Propan, Butan oder Flüssiggas enthalten

6.30 Kraftstoffe

6.31 Formaldehydhaltige Zubereitungen und Erzeugnisse

6.32 Detergenzien

7 Kennzeichnung in besonderen Fällen

7.1 Kennzeichnungserleichterungen und Ausnahmen

7.1.1 Kleinmengen

7.1.2 Gasflaschen

7.1.3 Legierungen und Zubereitungen, die Polymere bzw. Elastomere enthalten

7.1.4 Zubereitungen mit Aspirationsgefahr

7.1.5 Behördliche Genehmigungen

7.2 Sets, Kits und Kombipackungen

8 Abgrenzung zu anderen Rechtsgebieten

8.1 Transportrecht

8.2 Sonstige Rechtsgebiete

9 Ausführung der Kennzeichnung von Zubereitungen

10 Verpackungen

Anlage 1 Erläuterung zur Methode von YOUNG et al. zur Bestimmung der alkalischen bzw. sauren Reserve

Anlage 2 Erläuterung zu Invitro-Prüfungen zur Bestimmung der Ätzwirkung in der Verordnung (EG) Nr. 440/2008

1 TER-Test (Transcutaneous Electrical Resistance Test)

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