Regelwerk, Technische Regeln, TRGS, Chemikalien

TRGS 201
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1 Anwendungsbereich

2 Begriffsbestimmungen

3 Allgemeine Hinweise bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

4 Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

4.1 Informationsermittlung und Einstufung

4.2 Identifizierbarkeit

4.3 Kennzeichnung

Tabelle 1: Kennzeichnungselemente nach CLP-Verordnung beim Inverkehrbringen und bei Tätigkeiten

4.4 Kennzeichnung von Stoffen oder Gemischen in ortsbeweglichen Behältern

4.4.1 Allgemeine Kennzeichnungsvorgaben

4.4.2 Stoffe und Gemische in Transportbehältern

4.4.3 Zum Versand bereitgestellte Stoffe und Gemische in Verpackungen

4.4.4 Stoffe und Gemische im Arbeitsgang

4.5 Kennzeichnung von Stoffen oder Gemischen in ortsfesten Einrichtungen

4.5.1 Stoffe und Gemische in Lagerbehältern

4.5.2 Stoffe und Gemische unverpackt oder in loser Schüttung

4.5.3 Stoffe und Gemische in Rohrleitungen

4.5.4 Stoffe und Gemische, die sich im Produktionsgang befinden

4.6 Abfälle

4.6.1 Allgemeines

4.6.2 Einstufung von Abfällen

4.6.3 Kennzeichnung von Abfällen

4.7 Produkte für die produkt- oder verfahrensorientierte Forschung und Entwicklung oder für wissenschaftliche Zwecke

4.7.1 Identifizierbarkeit

4.7.2 Kennzeichnung

Anhang 1 Informationsquellen zur Einstufung von Stoffen und Gemischen

Anhang 2 Vereinfachte Einstufung bei Informationsdefiziten

1 Allgemeine Hinweise

2 Besondere Hinweise

2.1 Physikalische Gefahren

2.2 Gesundheitsgefahren

2.2.1 Akut toxische Gemische

2.2.2 Hautätzende und hautreizende Gemische

2.2.3 Schwer augenschädigende und augenreizende Gemische

2.2.4 Atemwegs- und hautsensibilisierende Gemische

2.2.5 Krebserzeugende, keimzellmutagene und reproduktionstoxische (CMR) Gemische

2.2.6 Spezifisch zielorgantoxische Gemische

2.2.7 Aspirationsgefährliche Gemische

2.3 Umweltgefahren

2.3.1 Gewässergefährdende Gemische

2.3.2 Ozonschicht schädigende Wirkung

Anhang 3 Kennzeichnung von Rohrleitungen nach den Durchflussstoffen

Tabelle 2: Kennzeichnung von Rohrleitungen nach den Durchflussstoffen

Anhang 4