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85. Erläuterung zu Urethan
[CAS-Nr. 51-79-6]
(BArbBl. 5/98 S. 68)
Ein Luftgrenzwert für Urethan wird nicht festgelegt. Es liegen keine Angaben zum aktuellen Umgang mit diesem Gefahrstoff vor. Der Stoff hat nach den vorliegenden Informationen zur Zeit keine technische Bedeutung.
Urethan ist in der Bekanntmachung der Liste der gefährlichen Stoffe und Zubereitungen nach § 4a der GefStoffV als krebserzeugend in die Kategorie 2 eingestuft. Zubereitungen sind als krebserzeugend im Sinne des § 35 Abs. 1 GefStoffV anzusehen, sofern der Massengehalt an Urethan> 0 1 % beträgt.
Arbeitsmedizinische Erfahrungen
Urethan wurde vor 1970 zur Behandlung von Leukämien als Zytostatikum eingesetzt. Ferner fand es noch Verwendung als Bestandteil einer sklerosierenden Lösung zur Varizenbehandlung. Auch der Einsatz als topisch anzuwendende bakterizide Lösung ist beschrieben worden neben einem Einsatz als Zusatz bei der Therapie mit Sulfonamiden. Aktuell hat es keine Bedeutung mehr als Medikament [1, 2, 3].
Die Erfahrungen mit der Substanz am Menschen beruhen im wesentlichen auf der therapeutischen Anwendung der Substanz. Es sind bei [1] Übelkeit und Erbrechen, Sedierung und ein Abfall der weißen Blutkörperchen bei Gabe von 1 g beschrieben worden [4]. Tödlich endete die orale Applikation mit getränkten Bandagen (10 % Lösung von Urethan) über 5 Tage mit Leber und Nieren- und Blutbildveränderungen, unstillbaren Blutungen und schließlich Koma [5]. In einer Studie von Howe wurden bei 67 Patienten mit einer lokalen Therapie mit 30 bis 755 ml einer 10 % Lösung keine Veränderungen des Blutbildes, der Leber oder der Nieren beobachtet [6]. Aus älteren schlecht dokumentierten Mitteilungen ergeben sich Hinweise darauf, daß die Substanz eine Aggranulocytose, eine Depression des Immunsystems und zu einer Degeneration von Lymphknoten führen kann [7]. Epidemiologische Studien zur krebserzeugenden Wirkung liegen nicht vor.
Toxikologische Erfahrungen
Siehe TRGS 910 Anhang lfd. Nr. 44 BArbBl. Heft 4/1984 S. 56 - 59.
Meßverfahren
Ein Arbeitsplatzmeßverfahren zur Bestimmung von Urethan in der Luft ist nicht bekannt.
Ergebnisse von Arbeitsbereichsmessungen
Dem Ausschuß für Gefahrstoffe sind keine Ergebnisse von Arbeitsbereichsmessungen bekanntgegeben worden.
Hinweise
Sollte Urethan wieder technische Bedeutung erlangen, ist durch eine Arbeitsbereichsanalyse unverzüglich das Expositionsniveau festzustellen. Die Ergebnisse der Arbeitsbereichsanalyse sind dem Ausschuß für Gefahrstoffe (AGS) mitzuteilen. Aufsichtsbehörden, die Kenntnis über den Umgang mit Urethan erlangen, werden gebeten, dies dem AGS mitzuteilen.
Literatur
[1] Dreisbach, R.H., Robertson, W.O.: Handbook of poisoning Prentice-Hall International (1987) S. 459
[2] Goodman, L.S., Gillman, A.: The pharmacologic basis of therapeutics. 4. Eingabe Datenblatt. MacMillan London, Toronto 1970, S.128
[3] Urethan in: IARC Monographs on the evaluation of carcinogenic risks to Humans. Vol. 7 IARC, Lyon (1974)
[4] Hirschboeck, J.S. et al.: J. Am. Med. Ass. 136, 90 (1948)
[5] Levy, L.L., Duke, T.W.: J. Am. med. Ass 162, 882 (1956)
[6] Howe, C.W.: Am. J. Surg. 79, 506 (1950)
[7] BIBRa Toxicity Profile: Urethan. Bibra Toxicology International. 2. Auflage (1990)
(Stand: 20.08.2018)
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