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TRGS 910-6: Benzidin und seine Salze

(BArbBl. 9/83 S. 35)


Krebserzeugender
Stoff

Gruppen

I
(sehr stark gefährdend)
II
(stark gefährdend)
III
(gefährdend)

Massengehalte im Gefahrstoff in v. H.

Benzidin und seine Salze > < 1-0,1  < 0,1-0,01

Begründung:

Die krebserzeugende Wirkung von Benzidin konnte - unabhängig von der Art der Applikation - bei de Ratte, der Maus, dem Goldhamster, dem Hund und dem Kaninchen nachgewiesen werden. Bei vier weiblichen Rhesusaffen blieb Benzidin nach einer Gesamtdosis von 6-9 g/Affe und einer Versuchszeit von Jahren ohne krebserzeugende Wirkung. In einer Hundeversuch entwickelten 3 von 7 Hunden nach einer Gesamtdosis von 325 g Benzidin pro Hund nach 7-10 Jahren Blasenkarzinome (Applikation während 5 Jahren; 6 Tage pro Woche; während 15 Monaten 200 mg pro Tag dann während 45 Monate 300 mg pro Tag).

Beim Hund und beim Affen ist danach Benzidin deutlich weniger wirksam als 2-Naphthylamin.

Beim Menschen ist Benzidin sehr stark kanzerogen (Blasentumoren), doch scheint die Wirkung weniger ausgeprägt zu sein als beim 2-Naphthylamin und beim 4-Aminodiphenyl.

Die sehr stark kanzerogene Wirkung des Benzidin läßt sich im Tierexperiment am leichtesten nach subkutaner Injektion bei Sprague-Dawley-Ratten nachweisen. Die Empfindlichkeit dieser Tiere gegenüber Benzidin scheint der des Menschen zu entsprechen.

Aufgrund der vorliegenden Erfahrung wurden Benzidin und seine Salze in die Gruppe der sehr stark gefährdenden krebserzeugenden Arbeitsstoffe eingestuft (Gruppe I), und zwar mit der Konzentration von> 1 %.

Literatur:

IARC Monographs Bd. 29, S. 149-183, 1982

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