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TRGS 910-7: Monochlordimethylether
(BArbBl. 9/83 S. 35)
Krebserzeugender |
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I (sehr stark gefährdend) |
II (stark gefährdend) |
III (gefährdend) |
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Massengehalte im Gefahrstoff in v. H. |
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Monochlordimethylether | > 1 | < 1-01 | < 0,1-0,01 |
Begründung:
Nach Tropfung an der Mäusehaut zeigte Monochlordimethylether trotz einer Dosierung keine kanzerogne Wirkung. Nach Inhalation (6 mg/m3; 6 Std./Tag 5 x pro Woche über 21 Wochen) deutete sich bei der Maus eine kanzerogene Wirkung an. Auch im empfindlichen Test der subkutanen Injektion war die kanzerogene Wirkung nicht stark ausgeprägt. Das gleiche ist nach Inhalation beim Goldhamster zu sagen (1 ppm; 6 Std./Tag; 5 x pro Woche über die Lebenszeit). Nur 2 von 90 Goldhamstern entwickelten Tumoren am Atemtrakt (1 Adenokarzinom der Lunge, 1 gutartiger Tumor der Luftröhre). Unter ähnlichen Bedingungen entstanden bei der Ratte bei 2 von 74 Tieren Tumoren des Atemtraktes (1 Plattenepithelkarzinom der Lunge, 1 Neuroepitheliom der Nasenhöhle).
Trotz einer zehnmal höheren Konzentration über eine sehr viel längere Zeit traten also bei den in diesem Falle gut vergleichbaren Rattenversuchen beim Monochlordimethylether ganz wesentlich weniger Tumor auf als beim sym. Dichlordimethylether.
Aus diesen Befunden läßt sich ableiten, daß dem Monochlordimethylether eine wesentlich schwache kanzerogene Wirkung zukommt als dem sym. Dichlormethylether. Es könnte aber auch durchaus sein, daß die kanzerogene Wirkung des Monochlordimethylethers allein auf dessen Verunreinigung an sym. Dichlormethylether zurückzuführen ist. Nach den vorliegenden Erfahrungen kann technisch Monochlordimethylether bis zu 7 % sym. Dichlormethylether enthalten.
Da technischer Monochlordimethylether den stark kanzerogenen sym. Dichlordimethylether bis zu 7 % enthalten kann und weil auch beim Umgang mit technischen Monochlordimethylether Fälle von Lungenkarzinomen beim Menschen beschrieben worden sind, wird technischer Monochlordimethylether in die Gruppe der sehr stark gefährdenden krebserzeugenden Arbeitsstoffe eingestuft (Gruppe I), und zwar im Vergleich zum sym. Dichlordimethylether mit der höheren Konzentration von> 1 %.
Literatur:
"Gesundheitsschädliche Arbeitsstoffe" (Toxikologisch-arbeitsmedizinische Begründung von MAK-Werten) der Arbeitsstoff-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Verlag Chemie
IARC Monographs Bd. 4, S. 239-245, 1974
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(Stand: 20.08.2018)
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