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Regelwerk

Änderungstext

Gefahrstoffe

Bek. des BMWa vom 5. Mai 2003 - IIIb3 -35 125-5 -
(BArbBl. 6/2003 S. 90)



Der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) hat u.a.

beschlossen.

Im Anschluss an die Bekanntmachung des BMa vom 18.03.2003 (BArbBl. Heft 4/2003 S. 80) wird bekanntgegeben:

Änderungen und Ergänzungen der TRGS 551

Die TRGS 551 "Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material" Ausgabe Juli 1999 (BArbBl. Heft 7-8/1999 S. 39-45) wird wie folgt geändert und ergänzt:

1. In Nummer 5.4 Abs. 5 Satz 1 wird nach "... geeigneten Schutzmitteln wie Handschuhen" die Literaturstelle "[9]" eingefügt

2. ins Literaturverzeichnis wird die neue Nummer [9] aufgenommen

[9] Forschungsbericht "Neue Prüfmethode für Handschuhe zum Schutzgegen PAK bei Sanierungsarbeiten", Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Wirtschaftsverlag NW, Bremerhaven, in Druck (Kurzfassung unter http://www.baua.de/fors/index.htm "Forschungsergebnisse")

Gefahrstoffe

Bek. des BMWa vom 29. April 2003 - IIIb3 -35 125-5 -
(BArbBl. 6/2003 S. 90)



Gemäß Richtlinie 90/394/EWG ist ab 27. Juni2003 ein neuer Luftgrenzwert für Benzol anzuwenden. Die TRGS 900 und 901 werden entsprechend geändert.

Die TRGS 900 "Grenzwertein der Luft am Arbeitsplatz - Luftgrenzwerte" Ausgabe Oktober 2000 (BArbBl.Heft 10/2000S. 34-63, zuletzt geändert BArbBl. Heft 4/2003 S. 80) wird wie folgt geändert und ergänzt:

1. In Nummer 3 wird die Bemerkung Nummer 33

(33) Aufgrund der Richtlinie 97/42/EG vom 27. Juni 1997 wird der Luftgrenzwertvon 8 mg/m3 (2,5 ml/m3) für die genannten Ausnahmebereiche spätestens am 27. Juni 2003 auf 3,2 mg/m3 (1 ml/m3) abgesenkt.

gestrichen.

2. In Nummer 3 "Liste" wird der Eintrag zu Benzol wie folgt gefasst:

Stoffidentität Grenzwert Spitzenbegrenz.  
Bezeichnung EG-Nr.
CAS-Nr.
ml/m3
(ppm)
mg/m3 Überschreitungsfaktor Bemerkungen
NEU
Benzol 2007537
71-43-2
1 3,25 4 H,TRK
TRGS 901-15
ALT
Benzol 2007537
71-43-2
  4 H,TRK, 33 TRGS 901-15
Kokereien (Dickteerscheider, Kondensation, Gassaugerhaus) 2,5 8
Tankfeld in der Mineralölindustrie 2,5 8
Reparatur und Wartung von benzolführenden Teilen in der chemischen Industrie und Mineralölindustrie, Ottokraftstoffversorgungsräume für Prüfstände 2,5 8
- im übrigen 1 3,2

Die TRGS 901 "Begründungen und Erläuterungen zu Grenzwerten in der Luft am Arbeitsplatz" Ausgabe April 1997 (BArbBl. Heft 4/1997 S. 42-53, zuletzt geändert BArbBl. Heft 3/2003 S. 72) wird wie folgt geändert und ergänzt:

1. In Teil II wird im Inhaltsverzeichnis der Eintrag zu Benzol wie folgt neu gefasst:

Lfd-Nr. Stoff oder Stoffgruppen CAS-Nr. BArbBl.
Heft
15 Benzol 71-43-3 S/1993 S. 68
zuletzt
geändert
6/2003 S. 90

2. in Teil II lfd. Nr. 15 wird

a) vor der Überschrift "geändert: Mai 1998" ersetzt durch: "zuletzt geändert: Juni 2003"

b) der Text : "Kokereien ... eingeordnet." zwischen der Hauptüberschrift und "Arbeitsmedizinische Erfahrungen" ersetzt durch:

alt neu

  • Kokereien (Dickteerabscheider,
    Kondensation, Gassaugerhaus):
  • Tankfeld in der Mineralölindustrie:
  • Reparatur und Wartung von Ottokraftstoff
    bzw. Benzol führenden Teilen:
2,5 ml/m3 (8,0 mg/m3)
  • im übrigen:
1 ml/m3 (3,2 mg/m3)
"3,25 mg/m3 (1 ml/m3)

Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor 4

Bemerkungen: H, TRK" 

c) nach "Ergebnisse der Arbeitsbereichsmessungen" der Text gegliedert nach den Geltungsbereichen (1 ml/m3bzw. 2,5 ml/mfl." und die Überschrift "1. Geltungsbereich:

1 ml/m3" gestrichen.

d) der Abschnitt "2. Geltungsbereich: 2,5 ml/m3"  

2. Geltungsbereich: 2,5 ml/m3

Herstellung von Benzol und benzolhaltigen Zubereitungen

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