Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, Technische Regeln, TRSK |
TRSK 310 - Anforderungen an Durchflußmengenmesser
Technische Regeln für Getränkeschankanlagen (TRSK)
Ausgabe Januar 1999
(BAnz. vom 27. März 1999, Nr. 60a; 27.09.2002 S. 3777aufgehoben)
1 Allgemeines
Hinsichtlich der EG-Gleichwertigkeit wird auf § 3 Abs. 3 der Getränkeschankanlagenverordnung hingewiesen.
2 Geltungsbereich
Diese Technische Regel gilt für Anforderungen an Durchflußmengenmesser.
3 Technische Anforderungen
3.1 Die technischen Anforderungen der TRSK 300 Nummer 4 sind zu beachten.
3.2 Durchflußmengenmesser in Getränkeleitungen für Bier, die die Nennweite verändern, müssen beidseitig mit Anschlußgewinde G 5/8 B nach DIN 259 ausgerüstet sein.
3.2 Die Vorschriften der Eichordnung bleiben unberührt.
4 Hygienische Anforderungen
Die hygienischen Anforderungen der TRSK 300 Nr. 5 sind zu beachten.
5 Kennzeichnung
(Stand: 30.11.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion