Regelwerk, Wasser, Transport

Ballastwasser-Übereinkommen
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  Artikel 1 Begriffsbestimmungen
  Artikel 2 Allgemeine Verpflichtungen
  Artikel 3 Anwendungsbereich
  Artikel 4 Maßnahmen zur Kontrolle der Einschleppung von schädlichen Wasserorganismen und Krankheitserregern durch Ballastwasser und Sedimente von Schiffen
  Artikel 5 Auffanganlagen für Sedimente
  Artikel 6 Wissenschaftliche und technische Forschung und Überwachung
  Artikel 7 Besichtigungen und Zeugniserteilung
  Artikel 8 Verstöße
  Artikel 9 Überprüfungen von Schiffen
  Artikel 10 Aufdecken von Verstößen und Kontrolle von Schiffen
  Artikel 11 Unterrichtung über Kontrollmaßnahmen
  Artikel 12 Unangemessenes Aufhalten von Schiffen
  Artikel 13 Technische Hilfe und Zusammenarbeit sowie regionale Zusammenarbeit
  Artikel 14 Übermittlung von Informationen
  Artikel 15 Beilegung von Streitigkeiten
  Artikel 16 Verhältnis zum Völkerrecht und zu anderen Übereinkünften
  Artikel 17 Unterzeichnung, Ratifikation, Annahme, Genehmigung und Beitritt
  Artikel 18 Inkrafttreten
  Artikel 19 Änderungen
  Artikel 20 Kündigung
  Artikel 21 Verwahrer
  Artikel 22 Sprachen
  Anlage
Regeln für die Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen