Regelwerk

AVV Gea - AVV Gebietsausweisung
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Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 der Düngeverordnung
§ 3 Zu betrachtende Grundwasserkörper
§ 4 Ausweisungsmessnetz
§ 5 Immissionsbasierte Abgrenzung der Gebiete
§ 6 Grundsatz der Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete
§ 7 Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete
Abschnitt 3
Ausweisung der eutrophierten Gebiete nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 der Düngeverordnung
§ 8 Zu betrachtende Oberflächenwasserkörper
§ 9 Anforderungen an die allgemeinphysikalisch-chemischen Qualitätskomponenten
§ 10 Einstufung der biologischen Qualitätskomponenten
§ 11 Eutrophierung durch signifikante Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Quellen
§ 12 Ermittlung und Festlegung von Einzugs- und Teileinzugsgebieten
§ 13 Ausweisung der eutrophierten Gebiete
Abschnitt 4
Überprüfung, Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 14 Überprüfung der Gebietsausweisungen
§ 15 Übergangsregelung für die Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten
§ 16 Übergangsregelung für die Ausweisung von eutrophierten Gebieten
§ 17 Übergangsregelung für den Ansatz AGRUM DE im Rahmen der Ausweisung von eutrophierten Gebieten
§ 18 Evaluierung
§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1
(zu § 2 Nummer 5 und § 4 Absatz 1 Satz 4) Anforderungen an Grundwasser-Messstellen
1 Stammdaten der Grundwasser-Messstellen
2 Anforderungen an den Ausbau von Grundwasser-Messstellen
3 Anforderungen an die Grundwasser-Probenahme
4 Ausschlusskriterien für Grundwasser-Messstellen
5 Anforderungen an Zusatzmessstellen im Rahmen der immissionsbasierten Abgrenzung
Anlage 2
(zu § 5 Absatz 2 und § 15 Absatz 2 Satz 1 und 2) Geostatistische Regionalisierungsverfahren
1 Voraussetzungen
2 Ablauf der Regionalisierung
Anlage 3
(zu § 15 Absatz 2 Satz 2 und 3) Deterministische Regionalisierungsverfahren
1 Voraussetzungen
2 Ablauf der Regionalisierung
Anlage 4
(zu § 15 Absatz 2 Satz 2) Abgrenzung nach hydrogeologischen, hydraulischen oder hydrogeologischen und hydraulischen Kriterien
Anlage 5
(zu § 13 Absatz 2 Nummer 1) Werte für den flächenspezifischen, landwirtschaftlich bedingten Gesamtphosphoreintrag für die Oberflächenwasserkörper in den Ökoregionen und deren Gewässertypen