AVV Gea - AVV Gebietsausweisung
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Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen |
§ 1 Anwendungsbereich |
§ 2 Begriffsbestimmungen |
Abschnitt 2 Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 der Düngeverordnung |
§ 3 Zu betrachtende Grundwasserkörper |
§ 4 Ausweisungsmessnetz |
§ 5 Immissionsbasierte Abgrenzung der Gebiete |
§ 6 Grundsatz der Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete |
§ 7 Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete |
Abschnitt 3 Ausweisung der eutrophierten Gebiete nach § 13a Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 der Düngeverordnung |
§ 8 Zu betrachtende Oberflächenwasserkörper |
§ 9 Anforderungen an die allgemeinphysikalisch-chemischen Qualitätskomponenten |
§ 10 Einstufung der biologischen Qualitätskomponenten |
§ 11 Eutrophierung durch signifikante Nährstoffeinträge aus landwirtschaftlichen Quellen |
§ 12 Ermittlung und Festlegung von Einzugs- und Teileinzugsgebieten |
§ 13 Ausweisung der eutrophierten Gebiete |
Abschnitt 4 Überprüfung, Übergangs- und Schlussvorschriften |
§ 14 Überprüfung der Gebietsausweisungen |
§ 15 Übergangsregelung für die Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten |
§ 16 Übergangsregelung für die Ausweisung von eutrophierten Gebieten |
§ 17 Übergangsregelung für den Ansatz AGRUM DE im Rahmen der Ausweisung von eutrophierten Gebieten |
§ 18 Evaluierung |
§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlage 1 (zu § 2 Nummer 5 und § 4 Absatz 1 Satz 4) Anforderungen an Grundwasser-Messstellen |
1 Stammdaten der Grundwasser-Messstellen |
2 Anforderungen an den Ausbau von Grundwasser-Messstellen |
3 Anforderungen an die Grundwasser-Probenahme |
4 Ausschlusskriterien für Grundwasser-Messstellen |
5 Anforderungen an Zusatzmessstellen im Rahmen der immissionsbasierten Abgrenzung |
Anlage 2 (zu § 5 Absatz 2 und § 15 Absatz 2 Satz 1 und 2) Geostatistische Regionalisierungsverfahren |
1 Voraussetzungen |
2 Ablauf der Regionalisierung |
Anlage 3 (zu § 15 Absatz 2 Satz 2 und 3) Deterministische Regionalisierungsverfahren |
1 Voraussetzungen |
2 Ablauf der Regionalisierung |
Anlage 4 (zu § 15 Absatz 2 Satz 2) Abgrenzung nach hydrogeologischen, hydraulischen oder hydrogeologischen und hydraulischen Kriterien |
Anlage 5 (zu § 13 Absatz 2 Nummer 1) Werte für den flächenspezifischen, landwirtschaftlich bedingten Gesamtphosphoreintrag für die Oberflächenwasserkörper in den Ökoregionen und deren Gewässertypen |