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Fuenfte Berichtigung der Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche
- Bayern -

Vom 18. November 2021
(BayMBl. Nr. 855 vom 08.12.2021; 01.12.2022 Nr. 733aufgehoben)



Zur aktuellen Fassung

Archiv: 2002, 2020, 2020

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 18. November 2021, Az. 52g-U4502-2010/3-188

1. Verfügung

Nach Nr. 5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 12. Februar 2016 (AllMBl. S. 150) werden die Gewässerverzeichnisse von Amts wegen überprüft und berichtigt. Hiermit werden die Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche ( Anlagen 1 bis 3) berichtigt und neu erlassen.

2. Begründung

Im Zuge des Abgleichs des Internet-Kartendiensts mit den Inhalten der Anlage 3 der Allgemeinverfügung vom 4. November 2020 hat sich ein Korrekturbedarf ergeben. Von den Wasserwirtschaftsämtern wurden zu den Wildbächen noch fehlende, neue und geänderte ausgebaute Wildbachstrecken sowie Änderungen der Ausbaulängen gemeldet. In der Anlage 1 (Verzeichnis der Gewässer zweiter Ordnung) gab es keine Änderungen. In der Anlage 2 wurden ebenso keine Änderungen vorgenommen. In die Anlage 3 wurden neben den von den Wasserwirtschaftsämtern gemeldeten sechs Änderungen der ausgebauten Wildbachstrecken auch insgesamt fünf neue ausgebaute Wildbachstrecken mit aufgenommen.

3. Inkrafttreten

Diese Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Dezember 2021 tritt die Anlage 3 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über Verzeichnisse der Gewässer zweiter Ordnung und der Wildbäche vom 4. November 2020 (BayMBl. 2020 Nr. 692) außer Kraft.

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Gewässer zweiter Ordnung Anlage 1

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Wildbäche Anlage 2

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Ausgebaute Wildbachstrecken Anlage 3


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ENDE

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