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Änderungstext
Änderung der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Wasserrechts (VVWas)
- Bayern -
Vom 12. November
(BayMBl. Nr. 849 vom 08.12.2021)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 12. November 2021, Az. 52d-U4505-2020/1
1. Die Bekanntmachung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Wasserrechts (VVWas) vom 27. Januar 2014 (AllMBl. S. 57) wird wie folgt geändert:
1.1 Nr. 1.1 wird wie folgt gefasst:
alt | neu |
1.1 § 1 Zweck | "1.1. § 1 Zweck
Ziel der nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung ist es, die Gewässer in ihren vielfältigen Funktionen als unverzichtbare Lebensgrundlage, Lebensraum (ökologische Funktion), nutzbares Gut (ökonomische Funktion) sowie Rückzugsort und Erholungsraum (Sozialfunktion) zu schützen." |
1.2 Nr. 2.1.1.1 wird wie folgt geändert:
Es wird folgender Abs. 6 angefügt:
"Auf die Bayerische Biodiversitätsstrategie wird hingewiesen. Sie ist im Internetangebot des StMUV unter Biodiversitätsstrategie; Umsetzung - BayernPortal (freistaat.bayern) veröffentlicht."
1.3 Nr. 2.1.1.2 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden nach dem Wort "Fragen" die Wörter "der Sozialfunktion sowie" eingefügt.
b) In Satz 2 werden die Wörter
"http:/www.stmuv.bayern/umwelt/wasserwirtschaft/doc/10_punkte_plan_bay_wasserkraft_ strategie_2012_ba2012_04_19.pdf" durch die Wörter "https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/fluesse_seen/doc/ 10punktefahrplan_lang.pdf sowie https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/fluesse_seen/doc/ 10punktefahrplan.pdf" ersetzt.
1.4 Nr. 2.2.13.3 wird wie folgt geändert:
Satz 2
Darüber hinaus nimmt das WWa Stellung zu Fragen der Wasserkraft (insbesondere Anlagenleistung, Wirkungsgrad, Grundlastfähigkeit).
wird aufgehoben.
1.5 Nr. 2.2.20.2.1 wird wie folgt geändert:
Nach Buchst. x wird folgender Buchst. y angefügt:
"y) Flutpolder Riedensheim".
1.6 Nr. 7.4.5.5.8 wird wie folgt geändert:
In Buchst. l wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgender Buchst. m angefügt:
"m) die IHK bei Energiefragen zur Wasserkraft (insbesondere Anlagenleistung, Wirkungsgrad, Grundlastfähigkeit, u. a. unter Klimaschutz- und volkswirtschaftlichen Aspekten sowie hinsichtlich der Beiträge zur regionalen Versorgungssicherheit)."
2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.
ID: 212598
ENDE |
(Stand: 08.09.2023)
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