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Regelwerk

Änderungstext

Änderung der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Wasserrechts (VVWas)
- Bayern -

Vom 12. November
(BayMBl. Nr. 849 vom 08.12.2021)



Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 12. November 2021, Az. 52d-U4505-2020/1

1. Die Bekanntmachung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Wasserrechts (VVWas) vom 27. Januar 2014 (AllMBl. S. 57) wird wie folgt geändert:

1.1 Nr. 1.1 wird wie folgt gefasst:

alt neu
1.1 § 1 Zweck "1.1. § 1 Zweck

Ziel der nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung ist es, die Gewässer in ihren vielfältigen Funktionen als unverzichtbare Lebensgrundlage, Lebensraum (ökologische Funktion), nutzbares Gut (ökonomische Funktion) sowie Rückzugsort und Erholungsraum (Sozialfunktion) zu schützen."

1.2 Nr. 2.1.1.1 wird wie folgt geändert:

Es wird folgender Abs. 6 angefügt:

"Auf die Bayerische Biodiversitätsstrategie wird hingewiesen. Sie ist im Internetangebot des StMUV unter Biodiversitätsstrategie; Umsetzung - BayernPortal (freistaat.bayern) veröffentlicht."

1.3 Nr. 2.1.1.2 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden nach dem Wort "Fragen" die Wörter "der Sozialfunktion sowie" eingefügt.

b) In Satz 2 werden die Wörter

"http:/www.stmuv.bayern/umwelt/wasserwirtschaft/doc/10_punkte_plan_bay_wasserkraft_ strategie_2012_ba2012_04_19.pdf" durch die Wörter "https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/fluesse_seen/doc/ 10punktefahrplan_lang.pdf sowie https://www.stmuv.bayern.de/themen/wasserwirtschaft/fluesse_seen/doc/ 10punktefahrplan.pdf" ersetzt.

1.4 Nr. 2.2.13.3 wird wie folgt geändert:

Satz 2

Darüber hinaus nimmt das WWa Stellung zu Fragen der Wasserkraft (insbesondere Anlagenleistung, Wirkungsgrad, Grundlastfähigkeit).

wird aufgehoben.

1.5 Nr. 2.2.20.2.1 wird wie folgt geändert:

Nach Buchst. x wird folgender Buchst. y angefügt:

"y) Flutpolder Riedensheim".

1.6 Nr. 7.4.5.5.8 wird wie folgt geändert:

In Buchst. l wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt und folgender Buchst. m angefügt:

"m) die IHK bei Energiefragen zur Wasserkraft (insbesondere Anlagenleistung, Wirkungsgrad, Grundlastfähigkeit, u. a. unter Klimaschutz- und volkswirtschaftlichen Aspekten sowie hinsichtlich der Beiträge zur regionalen Versorgungssicherheit)."

2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2021 in Kraft.

ID: 212598

ENDE

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