VV-VAwS - HB
- Inhalt -
1. Anwendungsbereich und Anzeigepflicht (§ 1)
1.1 Anwendungsbereich
1.2 Anzeigepflicht
1.2.1 Prüfung durch die Wasserbehörde
1.2.2 Zusammenarbeit mit der Baugenehmigungs- bzw. Zustimmungsbehörde, dem Gewerbeaufsichtsamt und den Wasserbehörden
1.2.2.1 Dienstanweisung Nr. 337/8
1.2.2.2 Verfahren bei den Wasserbehörden
2. Begriffsbestimmungen (§ 2)
2.1 Anlage (§ 2 Abs. 1 und 8)
2.2 Unterirdisch (§ 2 Abs. 3)
2.3 Rohrleitungen (§ 2 Abs. 7)
2.4 Feste wassergefährdende Stoffe
3. Grundsatzanforderungen (§ 3)
4. Anforderungen an bestimmte Anlagen (§ 4)
4.1 Allgemeines
4.2 Anforderungen an die Befestigung und Abdichtung von Bodenflächen
4.3 Anforderungen an das Rückhaltevermögen
4.4 Anforderungen an die infrastrukturellen Maßnahmen organisatorischer oder technischer Art
4.4.1 Die Anforderungen nach I2 enthalten nicht die Anforderungen nach I1.
5. Allgemein anerkannte Regeln der Technik (§ 5)
5.1 Allgemeines
5.2 Einführung allgemein anerkannter Regeln der Technik
5.3 Gleichwertige Baubestimmungen und technische Vorschriften anderer Mitgliedstaaten
6. Gefährdungspotential (§ 6)
6.1 Maßgebendes Volumen oder Masse der Anlage
6.2 Wassergefährdende Stoffe
6.3 Hydrogeologische Beschaffenheit und Schutzbedürftigkeit des Aufstellungsortes
7. Weitergehende Anforderungen (§ 7)
7.1 Voraussetzungen
7.2 Weitergehende Anforderungen
7.3 Anlagen im Bereich oberirdischer Gewässer
8. Anlagen in Schutzgebieten (§ 8)
9. Allgemeine Betriebs- und Verhaltensvorschriften (§ 9)
10. Kennzeichnungspflicht; Merkblatt (§ 10)
11. Anlagenverzeichnis (§ 11)
11.1 Forderung von Anlagenverzeichnissen im Einzelfall
11.2 Inhalt des Anlagenverzeichnisses
11.2.1 Die Datei soll im allgemeinen folgende Merkmale enthalten:
11.2.1.1 Allgemeine Angaben
11.2.1.3 Behördliche Vorgänge
11.2.1.4 Lage
11.2.1.5 Wassergefährdende Stoffe
11.2.1.6 Gefährdungspotential
11.2.1.7 Vorkehrungen und Maßnahmen
11.2.1.8 Schadensfall
11.2.1.9 Überwachung
11.2.1.10 Instandhaltung
11.3 Fortschreibung
11.4 Überwachung des Anlagenverzeichnisses
11.5 Datenverarbeitung
12. Rohrleitungen (§ 12)
1 2.1 Sicherheitsgründe bei oberirdischen Rohrleitungen
12.2 Zulässige unterirdische Rohrleitungen
12.3 Oberirdische Rohrleitungen als Anlagenteile
13. Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art (§ 13)
13.1 Anlagen der Gefährdungsstufe a zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen flüssiger wassergefährdender Stoffe
13.2 Lageranlagen einfacher oder herkömmlicher Art
13.3 Gefahrgutrechtlich zulässige Behälter und Verpackungen
14. Anlagen zum Lagern fester Stoffe (§ 14)
14.1 Feste Stoffe, allgemeine Anforderungen
14.2 Bodenfläche
15. Eignungsfeststellung und Bauartzulassung, Antrag (§ 15)
15.1 Allgemeines
15.2 Hinweise zu den Unterlagen, erforderlicher Inhalt
15.2.1 Antrag
15.2.2 Lage
15.2.3 Anlagenbeschreibung
15.2.4 Wassergefährdende Stoffe
15.2.5 Abmessungen, Volumen
15.2.6 Gefährdungsstufe, Bewertung
15.2.7 Standsicherheit, Festigkeit
15.2.8 Dichtigkeit und Beständigkeit der Anlage
15.2.9 Sicherheitseinrichtungen
15.2.10 Auffangvorrichtungen
15.2.11 Maßnahmen im Schadensfall
15.2.12 Errichtung und Betrieb
15.2.13 Überwachung
15.2.14 Gleichwertigkeitsnachweis
16. Voraussetzungen für die Eignungsfeststellung und Bauartzulassung (§ 16)
17. Umfang von Eignungsfeststellung und Bauartzulassung (§ 17)
18. Voraussetzungen für den Einbau (§ 18)
19. Anwendung der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (§ 19)
20. Befüllen (§ 20)
21. Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen (§ 21)
21.1 Allgemeines
21.2 Zuordnung zur Gefährdungsstufe A, B oder C
21.3 Grundsatzanforderungen 3 bis 5
21.4 Unvermeidbarer Anfall der wassergefährdenden Stoffe nach 2 Fallgruppen
21.5 Betriebsanweisung
22. Sachverständige (§ 22)
22.1 Anerkennungsvoraussetzungen und -verfahren
22.1.1 Organisationen
22.1.2 Bestellung von Sachverständigen
22.1.3 Nachweise nach § 22 Abs. 3 Nr. 1
22.1.3.1 Allgemeines, Bestellungsakte
22.1.3.2 Ausbildung der Sachverständigen
22.1.3.3 Kenntnisse der Sachverständigen
22.1.3.4 Unabhängigkeit des Sachverständigen
22.1.3.5 Prüfgrundsätze
22.1.4 Nachweise nach § 22 Abs. 3 Nr. 3
22.1.5 Nachweise nach § 22 Abs. 3 Nr. 4
22.1.6 Abschluß von Überwachungsverträgen nach § 19l Abs. 2 Nr. 2 WHG
22.1.7 Überwachung der Sachverständigenorganisationen, Information
22.1.8 Aufhebung der Anerkennung von Organisationen und der Bestellung von Sachverständigen
23. Überprüfung von Anlagen (§ 23)
23.1 Prüfung durch Sachverständige nach § 22
23.1.1 Prüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung und vor Wiederinbetriebnahme einer länger als 1 Jahr stillgelegten Anlage
23.1.2 Wiederkehrende Prüfungen
23.1.3 Prüfung bei Stillegung der Anlage
23.1.4 Änderung der Prüffristen (§ 23 Abs. 2)
23.1.5 Prüfauftrag, Prüftermine, Prüfbericht, wasserbehördliche Maßnahmen
23.2 Überwachungsdatei
23.3 Prüfungen nach anderen Rechtsvorschriften
24. Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht (§ 24)
25. Technische Überwachungsorganisationen (§ 25)
26. Nachweis der Fachbetriebseigenschaft (§ 26)
27. Ordnungswidrigkeiten (§ 27)
28. Bestehende Anlagen (§ 28)
28.1 Allgemeines
28.2 Anlagen in Schutzgebieten
28.3 Auffangräume aus bindigem Boden
28.4 Einwandige unterirdische Behälter
28.5 Unterirdische Rohrleitungen
28.6 Eignungsfeststellung, Bauartzulassung
28.7 Unterirdische Entleerung von Auffangräumen
28.8 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen
28.9 Maßnahmen der Löschwasserrückhaltung
28.10 Allgemein anerkannte Regeln der Technik
28.11 Anlagen im Bereich oberirdischer Gewässer
Anlage 1 Für die Eignungsfeststellung erforderliche Unterlagen
Anlage 2 Für die Bauartzulassung erforderliche Unterlagen