Regelwerk, Wasser EU, HB

VV-VAwS - HB
- Inhalt -

1. Anwendungsbereich und Anzeigepflicht (§ 1)

1.1 Anwendungsbereich

1.2 Anzeigepflicht

1.2.1 Prüfung durch die Wasserbehörde

1.2.2 Zusammenarbeit mit der Baugenehmigungs- bzw. Zustimmungsbehörde, dem Gewerbeaufsichtsamt und den Wasserbehörden

1.2.2.1 Dienstanweisung Nr. 337/8

1.2.2.2 Verfahren bei den Wasserbehörden

2. Begriffsbestimmungen (§ 2)

2.1 Anlage (§ 2 Abs. 1 und 8)

2.2 Unterirdisch (§ 2 Abs. 3)

2.3 Rohrleitungen (§ 2 Abs. 7)

2.4 Feste wassergefährdende Stoffe

3. Grundsatzanforderungen (§ 3)

4. Anforderungen an bestimmte Anlagen (§ 4)

4.1 Allgemeines

4.2 Anforderungen an die Befestigung und Abdichtung von Bodenflächen

4.3 Anforderungen an das Rückhaltevermögen

4.4 Anforderungen an die infrastrukturellen Maßnahmen organisatorischer oder technischer Art

4.4.1 Die Anforderungen nach I2 enthalten nicht die Anforderungen nach I1.

5. Allgemein anerkannte Regeln der Technik (§ 5)

5.1 Allgemeines

5.2 Einführung allgemein anerkannter Regeln der Technik

5.3 Gleichwertige Baubestimmungen und technische Vorschriften anderer Mitgliedstaaten

6. Gefährdungspotential (§ 6)

6.1 Maßgebendes Volumen oder Masse der Anlage

6.2 Wassergefährdende Stoffe

6.3 Hydrogeologische Beschaffenheit und Schutzbedürftigkeit des Aufstellungsortes

7. Weitergehende Anforderungen (§ 7)

7.1 Voraussetzungen

7.2 Weitergehende Anforderungen

7.3 Anlagen im Bereich oberirdischer Gewässer

8. Anlagen in Schutzgebieten (§ 8)

9. Allgemeine Betriebs- und Verhaltensvorschriften (§ 9)

10. Kennzeichnungspflicht; Merkblatt (§ 10)

11. Anlagenverzeichnis (§ 11)

11.1 Forderung von Anlagenverzeichnissen im Einzelfall

11.2 Inhalt des Anlagenverzeichnisses

11.2.1 Die Datei soll im allgemeinen folgende Merkmale enthalten:

11.2.1.1 Allgemeine Angaben

11.2.1.3 Behördliche Vorgänge

11.2.1.4 Lage

11.2.1.5 Wassergefährdende Stoffe

11.2.1.6 Gefährdungspotential

11.2.1.7 Vorkehrungen und Maßnahmen

11.2.1.8 Schadensfall

11.2.1.9 Überwachung

11.2.1.10 Instandhaltung

11.3 Fortschreibung

11.4 Überwachung des Anlagenverzeichnisses

11.5 Datenverarbeitung

12. Rohrleitungen (§ 12)

1 2.1 Sicherheitsgründe bei oberirdischen Rohrleitungen

12.2 Zulässige unterirdische Rohrleitungen

12.3 Oberirdische Rohrleitungen als Anlagenteile

13. Anlagen einfacher oder herkömmlicher Art (§ 13)

13.1 Anlagen der Gefährdungsstufe a zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen flüssiger wassergefährdender Stoffe

13.2 Lageranlagen einfacher oder herkömmlicher Art

13.3 Gefahrgutrechtlich zulässige Behälter und Verpackungen

14. Anlagen zum Lagern fester Stoffe (§ 14)

14.1 Feste Stoffe, allgemeine Anforderungen

14.2 Bodenfläche

15. Eignungsfeststellung und Bauartzulassung, Antrag (§ 15)

15.1 Allgemeines

15.2 Hinweise zu den Unterlagen, erforderlicher Inhalt

15.2.1 Antrag

15.2.2 Lage

15.2.3 Anlagenbeschreibung

15.2.4 Wassergefährdende Stoffe

15.2.5 Abmessungen, Volumen

15.2.6 Gefährdungsstufe, Bewertung

15.2.7 Standsicherheit, Festigkeit

15.2.8 Dichtigkeit und Beständigkeit der Anlage

15.2.9 Sicherheitseinrichtungen

15.2.10 Auffangvorrichtungen

15.2.11 Maßnahmen im Schadensfall

15.2.12 Errichtung und Betrieb

15.2.13 Überwachung

15.2.14 Gleichwertigkeitsnachweis

16. Voraussetzungen für die Eignungsfeststellung und Bauartzulassung (§ 16)

17. Umfang von Eignungsfeststellung und Bauartzulassung (§ 17)

18. Voraussetzungen für den Einbau (§ 18)

19. Anwendung der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (§ 19)

20. Befüllen (§ 20)

21. Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen (§ 21)

21.1 Allgemeines

21.2 Zuordnung zur Gefährdungsstufe A, B oder C

21.3 Grundsatzanforderungen 3 bis 5

21.4 Unvermeidbarer Anfall der wassergefährdenden Stoffe nach 2 Fallgruppen

21.5 Betriebsanweisung

22. Sachverständige (§ 22)

22.1 Anerkennungsvoraussetzungen und -verfahren

22.1.1 Organisationen

22.1.2 Bestellung von Sachverständigen

22.1.3 Nachweise nach § 22 Abs. 3 Nr. 1

22.1.3.1 Allgemeines, Bestellungsakte

22.1.3.2 Ausbildung der Sachverständigen

22.1.3.3 Kenntnisse der Sachverständigen

22.1.3.4 Unabhängigkeit des Sachverständigen

22.1.3.5 Prüfgrundsätze

22.1.4 Nachweise nach § 22 Abs. 3 Nr. 3

22.1.5 Nachweise nach § 22 Abs. 3 Nr. 4

22.1.6 Abschluß von Überwachungsverträgen nach § 19l Abs. 2 Nr. 2 WHG

22.1.7 Überwachung der Sachverständigenorganisationen, Information

22.1.8 Aufhebung der Anerkennung von Organisationen und der Bestellung von Sachverständigen

23. Überprüfung von Anlagen (§ 23)

23.1 Prüfung durch Sachverständige nach § 22

23.1.1 Prüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung und vor Wiederinbetriebnahme einer länger als 1 Jahr stillgelegten Anlage

23.1.2 Wiederkehrende Prüfungen

23.1.3 Prüfung bei Stillegung der Anlage

23.1.4 Änderung der Prüffristen (§ 23 Abs. 2)

23.1.5 Prüfauftrag, Prüftermine, Prüfbericht, wasserbehördliche Maßnahmen

23.2 Überwachungsdatei

23.3 Prüfungen nach anderen Rechtsvorschriften

24. Ausnahmen von der Fachbetriebspflicht (§ 24)

25. Technische Überwachungsorganisationen (§ 25)

26. Nachweis der Fachbetriebseigenschaft (§ 26)

27. Ordnungswidrigkeiten (§ 27)

28. Bestehende Anlagen (§ 28)

28.1 Allgemeines

28.2 Anlagen in Schutzgebieten

28.3 Auffangräume aus bindigem Boden

28.4 Einwandige unterirdische Behälter

28.5 Unterirdische Rohrleitungen

28.6 Eignungsfeststellung, Bauartzulassung

28.7 Unterirdische Entleerung von Auffangräumen

28.8 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen

28.9 Maßnahmen der Löschwasserrückhaltung

28.10 Allgemein anerkannte Regeln der Technik

28.11 Anlagen im Bereich oberirdischer Gewässer

Anlage 1 Für die Eignungsfeststellung erforderliche Unterlagen

Anlage 2 Für die Bauartzulassung erforderliche Unterlagen