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Verwaltungsvorschrift "Betrieb und Wartung von Leichtflüssigkeitsabscheidern nach DIN 1999"
- Hessen -
Vom 29. Juli 2011
(StAnz. Nr. 34 vom 22.08.2011 S. 1071aufgehoben)
Gl.-Nr.: 80034
Bezug: Erlass vom 21. Juli 2005 (StAnz. S. 3523)
III5-79f 14.05.02
In DIN EN 858-2 wurden in Verbindung mit DIN 1999-100 und DIN 1999-101 Regelungen zur Entleerung, Wartung und Überwachung (einschließlich der Dichtheitsprüfung) von Leichtflüssigkeitsabscheidern getroffen.
Das als Anlage beigefügte "Merkblatt zur Dichtheitsprüfung von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen" gibt ergänzende Hinweise und Empfehlungen für die Durchführung der Dichtheitsprüfung.
Vorhandene Abscheideranlagen waren im Anwendungsbereich des Anhangs 49 der Abwasserverordnung bis zum April 2006 erstmalig auf Dichtheit zu prüfen, ansonsten in der Regel bis zum Oktober 2008. Soweit diese Erstprüfungen noch nicht erfolgt sind, sind diese unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2012 nachzuholen.
Die Generalinspektion mit Dichtheitsprüfung ist bei Abscheideranlagen im Rahmen der betrieblichen Eigenüberwachung auch in Anwendungsbereichen durchzuführen, die nicht von einem Sachverständigen überwacht werden. Die Gewässeraufsicht ist durch die zuständige Wasserbehörde sicherzustellen.
Dieser Erlass tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft.
Merkblatt Dichtheitsprüfung von Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen
- Anwendungshinweise zu DIN 1999-100 und -101-
- Stand Juli 2011-
1. Ziel
Dieses Merkblatt gibt ergänzende Hinweise für die Anwendung der DIN 1999-100 und-101 bei Abscheideranlagen im Bereich der Einleitung mineralölhaltiger Abwässer (Anhang 49 der Abwasserverordnung) und bei Tankstellen (TRwS 781) sowie in Anwendungsbereichen, die keiner Sachverständigenüberwachung nach der Anlagenverordnung oder der Indirekteinleiterverordnung unterliegen.
Dieses Merkblatt dient als Ergänzung der DIN 1999-100 und den "Hinweisen zur Herstellung des normkonformen Zustandes bei festgestellten Mängeln am Schachtaufbau von Abscheideranlagen" 1 zur Beschränkung des nach DIN EN 858-2 erforderlichen Umfangs der Dichtheitsprüfung für kleine Abscheideranlagen. Es soll eine unverzügliche Durchführung der noch ausstehenden erstmaligen Dichtheitsprüfungen erreicht werden. Das Merkblatt richtet sich an die betroffenen Betriebe und deren Verbände, die von den Betrieben mit der Durchführung der Prüfungen beauftragten Stellen sowie die Wasserbehörden.
2. Allgemeine Betreiberpflicht zur Dichtheitsprüfung von Abscheideranlagen
Abscheideranlagen sind als Abwasseranlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten und zu betreiben (s. § 60 Wasserhaushaltsgesetz).
In der DIN EN 858-2 vom Oktober 2003 ist in Nr. 6 "Betrieb, Wartung und Kontrolle" u. a. geregelt, dass Abscheideranlagen im Abstand von 5 Jahren einer Generalinspektion zu unterziehen sind, in deren Rahmen auch eine Dichtheitsprüfung durchzuführen ist. Das Verfahren zur Dichtheitsprüfung ist in der DIN 1999-100 für neue und für bestehende Abscheideranlagen beschrieben. Als bestehende Abscheideranlagen gelten Anlagen, die am 31. Oktober 2003 bereits in Betrieb waren.
Die Anforderungen zur Dichtheitsprüfung der betrieblichen Kanalisation - mit Ausnahme der Verbindungsleitung zwischen dem Schlammfang und dem Abscheider - bleiben unberührt. Hierzu wird auf die Eigenkontrollverordnung vom 23.07.2010 und deren Anhang 1 verwiesen. Bei der Durchführung der Dichtheitsprüfung der Abscheideranlage sollte jeweils geprüft werden, ob im jeweiligen Zeitraum auch eine Prüfung der betrieblichen Kanalisation erforderlich ist. In der Regel lassen sich die insgesamt anfallenden Prüfkosten senken, wenn die Dichtheitsprüfung der Abscheideranlage und der betrieblichen Kanalisation unmittelbar nacheinander durchgeführt werden.
Wenn Biokraftstoffe oder Mineralölkraftstoffe mit Biokraftstoffanteilen in die Leichtflüssigkeitsabscheider gelangen, hat dies u.a. Auswirkungen auf die Beständigkeit der Werkstoffe und damit ggf. auf die Dichtheit der Abscheideranlagen. Der Normenausschuss Wasserwesen, Arbeitsausschuss "Abscheider" hat eine DIN-Mitteilung zum Thema "Biodiesel in Leichtflüssigkeitsabscheideranlagen" 2 veröffentlicht, in der Hinweise und Empfehlungen auch für bestehende Anlagen gegeben werden.
3. Verfahren der Dichtheitsprüfung
3.1 Allgemeines Verfahren
Die Dichtheitsprüfung ist Teil der Generalinspektion nach DIN 1999-100 Nr. 14.6, die an der geleerten und gereinigten Anlage erfolgt. Die Anlagenteile einer Abscheideranlage können gemeinsam oder getrennt geprüft werden. Die gemeinsame Prüfung der Anlagenteile erfasst auch die Verbindungsleitungen.
Die Einzelheiten der Durchführung der Dichtheitsprüfung sind der DIN 1999-100 zu entnehmen.
Zu den Ausnahmeregelungen bei der getrennten Prüfung von Behälterbereich und Schachtaufbau bei bestehenden Anlagen und Beschränkung der Dichtheitsprüfung bei bestehenden Anlagen auf den Behälterbereich sind die Hinweise des Normausschusses Wasserwesen zur DIN 1999-100 zu beachten. 1
3.2 Beschränkung des Umfangs der Dichtheitsprüfung bei kleinen Abscheideranlagen
Bei der Einleitung von mineralölhaltigem Abwasser im Sinne des Anhangs 49 der Abwasserverordnung ( AbwV) unterliegen die von der Erlaubnispflicht befreiten Indirekteinleitungen bereits einer Sachverständigenüberwachung im Abstand von 2 1/2 Jahren, bei der auch eine Sichtprüfung des Schachtaufbaus erfolgt.
Soweit die Wasserbehörde im Einzelfall keine abweichende Regelung trifft, kann bei den dort zur Behandlung des Abwassers eingesetzten Abscheidern jede zweite Prüfung der Dichtheit auf eine Sichtprüfung des entleerten und gereinigten Abscheiders beschränkt werden, wenn
Eine erstmalige Dichtheitsprüfung nach DIN 1999-100 Nr. 15.2 ff. ist daher bei allen Abscheidern erforderlich.
4. Ergänzende Hinweise und Empfehlungen zur Durchführung der Dichtheitsprüfung
5. Termine, Fristen
2) Die "Hinweise zur Herstellung des normkonformen Zustandes bei Bemessung, Betrieb und Überprüfung von Abscheideranlagen nach DIN 1999-100 und DIN 1999-101" sind beim Normenausschuss Wasserwesen (NAW) im DIN-Arbeitsausschuss Na 119-05-05 Aa "Abscheider" als Beitrag in DIN-Mitteilungen 2011-04 erschienen. Die Hinweise sind zum Preis von 8 Euro beim Beuth-Verlag (www.beuth.de) online erhältlich.
ENDE |
(Stand: 20.08.2018)
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