(Mindestwasserführung)
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1 Ausleitungswasserkraftanlagen
1.1 Vor-Ort-MessungTabelle 1: Anforderungen der Vor-Ort-MessungTabelle 2: Anforderungen für eine saisonal erhöhte Mindestwasserführung
Tabelle 3: Reproduktionszeiträume der Leitfischarten
Tabelle 4: Erläuterungen zu den Parametern
1.2 Berechnungsverfahren mittels Vor-Ort-Kriterien
1.2.1 Fischökologische Bedeutung der Ausleitungsstrecke1.2.2 Fischaufstieg über Triebwerkskanal und geringe fischökologische Bedeutung der Ausleitungsstrecke
1.2.4 Zu- oder Abschläge
1.2.5 Saisonale Anpassung bei mittlerer oder hoher fischökologischer Bedeutung
1.3 Abflussaufteilung bei Niedrigwasser
1.4 Durchgängigkeit
2 Entnahmen für Teiche mit Wiedereinleitung
Tabelle 5: Zuschlag in Abhängigkeit der bespannten Wasserfläche der Fischteiche3 Entnahmen ohne Wiedereinleitung
4 Berücksichtigung weiterer Vorgaben im Rahmen der Mindestwasserfestsetzung
4.1 Vermeidung von Härtefällen4.2 Berücksichtigung von § 2 EEG bei Ausleitungswasserkraftanlagen
4.3 Unverhältnismäßiger Eingriff in das Eigentum/eigentumsgleiches Recht
4.4 Denkmalrecht
5 Verwaltungsrechtliche Umsetzung der Mindestwasserregelung
6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Abbildung 1: Lage der Fischaufstiegsanlage zur Ausleitungsstrecke