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Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen, die der Wiederherstellung
naturnaher Gewässer einschließlich ihrer Ufer und Auen dienen
- Hessen -
Vom 24. Januar 2003
(StAnz. Nr. 9 vom 03.03.2003 S. 910aufgehoben)
red. Anm. zur Information
Bezug: Erlasse des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit vom 5. August 1998 (StAnz. S. 2796) und 30. Dezember 1998 (StAnz. 1999 S. 390)
Mit Erlass vom 5. August 1998, zuletzt ergänzt durch Erlass vom 30.Dezember 1998, wurde die "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen, die der Wiederherstellung naturnaher Gewässer einschließlich ihrer Ufer und Auen dienen" eingeführt.
Nach der Koalitionsvereinbarung zur 15. Legislaturperiode sollen alle Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften einer Prüfung hinsichtlich Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit, Kostenwirksamkeit, Verständlichkeit und Vollzugseignung unterzogen werden. Zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung hat das Kabinett am 6. Juli 1999 die "Normprüfung" beschlossen und die bei der Staatskanzlei angesiedelte Arbeitsgruppe "Verwaltungsvereinfachung" (AVV) mit der Durchführung beauftragt.
Im Ergebnis ihres Auftrages hat die AVV bezüglich der o.g. Erlasse vorgeschlagen,
Zur Erfüllung des Vorschlages der AVV wurde die Ziffer 5 der Förderrichtlinie überarbeitet und das Antragsformular dahingehend modifiziert, dass es sowohl zur Beantragung von Mitteln der Wasserwirtschaft als auch des Naturschutzes benutzt werden kann. Darüber hinaus wurde die Richtlinie in den Ziffern 3 und 4.1.2 redaktionell überarbeitet.
Die Neufassungen der Förderrichtlinie (Anlage 1) sowie des Antragsformulars (Anlage 2) treten am Tag der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen in Kraft und sind befristet bis zum 31. Dezember 2007. Die bisherigen als Anlagen 1 und 2 zum Erlass vom 5. August 1998 (StAnz. S. 2796) eingeführten Fassungen werden zum gleichen Zeitpunkt aufgehoben.
Wiesbaden, 24. Januar 2003
Hessisches Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen, die der Wiederherstellung naturnaher Gewässer einschließlich ihrer Ufer und Auen dienen | Anlage 1 |
1. Grundsätze
Zweck der Richtlinie ist die einheitliche Behandlung von Fördermaßnahmen, die der Wiederherstellung naturnaher Gewässer gemäß den in Annex 1 definierten Grundsätzen dienen. Hierfür gewährt das Land Zuwendungen entsprechend den Bestimmungen des Hessischen Wassergesetzes ( HWG). Darüber hinausgehende Regelungen bleiben unberührt.
2. Zuwendungsempfänger
Zuwendungen können bewilligt werden an Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, Zweckverbände und Teilnehmergemeinschaften (TG) nach dem Flurbereinigungsgesetz( FlurbG) sowie nicht gewerbliche private Unterhaltspflichtige.
3. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen
Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung grundsätzlich als Anteilfinanzierung bewilligt. Bei Maßnahmen, die nicht aus Mittelnder naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe gefördert werden, richtet sich die Höhe der Zuwendung bei kommunalen Empfängern nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit und nach ihrer Stellung im Finanz- und Lastenausgleich (§ 41 Finanzausgleichsgesetz - FAG). Der Fördersatz beträgt zwischen 60 v. H. und 90 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten. Bei nichtkommunalen Empfängern beträgt der Fördersatz bis 90 v. H. der zuwendungsfähigen Kosten. Nicht gefördert werden Maßnahmen, deren zuwendungsfähige Kosten unter Euro 1000 liegen.
Verlangt der Grundstückseigentümer anstelle des Ausgleichs nach § 70 Abs. 2 HWG die Übernahme des Uferbereichs durch den zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten, beteiligt sich das Land an den für den Grunderwerb entstehenden Kosten, soweit dies die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltungspflichtigen übersteigt, mit einem den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln entsprechenden Anteil, höchstens jedoch zu 70 v. H.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nur, wenn der Unterhaltungspflichtige zur Herstellung eines naturnahen Gewässerzustandes nach den Bestimmungen des HWG oder des Hessischen Fischereigesetzes (HFischG) verpflichtet und dadurch eine Zahlungspflicht des Landes begründet wurde.
4. Zuwendungsvoraussetzung, zuwendungsfähige Aufwendungen
Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Wird eine Zuwendung für die Durchführung einer Maßnahme bewilligt, gelten Objektplanung, Bodenuntersuchung und Grunderwerb - der nicht mehr als ein Jahr zurückliegt - nicht als Beginn des Vorhabens.
4.1 Renaturierungsmaßnahmen
Die Förderung erstreckt sich auf die Planung und Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen einschließlich des Grunderwerbs, der die Bedingungen in Punkt 4.2 erfüllt. Vom Antragsteller eingebrachte Grundstücke werden in Höhe ihres Wertes als Eigenmittel anerkannt. Die Gewässerparzelle ist hiervon ausgenommen. Der Wert ist durch ein vom Antragsteller vorzulegendes amtliches Gutachten nachzuweisen.
Soweit von der Bewilligungsbehörde gefordert, ist ein Renaturierungskonzept und ggf. ein Niederschlags-Abflussmodell zu erarbeiten.
4.1.1 Nicht zuwendungsfähig sind insbesondere Aufwendungen für
4.1.2 Zuwendungsfähige Kosten im Rahmen einer Renaturierungsmaßnahme sind
4.2 Grunderwerb
4.2.1 Die Förderung des Grunderwerbs beschränkt sich auf
4.2.2 Zu Tauschzwecken können auch Flächen erworben werden, die nicht unmittelbar an das Gewässer grenzen. Der Tausch setzt eine Wertermittlung der Grundstücke und bei abweichenden Werten einen Ausgleich voraus. Der Wertausgleich (Überschuss oder Fehlbetrag) ist in die Finanzierung des Vorhabens einzubringen. Nicht benötigtes Gelände ist nach Abschluss der Renaturierungsmaßnahme, spätestens jedoch nach 3 Jahren zu veräußern und der Erlös einschließlich der Nebenkosten anteilmäßig dem Zuwendungsgeber zu erstatten. Sollte bei der Wiederveräußerung der ursprüngliche Kaufpreis nicht zu erzielen sein, kann das Grundstück zu dem nach amtlichen Gutachten geschätzten Wert verkauft werden. Bis dahin sind die Grundstücke im Sinne einer ökologisch verträglichen Talauenbewirtschaftung gemäß Annex 1 zu nutzen.
4.2.3 Zuwendungsfähig sind die Grunderwerbskosten, die vom Antragsteller durch Vorlage eines amtlichen Kaufwertgutachtens nachgewiesen werden, sowie die erforderlichen Vermessungs-, Notariats- und gerichtliche Kosten.
4.2.4 Zur Verringerung der Nebenkosten beim Grunderwerb ist vorrangig die Möglichkeit eines Flurbereinigungsverfahren zu nutzen, wobei die Flurbereinigungsbehörden durch Flächenmanagement die für die Vergrößerung der Gewässerparzelle benötigten Flächen nach § 52 FlurbG erwerben und durch Umlegung, Tausch, Zuschnitt etc. an den Gewässern bereitstellen.
5. Zuständigkeiten
Bei allen Maßnahmen zur Wiederherstellung naturnaher Gewässer obliegt der Abteilung "Staatliches Umweltamt" beim Regierungspräsidium (RPU) die Koordinierung und Bewertung. Das RPU stellt frühzeitig die Abstimmung mit den an einer Maßnahme beteiligten Behörden sicher.
Anträge zur Förderung aus Mitteln der Wasserwirtschaft sind in 2-facher Ausfertigung über das zuständige RPU an die Investitionsbank Hessen (IBH) zu richten. Das RPU reicht die Förderanträge nach Prüfung an die IBH als zuständige Bewilligungsbehörde weiter. Verwendungsnachweise sind der IBH über das zuständige RPU vorzulegen.
Anträge zur Förderung aus Mitteln der naturschutzrechtlichen Ausgleichsabgabe sind in 2-facher Ausfertigung an die obere bzw. untere Naturschutzbehörde zur richten. Auch diese Maßnahmen sind mit dem zuständigen RPU ausreichend abzustimmen. Das RPU ist über das Datum der Bescheiderteilung sowie den Beginn und Abschluss der Maßnahme zu informieren. Verwendungsnachweise sind der oberen bzw. unteren Naturschutzbehörde vorzulegen.
Die beantragten Maßnahmen sollten öffentlich-rechtlich zugelassen oder zumindest ausreichend abgestimmt sein. Der Antrag muss eine Kurzbeschreibung sowie einen Übersichts-, Kosten- und Finanzierungsplan enthalten. Weitere, ergänzende Unterlagen werden ggf. nachgefordert.
Antrag auf Förderung einer Gewässerrenaturierung | Anlage 2 |
( ) Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung einschließlich des Grunderwerbs nach den Grundsätzen der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschrift in der jeweils gültigen Fassung.
(Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen, die der Wiederherstellung naturnaher Gewässer einschließlich ihrer Ufer und Auen dienen, vom 24. Januar 2003)
Investitions Bank Hessen AG (IBH) | Antragsnr.: .................... |
Niederlassung Wiesbaden | Partnernr.: .................... (nur von der IBH zu vergeben) |
Abraham-Lincoln-Straße 38-42 | |
65189 Wiesbaden | |
Eingangsstempel IBH | |
über | |
Regierungspräsidium ....................... | |
Abteilung Staatliches Umweltamt | |
.......................................................... |
Antrag auf Förderung einer Gewässerrenaturierung
( )Antrag auf Anerkennung als naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahme im Sinne des § 6b des Hessischen Naturschutzgesetzes ( HENatG)
Regierungspräsidium
...................................
Eingangsstempel/Bewilligungsatelle
1. Antragsteller/in
(nach dem Landesprogramm "Naturnahe Gewässer" sind nur antragsberechtigt: Kommunen/Wasser- und Bodenverbände/Zweckverbände/Teilnehmergemeinschaften nach FlurbG/ nicht gewerbliche private Unterhaltungspflichtige)
................................................................................................................................
Straße und Nr.: ........................................................................................................
PLZ ....................................................... Ort ........................................................
Organisationseinheit: .................................................................................................
Kreis: .......................................................................................................................
Regierungspräsidium: ................................................................................................
Ansprechpartner/in ....................................................................................................
Telefon mit Vorwahl ....................................................Telefax mit Vorwahl: .............
E-Mail: ......................................................................................................................
2. Beschreibung und Begründung des Projektvorhabens
(Kurzbeschreibung des Projektvorhabens - eine ausführliche Beschreibung mit Begründung bitte auf gesondertem Blatt beifügen)
Grunderwerb ja () bauliche Maßnahme(n) ja ()
.....................................................................................................................................
....................................................................................................................................
3. Projekträger/in
(falls vom/von Antragsteller/in abweichend)
.....................................................................................................................................
......................................................................................................................................
Straße und Nr.: ...............................................................................................................
PLZ ....................................................... Ort ...................................................................
Investitionsort
(Wird das Projekt an mehreren Gewässern oder auf mehreren Flurstücken durchgeführt, bitte die Angaben zu den weiteren Gewässern bzw. Flurstücken auf einem gesonderten Blatt beifügen)
Name des Gewässers: ......................................................................................................
Gemarkung: ..................................................................... Flurname: ................................
Flur Nr.: ........................................................................... Flurstück Nr.: .........................
Kilometrierung: von km ............................ bis km ..............................
Stationierungsort: von km ............................ bis km ...........................
Länge des Renaturierungsabschnittes in Metern: ..................................................................
Güteklasse2 des Gewässers: ...............................................................................................
Strukturgüteklasse1 des Gewässers: .....................................................................................
4. Sind für das Projektvorhaben oder Teile davon weitere Förderanträge gestellt oder beabsichtigt?
ja () nein ()
Wenn ja, aus welchen Programmen, bei welchen Stellen und in welcher Höhe?
(ggf. auf gesondertem Blatt erläutern)
.........................................................................................................................................
.........................................................................................................................................
5. Sind andere öffentlich-rechtlich begründete Leistungen/Beiträge zu erwarten? Soll das Projektvorhaben zumindest teilweise als naturschutzrechtliche Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahme oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Verpflichtung durchgeführt werden?
ja () nein( )
Wenn ja, aus welchen Programmen, bei welchen Stellen und in welcher Höhe bzw. welche Teilflächen?
(ggf. auf gesondertem Blatt erläutern)
...........................................................................................................................................
............................................................................................................................................
6. Bedarf das Projektvorhaben einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zulassung?
ja () nein ()
Wenn ja, welche? ..................................................................................................................
Die Genehmigung/Zulassung wurde erteilt am ................................. von: .................................
Die Genehmigung/Zulassung wird voraussichtlich erteilt im: .....................................(Monat/Jahr)
von: .......................................................................................................................................
7. Geplanter Umsetzungszeitraum
Projektbeginn*) .......................................................... (Monat/Jahr)
Projektende ............................................................... (Monat/Jahr)
8. Projektausgaben
Ist der Projektträger vorsteuerabzugsberechtigt?
ja( ) nein( )
Ausgabenplan**)
Planung/Vorarbeiten ...............................................................................Euro
Bauliche Investitionen .............................................................................Euro
Grunderwerb ..........................................................................................Euro
Wert der eigenen Grundstücke ................................................................Euro
sonstige Investitionen ..............................................................................Euro
Gesamtsumme .......................................................................................Euro
Voraussichtliche Aufteilung der Ausgaben
auf die Jahre
20... | ..................Euro |
20... | ..................Euro |
20... | ..................Euro |
Gesamtsumme | ..................Euro |
9. Finanzierungsplan Mittel des Trägers
Mittel des Trägers ....................................................................................Euro
(-davon Wert der eigenen Grundstücke ......................................................Euro
Zuschüsse Dritter .....................................................................................Euro
Geplante Zuwendung der EU.....................................................................Euro
Beantragte Zuwendung des Landes ...........................................................Euro
Gesamtsumme .........................................................................................Euro
10. Antragsformular und ergänzende Unterlagen
Das Antragsformular und die folgenden Unterlagen sind 2fach einzureichen:
(x) Ausführliche Beschreibung des Projektvorhabens
(x) Übersichtsplan (1 : 25.000)
(x) Detailkarten (1 : 5000 oder 1 : 2000)
(x) Detaillierte Aufstellung der Projektausgaben/aktueller. Kostenvoranschlag
( ) Bei Grunderwerb oder beim Einbringen von eigenen Grundstücken:
( ) Soweit für die Durchführung des Projektvorhabens rechtlicherforderlich, ist die Zustimmungserklärung des jeweiligen Eigentümers und ggf. Nutzungsberechtigten von Grundflächen oder Einrichtungen beizufügen
(x) Darstellung des Landschaftsplans, bei Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen Flächenbilanz
Die Anforderung von weiteren Unterlagen behält sich die antragsprüfende bzw. bewilligende Stelle vor
11. Erklärungen
Die Richtigkeit und Vollständigkeit sowohl der vorstehenden als auch die in den Anlagen zu diesem Antrag gemachten Angaben werden hiermit versichert.
Wir sind damit einverstanden, dass im Rahmen des Landesprogrammes "Naturnahe Gewässer" die IBH bzw. die Naturschutzbehörde, soweit erforderlich, von uns eingereichte Unterlagen an die an der Antragsprüfung und Bewilligung beteiligten Stellen weitergibt.
Uns ist bekannt, dass mit dem Projektvorhaben nicht vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden darf. Uns ist bekannt, dass die aus dem Antrag ersichtlichen Daten auf Datenträger gespeichert und in anonymer Form für Zwecke der Statistik und der Erfolgskontrolle verwendet werden. Uns ist bekannt, dass Zuschüsse Dritter die zuwendungsfähigen Ausgaben vermindern.
Uns ist bekannt, dass eine Änderung des Finanzierungsplanes Einfluss auf die Landeszuwendung haben kann und unverzüglich mitgeteilt werden muss.
Im Falle von naturschutzrechtlichen Ersatzmaßnahmen wird versichert, dass zur Durchführung des Projektvorhabens keine Rechtspflicht besteht.
Uns ist bekannt, dass VOB, VOL, VOF und das EU-Vergaberecht zu beachten sind.
____________________________________________ Antragsteller |
_____________________________________ Unterschrift/Stempel |
____________________________________________ Ort/Datum |
_____________________________________ Unterschrift/Stempel |
Annex zur Anlage 1
Grundsätze für eine naturnahe Entwicklung und Gestaltung von Fließgewässern
1. Vorbemerkungen
Die in diesen Grundsätzen festgelegten Kriterien und Entwicklungsziele dienen als Leitlinien
2. Leitbild
Ein naturnahes Fließgewässer ist grundsätzlich dadurchgekennzeichnet, dass seine naturraumtypische Eigendynamik und die Fähigkeitzur Selbstregulation sich in hohem Maße entfalten können. Diedaraus abgeleiteten, leitbildorientierten Maßnahmen zur Entwicklung naturnaher Gewässer lassen sich folgendermaßen differenzieren:
Gewässer- und Uferbereich
Auenbereich
3. Verwirklichung des Leitbilds
3.1 Grunderwerb
Um der Eigendynamik eines Fließgewässers ausreichend Entfaltungsmöglichkeiten einzuräumen, ist der Grunderwerb zur Vergrößerung der Gewässerparzelle die entscheidende Voraussetzung. Aufgrund der hohen ökologischen Effizienz sind Aktivitäten zum Grunderwerb i. d. R. allen baulichen Maßnahmenzur Entwicklung naturnaher Gewässer vorzuziehen. Als Minimalwert fürdie Breite des erforderlichen Geländestreifens sollte auf jeder Seitedes Gewässers (Böschungsoberkante) das Fünffache der Spiegelbreiteausgewiesen werden. Mindestens ist neben dem Uferstreifen gemäß § 68 Abs. 2 HWG ein beidseitiger 5-m- bzw.10-m-Streifen als "Pufferbereich" vorzusehen bzw. zu erwerben. Dererworbene Geländestreifen ist durch eine Auspflockung vor angrenzende Nutzungen zu schützen.
3.2 Bauliche Maßnahmen
Konkrete Maßnahmen zur naturnahen Gewässergestaltung erforderndie Orientierung an den jeweils naturraumtypischen Verhältnissen. Das betrifft sowohl die Abflussdynamik als auch die Dynamik derjenigen Prozesse, die zur Erosion und Akkumulation im Sohlen- und Uferbereich des Gewässersführen. Neben den morphologischen sind auch biozönotische Aspekte zu berücksichtigen.
3.2.1 Linienführung
Der natürliche Verlauf der Fließgewässer wird durch topographie und Geologie bestimmt. Hilfen für die Ermittlung einer natürlichenLaufentwicklung können u. a. bestehende naturnahe Abschnitte vergleichbarer Gewässer sowie Luftbilder, alte Karten oder auch empirische Ansätze liefern.
Baumaßnahmen sind nur in begrenztem Umfang einzusetzen; durch gezielte Einzelmaßnahmen soll dem Gewässer eine möglichst weitgehende selbständige Entwicklung seines neuen Verlaufs ermöglicht werden.
Bei der Offenlegung von verrohrten bzw. in Betonschalen gefassten Gewässern ist außerhalb von Ortslagen eine grobe Linienführung vorzugeben.
3.2.2 Längsgefälle
Das Längsgefälle des Gewässers ist von entscheidender Bedeutungfür die Stabilität der Gewässersohle und der Ufer. Bei hohemGefälle können Sohleintiefungen entstehen. Ist das Gefällegering, kommt es verstärkt zur Sedimentation. Beim Ansatz der "freienLaufentwicklung" (siehe 3.2.1, Linienführung) können diese Erscheinungen zwar weitgehend toleriert werden, es gilt aber der allzugroßen Sohleintiefung und den damit verbundenen Nachteilen (Absinkendes Grundwasserspiegels, Steilufer, Verlust von Überschwemmungsflächen u. A.) entgegenzuwirken. Die Schleppspannung ist zu berücksichtigen.
Können wegen unveränderbarer Zwangspunkte und nicht ausreichendzur Verfügung stehender Flächen keine langen Fließstreckenzur Verringerung der Schleppspannung geschaffen werden, so sollte bei Gefahrfortschreitender Sohlerosion das überschüssige Fließgefälledurch geeignete Bauwerke mit Energieumwandlung (Sohlrampen) kompensiert werden.Der ungehinderte Fischwechsel und der Wechsel des Makrozoobenthos ist zu gewährleisten.
3.2.3 Profil
Auf Eingriffe in die Gestalt des Abflussprofils sollte im Allgemeinen verzichtet werden, um die Entwicklung eines durch Eigendynamik geprägten Profils nicht zu beeinträchtigen.
Profilgestaltende Maßnahmen sollten nur in Frage kommen
3.2.4 Sohle
Bei einem gewässermorphologisch dynamischen Gewässer werden sich die standorttypischen Untergrundverhältnisse selbständig entwickeln. Die hydraulischen Bedingungen bestimmen den Feststofftransport und damit auch die gewässertypische Sohlausbildung mit entsprechender Substratsortierung und Ausbildung der kleinräumigen Strukturelemente (Sand, Kies u. A.).
Bei Untergrundverhältnissen, die eine fortschreitende Sohlerosion erwartenlassen (sehr feinkörnige, sandige Böden ohne Stein- bzw. Kiesanteil),kann die Schüttung von Steinen, Steinerde oder einem Stein-Kies-Gemischals Ersatz für das natürliche Sohlmaterial gewählt werden. Hier ist allerdings nur Material einzusetzen, das den standorttypischen Charakter des Gewässers nicht negativ beeinflusst.
Eine Anhebung der Gewässersohle durch Sohlschwellen kann dort angebracht sein, wo der Feststofftransport keine Erhöhung der Gewässersohleerwarten lässt. Die Bereiche zwischen den Schwellen können mit geeignetem Material aufgefüllt werden.
Mit der Anhebung der Gewässersohle ist eine häufigere und verstärkte Vorlandüberflutung verbunden. Diese Ausuferung ist ökologisch zu begrüßen und sollte angestrebt werden.
3.2.5 Querbauwerke
Querbauwerke im Gewässerbett führen häufig dazu, die lineare Passierbarkeit für Fische und andere wandernde Gewässerorganismenzu verhindern. Zur Beseitigung dieser Wanderhindernisse sollte an Stelle des Baues von Fischpässen geprüft werden, inwieweit Sohlabstürze und Wehre nicht in naturnahe Fischwanderhilfen (z.B. rauhe Rampen, Umleitungsbäche und Sohlgleiten) umgebaut werden könnten, die ökologisch den Charakter einer Stromschnelle haben und in beide Richtungen passierbar sind.
3.3 Pflanzungen
Der spontanen Vegetationsentwicklung (natürliche Sukzession) im Böschungs- und Uferrandstreifen gebührt grundsätzlich Vorrangvor allen Bepflanzungsmaßnahmen. Das gilt vor allem dann, wenn ein Gewässer der natürlichen Laufentwicklung überlassen werden soll.
Von einer Pflanzung krautiger Pflanzenarten ist in aller Regel abzusehen,da gepflanzte Arten sich in der Konkurrenz mit der (praktisch immer schon vorhandenen) Ufer- bzw. Böschungsvegetation auf längere Zeit nichtbehaupten können. Eine Ausnahme stellt das Ausbringen (Pflanzung oder Ansaat) von für den betreffenden Gewässerabschnitt charakteristischen Röhrichtarten (jedoch nicht von Hochstauden) dar, sofern diese im natürlichen Artenbestand der Ufervegetation nicht mehr vorhanden sind.
Gehölze, vornehmlich Schwarzerlen und Weiden, stellen sich im Zuge dernatürlichen Sukzession im Böschungsbereich oder am Uferallmählich ein. Diese Entwicklung sollte nicht durch eine gewässerökologisch unverträgliche Unterhaltung unterbunden werden. Eine Pflanzung von Gehölzen ist nur dann angezeigt, wenn
In der Regel weisen die Gewässer eine durchgehende,bachbegleitende Gehölzvegetation auf. Unterbrechungen sollten höchstens unterfaunistischen Artenschutz-Gesichtspunkten in Frage kommen, wenn das Gewässer nachweislich von entsprechend gefährdeten Tierarten besiedelt wird.
Diese Leitbild-Aspekte sind für alle Fließgewässer in deroffenen Landschaft anzuwenden. Da innerhalb von Ortslagen nicht alle Aspekteberücksichtigt werden können, ist in jedem Falle sicherzustellen,dass eine durchgehend natürliche Gewässersohle vorhanden ist, geeignete Lebensvoraussetzungen für ihre Besiedlung gegeben sind und die biologische Durchgängigkeit gewahrt ist.
3.4 Besondere Maßnahmen an Altarmen und Altgewässern
Noch nicht verlandete Altarme haben einen besonderen biologischen Wert fürein Fließgewässer. Für die Fischfauna bieten sie Refugial- und Reproduktionszonen und sind die Juvenilhabitate. Darüber hinaus siedeln sich hier viele Pflanzenarten der Stillgewässer an.
Grundsätzlich muss angesichts der Vielfalt der Entstehungs- und weiteren Entwicklungsmöglichkeiten von Altarmen und Altwässern kritischgeprüft werden, welches die Ziele sein sollen, die im Rahmen einernaturnahen Gewässergestaltung erreicht werden sollen. Einallgemeines Ziel wird immer eine möglichst weitgehende Vernetzung der Gewässer- und Auen-Lebensräume sein.
Bei der Reaktivierung der Altarme muss zunächst geprüft werden,ob sie zum Lebensraum einer gefährdeten und daher zu erhaltenen Floraund Fauna geworden sind. Oft ist der Altarm auf natürliche Weise entstanden und befindet sich aufgrund der Sukzession im Verlandungsstadium. Dieser natürliche Prozess bedarf keiner weiteren Unterstützung durch etwaige Renaturierungsmaßnahmen. Vielmehr sollten die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass das Fließgewässer aufgrund seiner Eigendynamik weitere Altarme schaffen kann.
3.5 Besondere Maßnahmen im Auenbereich
Die Auen sind als aktuelle oder ursprüngliche Überschwemmungsgebietedurch vielfältige ökologische Wechselbeziehungen mit dem Gewässerverknüpft. Langfristig erfolgversprechende Aktivitäten an den Gewässern setzt daher i. d. R. parallele Maßnahmen in der Auevoraus. Sofern Einzelgrundstücke nicht in den Besitz der ÖffentlichenHand überführt werden können, ist eine auenverträgliche land-, forst- und fischereiliche Bewirtschaftungsweise anzustreben.
Folgenden Maßnahmen sind mit dem Ziel der Herstellung naturnaher Auenstrukturen durchzuführen:
1) Gemäß der Hessischen Gewässerstrukturgütekarte 1999 (siehe: www.mulf.hessen.de)
2) Gemäß der Gewässergütekarte 2000(siehe: www.mulf.hessen.de)
*) Für Projekte, die vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen wurden, kann kein Zuschuss bewilligt werden. Als Vorhabensbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags zu werten (vgl. VV zu § 44 LHO Nr.1.3).
** Zusätzliche Ausgaben aufgrund fehlerhafter Kostenkalkulation gehen zu Lasten des Antragstellers.
ENDE |
(Stand: 17.09.2024)
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