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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie und zur Aufhebung weiterer Vorschriften
- Hessen -

Vom 11. Mai 2022
(GVBl. Nr. 16 vom 20.05.2022 S. 258)



Artikel 1
Änderung des Gesetzes zur Errichtung des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie

§ 2 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Errichtung des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie vom 23. Dezember 1999 (GVBl. I 2000, S. 13), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2015 (GVBl. S. 607), wird wie folgt gefasst:

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"3. zuständige Behörde im Sinne des § 37 Abs. 1 des Geologiedatengesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1387) und erfüllt in eigener Zuständigkeit Aufgaben, die ihm durch Gesetz oder aufgrund von Gesetzen zugewiesen sind oder zugewiesen werden."

Artikel 2
Aufhebung der Verordnung über die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Trinkwasserversorgung

Die Verordnung über die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern zum Zweck der Trinkwasserversorgung vom 30. April 1997 (GVBl. I S. 112) wird aufgehoben.

Artikel 3
Aufhebung der Verordnung über die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung in Hessen

Die Verordnung über die Prüfung für den tierärztlichen Staatsdienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung in Hessen vom 1. Februar 1950 (GVBl. S. 21), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. März 1970 (GVBl. I S. 256, 258), wird aufgehoben.

Artikel 4
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

ID: 221081

ENDE

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(Stand: 08.06.2022)

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