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Ermittlung des Anschlusswertes von Kläranlagen
Vollzug der Eigenüberwachungsverordnung
- Sachsen-Anhalt -
Vom 31. Mai 2011
(MBl. LSa Nr. 19 vom 04.07.2011 S. 254, 07.03.2022 S. 138 aufgehoben)
Gl.-Nr.: 7536
Bezug:
a) RdErl. des MLU vom 29.10.2009 - 26.31-62511 (n. v.)
b) RdErl. des MLU vom 11.11.2010 (MBl. LSa S. 641)
1. Zweck
Entscheidend für den Betrieb und für die Beurteilung der Funktion und der Leistungsfähigkeit einer Kläranlage ist unter anderem die Kenntnis der tatsächlichen Belastung der Kläranlage, ausgedrückt in angeschlossene Einwohnerwerte (Anschlusswert). Für die Ermittlung der angeschlossenen Einwohnerwerte gilt: Einwohner (E) + Einwohnergleichwerte (EGW) = Einwohnerwerte (EW).
Gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 4 der Eigenüberwachungsverordnung ( EigÜVO) vom 25.10.2010 (GVBl. LSa S. 526) in Verbindung mit dem Bezugs-RdErl. zu b haben die Betreiber von Abwasseranlagen zur Behandlung oder Mitbehandlung kommunalen Abwassers im Rahmen ihrer jährlichen Berichte die angeschlossenen Einwohner und Einwohnergleichwerte zu melden.
2. Ermittlung der angeschlossenen Einwohner und Einwohnergleichwerte sowie des Anschlusswertes
In Abhängigkeit von der Art der Probenahme im Zulauf sowie der Qualität und Quantität des vorliegenden Datenmaterials sind verschiedene Methoden zur Ermittlung des Anschlusswertes möglich.
Die Ermittlung der Einwohner, deren Abwasser in der Kläranlage behandelt wird, soll in jedem Fall unter Verwendung der Daten des Meldewesens (Einwohnermeldeamt) erfolgen.
Im Folgenden sind drei Methoden für die Ermittlung der Einwohnergleichwerte über den Anschlusswert der Kläranlage erläutert.
Da nach Anhang 1 der Abwasserverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.06.2004 (BGBl. I S. 1108, 2625), zuletzt geändert durch Artikel 20 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585, 2619), für die Zuordnung eines Einleiters in eine Größenklasse die BSB5- Fracht (Bemessungswert) des unbehandelten Schmutzwassers (BSB5 zugrunde zulegen ist, ist der maßgebende Wert zur Ermittlung des Anschlusswertes einer Kläranlage die BSB5-Fracht im Zulauf. Erfolgt die Probenahme nach der Vorklärung, so sind die reduzierten Ansätze nach dem Arbeitsblatt ATV-DVWK a 198 1 zu verwenden.
Für die Fälle, in denen die Datendichte nicht ausreicht, können die CSB-Zulaufkonzentrationen über das ermittelte CSB/BSB5-Verhältnis in BSB5-Zulaufkonzentrationen umgerechnet werden. Ersatzweise kann der Anschlusswert direkt aus der CSB-Fracht unter Berücksichtigung einer einwohnerspezifischen Fracht von 120 g CSB/(E*d) ermittelt werden.
Belastungen aus abflusslosen Samnnelgruben (Einwohnerzahl) und aus Kleinkläranlagen (Fäkalschlamm) sind zu berücksichtigen. Zulauffrachten aus internen Kreisläufen (Rückbelastung) werden nicht in Ansatz gebracht.
In jedem Fall ist es erforderlich, den ermittelten Anschlusswert auf Plausibilität zu prüfen.
2.1 Methode A: Ermittlung des "85-Perzentilwertes"
Voraussetzung für dieses Verfahren ist, das Ergebnisse von BSB5-Zulaufmessungen von volumen- oder durchflussproportionalen 24 Stunden-Mischproben vorhanden sind. Mit Hilfe des täglichen Abwasserdurchflusses wird die BSB5-Tagesfracht errechnet. Das Datenkollektiv sollte mindestens 40 Tagesfrachten von Trockenwettertagen enthalten. Über eine statistische Auswertung wird der 85-Perzentilwert ermittelt.
Der ermittelte Perzentilwert wird durch den einwohnerspezifischen Wert von 60 g BSB5/(E*d), oder bei Messungen nach der Vorklärung von 40 g BSB5/(E*d) geteilt. Das Ergebnis sind die angeschlossenen EW. Die angeschlossenen EGW ergeben sich als Differenz von EW und E.
2.2 Methode B: Ermittlung über das maximale Monatsmittel
Eine Methode für die Probenahme bei Zulaufmessungen ist in der EigÜVO nicht vorgegeben. Auf Grund des erheblichen Aufwandes für 24 Stunden-Mischproben erfolgt die Zulaufmessung bei der Mehrzahl der Kläranlagen nur über eine Stichprobe. Dabei ist sicherzustellen, dass die Probenahme entsprechend EigÜVO zu unterschiedlichen Tageszeiten und Wochentagen erfolgt.
Die im Zeitraum eines Monats an Trockenwettertagen gemessenen BSB5-Zulaufkonzentrationen werden gemittelt und mit dem gesamten Trockenwetterabfluss des Monats multipliziert. Anschließend wird die BSB5-Zulauffracht des Monats durch die entsprechende Anzahl der Kalendertage dieses Monats geteilt. Es ergibt sich für das Berichtsjahr für jeden Monat eine mittlere Tagesfracht (Monatsmittel).
Die maximale mittlere Tagesfracht (maximales Monatsmittel des Berichtsjahres) wird analog Methode a zur Ermittlung der angeschlossenen Einwohnerwerte verwendet. Die angeschlossenen EGW ergeben sich ebenfalls wieder als Differenz von EW und E.
2.3 Methode C: Schätzung der EGW
Eine Schätzung soll nur erfolgen, wenn nur eine sehr geringe Anzahl verwertbarer Zulaufmessungen vorliegt oder die Belastung aus EGW sehr gering ist.
3. Berechnungsbeispiele
Auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz unter www.lau.sachsenanhalt.de werden in der Rubrik Abwasser/Eigenüberwachung Beispiele für die Berechnung nach den Methoden a und B eingestellt.
4. Berichterstattung nach Eigenüberwachungsverordnung
In dem gemäß EigÜVO in Verbindung mit Anlage 1 des Bezugs-RdErl. zu b zu verwendenden Formblatt zur Zusammenfassung der Eigenüberwachungsergebnisse für Abwasserbehandlungsanlagen mit biologischem Verfahren ist die Methode zur Berechnung oder Schätzung der Einwohnergleichwerte anzugeben. Wird eine hier nicht beschriebene Methode angewendet, ist diese auf einem Beiblatt zu erläutern. Fehlt diese Erläuterung, ist sie nachzufordern.
Die Wasserbehörden werden gebeten, die Kläranlagenbetreiber entsprechend zu informieren.
5. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Dieser RdErl. tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Bezugs-RdErl. zu a außer Kraft.
1) Vereinheitlichung und Herleitung von Bemessungswerten für Abwasseranlagen, Verlag DWA, 2003
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