§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Art und Umfang der Selbstüberwachung
§ 3 Betriebstagebuch
§ 4 Indirekteinleiterkataster
§ 5 Mitteilungspflichten
§ 6 Ausnahmen
§ 7 Ordnungswidrigkeiten
§ 8 Übergangsvorschriften
§ 9 Sprachliche Gleichstellung
§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 Abwasserbehandlungsanlagen, in denen die Abwasserreinigung mit biologischen Verfahren, gegebenenfalls in Kombination mit chemischen oder physikalischen oder chemischphysikalischen Verfahren, erfolgt
1. Anwendungsbereich
2. Probenahme
3. Analyse- und Messverfahren
4. Art und Umfang der Überwachung
5. Abwasserdurchflussmessung
Anlage 2 Abwasserbehandlungsanlagen mit chemischen oder physikalischen oder chemischphysikalischen Verfahren und von nicht behandlungsbedürftigem Abwasser (§ 2 Abs. 3 Satz 1, § 5 Abs. 1 Satz I Nm. 2 und 3, § 5 Abs. 2 Nr. 2)
1. Anwendungsbereich
2. Probenahme
3. Analyse- und Messverfahren
4. Art und Umfang der Überwachung
5. Abwasserdurchflussmessung
Anlage 3 Vollbiologische Kleinkläranlagen
1. Anwendungsbereich
2. Art und Umfang der Überwachung
3. Probenahme
4. Mess- und Analysenverfahren
5. Anforderungen an die Durchführung der Überwachung
Anlage 4 Kanäle und Regenbecken
1. Anwendungsbereich