umwelt-online: Verordnung über die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL - VO LSA) (3)

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  Oberflächengewässer: Umweltqualitätsnormen für die Einstufung des chemischen Zustands Folgende Umweltqualitätsnormen sind einzuhalten: Anlage 5
(zu § 7)
EG-Nr.   Qualitätsnorm Einheit
1 Aldrin 1 0,01 µg/l
3 Anthracen 0,01 µg/l
7 Benzol 10 µg/l
12 Cadmium 1 µg/l
13 Tetrachlorkohlenstoff 12 µg/l
23 Chloroform (Trichlormethan) 12 µg/l
46 4,4-DDT 0,01 µg/l
59 1,2-Dichlorethan 10 µg/l
62 Dichlormethan 10 µg/l
71 Dieldrin 1 0,01 µg/l
77 Endrin 1 0,01 µg/l
83 Hexachlorbenzol 0,03 µg/l
84 Hexachlorbutadien 0,1 µg/l
85 Hexachlorcyclohexan 2 0,05 µg/l
92 Quecksilber 1 µg/l
96 Naphthalin 1 µg/l
(99) Benzo(a)pyren 0,01 µg/l
(99) Benzo(b)fluoranthen 0,025 µg/l
(99) Benzo(ghi)perylen 0,025 µg/l
(99) Benzo(k)fluoranthen 0,025 µg/l
(99) Fluoranthen 0,025 µg/l
(99) Indeno(1.2.3-cd)pyren 0,025 µg/l
102 Pentachlorphenol 2 µg/l
111 Tetrachlorethen 10 µg/l
(117) 1,2,3-Trichlorbenzol    
(117) 1,3,5-Trichlorbenzol 0,4 3 µg/l
(117), 118 1,2,4-Trichlorbenzol    
121 Trichlorethen 10 µg/l
130 Isodrin 1 0,01 µg/l
  Nitrat 50 mg/l
1) jeweils Summe Adrin, Dieldrin, Endrin, Isodrin
2) HCH gesamt (Alle Isomere)
3) Summe der drei Trichlorbenzole

Die Einhaltung der Umweltqualitätsnormen wird nach den Vorgaben in Anlage 4 Nr. 2 überprüft. Davon abweichend sind die Umweltqualitätsnormen zu überwachen und einzuhalten, wenn prioritäre Stoffe in den Oberflächenwasserkörper eingetragen werden. Bei der Überwachung prioritärer Stoffe ist eine mindestens monatliche Beprobung vorzusehen; eine Messverpflichtung besteht auch bei Eintragungen in nicht signifikanten Mengen.

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  Oberflächengewässer: Überwachung des ökologischen und chemischen Zustands, Überwachungsnetz Anlage 6
(zu § 8)

1. Es sind die Parameter zu überwachen, die für jede relevante Qualitätskomponente kennzeichnend sind. Bei der Auswahl der Parameter für die biologischen Qualitätskomponenten sind die geeigneten Anforderungen zu ermitteln, die für eine angemessene Zuverlässigkeit und Genauigkeit der Bewertung der Qualitätskomponenten erforderlich sind. Für die Erstellung des Bewirtschaftungsplans sind Angaben über die Einschätzung des mit den Überwachungsprogrammen angestrebten Grades der Zuverlässigkeit und Genauigkeit zu machen.

1.1 Überblicksweise Überwachung

1.1.1 Mit den Programmen zur überblicksweisen Überwachung werden folgende Ziele verfolgt:

  1. Ergänzung und Validierung des in Anlage 2 Nr. 2 beschriebenen Verfahrens zur Beurteilung der Auswirkungen von signifikanten anthropogenen Belastungen der Oberflächenwasserkörper,
  2. wirksame und effiziente Gestaltung künftiger Überwachungsprogramme,
  3. Bewertung der langfristigen Veränderungen der natürlichen Gegebenheiten und
  4. Bewertung der langfristigen Veränderungen aufgrund ausgedehnter menschlicher Tätigkeiten.

Die Ergebnisse der überblicksweisen Überwachung sind in Verbindung mit dem in Anlage 2

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