Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten
Vom 29. Mai 2013
(Nds.GVBl. Nr. 8 vom 11.06.2013 S. 132)
Aufgrund des § 92 des Niedersächsischen Wassergesetzes vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 64), zuletzt geändert durch § 87 Abs. 3 des Gesetzes vom 3. April 2012 (Nds. GVBl. S. 46), in Verbindung mit § 52 Abs. 1 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. April 2013 (BGBl. I S. 734), wird verordnet:
Die Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten vom 9. November 2009 (Nds. GVBl. S. 431) wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 1 wird der Klammerzusatz " (§ 48 NWG)" durch den Klammerzusatz " (§ 51 des Wasserhaushaltsgesetzes - WHG)" ersetzt.
b) In Nummer 2 wird der Klammerzusatz " (§ 50 NWG)" durch den Klammerzusatz " (§ 52 Abs. 2 WHG)" ersetzt.
§ 4 BefreiungenDie Wasserbehörde kann von den Verboten des § 2 Abs. 1 und der Anlage sowie den Pflichten des § 3 im Einzelfall widerruflich und befristet befreien, wenn
- Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
- die Durchführung der Vorschrift zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und der Schutzgebietszweck nicht gefährdet ist.
wird gestrichen.
3. In § 6 Abs. 1 wird die Verweisung " § 6 Abs. 4 des Pflanzenschutzgesetzes" durch die Verweisung "Artikel 67 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (ABl. EU Nr. L 309 S. 1)" ersetzt.
4. In § 7 wird im einleitenden Satzteil die Verweisung " § 190 Abs. 2 Nr. 1 oder 2 NWG" durch die Verweisung " § 133 Abs. 2 Nr. 1 NWG" ersetzt.
5. Der Anlage (zu § 2 Abs. 1) wird die folgende Nummer 13 angefügt:
"13. | Errichten und Erweitern von Anlagen zur Erzeugung von Biogas | Verbot | Verbot". |
(Stand: 26.04.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion