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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
Vom 13. Dezember 2012
(GV.NRW. 28.12.2012 S. 681)
Gl.-Nr.: 77
Auf Grund des § 18 Absatz 1 Landeswassergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2007 (GV. NRW. S. 708), wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr und dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter verordnet:
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe vom 20. März 2004 (GV. NRW. S. 274), zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. Dezember 2009 (GV. NRW. S. 851), wird wie folgt geändert:
§ 19 Außer-Kraft-TretenDiese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.
wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
(Stand: 26.04.2021)
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