Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Ermittlung und Festsetzung von Mindestwasserabflüssen bei Wasserkraftanlagen in sächsischen Fließgewässern
(VwV Mindestwasserabfluss Wasserkraftanlagen)
Vom 15. Januar 2003
(ABl. Nr. 8 vom 20.02.2003 S. 156)
1. Präambel
Die "Empfehlungen zur Ermittlung von Mindestabflüssen in Ausleitungsstrecken von Wasserkraftanlagen und zur Festsetzung im wasserrechtlichen Vollzug" der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) der Bundesrepublik Deutschland vom 22. März 2001 (im Folgenden "LAWA-Empfehlungen" genannt) und die zwischenzeitlich gewonnenen praktischen Erfahrungen beim wasserrechtlichen Vollzug haben das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft veranlasst, den Runderlass zu Wasserkraftanlagen vom 5. Februar 1996 zu überarbeiten und durch die nachfolgenden ermessensleitenden Regelungen zu ersetzen.
2. Anwendungsbereich
Diese Verwaltungsvorschrift gilt für die Ermittlung und die Festsetzung des Mindestwasserabflusses in Ausleitungsstrecken von Wasserkraftanlagen. Sie gilt für
Sie umfasst auch Regelungen zur Kontrolle und Überwachung des Mindestwasserabflusses.
Bestandskräftige Festsetzungen des Mindestwasserabflusses bleiben unberührt und gelten fort. Ausnahmsweise kann eine Neufestsetzung erforderlich werden, wenn sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse seit der Festsetzung wesentlich geändert haben oder die Festsetzung in einem offensichtlichen und krassen Widerspruch zu dieser Verwaltungsvorschrift steht. Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, entscheidet die zuständige Wasserbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen.
3. Rechtliche und allgemeine Grundlagen
Für Wasserkraftanlagen kann aufgrund der bestehenden gesetzlichen Vorschriften ein geeigneter, erforderlicher und zumutbarer Mindestwasserabfluss nach pflichtgemäßem behördlichen Ermessen festgelegt werden. Rechtsgrundlage dafür ist:
(Stand: 17.02.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion