Regelwerk; Wasser EU, SH

BadegewVO
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§ 1 Zweck und Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Überwachung, Untersuchung, Untersuchungsstellen

§ 4 Bewertung der Badegewässerqualität

§ 5 Einstufung und qualitativer Zustand der Badegewässer

§ 6 Badegewässerprofile

§ 7 Gefährdung durch Cyanobakterien

§ 8 Andere Parameter

§ 9 Bewirtschaftungsmaßnahmen in Ausnahmesituationen, Maßnahmen bei hohen Einzelwerten, Badeverbote

§ 10 Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Gewässern

§ 11 Beteiligung der Öffentlichkeit

§ 12 Information der Öffentlichkeit

§ 13 Berichterstattung, Datenübermittlung

§ 14 Dokumentation, Erfüllung von Berichtspflichten, Veröffentlichung von Informationen

§ 15 Zuständigkeiten, Gewässeraufsicht, Zusammenarbeit

§ 16 Sanitäre Ausstattung

§ 17 Kosten

§ 18 Kostenerstattung

§ 19 Inkrafttreten

Anlage 1
(§ 3)

Anlage 2 Bewertung und Einstufung von Badegewässern

1. Ausgezeichnete Qualität

2. Gute Qualität

3. Ausreichende Qualität

4. Mangelhafte Qualität

Anlage 3 Badegewässerprofil

Anlage 4 Überwachung der Badegewässer

Anlage 5 Regeln für den Umgang mit Proben für Mikrobiologische Analysen

1. Entnahmestelle/Überwachungsstelle

2. Sterilisierung der Probenbehältnisse

3. Probenahme

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