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Änderungstext
Änderung und Verlängerung der Richtlinie zur Umsetzung von § 21a Absätze 5 und 6 Thüringer Kommunalabgabengesetz (Wasser-Abwasser- Erstattungsrichtlinie)
- Thüringen -
Vom 24. September 2019
(ThürStAnz. Nr. 42 vom 21.10.2019 S. 1591)
Die Richtlinie zur Umsetzung von § 21a Absätze 5 und 6 Thüringer Kommunalabgabengesetz ( Wasser-Abwasser-Erstattungsrichtlinie) vom 28.11.2014 (ThürStAnz Nr. 51 + 52/2014 S. 1927 - 1934) wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift von Ziffer 7 wird wie folgt neu gefasst:
alt | neu |
7 Inkrafttreten | "7 Inkrafttreten/Außerkrafttreten" |
2. In Ziffer 7 wird der Satz um folgenden 2. Halbsatz ergänzt:
"und zum 31. Dezember 2024 außer Kraft."
3. Die Änderung der Richtlinie tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.
ENDE |
(Stand: 26.04.2021)
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