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Regelwerk

OGewV - Oberflächengewässerverordnung *
Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer

Vom 20. Juli 2011
(BGBl. I Nr. 37 vom 25.07.2011 S. 1429; 20.06.2016 S. 1373 16aufgehoben)
Gl.-Nr.: 753-13-3


zur aktuellen Fassung

Bundesratsdrucksachen

Auf Grund des § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und 8 bis 12 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), Absatz 1 geändert durch Artikel 12 Nummer 0a des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163), in Verbindung mit § 23 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:

§ 1 Zweck

Diese Verordnung dient dem Schutz der Oberflächengewässer und der wirtschaftlichen Analyse der Nutzungen ihres Wassers.

§ 2 Begriffsbestimmungen

Für diese Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  1. Oberflächengewässer
    Oberirdische Gewässer nach § 3 Nummer 1 des Wasserhaushaltsgesetzes, einschließlich der Übergangsgewässer nach Nummer 2 sowie Küstengewässer nach § 7 Absatz 5 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes; bei Anforderungen an den chemischen Zustand von Küstengewässern gilt die Begriffsbestimmung des § 3 Nummer 2 des Wasserhaushaltsgesetzes;
  2. Übergangsgewässer
    Die Oberflächenwasserkörper in der Nähe von Flussmündungen, die auf Grund ihrer Nähe zu den Küstengewässern einen gewissen Salzgehalt aufweisen, aber im Wesentlichen von Süßwasserströmungen beeinflusst werden;
  3. Umweltqualitätsnorm (UQN)
    Die Konzentration eines bestimmten Schadstoffs oder einer bestimmten Schadstoffgruppe, die in Wasser, Sedimenten oder Biota aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes nicht überschritten werden darf;
  4. Prioritäre Stoffe
    Stoffe, die in Anlage 7 Tabelle 1 aufgeführt sind;
  5. Bestimmte andere Schadstoffe
    Stoffe, die in Anlage 7 Tabelle 2 aufgeführt sind;
  6. Flussgebietsspezifische Schadstoffe
    Spezifische synthetische und spezifische nichtsynthetische Schadstoffe, die in Anlage 5 aufgeführt sind;
  7. Natürliche Hintergrundkonzentration
    Konzentration eines Stoffes in einem Oberflächenwasserkörper, die nicht oder nur sehr gering durch menschliche Tätigkeiten beeinflusst ist.

§ 3 Lage, Grenzen und Zuordnung der Oberflächenwasserkörper; typspezifische Referenzbedingungen

Nach Maßgabe der Anlage 1 werden folgende Bestimmungen, die auf Grund landesrechtlicher Vorschriften vor dem 26. Juli 2011 vorgenommen worden sind, durch die zuständige Behörde zum 22. Dezember 2013 überprüft und gegebenenfalls aktualisiert:

  1. die Festlegung von Lage und Grenzen der Oberflächenwasserkörper,
  2. die Einteilung von Oberflächenwasserkörpern innerhalb einer Flussgebietseinheit in Kategorien,
  3. die Unterscheidung der Kategorien von Oberflächenwasserkörpern nach typen,
  4. die Einstufung von Oberflächenwasserkörpern als künstlich oder als erheblich verändert und
  5. die Festlegung von typspezifischen Referenzbedingungen.

Die Bestimmungen werden danach alle sechs Jahre überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.

§ 4 Zusammenstellung der Gewässerbelastungen und Beurteilung ihrer Auswirkungen; Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste

(1) Nach Maßgabe der Anlage 2 werden

  1. die Zusammenstellungen von Daten zu Art und Ausmaß der durch menschliche Tätigkeit verursachten (anthropogenen) signifikanten Belastungen der Oberflächenwasserkörper,
  2. die Beurteilungen auf Grund der Zusammenstellungen nach Nummer 1, wie empfindlich die Oberflächenwasserkörper auf die Belastungen reagieren, und
  3. die Ermittlungen und Beschreibungen von Oberflächenwasserkörpern, die die für die Gewässer festgelegten Bewirtschaftungsziele nach den § § 27 und 44 des Wasserhaushaltsgesetzes nicht erreichen,

die auf Grund landesrechtlicher Vorschriften vor dem 26. Juli 2011 vorgenommen worden sind, durch die zuständige Behörde zum 22. Dezember 2013 überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Danach erfolgt alle sechs Jahre eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Aktualisierung.

(2) Für jede Flussgebietseinheit erstellen die zuständigen Behörden zum 22. Dezember 2013 eine Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste aller prioritären Stoffe und bestimmter anderer Schadstoffe einschließlich der Konzentrationen der in § 11 Absatz 1 genannten Stoffe in Biota, Schwebstoffen oder Sedimenten. Die Bestandsaufnahme wird auf der Grundlage folgender Informationen und Bestimmungen erstellt:

  1. der Informationen nach Absatz 1,
  2. der Bestimmungen nach § 3,
  3. der im Rahmen der Überwachung nach § 9 gewonnenen Informationen,
  4. der Informationen nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Protokolls über Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister vom 21. Mai 2003 sowie zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 vom 6. Juni 2007 (BGBl. I S. 1002) sowie
  5. anderer verfügbarer Daten und Karten.

(3) Der Referenzzeitraum für die in der Bestandsaufnahme nach Absatz 2 zu erfassenden Werte ist das Jahr 2010. Für prioritäre Stoffe oder bestimmte andere Schadstoffe, die jeweils Wirkstoffe im Sinne des § 2 Nummer 9a des Pflanzenschutzgesetzes sind, kann auch der Durchschnittswert der Jahre 2008, 2009 und 2010 verwendet werden.

(4) Die zuständige Behörde aktualisiert die Bestandsaufnahme nach Absatz 2 im Rahmen der Überprüfungen nach Absatz 1. Der Referenzzeitraum für die Erfassung der Werte in den aktualisierten Bestandsaufnahmen ist das Jahr, vor dem die Aktualisierung abzuschließen ist. Für prioritäre Stoffe oder bestimmte andere Schadstoffe, die jeweils Wirkstoffe im Sinne des § 2 Nummer 9a des Pflanzenschutzgesetzes sind, kann auch der Durchschnittswert der letzten drei Jahre vor Abschluss der Aktualisierung verwendet werden.

(5) Die aktualisierten Bestandsaufnahmen und Karten sind in die aktualisierten Bewirtschaftungspläne nach § 84 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes aufzunehmen.

§ 5 Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials

(1) Die Einstufung des ökologischen Zustands eines Oberflächenwasserkörpers richtet sich nach den in Anlage 3 aufgeführten Qualitätskomponenten. Die zuständige Behörde stuft den ökologischen Zustand eines Oberflächenwasserkörpers nach Maßgabe der Tabellen 1 bis 5 der Anlage 4 in die Klassen sehr guter, guter, mäßiger, unbefriedigender oder schlechter Zustand ein.

(2) Die Einstufung des ökologischen Potenzials eines künstlichen oder erheblich veränderten Oberflächenwasserkörpers richtet sich nach den in Anlage 3 aufgeführten Qualitätskomponenten, die für diejenige Gewässerkategorie nach Anlage 1 Nummer 1 gelten, die dem betreffenden Wasserkörper am ähnlichsten ist. Die zuständige Behörde stuft das ökologische Potenzial nach Maßgabe der Tabellen 1 und 6 der Anlage 4 in die Klassen höchstes, gutes, mäßiges, unbefriedigendes oder schlechtes Potenzial ein.

(3) Bei der Einstufung nach Absatz 1 oder Absatz 2 sind die Werte zu verwenden, die im Anhang der Entscheidung 2008/915/EG der Kommission vom 30. Oktober 2008 zur Festlegung der Werte für die Einstufung des Überwachungssystems des jeweiligen Mitgliedstaats als Ergebnis der Interkalibrierung gemäß der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 332 vom 10.12.2008 S. 20) im Hinblick auf die dort bezeichneten Qualitätskomponenten für Deutschland aufgeführt sind.

(4) Maßgebend für die Einstufung des ökologischen Zustands oder des ökologischen Potenzials ist die jeweils schlechteste Bewertung einer der biologischen Qualitätskomponenten nach Anlage 3 Nummer 1 in Verbindung mit Anlage 4. Wird eine Umweltqualitätsnorm oder werden mehrere Umweltqualitätsnormen nach Anlage 3 Nummer 3.1 in Verbindung mit Anlage 5 nicht eingehalten, ist der ökologische Zustand oder das ökologische Potenzial höchstens als mäßig einzustufen. Bei der Bewertung der biologischen Qualitätskomponenten sind die hydromorphologischen Qualitätskomponenten nach Anlage 3 Nummer 2 sowie die entsprechenden allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten nach Anlage 3 Nummer 3.2 in Verbindung mit Anlage 6 zur Einstufung unterstützend heranzuziehen.

§ 6 Einstufung des chemischen Zustands

Die Einstufung des chemischen Zustands eines Oberflächenwasserkörpers richtet sich nach den in Anlage 7 aufgeführten Umweltqualitätsnormen. Erfüllt der Oberflächenwasserkörper diese Umweltqualitätsnormen, stuft die zuständige Behörde den chemischen Zustand als gut ein. Andernfalls ist der chemische Zustand als nicht gut einzustufen.

§ 7 Oberflächenwasserkörper, die der Trinkwassergewinnung dienen

(1) Unabhängig von den Bestimmungen der § § 5 und 6 sind die Oberflächenwasserkörper, die für die Trinkwassergewinnung genutzt werden, mit dem Ziel zu bewirtschaften, eine Verschlechterung ihrer Qualität zu verhindern und so den für die Gewinnung von Trinkwasser erforderlichen Umfang der Aufbereitung zu verringern.

(2) Die zuständige Behörde kennzeichnet die Oberflächenwasserkörper, die der Trinkwassergewinnung dienen, auf den Karten nach den Nummern 1 und 2 in Verbindung mit Nummer 3.1 der Anlage 10.

§ 8 Anforderungen an die Beurteilung der Überwachungsergebnisse, an Analysenmethoden und an Laboratorien

(1) Die zuständige Behörde überprüft die Einhaltung der Umweltqualitätsnormen nach Maßgabe von Anlage 8 Nummer 3. Die hierbei anzuwendenden Analysenmethoden müssen die Anforderungen nach Anlage 8 Nummer 1 erfüllen.

(2) Laboratorien, die an der Überwachung biologischer, chemischer oder physikalisch-chemischer Qualitätskomponenten mitwirken, haben die erforderlichen qualitätssichernden Maßnahmen zu ergreifen, um eine hinreichende Zuverlässigkeit und Genauigkeit der Überwachungsergebnisse sicherzustellen. Die Laboratorien haben insbesondere die Anforderungen nach Anlage 8 Nummer 2 zu erfüllen.

§ 9 Überwachung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands; Überwachungsnetz

(1) Die Überwachung der Oberflächenwasserkörper hinsichtlich ihres ökologischen Zustands oder ihres ökologischen Potenzials, ihres chemischen Zustands sowie die Überwachung der Oberflächenwasserkörper, die der Trinkwassergewinnung dienen, richten sich nach Anlage 9. Die auf Grund landesrechtlicher Vorschriften vor dem 26. Juli 2011 aufgestellten Überwachungsprogramme werden von der zuständigen Behörde regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.

(2) Die zuständige Behörde überwacht die Erfüllung der Anforderungen an die biologischen Qualitätskomponenten nach Anlage 4 sowie die Einhaltung der Umweltqualitätsnormen für flussgebietsspezifische Schadstoffe nach Anlage 5 im Rahmen der überblicksweisen Überwachung nach Anlage 9 Nummer 1 und, soweit nach Anlage 9 Nummer 2 erforderlich, im Rahmen der operativen Überwachung an für den Oberflächenwasserkörper repräsentativen Messstellen. Satz 1 gilt entsprechend für Umweltqualitätsnormen zur Beurteilung des chemischen Zustands nach Anlage 7.

(3) Das Netz zur Überwachung des ökologischen und des chemischen Zustands sowie des ökologischen Potenzials ist im Bewirtschaftungsplan auf Karten darzustellen.

§ 10 Darstellung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands

(1) Die zuständige Behörde stellt den ökologischen Zustand oder das ökologische Potenzial eines Oberflächenwasserkörpers auf einer gesonderten Karte nach Maßgabe von Anlage 10 Nummer 1 dar. Der chemische Zustand ist auf einer gesonderten Karte nach Maßgabe von Anlage 10 Nummer 2 darzustellen. Wird der ökologische Zustand oder das ökologische Potenzial eines Oberflächenwasserkörpers schlechter als gut eingestuft, sind die für die Einstufung maßgebenden biologischen Qualitätskomponenten und flussgebietsspezifischen Schadstoffe nach Maßgabe von Anlage 10 Nummer 1.3 und 1.4 zu kennzeichnen. Wird der chemische Zustand als nicht gut eingestuft, sind die maßgebenden Stoffe nach Maßgabe von Anlage 10 Nummer 2 zu kennzeichnen.

(2) Die zuständige Behörde kennzeichnet nach Maßgabe von Anlage 10 Nummer 3.2 Oberflächenwasserkörper, bei denen die Einhaltung der Umweltqualitätsnormen von Schadstoffen unter Berücksichtigung der natürlichen Hintergrundkonzentrationen festgestellt wurde.

§ 11 Ermittlung langfristiger Trends

(1) Im Rahmen der Überwachung nach § 9 ermittelt die zuständige Behörde nach Maßgabe von Anlage 11 Nummer 1 bis 4 den langfristigen Trend der Konzentrationen derjenigen in Anlage 7 aufgeführten Schadstoffe, die dazu neigen, sich in Biota, Schwebstoffen oder Sedimenten anzusammeln. Dies betrifft insbesondere die Schadstoffe der Nummern 2, 5, 6, 7, 12, 15, 16, 17, 18, 20, 21, 26, 28 und 30 der Tabelle 1 in Anlage 7. Diese Schadstoffe sind im Regelfall mindestens alle drei Jahre in Biota, Schwebstoffen oder Sedimenten zu überwachen, es sei denn, die zuständige Behörde legt auf Grund des aktuellen Wissensstands ein anderes Intervall fest.

(2) Im Rahmen der Aktualisierung des Maßnahmenprogramms nach § 84 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes sind Maßnahmen vorzusehen, mit denen sichergestellt wird, dass die in Absatz 1 genannten Konzentrationen in den betreffenden Biota, Schwebstoffen oder Sedimenten nicht signifikant ansteigen. Ein signifikanter Anstieg liegt vor, wenn die Voraussetzungen nach Anlage 11 Nummer 5 erfüllt sind.

§ 12 Wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen

(1) Bis zum 22. Dezember 2013 und danach alle sechs Jahre sind die vor dem 26. Juli 2011 durchgeführten wirtschaftlichen Analysen der Wassernutzungen nach Artikel 5 Absatz 1 dritter Gedankenstrich der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000 S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/31/EG (ABl. L 140 vom 05.06.2009 S. 114) geändert worden ist, die signifikante Auswirkungen auf den Zustand der Oberflächengewässer haben, zu überprüfen und, soweit erforderlich, zu aktualisieren.

(2) Die wirtschaftliche Analyse muss die erforderlichen Informationen enthalten, damit

  1. Berechnungen durchgeführt werden können, um dem Grundsatz der Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen nach Artikel 9 der Richtlinie 2000/60/EG unter Berücksichtigung der langfristigen Voraussagen für das Angebot und die Nachfrage von Wasser in der Flussgebietseinheit Rechnung zu tragen, und
  2. die in Bezug auf die Wassernutzung kosteneffizientesten Maßnahmenkombinationen für das Maßnahmenprogramm beurteilt werden können.

(3) Bei unverhältnismäßigem Aufwand, insbesondere unter Berücksichtigung der Kosten für die Erhebung der betreffenden Daten, können dabei auch Schätzungen der Menge, der Preise und der Kosten im Zusammenhang mit den Wasserdienstleistungen, Schätzungen der einschlägigen Investitionen einschließlich der entsprechenden Vorausplanungen sowie Schätzungen der potenziellen Kosten der Maßnahmen für das Maßnahmenprogramm zugrunde gelegt werden.

§ 13 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 26. Juli 2011 in Kraft.

.

Lage, Grenzen und Zuordnung der Oberflächenwasserkörper; typspezifische Referenzbedingungen Anlage 1
(zu § 3 Satz 1)

Die Oberflächenwasserkörper innerhalb einer Flussgebietseinheit sind nach Maßgabe der Nummer 1 in Kategorien einzuteilen und ihre Lage und Grenzen sind festzulegen. Sie sind in jeder Kategorie nach Maßgabe der Nummer 2 nach typen zu unterscheiden. Die Oberflächenwasserkörper, die für eine Einstufung als künstlich oder erheblich verändert in Betracht kommen, sind den typen jener Gewässerkategorie zuzuordnen, der sie am ähnlichsten sind. Für jeden Gewässertyp sind nach Maßgabe der Nummer 3 die typspezifischen Referenzbedingungen festzulegen, die dem sehr guten ökologischen Zustand entsprechen. Das höchste ökologische Potenzial ist im Einzelfall aus den Referenzbedingungen des Gewässertyps abzuleiten, dem der künstliche oder erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper am ähnlichsten ist.

1. Kategorien von Oberflächengewässern

Die Oberflächengewässer sind in folgende Kategorien einzuteilen:

1.1 Flüsse

1.2 Seen

1.3 Übergangsgewässer

1.4 Küstengewässer

  1. nach § 7 Absatz 5 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, soweit der ökologische Zustand einzustufen ist
  2. nach § 3 Nummer 2 des Wasserhaushaltsgesetzes, soweit der chemische Zustand einzustufen ist

2. Gewässertypen

2.1 Fließgewässertypen (mit einem Einzugsgebiet von 10 Quadratkilometer oder größer)

Die nachfolgenden Größenangaben werden als Größen der Einzugsgebiete der jeweiligen Gewässer angegeben. Die Angaben dienen der Orientierung:

  1. klein (10 bis 100 Quadratkilometer)
  2. mittelgroß (größer als 100 bis 1.000 Quadratkilometer)
  3. groß (größer als 1.000 bis 10.000 Quadratkilometer)
  4. sehr groß (größer als 10.000 Quadratkilometer)
Ökoregion 4
Alpen, Höhe über 800 Meter
Typ 1 Fließgewässer der Alpen
  Subtyp 1.1Bäche der Kalkalpen
  Subtyp 1.2Kleine Flüsse der Kalkalpen
Ökoregionen 8 und 9
Mittelgebirge und Alpenvorland, Höhe 200 bis 800 Meter
Typ 2 Fließgewässer des Alpenvorlandes
  Subtyp 2.1 Bäche des Alpenvorlandes
  Subtyp 2.2 Kleine Flüsse des Alpenvorlandes
Typ 3 Fließgewässer der Jungmoräne des Alpenvorlandes
  Subtyp 3.1 Bäche der Jungmoräne des Alpenvorlandes
  Subtyp 3.2 Kleine Flüsse der Jungmoräne des Alpenvorlandes
Typ 4 Große Flüsse des Alpenvorlandes
Typ 5 Grobmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche
Typ 5.1 Feinmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche
Typ 6 Feinmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche
  Subtyp 6 K Feinmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche (Keuper)
Typ 7 Grobmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche
Typ 9 Silikatische, fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse
Typ 9.1 Karbonatische, fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse
  Subtyp 9.1 K Karbonatische, fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse (Keuper)
Typ 9.2 Große Flüsse des Mittelgebirges
Typ 10 Kiesgeprägte Ströme
Ökoregionen 13 und 14
Norddeutsches Flachland, Höhe unter 200 Meter
Typ 14 Sandgeprägte Tieflandbäche
Typ 15 Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse
  Subtyp 15 g Große sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse
Typ 16 Kiesgeprägte Tieflandbäche
Typ 17 Kiesgeprägte Tieflandflüsse
Typ 18 Lösslehmgeprägte Tieflandbäche
Typ 20 Sandgeprägte Ströme
Typ 22 Marschengewässer
  Subtyp 22.1 Gewässer der Marschen
  Subtyp 22.2 Flüsse der Marschen
  Subtyp 22.3 Ströme der Marschen
Typ 23 Rückstau- bzw. brackwasserbeeinflusste Ostseezuflüsse
Ökoregionunabhängige typen
Typ 11 Organisch geprägte Bäche
Typ 12 Organisch geprägte Flüsse
Typ 19 Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern
Typ 21 Seeausflussgeprägte Fließgewässer
  Subtyp 21 N Seeausflussgeprägte Fließgewässer des Norddeutschen Tieflandes (Nord)
  Subtyp 21 S Seeausflussgeprägte Fließgewässer des Alpenvorlandes (Süd)

2.2 Seentypen (mit einer Oberfläche von 0,5 Quadratkilometer oder größer)

Ökoregionen 4 und 9
Alpen und Alpenvorland
Typ 1 Voralpensee: kalkreich1, relativ großes Einzugsgebiet2, ungeschichtet
Typ 2 Voralpensee: kalkreich, relativ großes Einzugsgebiet, geschichtet3
Typ 3 Voralpensee: kalkreich, relativ kleines Einzugsgebiet, geschichtet
Typ 4 Alpensee: kalkreich, relativ kleines oder großes Einzugsgebiet, geschichtet
Ökoregionen 8 und 9
Mittelgebirge
Typ 5 Mittelgebirgsregion: kalkreich, relativ großes Einzugsgebiet, geschichtet
Typ 6 Mittelgebirgsregion: kalkreich, relativ großes Einzugsgebiet, ungeschichtet
  Subtyp 6.1 Phytoplanktontyp, kalkreich
  Subtyp 6.2 Phytoplanktontyp, kalkarm
Typ 7 Mittelgebirgsregion: kalkreich, relativ kleines Einzugsgebiet, geschichtet
Typ 8 Mittelgebirgsregion: kalkarm, relativ großes Einzugsgebiet, geschichtet
Typ 9 Mittelgebirgsregion: kalkarm, relativ kleines Einzugsgebiet, geschichtet
Ökoregionen 13 und 14
Norddeutsches Flachland
Typ 10 Tieflandregion: kalkreich, relativ großes Einzugsgebiet, geschichtet
  Subtyp 10.1 Phytoplanktontyp, relativ großes Einzugsgebiet, Verweilzeit 1 bis 10 Jahre
Subtyp 10.2 Phytoplanktontyp, sehr großes Einzugsgebiet, Verweilzeit bis 1 Jahr
Typ 11 Tieflandregion: kalkreich, relativ großes Einzugsgebiet, ungeschichtet, Verweilzeit länger als 30 Tage
  Subtyp 11.1 Phytoplanktontyp, Verweilzeit 1 bis 10 Jahre
  Subtyp 11.2 Phytoplanktontyp, Verweilzeit bis 1 Jahr, sehr flach, mittlere Tiefe bis 3 Meter
  Subtyp 11.2 Phytoplanktontyp, Verweilzeit bis 1 Jahr, sehr flach, mittlere Tiefe bis 3 Meter
Typ 12 Tieflandregion: kalkreich, relativ großes Einzugsgebiet, ungeschichtet, Verweilzeit länger als 30 Tage
Typ 13 Tieflandregion: kalkreich, relativ kleines Einzugsgebiet, geschichtet
Typ 14 Tieflandregion: kalkreich, relativ kleines Einzugsgebiet, ungeschichtet
Sondertypen (alle Ökoregionen)
Typ S1 natürliche Seen, z.B. Moorseen, Strandseen
Typ S2 Sondertyp künstlicher Seen, z.B. Abgrabungsseen (Baggerseen, Tagebaurestseen)
____
1) kalkreiche Seen: Kalzium> 15 mg/l; kalkarme Seen: Kalzium < 15 mg/l.
2) relativ großes Einzugsgebiet: Verhältnis der Fläche des oberirdischen Einzugsgebietes (mit Seefläche) zum Seevolumen (Volumenquotient VQ) < 1,5 m2/m3; relativ kleines Einzugsgebiet: VQ< 1,5 m2/m3.
3) Ein See wird als geschichtet eingeordnet, wenn die thermische Schichtung an der tiefsten Stelle des Sees über mindestens 3 Monate stabil bleibt.

2.3 Übergangsgewässertypen (Ästuare mit einem Einzugsgebiet von 10 Quadratkilometer oder größer)

Typ T1 Übergangsgewässer Elbe-Weser-Ems
Typ T2 Übergangsgewässer Eider

2.4 Küstengewässer

Typen der Küstengewässer der Nordsee
Typ N1 euhalines offenes Küstengewässer
Typ N2 euhalines Wattenmeer
Typ N3 polyhalines offenes Küstengewässer
Typ N4 polyhalines Wattenmeer
Typ N5 euhalines felsgeprägtes Küstengewässer um Helgoland
Typen der Küstengewässer der Ostsee
Typ B1 oligohalines inneres Küstengewässer
Typ B2 mesohalines inneres Küstengewässer
Typ B3 mesohalines offenes Küstengewässer
Typ B4 mesopolyhalines offenes Küstengewässer, saisonal geschichtet

3. Festlegung von Referenzbedingungen für typen von Oberflächenwasserkörpern

3.1 Für jeden Typ von Oberflächenwasserkörpern nach Nummer 2 sind typspezifische hydromorphologische und physikalisch-chemische Bedingungen festzulegen, die denjenigen hydromorphologischen und physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten entsprechen, die in Anlage 3 Nummer 2 und 3 für diesen Typ von Oberflächenwasserkörper für den sehr guten ökologischen Zustand gemäß der entsprechenden Tabelle in Anlage 4 angegeben sind. Außerdem sind typspezifische biologische Referenzbedingungen festzulegen, die die biologischen Qualitätskomponenten abbilden, die in Anlage 3 Nummer 1 für diesen Typ von Oberflächenwasserkörper bei sehr gutem ökologischen Zustand gemäß der entsprechenden Tabelle in Anlage 4 angegeben sind.

3.2 Werden die in diesem Abschnitt beschriebenen Verfahren auf künstliche oder erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper angewendet, sind Bezugnahmen auf den sehr guten ökologischen Zustand als Bezugnahmen auf das höchste ökologische Potenzial gemäß Anlage 4 Tabelle 6 zu verstehen. Die Werte für das höchste ökologische Potenzial eines Oberflächenwasserkörpers sind alle sechs Jahre zu überprüfen.

3.3 Die typspezifischen Referenzbedingungen nach den Nummern 3.1 und 3.2 sollen entweder raumbezogen oder modellbasiert sein oder durch Kombination beider Verfahren abgeleitet werden. Bei der Definition des sehr guten ökologischen Zustands im Hinblick auf die Konzentration bestimmter synthetischer Schadstoffe gelten als Nachweisgrenze die Werte, die mit den besten Techniken ermittelt werden können, die zum Zeitpunkt der Festlegung der Referenzbedingungen verfügbar sind.

3.4 Für raumbezogene typspezifische biologische Referenzbedingungen ist ein Bezugsnetz für jeden Typ von Oberflächenwasserkörper zu entwickeln. Das Netz muss eine ausreichende Anzahl von Stellen mit sehr gutem Zustand umfassen.

3.5 Modellbasierte typspezifische biologische Referenzbedingungen können entweder aus Vorhersagemodellen oder durch Rückberechnungsverfahren abgeleitet werden. Für die Verfahren sind historische, paläologische und andere verfügbare Daten zu verwenden. Die Werte für die Referenzbedingungen müssen hinreichend zuverlässig sein.

3.6 Ist es auf Grund eines hohen Maßes an natürlicher Veränderlichkeit einer Qualitätskomponente nicht möglich, zuverlässige typspezifische Referenzbedingungen für diese Komponente eines Oberflächenwasserkörpers festzulegen, kann diese Komponente von der Beurteilung des ökologischen Zustands dieses Typs von Oberflächengewässer ausgenommen werden. In diesem Fall sind die Gründe hierfür im Bewirtschaftungsplan für die Einzugsgebiete anzugeben.

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Zusammenstellung der Gewässerbelastungen und Beurteilung ihrer Auswirkungen Anlage 2
(zu § 4 Absatz 1)

1. Umfang der Datenzusammenstellung

Die Zusammenstellung von Daten zur Art und zum Ausmaß der signifikanten anthropogenen Belastungen der Oberflächenwasserkörper umfasst insbesondere folgende Angaben:

1.1 Signifikante Punktquellen und diffuse Quellen

Einschätzung und Zusammenstellung der von kommunalen, industriellen, landwirtschaftlichen und anderen Anlagen und Tätigkeiten ausgehenden signifikanten Verschmutzungen durch Punktquellen oder durch diffuse Quellen, vor allem in Bezug auf folgende Stoffe:

  1. Organische Halogenverbindungen und Stoffe, die im Wasser derartige Verbindungen bilden können
  2. Organische Phosphorverbindungen
  3. Organische Zinnverbindungen
  4. Stoffe und Zubereitungen oder ihre Abbauprodukte, von denen erwiesen ist, dass sie im oder durch das Wasser
    aa) karzinogene oder mutagene Eigenschaften haben oder
    bb) Eigenschaften haben, die steroidogene, thyreoide, reproduktive oder andere Funktionen des endokrinen Systems beeinträchtigen
  5. Persistente Kohlenwasserstoffe sowie persistente und bioakkumulierende organische toxische Stoffe
  6. Zyanide
  7. Metalle und Metallverbindungen
  8. Arsen und Arsenverbindungen
  9. Biozid- und Pflanzenschutzmittelwirkstoffe
  10. Schwebstoffe
  11. Stoffe, die zur Eutrophierung beitragen, insbesondere Nitrate und Phosphate
  12. Stoffe mit nachhaltigem Einfluss auf die Sauerstoffbilanz, die anhand von Parametern wie Biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB), Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) oder gesamter organisch gebundener Kohlenstoff (TOC) gemessen werden können.

1.2 Einschätzung und Zusammenstellung signifikanter Wasserentnahmen für kommunale, industrielle, landwirtschaftliche und andere Zwecke, einschließlich saisonaler Schwankungen, des jährlichen Gesamtbedarfs und der Wasserverluste in Versorgungssystemen

1.3 Einschätzung und Zusammenstellung signifikanter Abflussregulierungen, einschließlich der Wasserüber- und -umleitungen, im Hinblick auf die Fließeigenschaften und die Wasserbilanzen

1.4 Zusammenstellung signifikanter morphologischer Veränderungen

1.5 Einschätzung und Zusammenstellung anderer signifikanter anthropogener Belastungen der Gewässer

1.6 Einschätzung von Bodennutzungsstrukturen, einschließlich der größten städtischen, industriellen und landwirtschaftlichen Gebiete, Fischereigebiete und Wälder.

2. Beurteilung der Auswirkungen

Es ist zu beurteilen, bei welchen Oberflächenwasserkörpern auf Grund der in Nummer 1 zusammengestellten Belastungen das Risiko besteht, dass sie die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der § § 27 bis 31 des Wasserhaushaltsgesetzes nicht erreichen, die für sie festgelegt worden sind. Dieser Beurteilung sind die nach Nummer 1 gesammelten Daten sowie andere einschlägige Informationen einschließlich vorhandener Daten aus der Umweltüberwachung zugrunde zu legen. Die Beurteilung kann durch Modellierungstechniken unterstützt werden. Für Oberflächenwasserkörper nach Satz 1 ist, soweit erforderlich, eine zusätzliche Beschreibung vorzunehmen, um die Überwachungsprogramme nach Anlage 9 und die Maßnahmenprogramme nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes weiterzuentwickeln.

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Qualitätskomponenten zur Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials Anlage 3
(zu § 5 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 4)

1. Biologische Qualitätskomponenten

Die biologischen Qualitätskomponenten umfassen die aquatische Flora, die Wirbellosenfauna und die Fischfauna nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle
(F = Flüsse, S = Seen, Ü = Übergangsgewässer, K = Küstengewässer):

Qualitäts
komponentengruppe
Qualitätskomponente Parameter Kategorie
F S Ü K
Gewässerflora Phytoplankton Artenzusammensetzung, Biomasse X1 X X X
Großalgen oder Angiospermen Artenzusammensetzung, Artenhäufigkeit     X2 X2
Makrophyten/Phytobenthos Artenzusammensetzung, Artenhäufigkeit X X X2 X2
Gewässerfauna Benthische wirbellose Fauna Artenzusammensetzung, Artenhäufigkeit, X X X X
Fischfauna Artenzusammensetzung, Artenhäufigkeit, Altersstruktur X X X3  
1) Bei planktondominierten Fließgewässern zu bestimmen.
2) Zusätzlich zu Phytoplankton ist die jeweils geeignete Teilkomponente zu bestimmen.
3) Altersstruktur fakultativ.

2. Hydromorphologische Qualitätskomponenten

Die hydromorphologischen Qualitätskomponenten ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle
(F = Flüsse, S = Seen, Ü = Übergangsgewässer, K = Küstengewässer):

Qualitätskompo-
nentengruppe
Parameter Kategorie
F S Ü K
Wasserhaushalt Abfluss und Abflussdynamik X      
Verbindung zu Grundwasserkörpern X X    
Wasserstandsdynamik   X    
Wassererneuerungszeit   X    
Durchgängigkeit   X      
Morphologie Tiefen- und Breitenvariation X      
Tiefenvariation   X X X
Struktur und Substrat des Bodens X     X
Menge, Struktur und Substrat des Bodens   X X  
Struktur der Uferzone X X    
Struktur der Gezeitenzone     X X
Tidenregime Süßwasserzustrom     X  
Seegangsbelastung     X X
Richtung vorherrschender Strömungen       X

3. Chemische und allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten

Die chemischen und allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten ergeben sich aus den nachstehenden Tabellen
(F = Flüsse, S = Seen, Ü = Übergangsgewässer, K = Küstengewässer):

3.1 Chemische Qualitätskomponenten

Qualitätskompo-
nentengruppe
Qualitätskomponente Parameter Kategorie
F S Ü K
Flussgebietsspezifische
Schadstoffe
synthetische und nicht- synthetische Schadstoffe (bei Eintrag in signifikanten Mengen) in Wasser, Sedimenten, Schwebstoffen oder Biota Schadstoffe nach Anlage 5 X X X X

3.2 Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten

Qualitätskompo-
nentengruppe
Qualitätskomponente Mögliche Parameter F S Ü K
Allgemeine
physikalisch-
chemische
Komponenten
Sichttiefe Sichttiefe   X X X
Temperaturverhältnisse Wassertemperatur X X X X
Sauerstoffhaushalt Sauerstoffgehalt X X X X
Sauerstoffsättigung X X X X
TOC X      
BSB X      
Salzgehalt Chlorid X X X X
Leitfähigkeit bei 25°C X   X X
Sulfat X      
Salinität     X X
Versauerungszustand pH-Wert X X    
  Säurekapazität Ks
(bei versauerungsgefährdeten Gewässern)
X X    
Nährstoffverhältnisse Gesamtphosphor X X X X
ortho-Phosphat-Phosphor X X X X
Gesamtstickstoff X X X X
Nitrat-Stickstoff X X X X
Ammonium-Stickstoff X X X X

.

Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials Anlage 4
(zu § 5 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, § 9 Absatz 2 Satz 1)

Die Einstufung richtet sich nach den in Tabelle 1 bezeichneten Bewertungskriterien für den ökologischen Zustand oder das ökologische Potenzial nach näherer Maßgabe der Qualitätskomponenten, die in den Tabellen 2 bis 6 für die jeweilige Kategorie von Oberflächenwasserkörpern aufgeführt sind.

Tabelle 1: Allgemeine Einstufungskriterien für den Zustand von Flüssen, Seen, Übergangsgewässern und Küstengewässern

Sehr guter Zustand Guter Zustand Mäßiger Zustand Unbefriedigender
Zustand
Schlechter Zustand
Es sind bei dem jeweiligen Oberflächengewässertyp keine oder nur sehr geringfügige anthropogene Änderungen der Werte für die physikalisch-chemischen und hydromorphologischen Qualitätskomponenten gegenüber den Werten zu verzeichnen, die normalerweise bei Abwesenheit störender Einflüsse mit diesem Typ einhergehen (Referenzbedingungen).

Die Werte für die biologischen Qualitätskomponenten des Oberflächengewässers entsprechen denen, die normalerweise bei Abwesenheit störender Einflüsse mit dem betreffenden Typ einhergehen und zeigen keine oder nur sehr geringfügige Abweichungen an (Referenzbedingungen).

Die typspezifischen Referenzbedingungen sind erfüllt und die typspezifischen Gemeinschaften sind vorhanden.

Die Werte für die biologischen Qualitätskomponenten des Oberflächengewässertyps oberirdischer Gewässer zeigen geringe anthropogene Abweichungen an, weichen aber nur in geringem Maß von den Werten ab, die normalerweise bei Abwesenheit störender Einflüsse mit dem betreffenden Oberflächengewässertyp einhergehen (Referenzbedingungen). Die Werte für die biologischen Qualitätskomponenten des Oberflächengewässertyps weichen mäßig von den Werten ab, die normalerweise bei Abwesenheit störender Einflüsse mit dem betreffenden Oberflächengewässertyp einhergehen (Referenzbedingungen). Die Werte geben Hinweise auf mäßige anthropogene Abweichungen und weisen signifikant stärkere Störungen auf, als dies unter den Bedingungen des guten Zustands der Fall ist. Die Werte für die biologischen Qualitätskomponenten des betreffenden Typs oberirdischer Gewässer weisen stärkere Veränderungen auf und die Biozönosen weichen erheblich von denen ab, die normalerweise bei Abwesenheit störender Einflüsse mit dem betreffenden Oberflächengewässertyp einhergehen (Referenzbedingungen). Die Werte für die biologischen Qualitätskomponenten des betreffenden Typs oberirdischer Gewässer weisen erhebliche Veränderungen auf und große Teile der Biozönosen, die normalerweise bei Abwesenheit störender Einflüsse mit dem betreffenden Oberflächengewässertyp einhergehen (Referenzedingungen), fehlen.

Tabelle 2: Bestimmungen für den sehr guten, guten und mäßigen ökologischen Zustand von Flüssen Biologische Qualitätskomponenten

Komponente Sehr guter Zustand Guter Zustand Mäßiger Zustand
Phytoplankton Die taxonomische Zusammensetzung des Phytoplanktons entspricht vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen.

Die durchschnittliche Abundanz des Phytoplanktons entspricht den typspezifischen physikalisch-chemischen Bedingungen und ist nicht so beschaffen, dass dadurch die typspezifischen Bedingungen für die Sichttiefe signifikant verändert werden.

Planktonblüten treten mit einer Häufigkeit und Intensität auf, die den typspezifischen physikalisch-chemischen Bedingungen entspricht.

Die planktonischen Taxa weichen in ihrer Zusammensetzung und Abundanz geringfügig von den typspezifischen Gemeinschaften ab. Diese Abweichungen deuten nicht auf ein beschleunigtes Wachstum von Algen hin, das das Gleichgewicht der in dem Gewässer vorhandenen Organismen oder die physikalisch-chemische Qualität des Wassers oder Sediments in unerwünschter Weise stören

würde.

Es kann zu einem leichten Anstieg der Häufigkeit und Intensität der Planktonblüten kommen.

Die Zusammensetzung der planktonischen Taxa weicht mäßig von der der typspezifischen Gemeinschalten ab.

Bei der Abundanz sind mäßige Störungen zu verzeichnen, was dazu führen kann, dass bei den Werten für andere biologische und physikalisch-chemische Qualitätskomponenten signifikante unerwünschte Störungen auftreten.

Es kann zu einem mäßigen Anstieg der Häufigkeit und Intensität der Planktonblüten kommen. In den Sommermonaten können anhaltende Blüten auftreten.

Makrophyten und Phytobenthos Die taxonomische Zusammensetzung entspricht vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen.

Es gibt keine erkennbaren Änderungen der durchschnittlichen makrophytischen und der durchschnittlichen phytobenthischen Abundanz.

Die makrophytischen und phytobenthischen Taxa weichen in ihrer Zusammensetzung und Abundanz geringfügig von den typspezifischen Gemeinschaften ab. Diese Abweichungen deuten nicht auf ein beschleunigtes Wachstum von Algen oder höheren Pflanzen hin, das das Gleichgewicht der in dem Gewässer vorhandenen Organismen oder die physikalisch-chemische Qualität des Wassers oder Sediments in unerwünschter Weise stören würde.

Die phytobenthische Lebensgemeinschaft wird nicht durch anthropogene Bakterienzotten und anthropogene Bakterienbeläge beeinträchtigt.

Die Zusammensetzung der makrophytischen und phytobenthischen Taxa weicht mäßig von der der typspezifischen Gemeinschaft ab und ist in signifikanter Weise stärker gestört, als dies bei gutem Zustand der Fall ist.

Es sind mäßige Änderungen der durchschnittlichen makrophytischen und der durchschnittlichen phytobenthischen Abundanz erkennbar.

Die phytobenthische Lebensgemeinschaft kann durch anthropogene Bakterienzotten und anthropogene Bakterienbeläge beeinträchtigt und in bestimmten Gebieten verdrängt werden.

Benthische wirbellose Fauna Die taxonomische Zusammensetzung und die Abundanz entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen.

Der Anteil störungsempfindlicher Taxa im Verhältnis zu den robusten Taxa zeigt keine Anzeichen für eine Abweichung von den Werten, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen zu verzeichnen sind.

Der Grad der Vielfalt der wirbellosen Taxa zeigt keine Anzeichen für Abweichungen von den Werten, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen zu verzeichnen sind.

Die wirbellosen Taxa weichen in ihrer Zusammensetzung und Abundanz geringfügig von den typspezifischen Gemeinschaften ab.

Der Anteil der störungsempfindlichen Taxa im Verhältnis zu den robusten Taxa zeigt geringfügige Anzeichen für Abweichungen von den typspezifischen Werten.

Der Grad der Vielfalt der wirbellosen Taxa zeigt geringfügige Anzeichen für Abweichungen von den typspezifischen Werten.

Die wirbellosen Taxa weichen in ihrer Zusammensetzung und Abundanz mäßig von den typspezifischen Gemeinschaften ab.

Wichtige taxonomische Gruppen der typspezifischen Gemeinschaft fehlen.

Der Anteil der störungsempfindlichen Taxa im Verhältnis zu den robusten Taxa und der Grad der Vielfalt liegen beträchtlich unter dem typspezifischen Wert und in signifikanter Weise unter den Werten, die für einen guten Zustand gelten.

Fischfauna Zusammensetzung und Abundanz der Arten entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen.

Alle typspezifischen störungsempfindlichen Arten sind vorhanden.

Die Altersstrukturen der Fischgemeinschaften zeigen kaum Anzeichen anthropogener Störungen und deuten nichtauf Störungen bei der Fortpflanzung oder Entwicklung irgendeiner besonderen Art hin.

Auf Grund anthropogener Einflüsse auf die physikalisch-chemischen und hydromorphologischen Qualitätskomponenten weichen die Arten in Zusammensetzung und Abundanz geringfügig von den typspezifischen Gemeinschaften ab.

Die Altersstrukturen der Fischgemeinschaften zeigen Anzeichen für Störungen auf Grund anthropogener Einflüsse auf die physikalisch-chemischen oder hydromorphologischen Qualitätskomponenten und deuten in wenigen Fällen auf Störungen bei der Fortpflanzung oder Entwicklung einer bestimmten Art hin, so dass einige Altersstufen fehlen können.

Auf Grund anthropogener Einflüsse auf die physikalisch-chemischen oder hydromorphologischen Qualitätskomponenten weichen die Arten in Zusammensetzung und Abundanz mäßig von den typspezifischen Gemeinschaften ab.

Die Altersstrukturen der Fischgemeinschaften zeigen größere Anzeichen anthropogener Störungen, so dass ein mäßiger Teil der typspezifischen Arten fehlt oder sehr selten ist.

Hydromorphologische Qualitätskomponenten

Komponente Sehr guter Zustand Guter Zustand Mäßiger Zustand
Wasserhaushalt Menge und Dynamik der Strömung und die sich daraus ergebende Verbindung zum Grundwasser entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.
Durchgängigkeit des Flusses Die Durchgängigkeit des Flusses wird nicht durch menschliche Tätigkeiten gestört und ermöglicht eine ungestörte Migration aquatischer Organismen und den Transport von Sedimenten. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.
Morphologie Laufentwicklung, Variationen von Breite und Tiefe, Strömungsgeschwindigkeiten, Substratbedingungen sowie Struktur und Bedingungen der Uferbereiche entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.

Physikalisch-chemische und chemische Qualitätskomponenten

Komponente Sehr guter Zustand Guter Zustand Mäßiger Zustand
Allgemeine Bedingungen Die Werte für die physikalisch-chemischen Komponenten entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Werten, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen zu verzeichnen sind.

Die Nährstoffkonzentrationen bleiben in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist.

Salzgehalt, pH-Wert, Säureneutralisierungsvermögen und Temperatur zeigen keine Anzeichen anthropogener Störungen und bleiben in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist.

Die Werte für die Temperatur, die Sauerstoffbilanz, den pH-Wert, das Säureneutralisierungsvermögen und den Salzgehalt gehen nicht über den Bereich hinaus, innerhalb dessen die Funktionsfähigkeit des typspezifischen Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind.

Die Nährstoffkonzentrationen liegen nicht über den Werten, bei denen die Funktionsfähigkeit des typspezifischen Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind.

Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.
Spezifische synthetische Schadstoffe Die Konzentrationen liegen bei nahe null oder zumindest unter der Nachweisgrenze der allgemein gebräuchlichen fortschrittlichsten Analysetechniken. Die Konzentrationen sind nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anlage 5. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.
Spezifische nichtsynthetische Schadstoffe Die Konzentrationen bleiben in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist (Hintergrundwerte). Die Konzentrationen sind nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anlage 5. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.

Tabelle 3 Bestimmungen für den sehr guten, guten und mäßigen ökologischen Zustand von Seen

Biologische Qualitätskomponenten

Komponente Sehr guter Zustand Guter Zustand Mäßiger Zustand
Phytoplankton Die taxonomische Zusammensetzung und die Abundanz des Phytoplanktons entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen.

Die durchschnittliche Biomasse des Phytoplanktons entspricht den typspezifischen physikalisch-chemischen Bedingungen und ist nicht so beschaffen, dass dadurch die

typspezifischen Bedingungen für die Sichttiefe signifikant verändert werden.

Planktonblüten treten mit einer Häufigkeit und Intensität auf, die den typspezifischen physikalisch-chemischen Bedingungen entspricht.

Die planktonischen Taxa weichen in ihrer Zusammensetzung und Abundanz geringfügig von den typspezifischen Gemeinschaften ab. Diese Abweichungen deuten nicht auf ein beschleunigtes Wachstum von Algen hin, das das Gleichgewicht der in dem Gewässer vorhandenen

.

Organismen oder die physikalisch-chemische Qualität des Wassers oder Sediments in unerwünschter Weise stören würde.

Es kann zu einem leichten Anstieg der Häufigkeit und Intensität der typspezifischen Planktonblüten kommen.

Zusammensetzung und Abundanz der planktonischen Taxa weichen mäßig von denen der typspezifischen Gemeinschaften ab.

Bei der Biomasse sind mäßige Störungen zu verzeichnen, was zu signifikanten unerwünschten Störungen bei anderen biologischen Qualitätskomponenten und bei der physikalisch-chemischen Qualität des Wassers oder Sediments führen kann.

Es kann zu einem mäßigen Anstieg der Häufigkeit und Intensität der Planktonblüten kommen. In den Sommermonaten können anhaltende Blüten auftreten.

Makrophyten und Phytobenthos Die taxonomische Zusammensetzung entspricht vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen.

Es gibt keine erkennbaren Änderungen der durchschnittlichen makrophytischen und der durchschnittlichen phytobenthischen Abundanz.

Die makrophytischen und phytobenthischen Taxa weichen in ihrer Zusammensetzung und Abundanz geringfügig von den typspezifischen Gemeinschaften ab. Diese Abweichungen deuten nicht auf ein beschleunigtes Wachstum von Algen oder höheren Pflanzen hin, das das Gleichgewicht der in dem Gewässer vorhandenen Organismen oder die physikalisch-chemische Qualität des Wassers in unerwünschter Weise stören würde.

Die phytobenthische Lebensgemeinschaft wird nicht durch anthropogene Bakterienanhäufung und anthropogenen Bakterienbesatz beeinträchtigt.

Die Zusammensetzung der makrophytischen und phytobenthischen Taxa weicht mäßig von der der typspezifischen Gemeinschaft ab und ist in signifikanter Weise stärker gestört, als dies bei gutem Zustand der Fall ist.

Es sind mäßige Änderungen

der durchschnittlichen makrophytischen und der durchschnittlichen phytobenthischen Abundanz erkennbar.

Die phytobenthische Lebensgemeinschaft kann durch anthropogene Bakterienanhäufung und anthropogenen Bakterienbesatz beeinträchtigt und in bestimmten Gebieten verdrängt werden.

Benthische wirbellose Fauna Die taxonomische Zusammensetzung und die Abundanz entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen.

Der Anteil störungsempfindlicher Taxa im Verhältnis zu robusten Taxa zeigt keine Anzeichen für eine Abweichung von den Werten, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen zu verzeichnen sind.

Der Grad der Vielfalt der wirbellosen Taxa zeigt keine Anzeichen für Abweichungen von den Werten, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen zu verzeichnen sind.

Die wirbellosen Taxa weichen in ihrer Zusammensetzung und Abundanz geringfügig von den typspezifischen Gemeinschaften ab.

Der Anteil der störungsempfindlichen Taxa im Verhältnis zu den robusten Taxa zeigt geringfügige Anzeichen für Abweichungen von den Werten, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen zu verzeichnen sind.

Der Grad der Vielfalt der wirbellosen Taxa zeigt geringfügige Anzeichen für Abweichungen von den Werten, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen zu verzeichnen sind.

Die wirbellosen Taxa weichen in ihrer Zusammensetzung und Abundanz mäßig von den typspezifischen Gemeinschaften ab.

Wichtige taxonomische Gruppen der typspezifischen Gemeinschaft fehlen.

Der Anteil der störungsempfindlichen Taxa im Verhältnis zu den robusten Taxa und der Grad der Vielfalt liegen beträchtlich unter dem Wert, der bei Vorliegen der Referenzbedingungen zu verzeichnen ist, und in signifikanter Weise unter den Werten, die für einen guten Zustand gelten.

Fischfauna Zusammensetzung und Abundanz der Arten entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen.

Alle typspezifischen störungsempfindlichen Arten sind vorhanden.

Die Altersstrukturen der Fischgemeinschaften zeigen kaum Anzeichen anthropogener Störungen und deuten nicht auf Störungen bei der Fortpflanzung oder Entwicklung irgendeiner besonderen Art hin.

Auf Grund anthropogener Einflüsse auf die physikalisch-chemischen und hydromorphologischen Qualitätskomponenten weichen die Arten in Zusammensetzung und Abundanz geringfügig von den typspezifischen Gemeinschaften ab.

Die Altersstrukturen der Fischgemeinschaften zeigen Anzeichen für Störungen auf Grund anthropogener Einflüsse auf die physikalisch-chemischen oder hydromorphologischen Qualitätskomponenten und deuten in wenigen Fällen auf Störungen bei der Fortpflanzung oder Entwicklung einer bestimmten Art hin, so dass einige Altersstufen fehlen können.

Auf Grund anthropogener Einflüsse auf die physikalisch-chemischen oder hydromorphologischen Qualitätskomponenten weichen die Arten in Zusammensetzung und Abundanz mäßig von den typspezifischen Gemeinschaften ab.

Auf Grund anthropogener Einflüsse auf die physkalisch-chemischen oder hydromorphologischen Qualitätskomponenten zeigt die Altersstruktur der Fischgemeinschaften größere Anzeichen von Störungen, so dass ein mäßiger Teil der typspezifischen Arten fehlt oder sehr selten ist.

Hydromorphologische Qualitätskomponenten

Komponente Sehr guter Zustand Guter Zustand Mäßiger Zustand
Wasserhaushalt Menge und Dynamik der Strömung, Wasserstandsniveau, Verweildauer und die sich daraus ergebende Verbindung zum Grundwasser entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.
Morphologie Variationen der Tiefe des Sees, Quantität und Struktur des Substrats sowie Struktur und Bedingungen des Uferbereichs entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.

Physikalisch-chemische und chemische Qualitätskomponenten

Komponente Sehr guter Zustand Guter Zustand Mäßiger Zustand
Allgemeine Bedingungen Die Werte für die physikalisch-chemischen Komponenten entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Werten, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen zu verzeichnen sind.

Die Nährstoffkonzentrationen bleiben innerhalb des Wertespektrums, das normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen vorzufinden ist.

Salzgehalt, pH-Wert, Säureneutralisierungsvermögen, Sichttiefe und Temperatur zeigen keine Anzeichen anthropogener Störungen und bleiben in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist.

Die Werte für die Temperatur, die Sauerstoffbilanz, den pH-Wert, das Säureneutralisierungsvermögen, die Sichttiefe und den Salzgehalt gehen nicht über den Bereich hinaus, innerhalb dessen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind.

Die Nährstoffkonzentrationen liegen nicht über den Werten, bei denen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind.

Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.
Spezifische synthetische Schadstoffe Die Konzentrationen liegen bei nahe null oder zumindest unter der Nachweisgrenze der allgemein gebräuchlichen fortschrittlichsten Analysetechniken. Die Konzentrationen sind nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anlage 5. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.
Spezifische nichtsynthetische Schadstoffe Die Konzentrationen bleiben in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist (Hintergrundwerte). Die Konzentrationen sind nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anlage 5. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.

Tabelle 4: Bestimmungen für den sehr guten, guten und mäßigen ökologischen Zustand von Übergangsgewässern Biologische Qualitätskomponenten

Komponente Sehr guter Zustand Guter Zustand Mäßiger Zustand
Phytoplankton Zusammensetzung und Abundanz der phytoplanktonischen Taxa entsprechen den Referenzbedingungen.

Die durchschnittliche Biomasse des Phytoplanktons entspricht den typspezifischen physikalisch-chemischen Bedingungen und ist nicht so beschaffen, dass dadurch die typspezifischen Transparenzbedingungen signifikant verändert werden.

Planktonblüten treten mit einer Häufigkeit und Intensität auf, die den typspezifischen physikalisch-chemischen Bedingungen entsprechen.

Es gibt geringfügige Abweichungen bei Zusammensetzung und Abundanz der phytoplanktonischen Taxa.

Die Biomasse weicht geringfügig von den typspezifischen Bedingungen ab. Diese Abweichungen deuten nicht auf ein beschleunigtes Wachstum von Algen hin, das das Gleichgewicht der in dem Gewässer vorhandenen Organismen oder die physikalisch-chemische Qualität des Wassers in unerwünschter Weise stören würde.

Es kann zu einem leichten Anstieg der Häufigkeit und Intensität der typspezifischen Planktonblüten kommen.

Zusammensetzung und Abundanz der phytoplanktonischen Taxa weichen mäßig von den typspezifischen Bedingungen ab.

Bei der Biomasse sind mäßige Störungen zu verzeichnen, was zu signifikanten unerwünschten Störungen bei anderen biologischen Qualitätskomponenten führen kann.

Es kann zu einem mäßigen Anstieg der Häufigkeit und Intensität der typspezifischen Planktonblüten kommen. In den Sommermonaten können anhaltende Blüten auftreten.

Großalgen Die Zusammensetzung der Großalgen taxa entspricht den Referenzbedingungen.

Es gibt keine erkennbaren Änderungen der Mächtigkeit der Großalgen auf Grund menschlicher Tätigkeiten.

Die Großalgentaxa weichen in ihrer Zusammensetzung und Abundanz geringfügig von den typspezifischen Gemeinschaften ab. Diese Abweichungen deuten nicht auf ein beschleunigtes Wachstum von Phytobenthos oder höheren Pflanzen hin, das das Gleichgewicht der in dem Gewässer vorhandenen Organismen oder die physikalisch-chemische Qualität des Wassers in unerwünschter Weise stören würde. Die Zusammensetzung der Großalgentaxa weicht mäßig von den typspezifischen Bedingungen ab und ist in signifikanter Weise stärker gestört, als dies bei gutem Zustand der Fall ist.

Es sind mäßige Änderungen der durchschnittlichen Großalgenabundanz erkennbar die dazu führen können, dass da' s Gleichgewicht der in dem Gewässer verbundenen Organismen in unerwünschter Weise gestört wird.

Angiospermen Die taxonomische Zusammensetzung entspricht vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen.

Es gibt keine erkennbaren Änderungen der Abundanz der Angiospermen auf Grund menschlicher Tätigkeiten.

Die Angiospermentaxa weichen in ihrer Zusammensetzung geringfügig von den typspezifischen Gemeinschatten ab.

Die Abundanz der Angiospermen zeigt geringfügige Anzeichen für Störungen.

Die Zusammensetzung der Angiospermentaxa weicht mäßig von der typspezifischen Gemeinschaften ab und ist in signifikanter Weise stärker gestört, als dies bei gutem Zustand der Fall ist.

Bei der Abundanz der Angiospermen sind mäßige Störungen festzustellen.

Benthische wirbellose Fauna Der Grad der Vielfalt und der Abundanz der wirbellosen Taxa liegt in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist.

Alle störungsempfindlichen Taxa, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen gegeben sind, sind vorhanden.

Der Grad der Vielfalt und der Abundanz der wirbellosen Taxa liegt geringfügig außerhalb des Bereichs, der den typspezifischen Bedingungen entspricht.

Die meisten empfindlichen Taxa der typspezifischen Gemeinschaften sind vorhanden.

Der Grad der Vielfalt und der Abundanz der wirbellosen Taxa liegt mäßig außerhalb des Bereichs, der den typspezifischen Bedingungen entspricht.

Es sind Taxa vorhanden, die auf Verschmutzung hindeuten.

Viele empfindliche Taxa der typspezifischen Gemeinschaften fehlen.

Fischfauna Zusammensetzung und Abundanz der Arten entsprechen den Referenzbedingungen. Die Abundanz der störungsempfindlichen Arten zeigt geringfügige Anzeichen für Abweichungen von den typspezifischen Bedingungen auf Grund anthropogener Einflüsse auf die physikalisch-chemischen oder hydromorphologischen Qualitätskomponenten. Ein mäßiger Teil der typspezifischen störungsempfindlichen Arten fehlt auf Grund anthropogener Einflüsse auf die physikalisch-chemischen oder hydromorphologischen Qualitätskomponenten.

Hydromorphologische Qualitätskomponenten

Komponente Sehr guter Zustand Guter Zustand Mäßiger Zustand
Gezeiten Der Süßwasserzustrom sowie die Richtung und Geschwindigkeit der vorherrschenden Strömungen entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.
Morphologie Tiefenvariationen, Quantität und Struktur des Substrats sowie Struktur und Bedingungen der Gezeitenzonen entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.

Physikalisch-chemische und chemische Qualitätskomponenten

Komponente Sehr guter Zustand Guter Zustand Mäßiger Zustand
Allgemeine Bedingungen Die Werte für die physikalisch-chemischen Komponenten entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Werten, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen zu verzeichnen sind.

Die Nährstoffkonzentrationen bleiben in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist.

Temperatur, Sauerstoffbilanz und Sichttiefe zeigen keine Anzeichen anthropogener Störungen und bleiben in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist.

Die Werte für die Temperatur, den Sauerstoffhaushalt und die Sichttiefe gehen nicht über den Bereich hinaus, innerhalb dessen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind.

Die Nährstoffkonzentrationen liegen nicht über den Werten, bei denen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind.

Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.
Spezifische synthetische Schadstoffe Die Konzentrationen liegen bei nahe null oder zumindest unter der Nachweisgrenze der allgemein gebräuchlichen fortschrittlichsten Analysetechniken. Die Konzentrationen sind nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anlage 5. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.

Tabelle 5: Bestimmungen für den sehr guten, guten und mäßigen ökologischen Zustand von Küstengewässern

Biologische Qualitätskomponenten

Komponente Sehr guter Zustand Guter Zustand Mäßiger Zustand
Phytoplankton Zusammensetzung und Abundanz des Phytoplanktons entsprechen den Referenzbedingungen.

Die durchschnittliche Biomasse des Phytoplanktons entspricht den typspezifischen physikalisch-chemischen Bedingungen und ist nicht so beschaffen, dass dadurch die typspezifischen Transparenzbedingungen signifikant verändert werden.

Planktonblüten treten mit einer Häufigkeit und Intensität auf, die den typspezifischen physikalisch-chemischen Bedingungen entspricht.

Zusammensetzung und Abundanz der phytoplanktonischen Taxa zeigen Anzeichen geringfügiger Störungen.

Die Biomasse des Phytoplanktons weicht geringfügig von den typspezifischen Bedingungen ab. Diese Abweichungen deuten nicht auf ein beschleunigtes Wachstum von Algen hin, das das Gleichgewicht der in dem Gewässer vorhandenen Organismen oder die physikalisch-chemische Qualität des Wassers in unerwünschter Weise stören würde.

Es kann zu einem leichten Anstieg der Häufigkeit und Intensität der typspezifischen Planktonblüten kommen.

Zusammensetzung und Abundanz der planktonischen Taxa zeigen Anzeichen mäßiger Störungen.

Die Biomasse des Phytoplanktons liegt deutlich außerhalb des Bereichs, der typspezifischen Bedingungen entspricht, was Auswirkungen auf die anderen biologischen Qualitätskomponenten hat.

Es kann zu einem mäßigen Anstieg der Häufigkeit und Intensität der Planktonblüten kommen. In den Sommermonaten können anhaltende Blüten auftreten.

Großalgen und Angiospermen Alle störungsempfindlichen Großalgen- und Angiospermentaxa, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen vorzufinden sind, sind vorhanden.

Die Werte für die Großalgenmächtigkeit und für die Abundanz der Angiospermen entsprechen den Referenzbedingungen.

Die meisten störungsempfindlichen Großalgen- und Angiospermentaxa, die bei Abwesenheit störender Einflüsse vorzufinden sind, sind vorhanden.

Die Werte für die Großalgenbedeckung und für die Abundanz der Angiospermen zeigen Anzeichen geringfügiger Störungen.

Es fehlt eine mäßige Zahl störungsempfindlicher Großalgen- und Angiospermentaxa, die bei Abwesenheit störender Einflüsse vorzufinden sind.

Der Bedeckungsgrad der Großalgen und die Abundanz der Angiospermen sind mäßig gestört, was dazu führen kann, dass das Gleichgewicht der in dem Gewässer vorhandenen Organismen in unerwünschter Weise gestört wird.

Benthische wirbellose Fauna Der Grad der Vielfalt und der Abundanz der wirbellosen Taxa liegt in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist.

Alle störungsempfindlichen Taxa, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen gegeben sind, sind vorhanden.

Der Grad der Vielfalt und der Abundanz der wirbellosen Taxa liegt geringfügig außerhalb des Bereichs, der den typspezifischen Bedingungen entspricht.

Die meisten empfindlichen Taxa der typspezifischen Gemeinschaften sind vorhanden.

Der Grad der Vielfalt und der Abundanz der wirbellosen Taxa liegt mäßig außerhalb des Bereichs, der typspezifischen Bedingungen entspricht.

Es sind Taxa vorhanden, die auf Verschmutzung hindeuten.

Viele empfindliche Taxa der typspezifischen Gemeinschaften fehlen.

Hydromorphologische Qualitätskomponenten

Komponente Sehr guter Zustand Guter Zustand Mäßiger Zustand
Gezeiten Der Süßwasserzustrom sowie Richtung und Geschwindigkeit der vorherrschenden Strömungen entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.
Morphologie Tiefenvariation, Struktur und Substrat des Sediments der Küstengewässer sowie Struktur und Bedingungen der Gezeitenzonen entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.

Physikalisch-chemische und chemische Qualitätskomponenten

Komponente Sehr guter Zustand Guter Zustand Mäßiger Zustand
Allgemeine Bedingungen Die physikalisch-chemischen Komponenten entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Werten, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen zu verzeichnen sind.

Die Nährstoffkonzentrationen bleiben in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist.

Temperatur, Sauerstoffbilanz und Sichttiefe zeigen keine Anzeichen anthropogener Störungen und bleiben in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist.

Die Werte für die Temperatur, den Sauerstoffhaushalt und die Sichttiefe gehen nicht über den Bereich hinaus, innerhalb dessen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind.

Die Nährstoffkonzentrationen liegen nicht über den Werten, bei denen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind.

Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.
Spezifische synthetische Schadstoffe Die Konzentrationen liegen bei nahe null oder zumindest unter der Nachweisgrenze der allgemein gebräuchlichen fortschrittlichsten Analysetechniken. Die Konzentrationen sind nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anlage 5. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.
Spezifische nichtsynthetische Schadstoffe Die Konzentrationen bleiben in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist (Hintergrundwerte). Die Konzentrationen sind nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anlage 5. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.

Tabelle 6: Bestimmungen für das höchste, das gute und das mäßige ökologische Potenzial von künstlichen oder erheblich veränderten Gewässern

Komponente Höchstes ökologisches Potenzial Gutes ökologisches Potenzial Mäßiges ökologisches Potenzial
Biologische Qualitätskomponenten Die Werte für die einschlägigen biologischen Qualitätskomponenten entsprechen unter Berücksichtigung der physikalischen Bedingungen, die sich aus den künstlichen oder erheblich veränderten Eigenschaften des Gewässers ergeben, weitestgehend den Werten für den Oberflächengewässertyp, der am ehesten mit dem betreffenden Gewässer vergleichbar ist. Die Werte für die einschlägigen biologischen Qualitätskomponenten weichen geringfügig von den Werten ab, die für das höchste ökologische Potenzial gelten. Die Werte für die einschlägigen biologischen Qualitätskomponenten weichen mäßig von den Werten ab, die für das höchste ökologische Potenzial gelten.

Diese Werte sind in signifikanter Weise stärker gestört, als dies bei einem guten ökologischen Potenzial der Fall ist.

Hydromorphologische Qualitätskomponenten Die hydromorphologischen Bedingungen sind so beschaffen, dass sich die Einwirkungen auf das Oberflächengewässer auf die Einwirkungen beschränken, die von den künstlichen oder erheblich veränderten Eigenschaften des Gewässers herrühren, nachdem alle Gegenmaßnahmen getroffen worden sind, um die beste Annäherung an die ökologische Durchgängigkeit sicherzustellen, insbesondere hinsichtlich der Wanderungsbewegungen der Fauna und angemessener Laich- und Aufzuchtgründe. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.

Physikalisch-chemische und chemische Qualitätskomponenten

Komponente Höchstes ökologisches Potenzial Gutes ökologisches Potenzial Mäßiges ökologisches Potenzial
Allgemeine Bedingungen Die physikalisch-chemischen Komponenten entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen des Oberflächengewässertyps, der mit dem betreffenden künstlichen oder erheblich veränderten Gewässer am ehesten vergleichbar ist.

Die Nährstoffkonzentrationen bleiben in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist.

Die Werte für die Temperatur und die Sauerstoffbilanz sowie der pH-Wert entsprechen den Werten, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen in dem Oberflächengewässertyp vorzufinden sind, der dem betreffenden Gewässer am ehesten vergleichbar ist.

Die Werte für die physikalisch-chemischen Komponenten liegen in dem Bereich, innerhalb dessen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind.

Die Werte für die Temperatur und der pH-Wert gehen nicht über den Bereich hinaus, innerhalb dessen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind.

Die Nährstoffkonzentrationen gehen nicht über die Werte hinaus, bei denen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind.

Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.
Spezifische synthetische Schadstoffe Die Konzentrationen liegen bei nahe null oder zumindest unter der Nachweisgrenze der allgemein gebräuchlichen fortschrittlichsten Analysetechniken. Die Konzentrationen sind nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anlage 5. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.
Spezifische nichtsynthetische Schadstoffe Die Konzentrationen bleiben in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen mit dem Oberflächengewässertyp einhergeht, der am ehesten mit dem betreffenden künstlichen oder erheblich veränderten Gewässer vergleichbar ist (Hintergrundwerte). Die Konzentrationen sind nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anlage 5. Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können.

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Umweltqualitätsnormen für flussgebietsspezifische Schadstoffe zur Beurteilung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials Anlage 5
(zu § 2 Nummer 6, § 5 Absatz 4 Satz 2 und 3, § 9 Absatz 2 Satz 1)
  1. Die Umweltqualitätsnormen für flussgebietsspezifische Schadstoffe ergeben sich aus nachstehender Tabelle.
  2. Die Einhaltung der Umweltqualitätsnormen ist nur im Hinblick auf solche Schadstoffe zu überwachen, die in signifikanten Mengen in das Einzugsgebiet der für den Oberflächenwasserkörper repräsentativen Messstelle eingeleitet oder eingetragen werden. Mengen sind signifikant, wenn zu erwarten ist, dass die Hälfte der Umweltqualitätsnorm überschritten wird.
  3. Die Einhaltung der Umweltqualitätsnorm für flussgebietsspezifische Schadstoffe wird anhand des Jahresdurchschnittswertes nach näherer Maßgabe von Anlage 8 Nummer 3 überprüft.
  4. Bei der Überwachung von in signifikanten Mengen eingetragenen Schadstoffen ist eine Probenahme mindestens alle drei Monate vorzusehen, soweit sich aus Nummer 4 der Anlage 9 keine höheren Messfrequenzen ergeben.
Nr. CAS-Nr. 1 Stoffname UQN oberirdische Gewässer einschließlich Übergangsgewässer
sowie Küstengewässer nach § 7 Absatz 5 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes
Wasserphase
µg/l 2
Schwebstoff
oder Sediment
mg/kg 3
1 95-85-2 2-Amino-4-Chlorphenol 10  
2 7440-38-2 Arsen   40
3 2642-71-9 Azinphosethyl 0,01  
4 86-50-0 Azinphosmethyl 0,01  
5 92-87-5 Benzidin 0,1  
6 100-44-7 Benzylchlorid (a-Chlortoluol) 10  
7 98-87-3 Benzylidenchlorid (a,a-Dichlortoluol) 10  
8 92-52-4 Biphenyl 1  
9 302-17-0 Chloralhydrat 10  
10 57-74-9 Chlordan (cis und trans) 0,003  
11 79-11-8 Chloressigsäure 10  
12 95-51-2 2-Chloranilin 3  
13 108-42-9 3-Chloranilin 1  
14 106-47-8 4-Chloranilin 0,05  
15 108-90-7 Chlorbenzol 1  
16 97-00-7 1-Chlor-2,4-dinitrobenzol 5  
17 107-07-3 2-Chlorethanol 10  
18 59-50-7 4-Chlor-3-Methylphenol 10  
19 90-13-1 1-Chlornaphthalin 1  
20   Chlornaphthaline (techn. Mischung) 0,01  
21 89-63-4 4-Chlor-2-nitroanilin 3  
22 88-73-3 1-Chlor-2-nitrobenzol 10  
23 121-73-3 1-Chlor-3-nitrobenzol 1  
24 100-00-5 1-Chlor-4-nitrobenzol 10  
25 89-59-8 4-Chlor-2-nitrotoluol 10  
26 121-86-8 2-Chlor-4-nitrotoluol 1  
27 83-42-1 2-Chlor-6-nitrotoluol 1  
28 38939-88-7 3-Chlor-4-nitrotoluol 1  
29 89-60-1 4-Chlor-3-nitrotoluol 1  
30 5367-28-2 5-Chlor-2-nitrotoluol 1  
31 95-57-8 2-Chlorphenol 10  
32 108-43-0 3-Chlorphenol 10  
33 106-48-9 4-Chlorphenol 10  
34 126-99-8 Chloropren 10  
35 107-05-1 3-Chlorpropen (Allylchlorid) 10  
36 95-49-8 2-Chlortoluol 1  
37 108-41-8 3-Chlortoluol 10  
38 106-43-4 4-Chlortoluol 1  
39 615-65-6 2-Chlor-ptoluidin 10  
40 87-60-5 3-Chlor-otoluidin 10  
41 95-74-9 3-Chlor-ptoluidin 10  
42 95-79-4 5-Chlor-otoluidin 10  
43 56-72-4 Coumaphos 0,07  
44 108-77-0 Cyanurchlorid (2,4,6-Trichlor-1,3,5-triazin) 0,1  
45 94-75-7 2,4-D 0,1  
46 8065-48-3 Demeton (Summe von Demeton-o und -s) 0,1  
47 298-03-3 Demeton-o 0,1  
48 126-75-0 Demeton-s 0,1  
49 919-86-8 Demeton-smethyl 0,1  
50 17040-19-6 Demeton-smethylsulphon 0,1  
51 106-93-4 1,2-Dibromethan 2  
52 14488-53-0 Dibutylzinn-Kation 0,01 4 0,1
53   2,4/2,5-Dichloranilin 2  
54 608-27-5 2,3-Dichloranilin 1  
55 554-00-7 2,4-Dichloranilin 1  
56 95-82-9 2,5-Dichloranilin 1  
57 608-31-1 2,6-Dichloranilin 1  
58 95-76-1 3,4-Dichloranilin 0,5  
59 626-43-7 3,5-Dichloranilin 1  
60 95-50-1 1,2-Dichlorbenzol 10  
61 541-73-1 1,3-Dichlorbenzol 10  
62 106-46-7 1,4-Dichlorbenzol 10  
63 91-94-1 3,3-Dichlorbenzidin 10  
64 108-60-1 Dichlordiisopropylether 10  
65 75-34-3 1,1-Dichlorethan 10  
66 75-35-4 1,1-Dichlorethen (Vinylidenchlorid) 10  
67 540-59-0 1,2-Dichlorethen 10  
68 3209-22-1 1,2-Dichlor-3-nitrobenzol 10  
69 99-54-7 1,2-Dichlor-4-nitrobenzol 10  
70 611-06-3 1,3-Dichlor-4-nitrobenzol 10  
71 89-61-2 1,4-Dichlor-2-nitrobenzol 10  
72 120-83-2 2,4-Dichlorphenol 10  
73 78-87-5 1,2-Dichlorpropan 10  
74 96-23-1 1,3-Dichlorpropan-2-ol 10  
75 542-75-6 1,3-Dichlorpropen 10  
76 78-88-6 2,3-Dichlorpropen 10  
77 120-36-5 Dichlorprop 0,1  
78 62-73-7 Dichlorvos 0,0006  
79 109-89-7 Diethylamin 10  
80 60-51-5 Dimethoat 0,1  
81 124-40-3 Dimethylamin 10  
82 298-04-4 Disulfoton 0,004  
83 106-89-8 Epichlorhydrin 10  
84 100-41-4 Ethylbenzol 10  
85 122-14-5 Fenitrothion 0,009  
86 55-38-9 Fenthion 0,004  
87 76-44-8 Heptachlor 0,1  
88 1024-57-3 Heptachlorepoxid 0,1  
89 67-72-1 Hexachlorethan 10  
90 98-82-8 Isopropylbenzol (Cumol) 10  
91 330-55-2 Linuron 0,1  
92 121-75-5 Malathion 0,02  
93 94-74-6 MCPA 0,1  
94 7085-19-0 Mecoprop 0,1  
95 10265-92-6 Methamidophos 0,1  
96 7786-34-7 Mevinphos 0,0002  
97 1746-81-2 Monolinuron 0,1  
98 1113-02-6 Omethoat 0,1  
99 301-12-2 Oxydemetonmethyl 0,1  


Nr. CAS-Nr. 1 Stoffname UQN oberirdische Gewässer einschließlich Übergangsgewässer
sowie Küstengewässer nach § 7 Absatz 5 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes
Wasserphase
µg/l 2
Schwebstoff
oder Sediment
mg/kg 3
100 56-38-2 Parathionethyl 0,005  
101 298-00-0 Parathionmethyl 0,02  
102 7012-37-5 PCB-28 0,0005 4 0,02
103 35693-99-3 PCB-52 0,0005 4 0,02
104 37680-73-2 PCB-101 0,0005 4 0,02
105 31508-00-6 PCB-118 0,0005 4 0,02
106 35065-28-2 PCB-138 0,0005 4 0,02
107 35065-27-1 PCB-153 0,0005 4 0,02
108 28655-71-2 PCB-180 0,0005 4 0,02
109 14816-18-3 Phoxim 0,008  
110 709-98-8 Propanil 0,1  
111 1698-60-8 Pyrazon (Chloridazon) 0,1  
112 93-76-5 2,4,5-T 0,1  
113 1461-25-2 Tetrabutylzinn 0,001 4 0,04
114 95-94-3 1,2,4,5-Tetrachlorbenzol 1  
115 79-34-5 1,1 ,2,2-Tetrachlorethan 10  
116 108-88-3 Toluol 10  
117 24017-47-8 Triazophos 0,03  
118 126-73-8 Tributylphosphat (Phosphorsäuretributylester) 10  
119 52-68-6 Trichlorfon 0,002  
120 71-55-6 1,1,1-Trichlorethan 10  
121 79-00-5 1,1 ,2-Trichlorethan 10  
122 95-95-4 2,4,5-Trichlorphenol 1  
123 88-06-2 2,4,6-Trichlorphenol 1  
124 15950-66-0 2,3,4-Trichlorphenol 1  
125 933-78-8 2,3,5-Trichlorphenol 1  
126 933-75-5 2,3,6-Trichlorphenol 1  
127 609-19-8 3,4,5-Trichlorphenol 1  
128 76-13-1 1,1 ,2-Trichlortrifluorethan 10  
129 668-34-8 Triphenylzinn-Kation 0,0005 4 0,02
130 75-01-4 Vinylchlorid (Chlorethylen) 2  
131 95-47-6 1,2-Dimethylbenzol (o-Xylol) 10  
132 108-38-3 1,3-Dimethylbenzol (m-Xylol) 10  
133 106-42-3 1,4-Dimethylbenzol (p-Xylol) 10  
134 25057-89-0 Bentazon 0,1  
135 834-12-8 Ametryn 0,5  
136 314-40-9 Bromacil 0,6  
137 15545-48-9 Chlortoluron 0,4  
138 7440-47-3 Chrom   640
139 57-12-5 Cyanid 10  
140 38260-54-7 Etrimphos 0,004  
141 51235-04-2 Hexazinon 0,07  
142 7440-50-8 Kupfer   160
143 67129-08-2 Metazachlor 0,4  
144 18691-97-9 Methabenzthiazuron 2  
145 51218-45-2 Metolachlor 0,2  
146 98-95-3 Nitrobenzol 0,1  
147 7287-19-6 Prometryn 0,5  
148 5915-41-3 Terbuthylazin 0,5  
149 7440-66-6 Zink   800
150 62-53-3 Anilin 0,8  
151 1689-84-5 Bromoxynil 0,5  
152 333-41-5 Diazinon 0,01  
153 83164-33-4 Diflufenican 0,009  
154 133855-98-8 Epoxiconazol 0,2  
155 21087-64-9 Metribuzin 0,2  
156 85-01-8 Phenanthren 0,5  
157 137641-05-5 Picolinafen 0,007  
158 23103-98-2 Pirimicarb 0,09  
159 60207-90-1 Propiconazol 1  
160 7782-49-2 Selen 5 3  
161 7440-22-4 Silber 5 0,02  
162 7440-28-0 Thallium 5 0,2  


1) CAS (CAS = Chemical Abstracts Service), internationale Registriernummer für chemische Stoffe.
2) Umweltqualitätsnormen für die Wasserphase sind, wenn nicht ausdrücklich anders bestimmt, als Gesamtkonzentrationen in der gesamten Wasserprobe ausgedrückt.
3) Umweltqualitätsnormen für Schwebstoffe und Sedimente beziehen sich auf die Trockensubstanz. Umweltqualitätsnormen für Sedimente beziehen sich auf eine Fraktion kleiner 63 µm. Umweltqualitätsnormen für Schwebstoffe beziehen sich
1. bei Entnahme mittels Durchlaufzentrifuge auf die Gesamtprobe;
2. bei Entnahme mittels Absetzbecken oder Sammelkästen auf eine Fraktion kleiner 63 µm.
4) Ersatzweise für fehlende Schwebstoff- oder Sedimentdaten.
5) Die Umweltqualitätsnorm bezieht sich auf die gelöste Konzentration, d. h. die gelöste Phase einer Wasserprobe, die durch Filtration durch einen 0,45 µm-Filter oder eine gleichwertige Vorbehandlung gewonnen wird.
weiter .

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