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OGewV - Oberflächengewässerverordnung *
Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer
Vom 20. Juli 2011
(BGBl. I Nr. 37 vom 25.07.2011 S. 1429; 20.06.2016 S. 1373 16aufgehoben)
Gl.-Nr.: 753-13-3
Auf Grund des § 23 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und 8 bis 12 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), Absatz 1 geändert durch Artikel 12 Nummer 0a des Gesetzes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163), in Verbindung mit § 23 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes verordnet die Bundesregierung nach Anhörung der beteiligten Kreise:
§ 1 Zweck
Diese Verordnung dient dem Schutz der Oberflächengewässer und der wirtschaftlichen Analyse der Nutzungen ihres Wassers.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Für diese Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:
§ 3 Lage, Grenzen und Zuordnung der Oberflächenwasserkörper; typspezifische Referenzbedingungen
Nach Maßgabe der Anlage 1 werden folgende Bestimmungen, die auf Grund landesrechtlicher Vorschriften vor dem 26. Juli 2011 vorgenommen worden sind, durch die zuständige Behörde zum 22. Dezember 2013 überprüft und gegebenenfalls aktualisiert:
Die Bestimmungen werden danach alle sechs Jahre überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.
§ 4 Zusammenstellung der Gewässerbelastungen und Beurteilung ihrer Auswirkungen; Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste
(1) Nach Maßgabe der Anlage 2 werden
die auf Grund landesrechtlicher Vorschriften vor dem 26. Juli 2011 vorgenommen worden sind, durch die zuständige Behörde zum 22. Dezember 2013 überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Danach erfolgt alle sechs Jahre eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Aktualisierung.
(2) Für jede Flussgebietseinheit erstellen die zuständigen Behörden zum 22. Dezember 2013 eine Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste aller prioritären Stoffe und bestimmter anderer Schadstoffe einschließlich der Konzentrationen der in § 11 Absatz 1 genannten Stoffe in Biota, Schwebstoffen oder Sedimenten. Die Bestandsaufnahme wird auf der Grundlage folgender Informationen und Bestimmungen erstellt:
(3) Der Referenzzeitraum für die in der Bestandsaufnahme nach Absatz 2 zu erfassenden Werte ist das Jahr 2010. Für prioritäre Stoffe oder bestimmte andere Schadstoffe, die jeweils Wirkstoffe im Sinne des § 2 Nummer 9a des Pflanzenschutzgesetzes sind, kann auch der Durchschnittswert der Jahre 2008, 2009 und 2010 verwendet werden.
(4) Die zuständige Behörde aktualisiert die Bestandsaufnahme nach Absatz 2 im Rahmen der Überprüfungen nach Absatz 1. Der Referenzzeitraum für die Erfassung der Werte in den aktualisierten Bestandsaufnahmen ist das Jahr, vor dem die Aktualisierung abzuschließen ist. Für prioritäre Stoffe oder bestimmte andere Schadstoffe, die jeweils Wirkstoffe im Sinne des § 2 Nummer 9a des Pflanzenschutzgesetzes sind, kann auch der Durchschnittswert der letzten drei Jahre vor Abschluss der Aktualisierung verwendet werden.
(5) Die aktualisierten Bestandsaufnahmen und Karten sind in die aktualisierten Bewirtschaftungspläne nach § 84 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes aufzunehmen.
§ 5 Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials
(1) Die Einstufung des ökologischen Zustands eines Oberflächenwasserkörpers richtet sich nach den in Anlage 3 aufgeführten Qualitätskomponenten. Die zuständige Behörde stuft den ökologischen Zustand eines Oberflächenwasserkörpers nach Maßgabe der Tabellen 1 bis 5 der Anlage 4 in die Klassen sehr guter, guter, mäßiger, unbefriedigender oder schlechter Zustand ein.
(2) Die Einstufung des ökologischen Potenzials eines künstlichen oder erheblich veränderten Oberflächenwasserkörpers richtet sich nach den in Anlage 3 aufgeführten Qualitätskomponenten, die für diejenige Gewässerkategorie nach Anlage 1 Nummer 1 gelten, die dem betreffenden Wasserkörper am ähnlichsten ist. Die zuständige Behörde stuft das ökologische Potenzial nach Maßgabe der Tabellen 1 und 6 der Anlage 4 in die Klassen höchstes, gutes, mäßiges, unbefriedigendes oder schlechtes Potenzial ein.
(3) Bei der Einstufung nach Absatz 1 oder Absatz 2 sind die Werte zu verwenden, die im Anhang der Entscheidung 2008/915/EG der Kommission vom 30. Oktober 2008 zur Festlegung der Werte für die Einstufung des Überwachungssystems des jeweiligen Mitgliedstaats als Ergebnis der Interkalibrierung gemäß der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 332 vom 10.12.2008 S. 20) im Hinblick auf die dort bezeichneten Qualitätskomponenten für Deutschland aufgeführt sind.
(4) Maßgebend für die Einstufung des ökologischen Zustands oder des ökologischen Potenzials ist die jeweils schlechteste Bewertung einer der biologischen Qualitätskomponenten nach Anlage 3 Nummer 1 in Verbindung mit Anlage 4. Wird eine Umweltqualitätsnorm oder werden mehrere Umweltqualitätsnormen nach Anlage 3 Nummer 3.1 in Verbindung mit Anlage 5 nicht eingehalten, ist der ökologische Zustand oder das ökologische Potenzial höchstens als mäßig einzustufen. Bei der Bewertung der biologischen Qualitätskomponenten sind die hydromorphologischen Qualitätskomponenten nach Anlage 3 Nummer 2 sowie die entsprechenden allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten nach Anlage 3 Nummer 3.2 in Verbindung mit Anlage 6 zur Einstufung unterstützend heranzuziehen.
§ 6 Einstufung des chemischen Zustands
Die Einstufung des chemischen Zustands eines Oberflächenwasserkörpers richtet sich nach den in Anlage 7 aufgeführten Umweltqualitätsnormen. Erfüllt der Oberflächenwasserkörper diese Umweltqualitätsnormen, stuft die zuständige Behörde den chemischen Zustand als gut ein. Andernfalls ist der chemische Zustand als nicht gut einzustufen.
§ 7 Oberflächenwasserkörper, die der Trinkwassergewinnung dienen
(1) Unabhängig von den Bestimmungen der § § 5 und 6 sind die Oberflächenwasserkörper, die für die Trinkwassergewinnung genutzt werden, mit dem Ziel zu bewirtschaften, eine Verschlechterung ihrer Qualität zu verhindern und so den für die Gewinnung von Trinkwasser erforderlichen Umfang der Aufbereitung zu verringern.
(2) Die zuständige Behörde kennzeichnet die Oberflächenwasserkörper, die der Trinkwassergewinnung dienen, auf den Karten nach den Nummern 1 und 2 in Verbindung mit Nummer 3.1 der Anlage 10.
§ 8 Anforderungen an die Beurteilung der Überwachungsergebnisse, an Analysenmethoden und an Laboratorien
(1) Die zuständige Behörde überprüft die Einhaltung der Umweltqualitätsnormen nach Maßgabe von Anlage 8 Nummer 3. Die hierbei anzuwendenden Analysenmethoden müssen die Anforderungen nach Anlage 8 Nummer 1 erfüllen.
(2) Laboratorien, die an der Überwachung biologischer, chemischer oder physikalisch-chemischer Qualitätskomponenten mitwirken, haben die erforderlichen qualitätssichernden Maßnahmen zu ergreifen, um eine hinreichende Zuverlässigkeit und Genauigkeit der Überwachungsergebnisse sicherzustellen. Die Laboratorien haben insbesondere die Anforderungen nach Anlage 8 Nummer 2 zu erfüllen.
§ 9 Überwachung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands; Überwachungsnetz
(1) Die Überwachung der Oberflächenwasserkörper hinsichtlich ihres ökologischen Zustands oder ihres ökologischen Potenzials, ihres chemischen Zustands sowie die Überwachung der Oberflächenwasserkörper, die der Trinkwassergewinnung dienen, richten sich nach Anlage 9. Die auf Grund landesrechtlicher Vorschriften vor dem 26. Juli 2011 aufgestellten Überwachungsprogramme werden von der zuständigen Behörde regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert.
(2) Die zuständige Behörde überwacht die Erfüllung der Anforderungen an die biologischen Qualitätskomponenten nach Anlage 4 sowie die Einhaltung der Umweltqualitätsnormen für flussgebietsspezifische Schadstoffe nach Anlage 5 im Rahmen der überblicksweisen Überwachung nach Anlage 9 Nummer 1 und, soweit nach Anlage 9 Nummer 2 erforderlich, im Rahmen der operativen Überwachung an für den Oberflächenwasserkörper repräsentativen Messstellen. Satz 1 gilt entsprechend für Umweltqualitätsnormen zur Beurteilung des chemischen Zustands nach Anlage 7.
(3) Das Netz zur Überwachung des ökologischen und des chemischen Zustands sowie des ökologischen Potenzials ist im Bewirtschaftungsplan auf Karten darzustellen.
§ 10 Darstellung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands
(1) Die zuständige Behörde stellt den ökologischen Zustand oder das ökologische Potenzial eines Oberflächenwasserkörpers auf einer gesonderten Karte nach Maßgabe von Anlage 10 Nummer 1 dar. Der chemische Zustand ist auf einer gesonderten Karte nach Maßgabe von Anlage 10 Nummer 2 darzustellen. Wird der ökologische Zustand oder das ökologische Potenzial eines Oberflächenwasserkörpers schlechter als gut eingestuft, sind die für die Einstufung maßgebenden biologischen Qualitätskomponenten und flussgebietsspezifischen Schadstoffe nach Maßgabe von Anlage 10 Nummer 1.3 und 1.4 zu kennzeichnen. Wird der chemische Zustand als nicht gut eingestuft, sind die maßgebenden Stoffe nach Maßgabe von Anlage 10 Nummer 2 zu kennzeichnen.
(2) Die zuständige Behörde kennzeichnet nach Maßgabe von Anlage 10 Nummer 3.2 Oberflächenwasserkörper, bei denen die Einhaltung der Umweltqualitätsnormen von Schadstoffen unter Berücksichtigung der natürlichen Hintergrundkonzentrationen festgestellt wurde.
§ 11 Ermittlung langfristiger Trends
(1) Im Rahmen der Überwachung nach § 9 ermittelt die zuständige Behörde nach Maßgabe von Anlage 11 Nummer 1 bis 4 den langfristigen Trend der Konzentrationen derjenigen in Anlage 7 aufgeführten Schadstoffe, die dazu neigen, sich in Biota, Schwebstoffen oder Sedimenten anzusammeln. Dies betrifft insbesondere die Schadstoffe der Nummern 2, 5, 6, 7, 12, 15, 16, 17, 18, 20, 21, 26, 28 und 30 der Tabelle 1 in Anlage 7. Diese Schadstoffe sind im Regelfall mindestens alle drei Jahre in Biota, Schwebstoffen oder Sedimenten zu überwachen, es sei denn, die zuständige Behörde legt auf Grund des aktuellen Wissensstands ein anderes Intervall fest.
(2) Im Rahmen der Aktualisierung des Maßnahmenprogramms nach § 84 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes sind Maßnahmen vorzusehen, mit denen sichergestellt wird, dass die in Absatz 1 genannten Konzentrationen in den betreffenden Biota, Schwebstoffen oder Sedimenten nicht signifikant ansteigen. Ein signifikanter Anstieg liegt vor, wenn die Voraussetzungen nach Anlage 11 Nummer 5 erfüllt sind.
§ 12 Wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen
(1) Bis zum 22. Dezember 2013 und danach alle sechs Jahre sind die vor dem 26. Juli 2011 durchgeführten wirtschaftlichen Analysen der Wassernutzungen nach Artikel 5 Absatz 1 dritter Gedankenstrich der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. L 327 vom 22.12.2000 S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2009/31/EG (ABl. L 140 vom 05.06.2009 S. 114) geändert worden ist, die signifikante Auswirkungen auf den Zustand der Oberflächengewässer haben, zu überprüfen und, soweit erforderlich, zu aktualisieren.
(2) Die wirtschaftliche Analyse muss die erforderlichen Informationen enthalten, damit
(3) Bei unverhältnismäßigem Aufwand, insbesondere unter Berücksichtigung der Kosten für die Erhebung der betreffenden Daten, können dabei auch Schätzungen der Menge, der Preise und der Kosten im Zusammenhang mit den Wasserdienstleistungen, Schätzungen der einschlägigen Investitionen einschließlich der entsprechenden Vorausplanungen sowie Schätzungen der potenziellen Kosten der Maßnahmen für das Maßnahmenprogramm zugrunde gelegt werden.
§ 13 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 26. Juli 2011 in Kraft.
Lage, Grenzen und Zuordnung der Oberflächenwasserkörper; typspezifische Referenzbedingungen | Anlage 1 (zu § 3 Satz 1) |
Die Oberflächenwasserkörper innerhalb einer Flussgebietseinheit sind nach Maßgabe der Nummer 1 in Kategorien einzuteilen und ihre Lage und Grenzen sind festzulegen. Sie sind in jeder Kategorie nach Maßgabe der Nummer 2 nach typen zu unterscheiden. Die Oberflächenwasserkörper, die für eine Einstufung als künstlich oder erheblich verändert in Betracht kommen, sind den typen jener Gewässerkategorie zuzuordnen, der sie am ähnlichsten sind. Für jeden Gewässertyp sind nach Maßgabe der Nummer 3 die typspezifischen Referenzbedingungen festzulegen, die dem sehr guten ökologischen Zustand entsprechen. Das höchste ökologische Potenzial ist im Einzelfall aus den Referenzbedingungen des Gewässertyps abzuleiten, dem der künstliche oder erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper am ähnlichsten ist.
1. Kategorien von Oberflächengewässern
Die Oberflächengewässer sind in folgende Kategorien einzuteilen:
1.1 Flüsse
1.2 Seen
1.3 Übergangsgewässer
1.4 Küstengewässer
2. Gewässertypen
2.1 Fließgewässertypen (mit einem Einzugsgebiet von 10 Quadratkilometer oder größer)
Die nachfolgenden Größenangaben werden als Größen der Einzugsgebiete der jeweiligen Gewässer angegeben. Die Angaben dienen der Orientierung:
Ökoregion 4 Alpen, Höhe über 800 Meter |
|
Typ 1 | Fließgewässer der Alpen |
Subtyp 1.1Bäche der Kalkalpen | |
Subtyp 1.2Kleine Flüsse der Kalkalpen | |
Ökoregionen 8 und 9 Mittelgebirge und Alpenvorland, Höhe 200 bis 800 Meter |
|
Typ 2 | Fließgewässer des Alpenvorlandes |
Subtyp 2.1 Bäche des Alpenvorlandes | |
Subtyp 2.2 Kleine Flüsse des Alpenvorlandes | |
Typ 3 | Fließgewässer der Jungmoräne des Alpenvorlandes |
Subtyp 3.1 Bäche der Jungmoräne des Alpenvorlandes | |
Subtyp 3.2 Kleine Flüsse der Jungmoräne des Alpenvorlandes | |
Typ 4 | Große Flüsse des Alpenvorlandes |
Typ 5 | Grobmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche |
Typ 5.1 | Feinmaterialreiche, silikatische Mittelgebirgsbäche |
Typ 6 | Feinmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche |
Subtyp 6 K Feinmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche (Keuper) | |
Typ 7 | Grobmaterialreiche, karbonatische Mittelgebirgsbäche |
Typ 9 | Silikatische, fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse |
Typ 9.1 | Karbonatische, fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse |
Subtyp 9.1 K Karbonatische, fein- bis grobmaterialreiche Mittelgebirgsflüsse (Keuper) | |
Typ 9.2 | Große Flüsse des Mittelgebirges |
Typ 10 | Kiesgeprägte Ströme |
Ökoregionen 13 und 14 Norddeutsches Flachland, Höhe unter 200 Meter |
|
Typ 14 | Sandgeprägte Tieflandbäche |
Typ 15 | Sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse |
Subtyp 15 g Große sand- und lehmgeprägte Tieflandflüsse | |
Typ 16 | Kiesgeprägte Tieflandbäche |
Typ 17 | Kiesgeprägte Tieflandflüsse |
Typ 18 | Lösslehmgeprägte Tieflandbäche |
Typ 20 | Sandgeprägte Ströme |
Typ 22 | Marschengewässer |
Subtyp 22.1 Gewässer der Marschen | |
Subtyp 22.2 Flüsse der Marschen | |
Subtyp 22.3 Ströme der Marschen | |
Typ 23 | Rückstau- bzw. brackwasserbeeinflusste Ostseezuflüsse |
Ökoregionunabhängige typen | |
Typ 11 | Organisch geprägte Bäche |
Typ 12 | Organisch geprägte Flüsse |
Typ 19 | Kleine Niederungsfließgewässer in Fluss- und Stromtälern |
Typ 21 | Seeausflussgeprägte Fließgewässer |
Subtyp 21 N Seeausflussgeprägte Fließgewässer des Norddeutschen Tieflandes (Nord) | |
Subtyp 21 S Seeausflussgeprägte Fließgewässer des Alpenvorlandes (Süd) |
2.2 Seentypen (mit einer Oberfläche von 0,5 Quadratkilometer oder größer)
Ökoregionen 4 und 9 Alpen und Alpenvorland |
|
Typ 1 | Voralpensee: kalkreich1, relativ großes Einzugsgebiet2, ungeschichtet |
Typ 2 | Voralpensee: kalkreich, relativ großes Einzugsgebiet, geschichtet3 |
Typ 3 | Voralpensee: kalkreich, relativ kleines Einzugsgebiet, geschichtet |
Typ 4 | Alpensee: kalkreich, relativ kleines oder großes Einzugsgebiet, geschichtet |
Ökoregionen 8 und 9 Mittelgebirge |
|
Typ 5 | Mittelgebirgsregion: kalkreich, relativ großes Einzugsgebiet, geschichtet |
Typ 6 | Mittelgebirgsregion: kalkreich, relativ großes Einzugsgebiet, ungeschichtet |
Subtyp 6.1 Phytoplanktontyp, kalkreich | |
Subtyp 6.2 Phytoplanktontyp, kalkarm | |
Typ 7 | Mittelgebirgsregion: kalkreich, relativ kleines Einzugsgebiet, geschichtet |
Typ 8 | Mittelgebirgsregion: kalkarm, relativ großes Einzugsgebiet, geschichtet |
Typ 9 | Mittelgebirgsregion: kalkarm, relativ kleines Einzugsgebiet, geschichtet |
Ökoregionen 13 und 14 Norddeutsches Flachland |
|
Typ 10 | Tieflandregion: kalkreich, relativ großes Einzugsgebiet, geschichtet |
Subtyp 10.1 Phytoplanktontyp, relativ großes Einzugsgebiet, Verweilzeit 1 bis 10 Jahre | |
Subtyp 10.2 Phytoplanktontyp, sehr großes Einzugsgebiet, Verweilzeit bis 1 Jahr | |
Typ 11 | Tieflandregion: kalkreich, relativ großes Einzugsgebiet, ungeschichtet, Verweilzeit länger als 30 Tage |
Subtyp 11.1 Phytoplanktontyp, Verweilzeit 1 bis 10 Jahre | |
Subtyp 11.2 Phytoplanktontyp, Verweilzeit bis 1 Jahr, sehr flach, mittlere Tiefe bis 3 Meter | |
Subtyp 11.2 Phytoplanktontyp, Verweilzeit bis 1 Jahr, sehr flach, mittlere Tiefe bis 3 Meter | |
Typ 12 | Tieflandregion: kalkreich, relativ großes Einzugsgebiet, ungeschichtet, Verweilzeit länger als 30 Tage |
Typ 13 | Tieflandregion: kalkreich, relativ kleines Einzugsgebiet, geschichtet |
Typ 14 | Tieflandregion: kalkreich, relativ kleines Einzugsgebiet, ungeschichtet |
Sondertypen (alle Ökoregionen) | |
Typ S1 | natürliche Seen, z.B. Moorseen, Strandseen |
Typ S2 | Sondertyp künstlicher Seen, z.B. Abgrabungsseen (Baggerseen, Tagebaurestseen) |
____ 1) kalkreiche Seen: Kalzium> 15 mg/l; kalkarme Seen: Kalzium < 15 mg/l. 2) relativ großes Einzugsgebiet: Verhältnis der Fläche des oberirdischen Einzugsgebietes (mit Seefläche) zum Seevolumen (Volumenquotient VQ) < 1,5 m2/m3; relativ kleines Einzugsgebiet: VQ< 1,5 m2/m3. 3) Ein See wird als geschichtet eingeordnet, wenn die thermische Schichtung an der tiefsten Stelle des Sees über mindestens 3 Monate stabil bleibt. |
2.3 Übergangsgewässertypen (Ästuare mit einem Einzugsgebiet von 10 Quadratkilometer oder größer)
Typ T1 | Übergangsgewässer Elbe-Weser-Ems |
Typ T2 | Übergangsgewässer Eider |
2.4 Küstengewässer
Typen der Küstengewässer der Nordsee | |
Typ N1 | euhalines offenes Küstengewässer |
Typ N2 | euhalines Wattenmeer |
Typ N3 | polyhalines offenes Küstengewässer |
Typ N4 | polyhalines Wattenmeer |
Typ N5 | euhalines felsgeprägtes Küstengewässer um Helgoland |
Typen der Küstengewässer der Ostsee | |
Typ B1 | oligohalines inneres Küstengewässer |
Typ B2 | mesohalines inneres Küstengewässer |
Typ B3 | mesohalines offenes Küstengewässer |
Typ B4 | mesopolyhalines offenes Küstengewässer, saisonal geschichtet |
3. Festlegung von Referenzbedingungen für typen von Oberflächenwasserkörpern
3.1 Für jeden Typ von Oberflächenwasserkörpern nach Nummer 2 sind typspezifische hydromorphologische und physikalisch-chemische Bedingungen festzulegen, die denjenigen hydromorphologischen und physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten entsprechen, die in Anlage 3 Nummer 2 und 3 für diesen Typ von Oberflächenwasserkörper für den sehr guten ökologischen Zustand gemäß der entsprechenden Tabelle in Anlage 4 angegeben sind. Außerdem sind typspezifische biologische Referenzbedingungen festzulegen, die die biologischen Qualitätskomponenten abbilden, die in Anlage 3 Nummer 1 für diesen Typ von Oberflächenwasserkörper bei sehr gutem ökologischen Zustand gemäß der entsprechenden Tabelle in Anlage 4 angegeben sind.
3.2 Werden die in diesem Abschnitt beschriebenen Verfahren auf künstliche oder erheblich veränderte Oberflächenwasserkörper angewendet, sind Bezugnahmen auf den sehr guten ökologischen Zustand als Bezugnahmen auf das höchste ökologische Potenzial gemäß Anlage 4 Tabelle 6 zu verstehen. Die Werte für das höchste ökologische Potenzial eines Oberflächenwasserkörpers sind alle sechs Jahre zu überprüfen.
3.3 Die typspezifischen Referenzbedingungen nach den Nummern 3.1 und 3.2 sollen entweder raumbezogen oder modellbasiert sein oder durch Kombination beider Verfahren abgeleitet werden. Bei der Definition des sehr guten ökologischen Zustands im Hinblick auf die Konzentration bestimmter synthetischer Schadstoffe gelten als Nachweisgrenze die Werte, die mit den besten Techniken ermittelt werden können, die zum Zeitpunkt der Festlegung der Referenzbedingungen verfügbar sind.
3.4 Für raumbezogene typspezifische biologische Referenzbedingungen ist ein Bezugsnetz für jeden Typ von Oberflächenwasserkörper zu entwickeln. Das Netz muss eine ausreichende Anzahl von Stellen mit sehr gutem Zustand umfassen.
3.5 Modellbasierte typspezifische biologische Referenzbedingungen können entweder aus Vorhersagemodellen oder durch Rückberechnungsverfahren abgeleitet werden. Für die Verfahren sind historische, paläologische und andere verfügbare Daten zu verwenden. Die Werte für die Referenzbedingungen müssen hinreichend zuverlässig sein.
3.6 Ist es auf Grund eines hohen Maßes an natürlicher Veränderlichkeit einer Qualitätskomponente nicht möglich, zuverlässige typspezifische Referenzbedingungen für diese Komponente eines Oberflächenwasserkörpers festzulegen, kann diese Komponente von der Beurteilung des ökologischen Zustands dieses Typs von Oberflächengewässer ausgenommen werden. In diesem Fall sind die Gründe hierfür im Bewirtschaftungsplan für die Einzugsgebiete anzugeben.
Zusammenstellung der Gewässerbelastungen und Beurteilung ihrer Auswirkungen | Anlage 2 (zu § 4 Absatz 1) |
1. Umfang der Datenzusammenstellung
Die Zusammenstellung von Daten zur Art und zum Ausmaß der signifikanten anthropogenen Belastungen der Oberflächenwasserkörper umfasst insbesondere folgende Angaben:
1.1 Signifikante Punktquellen und diffuse Quellen
Einschätzung und Zusammenstellung der von kommunalen, industriellen, landwirtschaftlichen und anderen Anlagen und Tätigkeiten ausgehenden signifikanten Verschmutzungen durch Punktquellen oder durch diffuse Quellen, vor allem in Bezug auf folgende Stoffe:
1.2 Einschätzung und Zusammenstellung signifikanter Wasserentnahmen für kommunale, industrielle, landwirtschaftliche und andere Zwecke, einschließlich saisonaler Schwankungen, des jährlichen Gesamtbedarfs und der Wasserverluste in Versorgungssystemen
1.3 Einschätzung und Zusammenstellung signifikanter Abflussregulierungen, einschließlich der Wasserüber- und -umleitungen, im Hinblick auf die Fließeigenschaften und die Wasserbilanzen
1.4 Zusammenstellung signifikanter morphologischer Veränderungen
1.5 Einschätzung und Zusammenstellung anderer signifikanter anthropogener Belastungen der Gewässer
1.6 Einschätzung von Bodennutzungsstrukturen, einschließlich der größten städtischen, industriellen und landwirtschaftlichen Gebiete, Fischereigebiete und Wälder.
2. Beurteilung der Auswirkungen
Es ist zu beurteilen, bei welchen Oberflächenwasserkörpern auf Grund der in Nummer 1 zusammengestellten Belastungen das Risiko besteht, dass sie die Bewirtschaftungsziele nach Maßgabe der § § 27 bis 31 des Wasserhaushaltsgesetzes nicht erreichen, die für sie festgelegt worden sind. Dieser Beurteilung sind die nach Nummer 1 gesammelten Daten sowie andere einschlägige Informationen einschließlich vorhandener Daten aus der Umweltüberwachung zugrunde zu legen. Die Beurteilung kann durch Modellierungstechniken unterstützt werden. Für Oberflächenwasserkörper nach Satz 1 ist, soweit erforderlich, eine zusätzliche Beschreibung vorzunehmen, um die Überwachungsprogramme nach Anlage 9 und die Maßnahmenprogramme nach § 82 des Wasserhaushaltsgesetzes weiterzuentwickeln.
Qualitätskomponenten zur Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials | Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 4) |
1. Biologische Qualitätskomponenten
Die biologischen Qualitätskomponenten umfassen die aquatische Flora, die Wirbellosenfauna und die Fischfauna nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle
(F = Flüsse, S = Seen, Ü = Übergangsgewässer, K = Küstengewässer):
Qualitäts komponentengruppe |
Qualitätskomponente | Parameter | Kategorie | |||
F | S | Ü | K | |||
Gewässerflora | Phytoplankton | Artenzusammensetzung, Biomasse | X1 | X | X | X |
Großalgen oder Angiospermen | Artenzusammensetzung, Artenhäufigkeit | X2 | X2 | |||
Makrophyten/Phytobenthos | Artenzusammensetzung, Artenhäufigkeit | X | X | X2 | X2 | |
Gewässerfauna | Benthische wirbellose Fauna | Artenzusammensetzung, Artenhäufigkeit, | X | X | X | X |
Fischfauna | Artenzusammensetzung, Artenhäufigkeit, Altersstruktur | X | X | X3 | ||
1) Bei planktondominierten Fließgewässern zu bestimmen. 2) Zusätzlich zu Phytoplankton ist die jeweils geeignete Teilkomponente zu bestimmen. 3) Altersstruktur fakultativ. |
2. Hydromorphologische Qualitätskomponenten
Die hydromorphologischen Qualitätskomponenten ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle
(F = Flüsse, S = Seen, Ü = Übergangsgewässer, K = Küstengewässer):
Qualitätskompo- nentengruppe |
Parameter | Kategorie | |||
F | S | Ü | K | ||
Wasserhaushalt | Abfluss und Abflussdynamik | X | |||
Verbindung zu Grundwasserkörpern | X | X | |||
Wasserstandsdynamik | X | ||||
Wassererneuerungszeit | X | ||||
Durchgängigkeit | X | ||||
Morphologie | Tiefen- und Breitenvariation | X | |||
Tiefenvariation | X | X | X | ||
Struktur und Substrat des Bodens | X | X | |||
Menge, Struktur und Substrat des Bodens | X | X | |||
Struktur der Uferzone | X | X | |||
Struktur der Gezeitenzone | X | X | |||
Tidenregime | Süßwasserzustrom | X | |||
Seegangsbelastung | X | X | |||
Richtung vorherrschender Strömungen | X |
3. Chemische und allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten
Die chemischen und allgemeinen physikalisch-chemischen Qualitätskomponenten ergeben sich aus den nachstehenden Tabellen
(F = Flüsse, S = Seen, Ü = Übergangsgewässer, K = Küstengewässer):
3.1 Chemische Qualitätskomponenten
Qualitätskompo- nentengruppe |
Qualitätskomponente | Parameter | Kategorie | |||
F | S | Ü | K | |||
Flussgebietsspezifische Schadstoffe |
synthetische und nicht- synthetische Schadstoffe (bei Eintrag in signifikanten Mengen) in Wasser, Sedimenten, Schwebstoffen oder Biota | Schadstoffe nach Anlage 5 | X | X | X | X |
3.2 Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten
Qualitätskompo- nentengruppe |
Qualitätskomponente | Mögliche Parameter | F | S | Ü | K |
Allgemeine physikalisch- chemische Komponenten |
Sichttiefe | Sichttiefe | X | X | X | |
Temperaturverhältnisse | Wassertemperatur | X | X | X | X | |
Sauerstoffhaushalt | Sauerstoffgehalt | X | X | X | X | |
Sauerstoffsättigung | X | X | X | X | ||
TOC | X | |||||
BSB | X | |||||
Salzgehalt | Chlorid | X | X | X | X | |
Leitfähigkeit bei 25°C | X | X | X | |||
Sulfat | X | |||||
Salinität | X | X | ||||
Versauerungszustand | pH-Wert | X | X | |||
Säurekapazität Ks (bei versauerungsgefährdeten Gewässern) |
X | X | ||||
Nährstoffverhältnisse | Gesamtphosphor | X | X | X | X | |
ortho-Phosphat-Phosphor | X | X | X | X | ||
Gesamtstickstoff | X | X | X | X | ||
Nitrat-Stickstoff | X | X | X | X | ||
Ammonium-Stickstoff | X | X | X | X |
Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials | Anlage 4 (zu § 5 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, § 9 Absatz 2 Satz 1) |
Die Einstufung richtet sich nach den in Tabelle 1 bezeichneten Bewertungskriterien für den ökologischen Zustand oder das ökologische Potenzial nach näherer Maßgabe der Qualitätskomponenten, die in den Tabellen 2 bis 6 für die jeweilige Kategorie von Oberflächenwasserkörpern aufgeführt sind.
Tabelle 1: Allgemeine Einstufungskriterien für den Zustand von Flüssen, Seen, Übergangsgewässern und Küstengewässern
Sehr guter Zustand | Guter Zustand | Mäßiger Zustand | Unbefriedigender Zustand |
Schlechter Zustand |
Es sind bei dem jeweiligen Oberflächengewässertyp keine oder nur sehr geringfügige anthropogene Änderungen der Werte für die physikalisch-chemischen und hydromorphologischen Qualitätskomponenten gegenüber den Werten zu verzeichnen, die normalerweise bei Abwesenheit störender Einflüsse mit diesem Typ einhergehen (Referenzbedingungen).
Die Werte für die biologischen Qualitätskomponenten des Oberflächengewässers entsprechen denen, die normalerweise bei Abwesenheit störender Einflüsse mit dem betreffenden Typ einhergehen und zeigen keine oder nur sehr geringfügige Abweichungen an (Referenzbedingungen). Die typspezifischen Referenzbedingungen sind erfüllt und die typspezifischen Gemeinschaften sind vorhanden. |
Die Werte für die biologischen Qualitätskomponenten des Oberflächengewässertyps oberirdischer Gewässer zeigen geringe anthropogene Abweichungen an, weichen aber nur in geringem Maß von den Werten ab, die normalerweise bei Abwesenheit störender Einflüsse mit dem betreffenden Oberflächengewässertyp einhergehen (Referenzbedingungen). | Die Werte für die biologischen Qualitätskomponenten des Oberflächengewässertyps weichen mäßig von den Werten ab, die normalerweise bei Abwesenheit störender Einflüsse mit dem betreffenden Oberflächengewässertyp einhergehen (Referenzbedingungen). Die Werte geben Hinweise auf mäßige anthropogene Abweichungen und weisen signifikant stärkere Störungen auf, als dies unter den Bedingungen des guten Zustands der Fall ist. | Die Werte für die biologischen Qualitätskomponenten des betreffenden Typs oberirdischer Gewässer weisen stärkere Veränderungen auf und die Biozönosen weichen erheblich von denen ab, die normalerweise bei Abwesenheit störender Einflüsse mit dem betreffenden Oberflächengewässertyp einhergehen (Referenzbedingungen). | Die Werte für die biologischen Qualitätskomponenten des betreffenden Typs oberirdischer Gewässer weisen erhebliche Veränderungen auf und große Teile der Biozönosen, die normalerweise bei Abwesenheit störender Einflüsse mit dem betreffenden Oberflächengewässertyp einhergehen (Referenzedingungen), fehlen. |
Tabelle 2: Bestimmungen für den sehr guten, guten und mäßigen ökologischen Zustand von Flüssen Biologische Qualitätskomponenten
Komponente | Sehr guter Zustand | Guter Zustand | Mäßiger Zustand |
Phytoplankton | Die taxonomische Zusammensetzung des Phytoplanktons entspricht vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen.
Die durchschnittliche Abundanz des Phytoplanktons entspricht den typspezifischen physikalisch-chemischen Bedingungen und ist nicht so beschaffen, dass dadurch die typspezifischen Bedingungen für die Sichttiefe signifikant verändert werden. Planktonblüten treten mit einer Häufigkeit und Intensität auf, die den typspezifischen physikalisch-chemischen Bedingungen entspricht. |
Die planktonischen Taxa weichen in ihrer Zusammensetzung und Abundanz geringfügig von den typspezifischen Gemeinschaften ab. Diese Abweichungen deuten nicht auf ein beschleunigtes Wachstum von Algen hin, das das Gleichgewicht der in dem Gewässer vorhandenen Organismen oder die physikalisch-chemische Qualität des Wassers oder Sediments in unerwünschter Weise stören
würde. Es kann zu einem leichten Anstieg der Häufigkeit und Intensität der Planktonblüten kommen. |
Die Zusammensetzung der planktonischen Taxa weicht mäßig von der der typspezifischen Gemeinschalten ab.
Bei der Abundanz sind mäßige Störungen zu verzeichnen, was dazu führen kann, dass bei den Werten für andere biologische und physikalisch-chemische Qualitätskomponenten signifikante unerwünschte Störungen auftreten. Es kann zu einem mäßigen Anstieg der Häufigkeit und Intensität der Planktonblüten kommen. In den Sommermonaten können anhaltende Blüten auftreten. |
Makrophyten und Phytobenthos | Die taxonomische Zusammensetzung entspricht vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen.
Es gibt keine erkennbaren Änderungen der durchschnittlichen makrophytischen und der durchschnittlichen phytobenthischen Abundanz. |
Die makrophytischen und phytobenthischen Taxa weichen in ihrer Zusammensetzung und Abundanz geringfügig von den typspezifischen Gemeinschaften ab. Diese Abweichungen deuten nicht auf ein beschleunigtes Wachstum von Algen oder höheren Pflanzen hin, das das Gleichgewicht der in dem Gewässer vorhandenen Organismen oder die physikalisch-chemische Qualität des Wassers oder Sediments in unerwünschter Weise stören würde.
Die phytobenthische Lebensgemeinschaft wird nicht durch anthropogene Bakterienzotten und anthropogene Bakterienbeläge beeinträchtigt. |
Die Zusammensetzung der makrophytischen und phytobenthischen Taxa weicht mäßig von der der typspezifischen Gemeinschaft ab und ist in signifikanter Weise stärker gestört, als dies bei gutem Zustand der Fall ist.
Es sind mäßige Änderungen der durchschnittlichen makrophytischen und der durchschnittlichen phytobenthischen Abundanz erkennbar. Die phytobenthische Lebensgemeinschaft kann durch anthropogene Bakterienzotten und anthropogene Bakterienbeläge beeinträchtigt und in bestimmten Gebieten verdrängt werden. |
Benthische wirbellose Fauna | Die taxonomische Zusammensetzung und die Abundanz entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen.
Der Anteil störungsempfindlicher Taxa im Verhältnis zu den robusten Taxa zeigt keine Anzeichen für eine Abweichung von den Werten, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen zu verzeichnen sind. Der Grad der Vielfalt der wirbellosen Taxa zeigt keine Anzeichen für Abweichungen von den Werten, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen zu verzeichnen sind. |
Die wirbellosen Taxa weichen in ihrer Zusammensetzung und Abundanz geringfügig von den typspezifischen Gemeinschaften ab.
Der Anteil der störungsempfindlichen Taxa im Verhältnis zu den robusten Taxa zeigt geringfügige Anzeichen für Abweichungen von den typspezifischen Werten. Der Grad der Vielfalt der wirbellosen Taxa zeigt geringfügige Anzeichen für Abweichungen von den typspezifischen Werten. |
Die wirbellosen Taxa weichen in ihrer Zusammensetzung und Abundanz mäßig von den typspezifischen Gemeinschaften ab.
Wichtige taxonomische Gruppen der typspezifischen Gemeinschaft fehlen. Der Anteil der störungsempfindlichen Taxa im Verhältnis zu den robusten Taxa und der Grad der Vielfalt liegen beträchtlich unter dem typspezifischen Wert und in signifikanter Weise unter den Werten, die für einen guten Zustand gelten. |
Fischfauna | Zusammensetzung und Abundanz der Arten entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen.
Alle typspezifischen störungsempfindlichen Arten sind vorhanden. Die Altersstrukturen der Fischgemeinschaften zeigen kaum Anzeichen anthropogener Störungen und deuten nichtauf Störungen bei der Fortpflanzung oder Entwicklung irgendeiner besonderen Art hin. |
Auf Grund anthropogener Einflüsse auf die physikalisch-chemischen und hydromorphologischen Qualitätskomponenten weichen die Arten in Zusammensetzung und Abundanz geringfügig von den typspezifischen Gemeinschaften ab.
Die Altersstrukturen der Fischgemeinschaften zeigen Anzeichen für Störungen auf Grund anthropogener Einflüsse auf die physikalisch-chemischen oder hydromorphologischen Qualitätskomponenten und deuten in wenigen Fällen auf Störungen bei der Fortpflanzung oder Entwicklung einer bestimmten Art hin, so dass einige Altersstufen fehlen können. |
Auf Grund anthropogener Einflüsse auf die physikalisch-chemischen oder hydromorphologischen Qualitätskomponenten weichen die Arten in Zusammensetzung und Abundanz mäßig von den typspezifischen Gemeinschaften ab.
Die Altersstrukturen der Fischgemeinschaften zeigen größere Anzeichen anthropogener Störungen, so dass ein mäßiger Teil der typspezifischen Arten fehlt oder sehr selten ist. |
Hydromorphologische Qualitätskomponenten
Komponente | Sehr guter Zustand | Guter Zustand | Mäßiger Zustand |
Wasserhaushalt | Menge und Dynamik der Strömung und die sich daraus ergebende Verbindung zum Grundwasser entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. |
Durchgängigkeit des Flusses | Die Durchgängigkeit des Flusses wird nicht durch menschliche Tätigkeiten gestört und ermöglicht eine ungestörte Migration aquatischer Organismen und den Transport von Sedimenten. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. |
Morphologie | Laufentwicklung, Variationen von Breite und Tiefe, Strömungsgeschwindigkeiten, Substratbedingungen sowie Struktur und Bedingungen der Uferbereiche entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. |
Physikalisch-chemische und chemische Qualitätskomponenten
Komponente | Sehr guter Zustand | Guter Zustand | Mäßiger Zustand |
Allgemeine Bedingungen | Die Werte für die physikalisch-chemischen Komponenten entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Werten, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen zu verzeichnen sind.
Die Nährstoffkonzentrationen bleiben in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist. Salzgehalt, pH-Wert, Säureneutralisierungsvermögen und Temperatur zeigen keine Anzeichen anthropogener Störungen und bleiben in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist. |
Die Werte für die Temperatur, die Sauerstoffbilanz, den pH-Wert, das Säureneutralisierungsvermögen und den Salzgehalt gehen nicht über den Bereich hinaus, innerhalb dessen die Funktionsfähigkeit des typspezifischen Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind.
Die Nährstoffkonzentrationen liegen nicht über den Werten, bei denen die Funktionsfähigkeit des typspezifischen Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind. |
Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. |
Spezifische synthetische Schadstoffe | Die Konzentrationen liegen bei nahe null oder zumindest unter der Nachweisgrenze der allgemein gebräuchlichen fortschrittlichsten Analysetechniken. | Die Konzentrationen sind nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anlage 5. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. |
Spezifische nichtsynthetische Schadstoffe | Die Konzentrationen bleiben in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist (Hintergrundwerte). | Die Konzentrationen sind nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anlage 5. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. |
Tabelle 3 Bestimmungen für den sehr guten, guten und mäßigen ökologischen Zustand von Seen
Biologische Qualitätskomponenten
Komponente | Sehr guter Zustand | Guter Zustand | Mäßiger Zustand |
Phytoplankton | Die taxonomische Zusammensetzung und die Abundanz des Phytoplanktons entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen.
Die durchschnittliche Biomasse des Phytoplanktons entspricht den typspezifischen physikalisch-chemischen Bedingungen und ist nicht so beschaffen, dass dadurch die typspezifischen Bedingungen für die Sichttiefe signifikant verändert werden. Planktonblüten treten mit einer Häufigkeit und Intensität auf, die den typspezifischen physikalisch-chemischen Bedingungen entspricht. |
Die planktonischen Taxa weichen in ihrer Zusammensetzung und Abundanz geringfügig von den typspezifischen Gemeinschaften ab. Diese Abweichungen deuten nicht auf ein beschleunigtes Wachstum von Algen hin, das das Gleichgewicht der in dem Gewässer vorhandenen
. Organismen oder die physikalisch-chemische Qualität des Wassers oder Sediments in unerwünschter Weise stören würde. Es kann zu einem leichten Anstieg der Häufigkeit und Intensität der typspezifischen Planktonblüten kommen. |
Zusammensetzung und Abundanz der planktonischen Taxa weichen mäßig von denen der typspezifischen Gemeinschaften ab.
Bei der Biomasse sind mäßige Störungen zu verzeichnen, was zu signifikanten unerwünschten Störungen bei anderen biologischen Qualitätskomponenten und bei der physikalisch-chemischen Qualität des Wassers oder Sediments führen kann. Es kann zu einem mäßigen Anstieg der Häufigkeit und Intensität der Planktonblüten kommen. In den Sommermonaten können anhaltende Blüten auftreten. |
Makrophyten und Phytobenthos | Die taxonomische Zusammensetzung entspricht vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen.
Es gibt keine erkennbaren Änderungen der durchschnittlichen makrophytischen und der durchschnittlichen phytobenthischen Abundanz. |
Die makrophytischen und phytobenthischen Taxa weichen in ihrer Zusammensetzung und Abundanz geringfügig von den typspezifischen Gemeinschaften ab. Diese Abweichungen deuten nicht auf ein beschleunigtes Wachstum von Algen oder höheren Pflanzen hin, das das Gleichgewicht der in dem Gewässer vorhandenen Organismen oder die physikalisch-chemische Qualität des Wassers in unerwünschter Weise stören würde.
Die phytobenthische Lebensgemeinschaft wird nicht durch anthropogene Bakterienanhäufung und anthropogenen Bakterienbesatz beeinträchtigt. |
Die Zusammensetzung der makrophytischen und phytobenthischen Taxa weicht mäßig von der der typspezifischen Gemeinschaft ab und ist in signifikanter Weise stärker gestört, als dies bei gutem Zustand der Fall ist.
Es sind mäßige Änderungen der durchschnittlichen makrophytischen und der durchschnittlichen phytobenthischen Abundanz erkennbar. Die phytobenthische Lebensgemeinschaft kann durch anthropogene Bakterienanhäufung und anthropogenen Bakterienbesatz beeinträchtigt und in bestimmten Gebieten verdrängt werden. |
Benthische wirbellose Fauna | Die taxonomische Zusammensetzung und die Abundanz entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen.
Der Anteil störungsempfindlicher Taxa im Verhältnis zu robusten Taxa zeigt keine Anzeichen für eine Abweichung von den Werten, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen zu verzeichnen sind. Der Grad der Vielfalt der wirbellosen Taxa zeigt keine Anzeichen für Abweichungen von den Werten, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen zu verzeichnen sind. |
Die wirbellosen Taxa weichen in ihrer Zusammensetzung und Abundanz geringfügig von den typspezifischen Gemeinschaften ab.
Der Anteil der störungsempfindlichen Taxa im Verhältnis zu den robusten Taxa zeigt geringfügige Anzeichen für Abweichungen von den Werten, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen zu verzeichnen sind. Der Grad der Vielfalt der wirbellosen Taxa zeigt geringfügige Anzeichen für Abweichungen von den Werten, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen zu verzeichnen sind. |
Die wirbellosen Taxa weichen in ihrer Zusammensetzung und Abundanz mäßig von den typspezifischen Gemeinschaften ab.
Wichtige taxonomische Gruppen der typspezifischen Gemeinschaft fehlen. Der Anteil der störungsempfindlichen Taxa im Verhältnis zu den robusten Taxa und der Grad der Vielfalt liegen beträchtlich unter dem Wert, der bei Vorliegen der Referenzbedingungen zu verzeichnen ist, und in signifikanter Weise unter den Werten, die für einen guten Zustand gelten. |
Fischfauna | Zusammensetzung und Abundanz der Arten entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen.
Alle typspezifischen störungsempfindlichen Arten sind vorhanden. Die Altersstrukturen der Fischgemeinschaften zeigen kaum Anzeichen anthropogener Störungen und deuten nicht auf Störungen bei der Fortpflanzung oder Entwicklung irgendeiner besonderen Art hin. |
Auf Grund anthropogener Einflüsse auf die physikalisch-chemischen und hydromorphologischen Qualitätskomponenten weichen die Arten in Zusammensetzung und Abundanz geringfügig von den typspezifischen Gemeinschaften ab.
Die Altersstrukturen der Fischgemeinschaften zeigen Anzeichen für Störungen auf Grund anthropogener Einflüsse auf die physikalisch-chemischen oder hydromorphologischen Qualitätskomponenten und deuten in wenigen Fällen auf Störungen bei der Fortpflanzung oder Entwicklung einer bestimmten Art hin, so dass einige Altersstufen fehlen können. |
Auf Grund anthropogener Einflüsse auf die physikalisch-chemischen oder hydromorphologischen Qualitätskomponenten weichen die Arten in Zusammensetzung und Abundanz mäßig von den typspezifischen Gemeinschaften ab.
Auf Grund anthropogener Einflüsse auf die physkalisch-chemischen oder hydromorphologischen Qualitätskomponenten zeigt die Altersstruktur der Fischgemeinschaften größere Anzeichen von Störungen, so dass ein mäßiger Teil der typspezifischen Arten fehlt oder sehr selten ist. |
Hydromorphologische Qualitätskomponenten
Komponente | Sehr guter Zustand | Guter Zustand | Mäßiger Zustand |
Wasserhaushalt | Menge und Dynamik der Strömung, Wasserstandsniveau, Verweildauer und die sich daraus ergebende Verbindung zum Grundwasser entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. |
Morphologie | Variationen der Tiefe des Sees, Quantität und Struktur des Substrats sowie Struktur und Bedingungen des Uferbereichs entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. |
Physikalisch-chemische und chemische Qualitätskomponenten
Komponente | Sehr guter Zustand | Guter Zustand | Mäßiger Zustand |
Allgemeine Bedingungen | Die Werte für die physikalisch-chemischen Komponenten entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Werten, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen zu verzeichnen sind.
Die Nährstoffkonzentrationen bleiben innerhalb des Wertespektrums, das normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen vorzufinden ist. Salzgehalt, pH-Wert, Säureneutralisierungsvermögen, Sichttiefe und Temperatur zeigen keine Anzeichen anthropogener Störungen und bleiben in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist. |
Die Werte für die Temperatur, die Sauerstoffbilanz, den pH-Wert, das Säureneutralisierungsvermögen, die Sichttiefe und den Salzgehalt gehen nicht über den Bereich hinaus, innerhalb dessen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind.
Die Nährstoffkonzentrationen liegen nicht über den Werten, bei denen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind. |
Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. |
Spezifische synthetische Schadstoffe | Die Konzentrationen liegen bei nahe null oder zumindest unter der Nachweisgrenze der allgemein gebräuchlichen fortschrittlichsten Analysetechniken. | Die Konzentrationen sind nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anlage 5. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. |
Spezifische nichtsynthetische Schadstoffe | Die Konzentrationen bleiben in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist (Hintergrundwerte). | Die Konzentrationen sind nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anlage 5. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. |
Tabelle 4: Bestimmungen für den sehr guten, guten und mäßigen ökologischen Zustand von Übergangsgewässern Biologische Qualitätskomponenten
Komponente | Sehr guter Zustand | Guter Zustand | Mäßiger Zustand |
Phytoplankton | Zusammensetzung und Abundanz der phytoplanktonischen Taxa entsprechen den Referenzbedingungen.
Die durchschnittliche Biomasse des Phytoplanktons entspricht den typspezifischen physikalisch-chemischen Bedingungen und ist nicht so beschaffen, dass dadurch die typspezifischen Transparenzbedingungen signifikant verändert werden. Planktonblüten treten mit einer Häufigkeit und Intensität auf, die den typspezifischen physikalisch-chemischen Bedingungen entsprechen. |
Es gibt geringfügige Abweichungen bei Zusammensetzung und Abundanz der phytoplanktonischen Taxa.
Die Biomasse weicht geringfügig von den typspezifischen Bedingungen ab. Diese Abweichungen deuten nicht auf ein beschleunigtes Wachstum von Algen hin, das das Gleichgewicht der in dem Gewässer vorhandenen Organismen oder die physikalisch-chemische Qualität des Wassers in unerwünschter Weise stören würde. Es kann zu einem leichten Anstieg der Häufigkeit und Intensität der typspezifischen Planktonblüten kommen. |
Zusammensetzung und Abundanz der phytoplanktonischen Taxa weichen mäßig von den typspezifischen Bedingungen ab.
Bei der Biomasse sind mäßige Störungen zu verzeichnen, was zu signifikanten unerwünschten Störungen bei anderen biologischen Qualitätskomponenten führen kann. Es kann zu einem mäßigen Anstieg der Häufigkeit und Intensität der typspezifischen Planktonblüten kommen. In den Sommermonaten können anhaltende Blüten auftreten. |
Großalgen | Die Zusammensetzung der Großalgen taxa entspricht den Referenzbedingungen.
Es gibt keine erkennbaren Änderungen der Mächtigkeit der Großalgen auf Grund menschlicher Tätigkeiten. |
Die Großalgentaxa weichen in ihrer Zusammensetzung und Abundanz geringfügig von den typspezifischen Gemeinschaften ab. Diese Abweichungen deuten nicht auf ein beschleunigtes Wachstum von Phytobenthos oder höheren Pflanzen hin, das das Gleichgewicht der in dem Gewässer vorhandenen Organismen oder die physikalisch-chemische Qualität des Wassers in unerwünschter Weise stören würde. | Die Zusammensetzung der Großalgentaxa weicht mäßig von den typspezifischen Bedingungen ab und ist in signifikanter Weise stärker gestört, als dies bei gutem Zustand der Fall ist.
Es sind mäßige Änderungen der durchschnittlichen Großalgenabundanz erkennbar die dazu führen können, dass da' s Gleichgewicht der in dem Gewässer verbundenen Organismen in unerwünschter Weise gestört wird. |
Angiospermen | Die taxonomische Zusammensetzung entspricht vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen.
Es gibt keine erkennbaren Änderungen der Abundanz der Angiospermen auf Grund menschlicher Tätigkeiten. |
Die Angiospermentaxa weichen in ihrer Zusammensetzung geringfügig von den typspezifischen Gemeinschatten ab.
Die Abundanz der Angiospermen zeigt geringfügige Anzeichen für Störungen. |
Die Zusammensetzung der Angiospermentaxa weicht mäßig von der typspezifischen Gemeinschaften ab und ist in signifikanter Weise stärker gestört, als dies bei gutem Zustand der Fall ist.
Bei der Abundanz der Angiospermen sind mäßige Störungen festzustellen. |
Benthische wirbellose Fauna | Der Grad der Vielfalt und der Abundanz der wirbellosen Taxa liegt in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist.
Alle störungsempfindlichen Taxa, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen gegeben sind, sind vorhanden. |
Der Grad der Vielfalt und der Abundanz der wirbellosen Taxa liegt geringfügig außerhalb des Bereichs, der den typspezifischen Bedingungen entspricht.
Die meisten empfindlichen Taxa der typspezifischen Gemeinschaften sind vorhanden. |
Der Grad der Vielfalt und der Abundanz der wirbellosen Taxa liegt mäßig außerhalb des Bereichs, der den typspezifischen Bedingungen entspricht.
Es sind Taxa vorhanden, die auf Verschmutzung hindeuten. Viele empfindliche Taxa der typspezifischen Gemeinschaften fehlen. |
Fischfauna | Zusammensetzung und Abundanz der Arten entsprechen den Referenzbedingungen. | Die Abundanz der störungsempfindlichen Arten zeigt geringfügige Anzeichen für Abweichungen von den typspezifischen Bedingungen auf Grund anthropogener Einflüsse auf die physikalisch-chemischen oder hydromorphologischen Qualitätskomponenten. | Ein mäßiger Teil der typspezifischen störungsempfindlichen Arten fehlt auf Grund anthropogener Einflüsse auf die physikalisch-chemischen oder hydromorphologischen Qualitätskomponenten. |
Hydromorphologische Qualitätskomponenten
Komponente | Sehr guter Zustand | Guter Zustand | Mäßiger Zustand |
Gezeiten | Der Süßwasserzustrom sowie die Richtung und Geschwindigkeit der vorherrschenden Strömungen entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. |
Morphologie | Tiefenvariationen, Quantität und Struktur des Substrats sowie Struktur und Bedingungen der Gezeitenzonen entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. |
Physikalisch-chemische und chemische Qualitätskomponenten
Komponente | Sehr guter Zustand | Guter Zustand | Mäßiger Zustand |
Allgemeine Bedingungen | Die Werte für die physikalisch-chemischen Komponenten entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Werten, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen zu verzeichnen sind.
Die Nährstoffkonzentrationen bleiben in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist. Temperatur, Sauerstoffbilanz und Sichttiefe zeigen keine Anzeichen anthropogener Störungen und bleiben in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist. |
Die Werte für die Temperatur, den Sauerstoffhaushalt und die Sichttiefe gehen nicht über den Bereich hinaus, innerhalb dessen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind.
Die Nährstoffkonzentrationen liegen nicht über den Werten, bei denen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind. |
Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. |
Spezifische synthetische Schadstoffe | Die Konzentrationen liegen bei nahe null oder zumindest unter der Nachweisgrenze der allgemein gebräuchlichen fortschrittlichsten Analysetechniken. | Die Konzentrationen sind nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anlage 5. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. |
Tabelle 5: Bestimmungen für den sehr guten, guten und mäßigen ökologischen Zustand von Küstengewässern
Biologische Qualitätskomponenten
Komponente | Sehr guter Zustand | Guter Zustand | Mäßiger Zustand |
Phytoplankton | Zusammensetzung und Abundanz des Phytoplanktons entsprechen den Referenzbedingungen.
Die durchschnittliche Biomasse des Phytoplanktons entspricht den typspezifischen physikalisch-chemischen Bedingungen und ist nicht so beschaffen, dass dadurch die typspezifischen Transparenzbedingungen signifikant verändert werden. Planktonblüten treten mit einer Häufigkeit und Intensität auf, die den typspezifischen physikalisch-chemischen Bedingungen entspricht. |
Zusammensetzung und Abundanz der phytoplanktonischen Taxa zeigen Anzeichen geringfügiger Störungen.
Die Biomasse des Phytoplanktons weicht geringfügig von den typspezifischen Bedingungen ab. Diese Abweichungen deuten nicht auf ein beschleunigtes Wachstum von Algen hin, das das Gleichgewicht der in dem Gewässer vorhandenen Organismen oder die physikalisch-chemische Qualität des Wassers in unerwünschter Weise stören würde. Es kann zu einem leichten Anstieg der Häufigkeit und Intensität der typspezifischen Planktonblüten kommen. |
Zusammensetzung und Abundanz der planktonischen Taxa zeigen Anzeichen mäßiger Störungen.
Die Biomasse des Phytoplanktons liegt deutlich außerhalb des Bereichs, der typspezifischen Bedingungen entspricht, was Auswirkungen auf die anderen biologischen Qualitätskomponenten hat. Es kann zu einem mäßigen Anstieg der Häufigkeit und Intensität der Planktonblüten kommen. In den Sommermonaten können anhaltende Blüten auftreten. |
Großalgen und Angiospermen | Alle störungsempfindlichen Großalgen- und Angiospermentaxa, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen vorzufinden sind, sind vorhanden.
Die Werte für die Großalgenmächtigkeit und für die Abundanz der Angiospermen entsprechen den Referenzbedingungen. |
Die meisten störungsempfindlichen Großalgen- und Angiospermentaxa, die bei Abwesenheit störender Einflüsse vorzufinden sind, sind vorhanden.
Die Werte für die Großalgenbedeckung und für die Abundanz der Angiospermen zeigen Anzeichen geringfügiger Störungen. |
Es fehlt eine mäßige Zahl störungsempfindlicher Großalgen- und Angiospermentaxa, die bei Abwesenheit störender Einflüsse vorzufinden sind.
Der Bedeckungsgrad der Großalgen und die Abundanz der Angiospermen sind mäßig gestört, was dazu führen kann, dass das Gleichgewicht der in dem Gewässer vorhandenen Organismen in unerwünschter Weise gestört wird. |
Benthische wirbellose Fauna | Der Grad der Vielfalt und der Abundanz der wirbellosen Taxa liegt in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist.
Alle störungsempfindlichen Taxa, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen gegeben sind, sind vorhanden. |
Der Grad der Vielfalt und der Abundanz der wirbellosen Taxa liegt geringfügig außerhalb des Bereichs, der den typspezifischen Bedingungen entspricht.
Die meisten empfindlichen Taxa der typspezifischen Gemeinschaften sind vorhanden. |
Der Grad der Vielfalt und der Abundanz der wirbellosen Taxa liegt mäßig außerhalb des Bereichs, der typspezifischen Bedingungen entspricht.
Es sind Taxa vorhanden, die auf Verschmutzung hindeuten. Viele empfindliche Taxa der typspezifischen Gemeinschaften fehlen. |
Hydromorphologische Qualitätskomponenten
Komponente | Sehr guter Zustand | Guter Zustand | Mäßiger Zustand |
Gezeiten | Der Süßwasserzustrom sowie Richtung und Geschwindigkeit der vorherrschenden Strömungen entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. |
Morphologie | Tiefenvariation, Struktur und Substrat des Sediments der Küstengewässer sowie Struktur und Bedingungen der Gezeitenzonen entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. |
Physikalisch-chemische und chemische Qualitätskomponenten
Komponente | Sehr guter Zustand | Guter Zustand | Mäßiger Zustand |
Allgemeine Bedingungen | Die physikalisch-chemischen Komponenten entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Werten, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen zu verzeichnen sind.
Die Nährstoffkonzentrationen bleiben in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist. Temperatur, Sauerstoffbilanz und Sichttiefe zeigen keine Anzeichen anthropogener Störungen und bleiben in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist. |
Die Werte für die Temperatur, den Sauerstoffhaushalt und die Sichttiefe gehen nicht über den Bereich hinaus, innerhalb dessen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind.
Die Nährstoffkonzentrationen liegen nicht über den Werten, bei denen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind. |
Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. |
Spezifische synthetische Schadstoffe | Die Konzentrationen liegen bei nahe null oder zumindest unter der Nachweisgrenze der allgemein gebräuchlichen fortschrittlichsten Analysetechniken. | Die Konzentrationen sind nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anlage 5. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. |
Spezifische nichtsynthetische Schadstoffe | Die Konzentrationen bleiben in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist (Hintergrundwerte). | Die Konzentrationen sind nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anlage 5. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. |
Tabelle 6: Bestimmungen für das höchste, das gute und das mäßige ökologische Potenzial von künstlichen oder erheblich veränderten Gewässern
Komponente | Höchstes ökologisches Potenzial | Gutes ökologisches Potenzial | Mäßiges ökologisches Potenzial |
Biologische Qualitätskomponenten | Die Werte für die einschlägigen biologischen Qualitätskomponenten entsprechen unter Berücksichtigung der physikalischen Bedingungen, die sich aus den künstlichen oder erheblich veränderten Eigenschaften des Gewässers ergeben, weitestgehend den Werten für den Oberflächengewässertyp, der am ehesten mit dem betreffenden Gewässer vergleichbar ist. | Die Werte für die einschlägigen biologischen Qualitätskomponenten weichen geringfügig von den Werten ab, die für das höchste ökologische Potenzial gelten. | Die Werte für die einschlägigen biologischen Qualitätskomponenten weichen mäßig von den Werten ab, die für das höchste ökologische Potenzial gelten.
Diese Werte sind in signifikanter Weise stärker gestört, als dies bei einem guten ökologischen Potenzial der Fall ist. |
Hydromorphologische Qualitätskomponenten | Die hydromorphologischen Bedingungen sind so beschaffen, dass sich die Einwirkungen auf das Oberflächengewässer auf die Einwirkungen beschränken, die von den künstlichen oder erheblich veränderten Eigenschaften des Gewässers herrühren, nachdem alle Gegenmaßnahmen getroffen worden sind, um die beste Annäherung an die ökologische Durchgängigkeit sicherzustellen, insbesondere hinsichtlich der Wanderungsbewegungen der Fauna und angemessener Laich- und Aufzuchtgründe. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. |
Physikalisch-chemische und chemische Qualitätskomponenten
Komponente | Höchstes ökologisches Potenzial | Gutes ökologisches Potenzial | Mäßiges ökologisches Potenzial |
Allgemeine Bedingungen | Die physikalisch-chemischen Komponenten entsprechen vollständig oder nahezu vollständig den Referenzbedingungen des Oberflächengewässertyps, der mit dem betreffenden künstlichen oder erheblich veränderten Gewässer am ehesten vergleichbar ist.
Die Nährstoffkonzentrationen bleiben in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen festzustellen ist. Die Werte für die Temperatur und die Sauerstoffbilanz sowie der pH-Wert entsprechen den Werten, die bei Vorliegen der Referenzbedingungen in dem Oberflächengewässertyp vorzufinden sind, der dem betreffenden Gewässer am ehesten vergleichbar ist. |
Die Werte für die physikalisch-chemischen Komponenten liegen in dem Bereich, innerhalb dessen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind.
Die Werte für die Temperatur und der pH-Wert gehen nicht über den Bereich hinaus, innerhalb dessen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind. Die Nährstoffkonzentrationen gehen nicht über die Werte hinaus, bei denen die Funktionsfähigkeit des Ökosystems und die Einhaltung der oben beschriebenen Werte für die biologischen Qualitätskomponenten gewährleistet sind. |
Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. |
Spezifische synthetische Schadstoffe | Die Konzentrationen liegen bei nahe null oder zumindest unter der Nachweisgrenze der allgemein gebräuchlichen fortschrittlichsten Analysetechniken. | Die Konzentrationen sind nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anlage 5. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. |
Spezifische nichtsynthetische Schadstoffe | Die Konzentrationen bleiben in dem Bereich, der normalerweise bei Vorliegen der Referenzbedingungen mit dem Oberflächengewässertyp einhergeht, der am ehesten mit dem betreffenden künstlichen oder erheblich veränderten Gewässer vergleichbar ist (Hintergrundwerte). | Die Konzentrationen sind nicht höher als die Umweltqualitätsnormen nach Anlage 5. | Bedingungen, unter denen die oben für die biologischen Qualitätskomponenten beschriebenen Werte erreicht werden können. |
Umweltqualitätsnormen für flussgebietsspezifische Schadstoffe zur Beurteilung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials | Anlage 5 (zu § 2 Nummer 6, § 5 Absatz 4 Satz 2 und 3, § 9 Absatz 2 Satz 1) |
Nr. | CAS-Nr. 1 | Stoffname | UQN oberirdische Gewässer einschließlich Übergangsgewässer sowie Küstengewässer nach § 7 Absatz 5 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes |
|
Wasserphase µg/l 2 |
Schwebstoff oder Sediment mg/kg 3 |
|||
1 | 95-85-2 | 2-Amino-4-Chlorphenol | 10 | |
2 | 7440-38-2 | Arsen | 40 | |
3 | 2642-71-9 | Azinphosethyl | 0,01 | |
4 | 86-50-0 | Azinphosmethyl | 0,01 | |
5 | 92-87-5 | Benzidin | 0,1 | |
6 | 100-44-7 | Benzylchlorid (a-Chlortoluol) | 10 | |
7 | 98-87-3 | Benzylidenchlorid (a,a-Dichlortoluol) | 10 | |
8 | 92-52-4 | Biphenyl | 1 | |
9 | 302-17-0 | Chloralhydrat | 10 | |
10 | 57-74-9 | Chlordan (cis und trans) | 0,003 | |
11 | 79-11-8 | Chloressigsäure | 10 | |
12 | 95-51-2 | 2-Chloranilin | 3 | |
13 | 108-42-9 | 3-Chloranilin | 1 | |
14 | 106-47-8 | 4-Chloranilin | 0,05 | |
15 | 108-90-7 | Chlorbenzol | 1 | |
16 | 97-00-7 | 1-Chlor-2,4-dinitrobenzol | 5 | |
17 | 107-07-3 | 2-Chlorethanol | 10 | |
18 | 59-50-7 | 4-Chlor-3-Methylphenol | 10 | |
19 | 90-13-1 | 1-Chlornaphthalin | 1 | |
20 | Chlornaphthaline (techn. Mischung) | 0,01 | ||
21 | 89-63-4 | 4-Chlor-2-nitroanilin | 3 | |
22 | 88-73-3 | 1-Chlor-2-nitrobenzol | 10 | |
23 | 121-73-3 | 1-Chlor-3-nitrobenzol | 1 | |
24 | 100-00-5 | 1-Chlor-4-nitrobenzol | 10 | |
25 | 89-59-8 | 4-Chlor-2-nitrotoluol | 10 | |
26 | 121-86-8 | 2-Chlor-4-nitrotoluol | 1 | |
27 | 83-42-1 | 2-Chlor-6-nitrotoluol | 1 | |
28 | 38939-88-7 | 3-Chlor-4-nitrotoluol | 1 | |
29 | 89-60-1 | 4-Chlor-3-nitrotoluol | 1 | |
30 | 5367-28-2 | 5-Chlor-2-nitrotoluol | 1 | |
31 | 95-57-8 | 2-Chlorphenol | 10 | |
32 | 108-43-0 | 3-Chlorphenol | 10 | |
33 | 106-48-9 | 4-Chlorphenol | 10 | |
34 | 126-99-8 | Chloropren | 10 | |
35 | 107-05-1 | 3-Chlorpropen (Allylchlorid) | 10 | |
36 | 95-49-8 | 2-Chlortoluol | 1 | |
37 | 108-41-8 | 3-Chlortoluol | 10 | |
38 | 106-43-4 | 4-Chlortoluol | 1 | |
39 | 615-65-6 | 2-Chlor-ptoluidin | 10 | |
40 | 87-60-5 | 3-Chlor-otoluidin | 10 | |
41 | 95-74-9 | 3-Chlor-ptoluidin | 10 | |
42 | 95-79-4 | 5-Chlor-otoluidin | 10 | |
43 | 56-72-4 | Coumaphos | 0,07 | |
44 | 108-77-0 | Cyanurchlorid (2,4,6-Trichlor-1,3,5-triazin) | 0,1 | |
45 | 94-75-7 | 2,4-D | 0,1 | |
46 | 8065-48-3 | Demeton (Summe von Demeton-o und -s) | 0,1 | |
47 | 298-03-3 | Demeton-o | 0,1 | |
48 | 126-75-0 | Demeton-s | 0,1 | |
49 | 919-86-8 | Demeton-smethyl | 0,1 | |
50 | 17040-19-6 | Demeton-smethylsulphon | 0,1 | |
51 | 106-93-4 | 1,2-Dibromethan | 2 | |
52 | 14488-53-0 | Dibutylzinn-Kation | 0,01 4 | 0,1 |
53 | 2,4/2,5-Dichloranilin | 2 | ||
54 | 608-27-5 | 2,3-Dichloranilin | 1 | |
55 | 554-00-7 | 2,4-Dichloranilin | 1 | |
56 | 95-82-9 | 2,5-Dichloranilin | 1 | |
57 | 608-31-1 | 2,6-Dichloranilin | 1 | |
58 | 95-76-1 | 3,4-Dichloranilin | 0,5 | |
59 | 626-43-7 | 3,5-Dichloranilin | 1 | |
60 | 95-50-1 | 1,2-Dichlorbenzol | 10 | |
61 | 541-73-1 | 1,3-Dichlorbenzol | 10 | |
62 | 106-46-7 | 1,4-Dichlorbenzol | 10 | |
63 | 91-94-1 | 3,3-Dichlorbenzidin | 10 | |
64 | 108-60-1 | Dichlordiisopropylether | 10 | |
65 | 75-34-3 | 1,1-Dichlorethan | 10 | |
66 | 75-35-4 | 1,1-Dichlorethen (Vinylidenchlorid) | 10 | |
67 | 540-59-0 | 1,2-Dichlorethen | 10 | |
68 | 3209-22-1 | 1,2-Dichlor-3-nitrobenzol | 10 | |
69 | 99-54-7 | 1,2-Dichlor-4-nitrobenzol | 10 | |
70 | 611-06-3 | 1,3-Dichlor-4-nitrobenzol | 10 | |
71 | 89-61-2 | 1,4-Dichlor-2-nitrobenzol | 10 | |
72 | 120-83-2 | 2,4-Dichlorphenol | 10 | |
73 | 78-87-5 | 1,2-Dichlorpropan | 10 | |
74 | 96-23-1 | 1,3-Dichlorpropan-2-ol | 10 | |
75 | 542-75-6 | 1,3-Dichlorpropen | 10 | |
76 | 78-88-6 | 2,3-Dichlorpropen | 10 | |
77 | 120-36-5 | Dichlorprop | 0,1 | |
78 | 62-73-7 | Dichlorvos | 0,0006 | |
79 | 109-89-7 | Diethylamin | 10 | |
80 | 60-51-5 | Dimethoat | 0,1 | |
81 | 124-40-3 | Dimethylamin | 10 | |
82 | 298-04-4 | Disulfoton | 0,004 | |
83 | 106-89-8 | Epichlorhydrin | 10 | |
84 | 100-41-4 | Ethylbenzol | 10 | |
85 | 122-14-5 | Fenitrothion | 0,009 | |
86 | 55-38-9 | Fenthion | 0,004 | |
87 | 76-44-8 | Heptachlor | 0,1 | |
88 | 1024-57-3 | Heptachlorepoxid | 0,1 | |
89 | 67-72-1 | Hexachlorethan | 10 | |
90 | 98-82-8 | Isopropylbenzol (Cumol) | 10 | |
91 | 330-55-2 | Linuron | 0,1 | |
92 | 121-75-5 | Malathion | 0,02 | |
93 | 94-74-6 | MCPA | 0,1 | |
94 | 7085-19-0 | Mecoprop | 0,1 | |
95 | 10265-92-6 | Methamidophos | 0,1 | |
96 | 7786-34-7 | Mevinphos | 0,0002 | |
97 | 1746-81-2 | Monolinuron | 0,1 | |
98 | 1113-02-6 | Omethoat | 0,1 | |
99 | 301-12-2 | Oxydemetonmethyl | 0,1 |
Nr. | CAS-Nr. 1 | Stoffname | UQN oberirdische Gewässer einschließlich Übergangsgewässer sowie Küstengewässer nach § 7 Absatz 5 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes |
|
Wasserphase µg/l 2 |
Schwebstoff oder Sediment mg/kg 3 |
|||
100 | 56-38-2 | Parathionethyl | 0,005 | |
101 | 298-00-0 | Parathionmethyl | 0,02 | |
102 | 7012-37-5 | PCB-28 | 0,0005 4 | 0,02 |
103 | 35693-99-3 | PCB-52 | 0,0005 4 | 0,02 |
104 | 37680-73-2 | PCB-101 | 0,0005 4 | 0,02 |
105 | 31508-00-6 | PCB-118 | 0,0005 4 | 0,02 |
106 | 35065-28-2 | PCB-138 | 0,0005 4 | 0,02 |
107 | 35065-27-1 | PCB-153 | 0,0005 4 | 0,02 |
108 | 28655-71-2 | PCB-180 | 0,0005 4 | 0,02 |
109 | 14816-18-3 | Phoxim | 0,008 | |
110 | 709-98-8 | Propanil | 0,1 | |
111 | 1698-60-8 | Pyrazon (Chloridazon) | 0,1 | |
112 | 93-76-5 | 2,4,5-T | 0,1 | |
113 | 1461-25-2 | Tetrabutylzinn | 0,001 4 | 0,04 |
114 | 95-94-3 | 1,2,4,5-Tetrachlorbenzol | 1 | |
115 | 79-34-5 | 1,1 ,2,2-Tetrachlorethan | 10 | |
116 | 108-88-3 | Toluol | 10 | |
117 | 24017-47-8 | Triazophos | 0,03 | |
118 | 126-73-8 | Tributylphosphat (Phosphorsäuretributylester) | 10 | |
119 | 52-68-6 | Trichlorfon | 0,002 | |
120 | 71-55-6 | 1,1,1-Trichlorethan | 10 | |
121 | 79-00-5 | 1,1 ,2-Trichlorethan | 10 | |
122 | 95-95-4 | 2,4,5-Trichlorphenol | 1 | |
123 | 88-06-2 | 2,4,6-Trichlorphenol | 1 | |
124 | 15950-66-0 | 2,3,4-Trichlorphenol | 1 | |
125 | 933-78-8 | 2,3,5-Trichlorphenol | 1 | |
126 | 933-75-5 | 2,3,6-Trichlorphenol | 1 | |
127 | 609-19-8 | 3,4,5-Trichlorphenol | 1 | |
128 | 76-13-1 | 1,1 ,2-Trichlortrifluorethan | 10 | |
129 | 668-34-8 | Triphenylzinn-Kation | 0,0005 4 | 0,02 |
130 | 75-01-4 | Vinylchlorid (Chlorethylen) | 2 | |
131 | 95-47-6 | 1,2-Dimethylbenzol (o-Xylol) | 10 | |
132 | 108-38-3 | 1,3-Dimethylbenzol (m-Xylol) | 10 | |
133 | 106-42-3 | 1,4-Dimethylbenzol (p-Xylol) | 10 | |
134 | 25057-89-0 | Bentazon | 0,1 | |
135 | 834-12-8 | Ametryn | 0,5 | |
136 | 314-40-9 | Bromacil | 0,6 | |
137 | 15545-48-9 | Chlortoluron | 0,4 | |
138 | 7440-47-3 | Chrom | 640 | |
139 | 57-12-5 | Cyanid | 10 | |
140 | 38260-54-7 | Etrimphos | 0,004 | |
141 | 51235-04-2 | Hexazinon | 0,07 | |
142 | 7440-50-8 | Kupfer | 160 | |
143 | 67129-08-2 | Metazachlor | 0,4 | |
144 | 18691-97-9 | Methabenzthiazuron | 2 | |
145 | 51218-45-2 | Metolachlor | 0,2 | |
146 | 98-95-3 | Nitrobenzol | 0,1 | |
147 | 7287-19-6 | Prometryn | 0,5 | |
148 | 5915-41-3 | Terbuthylazin | 0,5 | |
149 | 7440-66-6 | Zink | 800 | |
150 | 62-53-3 | Anilin | 0,8 | |
151 | 1689-84-5 | Bromoxynil | 0,5 | |
152 | 333-41-5 | Diazinon | 0,01 | |
153 | 83164-33-4 | Diflufenican | 0,009 | |
154 | 133855-98-8 | Epoxiconazol | 0,2 | |
155 | 21087-64-9 | Metribuzin | 0,2 | |
156 | 85-01-8 | Phenanthren | 0,5 | |
157 | 137641-05-5 | Picolinafen | 0,007 | |
158 | 23103-98-2 | Pirimicarb | 0,09 | |
159 | 60207-90-1 | Propiconazol | 1 | |
160 | 7782-49-2 | Selen 5 | 3 | |
161 | 7440-22-4 | Silber 5 | 0,02 | |
162 | 7440-28-0 | Thallium 5 | 0,2 |
1) CAS (CAS = Chemical Abstracts Service), internationale Registriernummer für chemische Stoffe. 2) Umweltqualitätsnormen für die Wasserphase sind, wenn nicht ausdrücklich anders bestimmt, als Gesamtkonzentrationen in der gesamten Wasserprobe ausgedrückt. 3) Umweltqualitätsnormen für Schwebstoffe und Sedimente beziehen sich auf die Trockensubstanz. Umweltqualitätsnormen für Sedimente beziehen sich auf eine Fraktion kleiner 63 µm. Umweltqualitätsnormen für Schwebstoffe beziehen sich 1. bei Entnahme mittels Durchlaufzentrifuge auf die Gesamtprobe; 2. bei Entnahme mittels Absetzbecken oder Sammelkästen auf eine Fraktion kleiner 63 µm. 4) Ersatzweise für fehlende Schwebstoff- oder Sedimentdaten. 5) Die Umweltqualitätsnorm bezieht sich auf die gelöste Konzentration, d. h. die gelöste Phase einer Wasserprobe, die durch Filtration durch einen 0,45 µm-Filter oder eine gleichwertige Vorbehandlung gewonnen wird. |
weiter . |
(Stand: 05.02.2021)
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