Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Abfallwirtschaftliche Ziele
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2
Pflichten beim Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten
§ 4 Produktkonzeption
§ 5 Einrichten der Gemeinsamen Stelle
§ 6 Registrierung
§ 7 Finanzierungsgarantie
§ 7a Rücknahmekonzept
§ 8 Niederlassungspflicht, Beauftragung und Benennung eines Bevollmächtigten
§ 9 Kennzeichnung
Abschnitt 3
Sammlung und Rücknahme
§ 10 Getrennte Erfassung
§ 11 Verordnungsermächtigungen
Unterabschnitt 1
Sammlung und Rücknahme von Altgeräten aus privaten Haushalten
§ 12 Berechtigte für die Erfassung von Altgeräten aus privaten Haushalten
§ 13 Sammlung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 14 Bereitstellen der abzuholenden Altgeräte durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 15 Aufstellen von Behältnissen durch die Hersteller oder deren Bevollmächtigte
§ 16 Rücknahmepflicht der Hersteller
§ 17 Rücknahmepflicht der Vertreiber
§ 17a Rücknahme durch zertifizierte Erstbehandlungsanlagen
§ 17b Kooperation zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und zertifizierten Erstbehandlungsanlagen
§ 18 Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten
Unterabschnitt 2
Rücknahme von Altgeräten anderer Nutzer als privater Haushalte
§ 19 Rücknahme durch den Hersteller
§ 19a Informationspflichten der Hersteller
Abschnitt 4
Behandlungs- und Verwertungspflichten, Verbringung
§ 20 Behandlung und Beseitigung
§ 21 Zertifizierung
§ 22 Verwertung
§ 23 Anforderungen an die Verbringung
§ 24 Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 5
Anzeige-, Mitteilungs- und Informationspflichten
§ 25 Anzeigepflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
§ 26 Mitteilungspflichten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
§ 27 Mitteilungspflichten der Hersteller
§ 28 Informationspflichten der Hersteller gegenüber Wiederverwendungseinrichtungen und Behandlungsanlagen
§ 29 Mitteilungspflichten der Vertreiber
§ 30 Mitteilungspflichten der Betreiber von Erstbehandlungsanlagen
Abschnitt 6
Gemeinsame Stelle
§ 31 Aufgaben der Gemeinsamen Stelle
§ 32 Mitteilungen der Gemeinsamen Stelle an das Umweltbundesamt, Landesbehörden und andere öffentliche Stellen
§ 33 Befugnisse der Gemeinsamen Stelle
§ 34 Rückgriffsanspruch der Gemeinsamen Stelle
§ 35 Organisation der Gemeinsamen Stelle
Abschnitt 7
Zuständige Behörde
§ 36 Zuständige Behörde
§ 37 Aufgaben der zuständigen Behörde im Zusammenhang mit der Registrierung
§ 38 Weitere Aufgaben der zuständigen Behörde
§ 38a Vollständig automatisierter Erlass von Verwaltungsakten
§ 39 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
Abschnitt 8
Beleihung
§ 40 Ermächtigung zur Beleihung
§ 41 Aufsicht
§ 42 Beendigung der Beleihung
Abschnitt 9
Schlussbestimmungen
§ 43 Beauftragung Dritter
§ 44 Widerspruch und Klage
§ 45 Bußgeldvorschriften
§ 46 Übergangsvorschriften
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1)
Nicht abschließende Liste mit Elektro- und Elektronikgeräten,
die unter die Kategorien des § 2 Absatz 1 fallen
1. Wärmeüberträger
2. Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten
3. Lampen
4. Großgeräte
5. Kleingeräte
6. Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte (keine äußere Abmessung beträgt mehr als 50 cm)
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 1)
Angaben bei der Registrierung
Anlage 3 (zu § 9 Absatz 2)
Symbol zur Kennzeichnung von Elektro- und Elektronikgeräten
Anlage 4
Technische Anforderungen an Standorte für die Lagerung und Behandlung von Altgeräten
Anlage 5
Behandlungskonzept
Anlage 5a (zu § 21 Absatz 3 Nummer 4 und Absatz 4 Satz 2)
Betriebstagebuch
Anlage 6 (zu § 23 Absatz 1)
Mindestanforderungen an die Verbringung von gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten, bei denen es sich möglicherweise um Altgeräte handelt