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AbfAusschlußVO
Verordnung über den Ausschluß von Abfällen von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger

- Hamburg -

Vom 13. Juli 1999
(HambGVBl. I Nr. 18 vom 13.07.1999 S. 157; 21.03.2005 S. 80 05; 10.10.2017 S. 319 17)



Auf Grund von § 7 Absatz 2 des Hamburgischen Abfallwirtschaftsgesetzes (HmbAbfG) vom 1. Dezember 1992 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 251), zuletzt geändert am 27. September 1995 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 221, 230), wird verordnet:

§ 1 05

(1) Von der Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach § 4 Absatz 1 HmbAbfG sind ausgeschlossen

  1. die in der Ausschlußliste in Anlage 1 aufgeführten Abfälle,
  2. gasförmige Abfälle sowie
  3. staubförmige, flüssige, schlammige oder pastöse Abfälle, die nicht in staub- oder wasserdichten Behältnissen bereitgestellt werden.

(2) Absatz 1 gilt nicht für Abfälle, die bei dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach § 4 Absatz 1 HmbAbfG oder einem von ihm beauftragten Dritten durch Behandlung der angenommenen Abfälle entstehen oder Abfälle, die üblicherweise in geringen Mengen in privaten Haushaltungen anfallen.

§ 2 05

Werden Schiffe oder sonstige schwimmende Einheiten oder Grundstücke mit eigener Umschlagseinrichtung im Bereich nach Satz 2 wasserseitig entsorgt, so werden die dabei anfallenden Abfälle nicht von dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nach § 4 Absatz 1 HmbAbfG eingesammelt und befördert. Satz 1 gilt für die in der Anlage 2 in blauer Farbe gekennzeichneten Wasserflächen sowie die daran angrenzenden Grundstücke mit eigener Umschlagseinrichtung.

§ 3

Die Verordnung über den Ausschluß von Abfällen von der Entsorgung durch die entsorgungspflichtige Körperschaft vom 10. Mai 1994 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 161) wird aufgehoben.

.

Ausschlußliste Anlage 1 17
zu § 1 Abs. 1


Abfall-
schlüssel
Abfallbezeichnung
01Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen
01 01Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen
01 01 01Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen
01 01 02Abfälle aus dem Abbau von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen
01 03Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen
01 03 04 *Säure bildende Aufbereitungsrückstände aus der Verarbeitung von sulfidischem Erz
01 03 05*andere Aufbereitungsrückstände, die gefährliche Stoffe enthalten
01 03 06Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 04 und 01 03 05 fallen
01 03 07*andere, gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen
01 03 08staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 07 fallen
01 03 09Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Rotschlamm, der unter 01 03 07 fällt
01 03 99Abfälle a. n. g.
01 04Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen
01 04 07*gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen
01 04 08Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
01 04 09Abfälle von Sand und Ton
01 04 10staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
01 04 11Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
01 04 12Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 und 01 04 11 fallen
01 04 13Abfälle aus Steinmetz- und -sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
01 04 99Abfälle a. n. g.
01 05Bohrschlämme und andere Bohrabfälle
01 05 04Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen
01 05 05 *ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle
01 05 06*Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
01 05 07barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 01 05 06 fallen
01 05 08chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 01 05 06 fallen
01 05 99Abfälle a. n. g.



Abfall-
schlüssel
Abfallbezeichnung
02Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln
02 01Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei
02 01 01Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen
02 01 02Abfälle aus tierischem Gewebe
02 01 06tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist (einschließlich verdorbenes Stroh), Abwässer, getrennt gesammelt und extern behandelt
02 01 07Abfälle aus der Forstwirtschaft
02 01 08 *Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft, die gefährliche Stoffe enthalten
02 01 09Abfälle von Chemikalien für die Landwirtschaft mit Ausnahme derjenigen, die unter 02 0108 fallen
02 01 10Metallabfälle
02 01 99Abfälle a. n. g.
02 02Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs
02 02 01Schlämme von Wasch- und Reinigungsvorgängen
02 02 02Abfälle aus tierischem Gewebe
02 02 04Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 02 99Abfälle a. n. g.
02 03Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe- und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse
02 03 01Schlämme aus Wasch-, Reinigungs-, Schäl-, Zentrifugier- und Abtrennprozessen
02 03 02Abfälle von Konservierungsstoffen
02 03 03Abfälle aus der Extraktion mit Lösemitteln
02 03 05Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 03 99Abfälle a. n. g.
02 04Abfälle aus der Zuckerherstellung
02 04 01Rübenerde
02 04 02nicht spezifikationsgerechter Calciumcarbonatschlamm
02 04 03Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 04 99Abfälle a. n. g.
02 05Abfälle aus der Milchverarbeitung
02 05 02Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 05 99Abfälle a. n. g.
02 06Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren
02 06 02Abfälle von Konservierungsstoffen
02 06 03Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 06 99Abfälle a. n. g.
02 07Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao)
02 07 01Abfälle aus der Wäsche, Reinigung und mechanischen Zerkleinerung des Rohmaterials
02 07 02Abfälle aus der Alkoholdestillation
02 07 03Abfälle aus der chemischen Behandlung
02 07 05Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
02 07 99Abfälle a. n. g.



Abfall-
schlüssel
Abfallbezeichnung
03Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten, Möbeln, Zellstoffen, Papier und Pappe
03 01Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln
03 01 04*Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten
03 01 05Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen
03 01 99Abfälle a. n. g.
03 02Abfälle aus der Holzkonservierung
03 02 01*halogenfreie organische Holzschutzmittel
03 02 02*chlororganische Holzschutzmittel
03 02 03*metallorganische Holzschutzmittel
03 02 04*anorganische Holzschutzmittel
03 02 05*andere Holzschutzmittel, die gefährliche Stoffe enthalten
03 02 99Holzschutzmittel a. n. g.
03 03Abfälle aus der Herstellung und Verarbeitung von Zellstoff, Papier, Karton und Pappe
03 03 02Sulfitschlämme (aus der Rückgewinnung von Kochlaugen)
03 03 05De-inking-Schlämme aus dem Papierrecycling
03 03 09Kalkschlammabfälle
03 03 10Faserabfälle, Faser-, Füller- und Überzugsschlämme aus der mechanischen Abtrennung
03 03 11Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 03 10 fallen
03 03 99Abfälle a. n. g.



Abfall-
schlüssel
Abfallbezeichnung
04Abfälle aus der Leder-, Pelz- und Textilindustrie
04 01Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie
04 01 01Fleischabschabungen und Häuteabfälle
04 01 02geäschertes Leimleder
04 01 03*Entfettungsabfälle, lösemittelhaltig, ohne flüssige Phase
04 01 04chromhaltige Gerberei brühe
04 01 05chromfreie Gerbereibrühe
04 01 06chromhaltige Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
04 01 07chromfreie Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
04 01 08chromhaltige Abfälle aus gegerbtem Leder (Abschnitte, Schleifstaub, Falzspäne)
04 01 09Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish
04 01 99Abfälle a. n. g.
04 02Abfälle aus der Textilindustrie
04 02 10organische Stoffe aus Naturstoffen (z.B. Fette, Wachse)
04 02 14*Abfälle aus dem Finish, die organische Lösungsmittel enthalten
04 02 15Abfälle aus dem Finish mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 14 fallen
04 02 16*Farbstoffe und Pigmente, die gefährliche Stoffe enthalten
04 02 17Farbstoffe und Pigmente mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 16 fallen
04 02 19*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
04 02 20Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 04 02 19 fallen
04 02 99Abfälle a. n. g.



Abfall-
schlüssel
Abfallbezeichnung
05Abfälle aus der Erdölraffination, Erdgasreinigung und Kohlepyrolyse
05 01Abfälle aus der Erdölraffination
05 01 02*Entsalzungsschlämme
05 01 03*Bodenschlämme aus Tanks
05 01 04*saure Alkylschlämme
05 01 05*verschüttetes Öl
05 01 06*ölhaltige Schlämme aus Betriebsvorgängen und Instandhaltung
05 0107*Säureteere
05 01 08*andere Teere
05 01 09*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
05 01 10Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 05 01 09 fallen
05 01 11*Abfälle aus der Brennstoffreinigung mit BASEn
05 01 12*säurehaltige Öle
05 01 13Schlämme aus der Kesselspeisewasseraufbereitung
05 01 14Abfälle aus Kühlkolonnen
05 01 15*gebrauchte Filtertone
05 01 16schwefelhaltige Abfälle aus der Ölentschwefelung
05 01 17Bitumen
05 01 99Abfälle a.n.g.
05 06Abfälle aus der Kohlepyrolyse
05 06 01*Säureteere
05 06 03*andere Teere
05 06 04Abfälle aus Kühlkolonnen
05 06 99Abfälle a. n. g.
05 07Abfälle aus Erdgasreinigung und -transport
05 07 01*quecksilberhaltige Abfälle
05 07 02schwefelhaltige Abfälle
05 07 99Abfälle a. n. g.



Abfall-
schlüssel
Abfallbezeichnung
06Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen
06 01Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren
06 01 01*Schwefelsäure und schweflige Säure
06 01 02*Salzsäure
06 01 03*Flusssäure
06 01 04*Phosphorsäure und phosphorige Säure
06 01 05*Salpetersäure und salpetrige Säure
06 01 06*andere Säuren
06 01 99Abfälle a. n. g.
06 02Abfälle aus HZVA von BASEn
06 02 01*Calciumhydroxid
06 02 03*Ammoniumhydroxid
06 02 04*Natrium- und Kaliumhydroxid
06 02 05*andere BASEn
06 02 99Abfälle a. n. g.
06 03Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden
06 03 11*feste Salze und Lösungen, die Cyanid enthalten
06 03 13*feste Salze und Lösungen, die Schwermetalle enthalten
06 03 14feste Salze und Lösungen mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 11 und 06 03 13 fallen
06 03 15*Metalloxide, die Schwermetalle enthalten
06 03 16Metalloxide mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 15 fallen
06 03 99Abfälle a. n. g.
06 04Metallhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 fallen
06 04 03*arsenhaltige Abfälle
06 04 04*quecksilberhaltige Abfälle
06 04 05*Abfälle, die andere Schwermetalle enthalten
06 04 99Abfälle a. n. g.
06 05Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
06 05 02*Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
06 05 03Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 05 02 fallen
06 06Abfälle aus HZVA von schwefelhaltigen Chemikalien, aus Schwefelchemie und Entschwefelungs Prozessen
06 06 02*Abfälle, die gefährliche Sulfide enthalten
06 06 03sulfidhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 06 02 fallen
06 06 99Abfälle a. n. g.
06 07Abfälle aus HZVA von Halogenen und aus der Halogenchemie
06 07 01*asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse
06 07 02*Aktivkohle aus der Chlorherstellung
06 07 03*quecksilberhaltige Bariumsulfatschlämme
06 07 04*Lösungen und Säuren, z.B. Kontaktsäure
06 07 99Abfälle a. n. g.
06 08Abfälle aus HZVA von Silizium und Siliziumverbindungen
06 08 02*gefährliche Chlorsilane enthaltende Abfälle
06 08 99Abfälle a. n. g.
06 09Abfälle aus HZVA von phosphorhaltigen Chemikalien aus der Phosphorchemie
06 09 02phosphorhaltige Schlacke
06 09 03*Reaktionsabfälle auf Calciumbasis, die gefährliche Stoffe enthalten
06 09 04Reaktionsabfälle auf Calciumbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 09 03 fallen
06 09 99Abfälle a. n. g.
06 10Abfälle aus HZVA von stickstoffhaltigen Chemikalien aus der Stickstoffchemie und der Herstellung von Düngemitteln
06 10 02*Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
06 10 99Abfälle a. n. g.
06 11Abfälle aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten und Farbgebern
06 11 01Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Titandioxidherstellung
06 11 99Abfälle a. n. g.
06 13Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen a. n. g.
06 13 01*anorganische Pflanzenschutzmittel, Holzschutzmittel und andere Biozide
06 13 02*gebrauchte Aktivkohle (außer 06 07 02)
06 13 03Industrieruß
06 13 04*Abfälle aus der Asbestverarbeitung
06 13 05*Ofen- und Kaminruß
06 13 99Abfälle a. n. g.
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