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Regelwerk

Änderungstext

Vierte Verordnung zur Änderung der Schiffsabfallabgabenverordnung
- Hamburg -

Vom 7. Februar 2017
(HmbGVBl. Nr. 5 vom 10.02.2017 S. 39)



Auf Grund von § 12 des Hamburgischen Schiffsentsorgungsgesetzes vom 17. Dezember 2002 (HmbGVBl. S. 343), geändert am 11. Oktober 2011 (HmbGVBl. S. 42 1), wird verordnet:

Die Schiffsabfallabgabenverordnung vom 6. Mai 2003 (HmbGVBl. S.101), zuletzt geändert am 30. Juni 2015 (HmbGVBl. S. 131), wird wie folgt geändert:

1. In § 3 wird folgender Satz angefügt:

"Dies gilt auch für Schiffe, die Gas wie Flüssiggas oder Methanol anstelle von Öl als Kraftstoff verwenden."

2. In § 4 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

"Bei einer Überschreitung der Übergabepumpzeit (ohne An- und Abschlagszeiten), können Pumpzeitzuschläge erhoben werden."

3. Die Anlagen 1, 2 und 3 erhalten folgende Fassung:

Alt:
.

Mengen einer Standardentsorgung Anlage 1


StufeSchiffsgröße (§ 1)Standardentsorgung
(§ 2 Absatz 2)
Ölmenge pumpfähigÖlmenge
nicht
pumpfähig
SchiffsabfallmengeSchiffsabwasser
Stufe 0bis 2 m3
Stufe 1bis 1500 BRZ2 m3 bis 4 m3maximal 1 m3maximal 6 m3maximal 200 m3
Stufe 21501 bis 3500 BRZ3 m3 bis 6 m3maximal 1 m3maximal 6 m3maximal 200 m3
Stufe 33501 bis 6000 BRZ5 m3 bis 10 m3maximal 1 m3maximal 6 m3maximal 200 m3
Stufe 46001 bis 10000 BRZ8 m3 bis 16 m3maximal 1 m3maximal 6 m3maximal 200 m3
Stufe 510001 bis 50000 BRZ15 m3 bis 30 m3maximal 1 m3maximal 6 m3maximal 200 m3
Stufe 6über 50000 BRZ25 m3 bis 50 m3maximal 1 m3maximal 6 m3maximal 200 m3
Neu:

"Anlage 1
Mengen einer Standardentsorgung

StufeSchiffsgröße (§ 1)Standardentsorgung (§ 2 Absatz 2)
Ölmenge pumpfähig (Pumpzeit für die angegebenen Mengen: 3 Stunden)Ölmenge nicht pumpfähigSchiffsabfallmengeSchiffsabwasser
Stufe 0bis 2 m3
Stufe 1bis 1500 BRZ2 m3 bis 4 m3maximal 1 m3maximal 6 m3maximal 200 m3
Stufe 21501 bis 3500 BRZ3 m3 bis 6 m3maximal 1 m3maximal 6 m3maximal 200 m3
Stufe 33501 bis 6000 BRZ5 m3 bis 10 m3maximal 1 m3maximal 6 m3maximal 200 m3
Stufe 46001 bis 10000 BRZ8 m3 bis 16 m3maximal 1 m3maximal 6 m3maximal 200 m3
Stufe 5ab 10001 BRZ15 m3bis 30 m3maximal 1 m3maximal 6 m3maximal 200 m3

Alt:

.

 Erstattung der Entsorgungsleistung Anlage 2


Standard-
entsorgung
Höchster
abzugeltender
Aufwand
Standard-
entsorgung
Höchster
abzugeltender
Aufwand
Standard-
entsorgung
Höchster
abzugeltender
Aufwand
Standard-
entsorgung
Höchster
abzugeltender
Aufwand
(§ 2 Absatz 2) (§ 4 Absatz 1) (§ 2 Absatz 2) (§ 4 Absatz 1) (§ 2 Absatz 2) (§ 4 Absatz 1) (§ 2 Absatz 2) (§ 4 Absatz 1)
Ölmenge*Ölentsorgung**ÖlmengeÖlentsorgung***Schiffsabfall-
menge
Schiffsabfall-
entsorgung****
SchiffsabwasserSchiffsabwasserentsorgung
pumpfähigpumpfähignicht pumpfähignicht pumpfähig
StufeSchiffsgröße

(§ 1)

unabhängig von der Schiffsgröße
beinhaltet für An-, Abfahrt 410 Euro

30 Euro / m3

beinhaltet für An-, Abfahrt 150 Euro

1200 Euro / 1 m3

beinhaltet für An-, Abfahrt 150 Euro

50 Euro / 1 m3

beinhaltet für An-, Abfahrt 410 Euro

245 Euro / 100 m3

Stufe 0bis 2 m3470 Euro
Stufe 1bis 1500 BRZ2 m3 bis 4 m3530 Eurobis 0,25 m3450 Eurobis 1 m3200 Eurobis 100 m3655 Euro
Stufe 21501 bis 3500 BRZ3 m3 bis 6 m3590 Euro0,26 m3 bis 0,50 m3750 Euro1.01 m3 bis 2 m3250 Euro101 m3 bis 200 m3900 Euro
Stufe 33501 bis 6000 BRZ5 m3 bis 10 m3710 Euro0,51 m3 bis 0,75 m31050 Euro2,01 m3 bis 3 m3300 Euro
Stufe 46001 bis 10000 BRZ8 m3 bis 16 m3890 Euro0,76 m3 bis 1,00 m31350 Euro3,01 m3 bis 4 m3350 Euro
Stufe 510001 bis 50000 BRZ15 m3 bis 30 m31310 Euro4,01 m3 bis 5 m3400 Euro
Stufe 6über 50000 BRZ25 m3 bis 50 m31910 Euro5,01 m3 bis 6 m3450 Euro
* Wenn die entsorgte Ölmenge weniger als 50 vom Hundert (v.H.) der maximalen Ölmenge (in der nach der Schiffsgröße maßgeblichen Stufe) beträgt, wird für den abzugeltenden Aufwand die Stufe zu Grunde gelegt, die der tatsächlichen entsorgten Ölmenge entspricht. Bei der Berechnung wird die entsorgte Ölmenge zur nächsten passenden Stufe aufgerundet. Wenn die Lagerkapazität eines Schiffes geringer als 50 v.H. der maximalen Ölmenge (in der nach der Schiffsgröße maßgeblichen Stufe) ist, muss die Entsorgungsmenge mindesten 50 v.H. der tatsächlichen Lagerkapazität des Schiffes betragen. Die Größe der Lagerkapazität ist nachzuweisen.

** Für die Ölentsorgung von Autocarriern und Ro-Ro-Schiffen ist der höchste abzugeltende Aufwand der Stufe zu entnehmen, die der Hälfte der BRZ des Schiffes entspricht

*** Nicht pumpfähige Öle aus der schiffseigenen Ölschlammaufbereitung sind dem Entsorger in Fässern zu übergeben. Die anfallenden Entsorgungskosten werden gegen Nachweis erstattet

**** Für die Entsorgung von Abfällen aus der Abgasreinigung werden maximal 450 Euro erstattet. Die anfallenden Entsorgungskosten werden gegen Nachweis erstattet

Neu:
.
Erstattung der EntsorgungsleistungAnlage 2


StandardentsorgungHöchster abzugeltender AufwandStandardentsorgungHöchster abzugeltender AufwandStandardentsorgungHöchster abzugeltender AufwandStandardentsorgungHöchster abzugeltender Aufwand
(§ 2 Absatz 2) (§ 4 Absatz 1) (§ 2 Absatz 2) (§ 4 Absatz 1) (§ 2 Absatz 2) (§ 4 Absatz 1) (§ 2 Absatz 2) (§ 4 Absatz 1)
ÖlmengeÖlentsorgung**ÖlmengeÖlentsorgung***SchiffsabfallmengeSchiffsabfallentsorgung****SchiffsabwasserSchiffsabwasserentsorgung
pumpfähigpumpfähignicht pumpfähignicht pumpfähig
StufeSchiffsgröße (§ 1)unabhängig von der Schiffsgröße
beinhaltet für An-, Abfahrt 460 Euro

45 Euro / m3

beinhaltet für 200 Euro

1600 Euro / 1 m3

beinhaltet für An-, Abfahrt 200 Euro

50 Euro / 1 m3

beinhaltet für An-, Abfahrt 460 Euro

245 Euro / 100 m3

Stufe 0bis 2 m3550 Eurobis 1 m3250 Euro
Stufe 1bis 1500 BRZ2 m3 bis 4 m3640 Eurobis 0,25 m3600 Euro1,01 m3 bis 2 m3300 Eurobis 100 m3705 Euro
Stufe 21501 bis 3500 BRZ3 m3 bis 6 m3730 Euro0,26 m3 bis 0,50 m31000 Euro2,01 m3 bis 3 m3350 Euro101 m3 bis 200 m3950 Euro
Stufe 33501 bis 6000 BRZ5 m3 bis 10 m3910 Euro0,51 m3 bis 0,75 m31400 Euro3,01 m3 bis 4 m3400 Euro
Stufe 46001 bis 10000 BRZ8 m3 bis 16 m31180 Euro0,76 m3 bis 1,00 m31800 Euro4,01 m3 bis 5 m3450 Euro
Stufe 5ab 10001 BRZ15 m3 bis 30 m31810 Euro5,01 m3 bis 6 m3500 Euro
* Wenn die entsorgte Ölmenge weniger als 50 vom Hundert (v.H.) der maximalen Ölmenge (in der nach der Schiffsgröße maßgeblichen Stufe) beträgt, wird für den abzugeltenden Aufwand die Stufe zu Grunde gelegt, die der tatsächlichen entsorgten Ölmenge entspricht. Bei der Berechnung wird die entsorgte Ölmenge zur nächsten passenden Stufe aufgerundet. Wenn die Lagerkapazität eines Schiffes geringer als 50 v.H. der maximalen Ölmenge (in der nach der Schiffsgröße maßgeblichen Stufe) ist, muss die Entsorgungsmenge mindestens 50 v.H. der tatsächlichen Lagerkapazität des Schiffes betragen. Die Größe der Lagerkapazität ist nachzuweisen.

** Für die Ölentsorgung von Autocarriern und Ro-Ro-Schiffen sowie von Schiffen, die Gas wie Flüssiggas oder Methanol anstelle von Öl als Kraftstoff verwenden, ist der höchste abzugeltende Aufwand der Stufe zu entnehmen, die der Hälfte der BRZ des Schiffes entspricht.

*** Nicht pumpfähige Öle aus der schiffseigenen Ölschlammaufbereitung sind dem Entsorger in Fässern zu übergeben. Die anfallenden Entsorgungskosten werden gegen Nachweis erstattet.

**** Für die Entsorgung von Abfällen aus der Abgasreinigung werden maximal 450 Euro erstattet. Die anfallenden Entsorgungskosten werden gegen Nachweis erstattet.

Alt:

.

Höhe der Abgabe, die die Freimengen einer Standardentsorgung gemäß Anlage 1 beinhaltet  Anlage 3


StufeSchiffsgröße
(§ 1)
Höhe der Abgabe (§ 3)
Festbetrag für Abfälle aus der
Schifffahrt und
Schiffsabwasserentsorgung
Bemessungsfaktor für Ölentsorgung
(pumpfähig / nicht pumpfähig)
Stufe 1bis 1500 BRZ10 Euro je 100 BRZ *
mal
1,40 Euro
insgesamt für Ölentsorgung
(pumpfähig / nicht pumpfähig)
mindestens 14 Euro und
höchstens 380 Euro
Stufe 21501 bis 3500 BRZ25 Euro
Stufe 33501 bis 6000 BRZ70 Euro
Stufe 46001 bis 10000 BRZ105 Euro
Stufe 510001 bis 50000 BRZ105 Euro
Stufe 6über 50000 BRZ105 Euro
* Die Bruttoraumzahl ist auf volle 100 BRZ ab 50 BRZ aufzurunden und unter 50 BRZ abzurunden."
Neu:
.
Höhe der Abgabe, die die Freimengen einer Standardentsorgung gemäß Anlage 1 beinhaltetAnlage 3


StufeSchiffsgröße (§ 1)Höhe der Abgabe (§ 3)
Festbetrag für Abfälle aus der Schifffahrt und SchiffsabwasserentsorgungBemessungsfaktor für Ölentsorgung (pumpfähig / nicht pumpfähig)
Stufe 1bis 1500 BRZ70 Euroje 100 BRZ * mal 2 Euro
Stufe 21501 bis 3500 BRZ70 Euro
Stufe 33501 bis 6000 BRZ100 Euro
Stufe 46001 bis 10000 BRZ200 Euro
Stufe 5ab 10001 BRZ200 Euro
insgesamt für Ölentsorgung (pumpfähig / nicht pumpfähig) mindestens 28 Euro bis zu einem Höchstbetrag von 770 Euro
* Die Bruttoraumzahl ist auf volle 100 BRZ ab 50 BRZ aufzurunden und unter 50 BRZ abzurunden."


Gegeben in der Versammlung des Senats. Hamburg, den 7. Februar 2017.

ID 170243

ENDE