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Regelwerk

Änderungstext

Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung
- Thüringen -

Vom 27. November 2008
(GVBl. Nr. 13 vom 29.12.2008 S. 439)



Aufgrund des § 9 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 3 des Thüringer Abfallwirtschaftsgesetzes (ThürAbfG) in der Fassung vom 15. Juni 1999 (GVBl. S. 385), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (GVBl. S. 267), in Verbindung mit § 19 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. I S. 1462), verordnet das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt:

Artikel 1

Die Thüringer Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung vom 23. Juni 2003 (GVBl. S. 421) wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

a) In Nummer 1 wird die Verweisung " § 9 Abs. 1 ThAbfAG" durch die Verweisung " § 9 Abs. 1 ThürAbfG" ersetzt.

b) In Nummer 2 wird die Verweisung " § 9 Abs. 2 ThAbfAG" durch die Verweisung " § 9 Abs. 2 ThürAbfG" ersetzt.

2. § 2 wird wie folgt geändert:

a) In Absatz 1 wird die Verweisung " § 9 Abs. 1 ThAbfAG" durch die Verweisung " § 9 Abs. 1 ThürAbfG" ersetzt.

b) In Absatz 2 wird die Verweisung " § 2 Abs. 3 ThAbfAG" durch die Verweisung " § 2 Abs. 3 ThürAbfG" ersetzt.

3. In § 4 Satz 2 wird die Verweisung " § 2 Abs. 2 ThAbfAG" durch die Verweisung " § 2 Abs. 2 ThürAbfG" ersetzt.

4. § 7 wird wie folgt geändert:

a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 2 Buchst. b wird die Verweisung " § 3 Abs. 4 Nr. 1 ThAbfAG" durch die Verweisung " § 3 Abs. 4 Nr. 1 ThürAbfG" ersetzt.

bb) Nummer 4 Buchst. c wird wie folgt geändert:

aaa) Doppelbuchstabe aa

aa) die Entsorgungssicherheit durch die in Thüringen bestehenden Deponien für die längstens bis zum 31. Mai 2005 währende Übergangszeit bis zur Verfügbarkeit von Behandlungskapazitäten nach Buchstabe b,

wird aufgehoben.

bbb) Die bisherigen Doppelbuchstaben bb und cc werden die Doppelbuchstaben aa und bb.

cc) In Nummer 6 Buchst. a wird die Verweisung " § 9 Abs. 1 ThAbfAG" durch die Verweisung " § 9 Abs. 1 ThürAbfG" ersetzt.

b) In Absatz 2 wird die Verweisung " § 2 Abs. 3 ThAbfAG" durch die Verweisung " § 2 Abs. 3 ThürAbfG" ersetzt.

5. In § 9 Abs. 1 Satz 2 wird die Verweisung " § 2 Abs. 2 ThAbfAG" durch die Verweisung " § 2 Abs. 2 ThürAbfG" ersetzt.

6. § 11 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden die Wörter "nach Ablauf des fünften auf die Verkündung folgenden Jahres" durch die Wörter "mit Ablauf des 31. Dezember 2013" ersetzt.

b) In Satz 2 werden nach dem Wort "Gleichzeitig" die Wörter "mit dem Inkrafttreten nach Satz 1" eingefügt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.