umwelt-online: PN 98 - Probenahme aus festen und stichfesten Abfällen sowie abgelagerten Materialien (2)

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6.4 Mindestanzahl an Einzel-, Misch-, Sammel- und Laborproben Erl.

Die Mindestanzahl der Einzel-, Misch- und Sammelproben ist abhängig von der zu beprobenden Menge (Volumen, Masse) des Prüfgutes, dem Durchmischungsgrad und der geforderten Zuverlässigkeit der Aussage (vgl. Anhang G).

Anmerkung:
Für diese Richtlinie gilt: Eine Sammelprobe ist eine Probe, die durch Vereinigen und Vermischen von Mischproben entsteht. Weitere Begriffserklärungen befinden sich in Anhang B.

Aus Praktikabilitätsgründen soll die Mengenschätzung volumenbezogen erfolgen; Massenangaben (z.B. auf Lieferscheinen) sind mit Hilfe der Tabelle 1 umzurechnen.

Die Mindestanzahl der Einzel-, Misch-, Sammel- und Laborproben in Abhängigkeit vom Volumen der Grundmenge ist in Tabelle 2 zusammengestellt.

Tabelle 2: Mindestanzahl der Einzel-/Misch-/Sammel- und Laborproben in Abhängigkeit vom Prüfvolumen Erl. 

Volumen der
Grundmenge
Anzahl der
Einzelproben
Anzahl der
Mischproben
Anzahl der
Sammelproben
Anzahl * der
Laborproben
bis 30 m382keine2
bis 60 m3123keine3
bis 100 m3164keine4
bis 150 m3205kerne5
bis 200 m3246keine6
bis 300 m3287keine7
bis 400 m3328keine8
bis 500 m3369keine9
bis 600 m34010keine10
bis 700 m34410 + (1)111
bis 800 m34810 + (2)111
bis 900 m35210 + (3)111
bis 1000 m35610 + (4)212
bis 1100 m36010 + (5)212
bis 1200 m36410 + (6)212
  je angefangene 100 m3
je eine Mischprobe
je angefangene 300 m3
je eine Sammelprobe
je angefangene 300 m3
je eine Laborprobe
*) Anmerkung:
Die in der Spalte 5 (vgl. Tab. 2) genannte Anzahl von Laborproben stellt den Regelfall dar. Eine Reduzierung der Anzahl der zu analysierenden Proben ist nur im Rahmen von Regelungen für bestimmte Abfallarten oder im Einzelfall möglich, wenn durch die vorliegenden Kenntnisse über den Abfall eine gleich bleibende Qualität belegt wird.

Eine Mischprobe besteht grundsätzlich aus 4 Einzelproben. Mit zunehmender Größe des Prüfvolumens steigt die Anzahl der Mischproben, so dass eine Menge von 600 m3 durch 10 Mischproben charakterisiert wird. Ab einem Volumen von 700 m3 können bei gleich bleibender Homogenität des Prüf gutes die jeweils folgenden 3 Mischproben zu einer Sammelprobe zusammengefasst werden. Somit charakterisiert eine Sammelprobe ein Prüfvolumen von maximal 300 m3.

Die Gesamtprobenanzahl bei einer Grundmenge von 1200 m3 beträgt somit 10 Mischproben und 2 Sammelproben (2 Sammelproben bestehend aus je 3 Mischproben). Die Anzahl der Misch- und Sammelproben entspricht der Anzahl der Laborproben, die ggf. gemäß Kap. 7 verjüngt und ins Labor überführt werden.

Das Arbeiten mit Sammelproben trägt der Tatsache Rechnung, dass z.B. bei produktionsspezifischen Abfällen oder Recyclingprozessen, mit gleich bleibenden Qualitäten gerechnet werden kann.

Zur Festlegung der konkreten Anzahl von Einzel-, Misch- und Sammelproben ist die Aufteilung der zu untersuchenden Abfallmenge in kleinere Teilchargen zu berücksichtigen.

Bei der Entnahme aus bewegten Stoffströmen ist für die Grundmenge ein Zeitbezug zu definieren (z.B. Tagesdurchsatz, Anfall des Prüfgutes pro Stunde). Hierbei ist auf Zeitproportionalität, d. h. Prüfvolumen oder -masse pro Zeiteinheit, zu achten.

Anmerkung:
Wenn aus dokumentierten Voruntersuchungen die gleich bleibende Qualität des Prüf gutes belegt werden kann, kann je 300 m3 eine Sammelprobe aus drei Mischproben zu einer Laborprobe zusammengefasst werden.

6.5 Mindestgröße der Einzelproben Erl.

Das Mindestvolumen jeder Einzelprobe hängt von der Größe der Komponenten ab und wird gemäß Tab. 3 festgelegt. Sie gilt für eine Größtkomponente/ Stückigkeit bis maximal 120 mm. Dabei ist zu beachten, dass der Querschnitt des Probenahmegefäßes mindestens den 2- bis 3-fachen Durchmesser der Größtkomponente aufweist.

Größere Anteile > 120 mm dürfen nicht zerkleinert und der übrigen Grundmenge zugesetzt werden, sondern müssen als Einzelproben (1 Stück = 1 Einzelprobe) getrennt untersucht werden. Zulässig ist das Zusammenführen von Abfällen gleicher Art und Stückigkeit zu Mischproben gemäß Kap. 6.4, Tab. 2.

Anmerkung:
Bisher wurde das Gewicht der Einzelprobe in Abhängigkeit von der Korngröße des Abfalls festgelegt. Die Einführung des Volumenbezuges hinsichtlich der Mindestgröße von Einzelproben trägt einer praxisnäheren Umsetzung Rechnung.

Tabelle 3: Mindestvolumen der Einzel- und Laborprobe In Abhängigkeit von der Korngröße/Stückigkeit


Maximale Korngröße/ Stückigkeit
[mm]
Mindestvolumen der Einzelprobe
[in l]
Mindestvolumen der Laborprobe*
[in l]
≤ 20,51
>2 bis ≤ 2012
>20 bis ≤ 5024
>50 bis ≤ 120510
> 120Stück = EinzelprobeStück = Einzelprobe
*) vgl. Kap. 7.1
Anmerkung:
Einen Sonderfall stellen Siedlungsabfälle dar, die häufig Korngrößen > 120 mm aufweisen. Hierbei werden über eine Sortieranalyse Stoffgruppeneinteilungen (Chargen) vorgenommen und anschließend separat beprobt. Detaillierte Auskunft über eine solche Verfahrensweise gibt z.B. die Richtlinie zur einheitlichen Abfallanalytik in Sachsen".
Anmerkung:
Bei großer Stückigkeit der Komponenten sollte das Behältnis mindestens ein Volumen von 10 l aufweisen.

7. Vorbereitung der Misch-/Sammelprobe zur Laborprobe Erl.

Die nach einem bestimmten Verfahren gewonnenen Einzelproben werden auf einer geeigneten Unterlage (Stahlblech, Holzplatte, Kunststofffolie, etc.) vereint und durch intensives Vermischen homogenisiert.

DA die vorliegende Probenmenge im Regelfall größer als benötigt ist, kann sie bereits vor Ort durch bestimmte Techniken reduziert, d. h. verjüngt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die zur Homogenisierung und Probenteilung verwendeten Gerätschaften zu keiner Kontamination des Probenmaterials führen.

Eine Probenverjüngung kann geschehen mittels

Manuelle Verfahren, z.B. durch Vierteln oder durch fraktionales Schaufeln sind nur dann zweckmäßig, wenn Riffelteiler oder Rotationsteiler in entsprechender Größe nicht zur Verfügung stehen und/oder wegen der Materialeigenschaften (z.B. zu große Stückigkeit, Körnung, mangelnde Rieselfähigkeit) nicht einsetzbar sind.

Feinkörniges Gut kann mit dem Probenstecher verjüngt werden. Hierbei wird die Ausgangsprobe in einen zylindrischen Behälter (z.B. Eimer) geschüttet, durch Rühren homogenisiert und die Oberfläche geglättet. Die Teilprobe wird durch Herausstechen an 5 bis 7 gleichmäßig verteilten Stellen entnommen. Hierbei ist zu beachten, dass das Mindestvolumen der Teil-/Laborprobe nicht unterschritten wird.

Die ins Labor zu transportierende Probenmenge ist die Laborprobe; sie entspricht im Regelfall einer reduzierten Mischprobe bzw. Sammelprobe. Ihre Größe wird letztlich durch die Anzahl der zu analysierenden Parameter, der Korn-/Komponentengröße und Stückigkeit, der benötigten Rückstellprobe und den Transportbedingungen bestimmt.

Ein Mindestvolumen gemäß Tabelle 3 sollte dabei nicht unterschritten werden (s. Kap. 7.1 und Kap. 6.5, Tab. 3).

Durch den Vorbereitungsschritt der Probenverjüngung besteht die Gefahr der Veränderung des Prüfgutes. So können hier Verluste leichtflüchtiger Bestandteile eintreten. In diesen Fällen ist es erforderlich Parallelproben in Form von Einzelproben, die nicht dem Verjüngungsschritt unterliegen, zu entnehmen und direkt in entsprechend präparierte Gefäße zu überführen (vgl. Kap. 8). In diesen Fällen entsprechen die entnommenen Einzelproben den parameter-spezifischen Analysenproben.

7.1 Mindestvolumen der Laborprobe Erl.

Das Mindestvolumen der Laborprobe sollte in Abhängigkeit von Größtkorn-/ Stückigkeit die in Tabelle 3 (Kap. 6.5) aufgeführte Menge nicht unterschreiten. Ihre Größe wird außerdem bestimmt durch die Anzahl der zu analysierenden Parameter und der benötigten Rückstellprobenmenge.

Im Labor selbst erfolgt die weitere Aufteilung durch Aliquotierung der Laborprobe in die benötigte Anzahl von Analysenproben unter Berücksichtigung der Rückstellprobe. Dieser Vorbereitungsschritt wird bevorzugt mittels eines mechanischen Probenteilers im Labormaßstab, z.B. einem Riffelteiler oder Rotationsteiler durchgeführt.

Anmerkung:
Unter Aliquotierung der Laborprobe versteht man die Aufteilung des Probenmaterials in Teilproben gleicher Größe, z.B. für weitere Untersuchungszwecke.

Die in Tabelle 3 aufgeführten Volumina sollten nicht unterschritten werden, es sei denn, vorliegende Erfahrungen (z.B. Wiederholungsbeprobung, Voruntersuchung) rechtfertigen ein geringeres Probenvolumen.

7.2 Fraktionierendes Schaufeln

Fraktionierendes Schaufeln ist ein Verfahren zum Einengen einer Probe, indem die Misch-/Sammelprobe in eine Anzahl von Teilproben etwa gleicher Menge (Masse, Volumen) aufgeteilt wird, von denen eine (oder mehrere) als Laborprobe zurückgehalten wird. Dazu ist die ungefähre Menge der Misch-/ Sammelprobe zu bestimmen und ebenso die Anzahl n der Teilproben, in die sie aufzuteilen ist. Schaufelweise ist der Probe Material zu entnehmen und reihum jeder Teilprobe hinzuzufügen, bis die gesamte Materialmenge aufgebraucht ist.

Nachdem die Probenmenge in gleich große Portionen aufgeteilt ist, sollte jede Teilprobe die notwendige Endprobenmenge enthalten, d. h. mindestens jeweils ein Volumen gem. Tabelle 3 umfassen. Von diesen Teilproben werden eine oder mehrere als Laborprobe ausgewählt, die restlichen Haufen sind zu verwerfen.

Diese Methode der Probenverjüngung ist nur bei Probenmengen bestimmter Größe und weitgehend homogenem Material sinnvoll anwendbar. Bei geringeren Probenmengen können nach der Homogenisierung die Teilproben auch durch alternierendes Schaufeln bzw. abwechselndes Befüllen von 2 Probenbehältern halbiert werden.

7.3 Verjüngung durch Aufkegeln und Vierteln mittels Probenkreuz

Zum Teilen durch Aufkegeln und Vierteln wird die aus Einzelproben zu einem Kegel aufgeschüttete Misch-/Sammelprobe auf einer geeigneten Arbeitsunterlage (z.B. Stahlplatte, Kunststoffplane) mit einer Schaufel gründlich durchmischt. Dieser Kegel ist mindestens 3-mal zu einem neuen Kegel umzusetzen, anschließend zu einem Kegelstumpf oder flacheren Haufen auszubreiten.

Durch Vierteln dieses Haufens z.B. mittels Probenkreuz und Verwerfung der jeweils gegenüberliegenden Teilmengen, wird das Material bis zur Vorlage der gewünschten Endmenge (Laborprobe) verjüngt (siehe Abb. 2).

Bei der Teilung von Materialien unterschiedlicher Korn-/Komponentengrößenstruktur ist beim Aufkegeln zu beachten, dass leicht Entmischungen auftreten können, die zu fehlerhaften Teilproben führen.

Abb. 2: Aufkegeln und Vierteln

7.4 Riffelteiler/Rotationsteiler

Riffelteiler dienen zur Reduzierung von rieselfähigen Schüttgütern. In Abhängigkeit ihrer Größe eignen sie sich sowohl für die Probenverjüngung Vor-Ort als auch in kleinerer Ausführung für die Aliquotierung im Labormaßstab.

Das über einen Einfüllstutzen gleichmäßig verteilt aufgegebene Material wird mittels wechselseitig angeordneter Schlitze gleicher Breite in 2 getrennte Auffangbehälter gelenkt, wobei bei jedem Vorgang die aufgegebene Menge halbiert wird. Dies kann so oft wiederholt werden, bis die benötigte Teilmenge (für den Transport, für die Analyse) erreicht ist. Aufgrund der offenen Bauweise sind Riffelteiler leicht zu reinigen.

Die Schlitzbreite muss der Körnung/Stückigkeit des Materials angepasst sein, d.h. sie soll mindestens das 2- bis 3-fache der maximalen Korngröße betragen, um einen störungsfreien Durchlauf zu gewährleisten. Die Anzahl der parallel angeordneten Schlitze sollte auf jeder Seite bei mindestens 8 Durchlässen hegen.

Rotationsteiler bestehen aus einem Einfüllstutzen, der z.B. über 4, 8 oder mehr Abfüllstutzen gedreht wird, so dass bei jeder Drehung die Probe zu gleichen Anteilen in eines der Auffanggefäße fällt. Die Probenmenge wird also entsprechend der Anzahl der vorhandenen Abfüllstutzen aliquotiert. Die Eignung des Teilers wird einerseits durch die Probenmenge und andererseits durch Größtkorn bzw. Stückigkeit begrenzt. Der Reinigungsaufwand ist höher als beim Riffelteiler.

Für beide mechanische Teilungsarten gilt, dass im Falle einer mangelhaften Gerätereinigung die Gefahr der Material- und somit des Schadstoffverschleppung besteht.

8. Konservierung, Kennzeichnung, Verpackung, Transport

Die in diesem Kapitel aufgeführten Arbeitsschritte sind Teilschritte der Untersuchung und daher wie die Probenahme sorgfältig zu planen, mit Sorgfalt durchzuführen und zu dokumentieren.

Unter Einwirkung von Luftsauerstoff, Licht, Wärme, Feuchtigkeit, durch Rütteln während des Transportes und letztlich durch längere Lagerung können irreversible Veränderungen der Probensubstanz eintreten, so dass die Untersuchungsergebnisse verfälscht werden. Die Proben sollen daher unverzüglich zur Untersuchungsstelle transportiert werden; die Zeitspanne zwischen Probenahme und Analyse ist so kurz wie möglich zu halten.

Soweit nicht von übergeordneter Stelle entsprechende Anweisungen vorliegen, zeichnet für die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten der Probenehmer verantwortlich.

Anforderungen an die Probengefäße:

Behälter müssen so beschaffen sein, dass Beeinflussungen der Probe durch Bestandteile des Behältermaterials ausgeschlossen werden. Sie müssen sauber, d. h. vor dem Einsatz ggf. gereinigt werden. Wenig standfeste und zerbrechliche Gefäße müssen in standfesten Probekästen bzw. -behältern untergebracht werden.

Die Gefäße sollen dicht verschließbar sein und möglichst einen Lichtausschluss gewährleisten. Letzteres kann auch durch Abdeckung der Behältnisse erfolgen.

Anmerkung:
Zur Bestimmung der Atmungsaktivität muss ein Luftraum im Behälter gelassen werden (Sauerstoffzehrung); die Proben sind innerhalb von Stunden zu bearbeiten (kein Einfrieren).

Grundsätzlich gilt:

Dichtschließende Aluminium-, Edelstahl- oder Glasgefäße (vorzugsweise Braunglasflaschen mit Schliffstopfen) für die Untersuchung von Proben auf organische Parameter.

Kunststoffgefäße, z.B. PE-Weithalsflaschen, reißfeste PE-Beutel für nicht-flüchtige, anorganische Parameter.

Bei Materialien, die in größeren Mengen entnommen werden, wie z.B. Kompost, Klärschlamm oder zu deponierende Abfälle können z.B. Aluminiumgefäße oder Kunststoffeimer mit Deckel (5, 10, 20 Liter) bzw. 50 Liter Kunststoff-Tonnen verwendet werden. Bei diesen Volumina sind Diffusionsverluste an organischen Inhaltsstoffen oder Verluste z.B. an Quecksilber vernachlässigbar.

Konservierung:

Feste Abfallproben können i. d. R. nicht chemisch konserviert werden. Bei höheren Aussentemperaturen müssen Kühlelemente und Polystyrolummantelungen eingesetzt werden, um den Verlust an flüchtigen Substanzen zu minimieren. Für Transport und Lagerung sind möglichst Temperaturen zwischen + 4° und + 2 °C sicherzustellen.

Zur Untersuchung leichtflüchtiger organischer Stoffe muss die Probe sofort nach der Probenahme ohne jede weitere mechanische Behandlung Vor-Ort im Probengefäß zur Stabilisierung mit blindwertfreiem Methanol 1 oder einem anderen geeigneten Lösungsmittel überschichtet werden.

Bei Gefahr starker mikrobieller Zersetzung sind die Proben im Labor zur Stabilisierung einzufrieren (-18 ° bis -20 °C). Eine schnellst mögliche Analyse ist in diesen Fällen anzustreben.

Kennzeichnung:

Die Probenbehältnisse müssen klar und dauerhaft etikettiert werden. Die Kennzeichnung muss

Die Laborproben müssen so verpackt und transportiert werden, dass ihr Herstellungszustand möglichst erhalten bleibt. Proben für den Versand oder Transport durch Dritte sowie Rückstellproben sind ggf. zu versiegeln oder zu plombieren.

Eine Niederschrift der Probenahme bzw. ein Probenahmeprotokoll (vgl. Anhang C) sind vom Probenehmer anzufertigen.

9. Beispiele für Probenahmeverfahren

Das Probenahmeverfahren ist abhängig vom Anfallort des Abfalls und weiteren Rahmenbedingungen, wie z.B. Abfallart, Fragestellung, Zeit- und Finanzrahmen.

Mögliche Entnahmestellen für eine Abfallprobe sind

Die Verfahrensalternativen sind somit in der Regel eingeschränkt. Im Falle der Auswahl ist die Probenahme direkt an der Anfallstelle zu favorisieren, da hier von der geringsten Veränderung in der Abfallzusammensetzung ausgegangen werden kann. Desweiteren können hier detaillierte verfahrenstechnische bzw. produktionsspezifische Informationen zur Abfallentstehung nachgefragt werden. Eingesetzte Ausgangsmaterialien und Additive, etc. liefern u. U. Hinweise auf potentielle Schadstoffe.

Grundsätzlich ist die Probenahme aus dem bewegten Abfallstrom gegenüber der aus dem ruhenden Material zu bevorzugen. Analog gilt dies für die Beprobung während der Zuführung bzw. des Abförderns von ruhendem Material.

9.1 Probenahme aus ruhenden Abfällen (Haufwerksbeprobung)

Vor der Probenahme aus ruhenden Abfällen sind gemäß Kap. 6.2 die Volumina der Grundmengen näherungsweise zu bestimmen.

Bei ruhenden Schüttgütern ist zu beachten, dass der Schüttvorgang i. d. R. mit einer Entmischung nach der Korngröße, Kornform, Dichte und dem Wassergehalt verbunden ist. Zudem können sich bei offener Lagerung Verbindungen verflüchtigen, lösliche durch Niederschläge ausgewaschen werden.

Zur Klärung dieser Sachverhalte (z.B. Nachweis flüchtiger Schadstoffe) sind daher ggf. direkt Einzelproben ohne weitere Vorbehandlung zu ziehen und gemäß Kapitel 8 zu stabilisieren.

Beim Anlegen von Schürfen bzw. Ausbreitung der Mieten sind vor der Beprobung mögliche Untergrundkontaminationen und Staubverwehungen durch geeignete Maßnahmen zu verhindern.

9.1.1 Beprobung von Haufwerken Erl.

Bei der Entnahme von Einzelproben aus Haufwerken sind die kubaturbedingten Mengenverteilungen zu berücksichtigen. Da möglichst die volle Schütthöhe beprobt werden soll, ist von der unteren Hälfte der Kegelhöhe des Haufwerkes mengenmäßig mehr Material zu entnehmen, als von der oberen Hälfte.

Ausgehend von einer Probenzahl von 4 Einzelproben je Mischprobe (vgl. Tab. 2) sind bei kegelförmigen Aufschüttungen aus der oberen Hälfte 1 Einzelprobe und aus der unteren Hälfte 3 Einzelproben zu entnehmen. Bei prismen- bzw. trapezförmigen Aufschüttungen liegt die Anzahl bei 2 Einzelproben aus der oberen und 4 aus der unteren Hälfte, so dass hier zur Erhöhung der Aussagesicherheit 6 Einzelproben zur Mischprobe vereinigt werden sollten.

Anmerkung:
Werden mehr Einzelproben je Mischprobe entnommen, ist die räumliche Anordnung im Haufwerk entsprechend den Vorgaben anzupassen.

Sollte es notwendig sein, z.B. aufgrund eines schichtigen Aufbaus einen Horizontbezug herzustellen, dürfen die Einzelproben der verschiedenen Entnahmeebenen nicht zusammengeführt werden. In diesem Fall sind horizont-/ebenenbezogene Mischproben herzustellen.

Die Beprobung ruhender Haufwerke ist auf verschiedene Arten möglich:

a) Entnahme aus bereits aufgeschütteten Haufwerken mittels Anlegen von Schürfschlitzen

Bei kleineren Haufwerken (∅ < 5 m) sind mindestens 3 Schürfschlitze so anzulegen, dass diese symmetrisch verteilt über den Kegelmantel angeordnet von der Spitze zum Kegelfuß hin mit gleichmäßig zunehmender Tiefe verlaufen (Abb. 3).

Abb. 3: Schürfschlitze bei Schüttkegeln

Bei größeren Haufwerken (∅ > 5 m) müssen die Schürfschlitze rasterartig über das Haufwerk verteilt werden (Abb. 4). Grundsätzlich ist aus jedem Schlitz je eine Mischprobe zu entnehmen.

Abb. 4: Schürfschlitze bei trapezförmigen Haufwerken

Aus sicherheitstechnischen Gründen dürfen nur Schürfschlitze bis zu einer maximalen Tiefe von 1,25 m zur Probenahme betreten werden. Müssen tiefere Schichten aufgeschlossen und beprobt werden, so ist dies mittels Löffelbagger ohne Betreten des Schurfes durchzuführen.

b) Probenahme mittels Bohrstockbeprobung, Probenstecher, Probenahmespeer, Schneckenbohrer

Mit Hilfe der genannten Geräte werden Einzelproben aus unterschiedlichen Radien und Tiefen des Schüttgutes gezogen (z.B. 0,5 m; 1 m; 1,5 m) oder im Idealfall über die gesamte Haufwerkshöhe entnommen.

Der Durchmesser des Bohrers bzw. Probestechers muss an die Körnung des Abfalls angepasst sein und sollte im Minimum das 2- bis 3-fache der maximalen Korngröße betragen. Bei feinkörnigen Materialien können auch vom abgeschrägte Probenahmespeere (Abb. 5) aus Stahl verwendet werden, die horizontal oder leicht aufwärts gerichtet an der Probenahmestelle eingetrieben werden.

Abb. 5: Probenahme unter Verwendung einer Metallplatte (Fall a) oder eines Probenahmespeers (Fall b)

Bei gröberen Materialien oder Korngemischen lassen sich Entmischungen während der Probenahme dadurch vermeiden, dass an der betreffenden Stelle ein Brett oder eine Metallplatte horizontal eingetrieben und die Probe unmittelbar darunter entnommen wird. Abbildung 5 skizziert die Vorgehensweise der Beprobung.

Der Volumenbezug ist kubaturspezifisch einzuhalten, d.h. auch hier sind je Mischprobe bei prismen- bzw. trapezförmigen Haufwerken 1/3 der Einzelproben aus der oberen Hälfte bzw. 2/3 der Einzelproben aus der unteren Hälfte zu entnehmen.

Anmerkung:
Der Einsatz eines Schneckenbohrgerätes ist im Bereich der Abfall/ Kompostprobenahme empfehlenswert, da Probenmaterial in ausreichender Menge und Tiefe erfasst werden kann.

c) Öffnen der Haufwerke mittels Großgeräte (Bagger, Radlader)

Falls die technischen Voraussetzungen es erlauben, ist das Öffnen von Haufwerken/Mieten in Form von Schürfen ein probates Mittel zur Beprobung. Der Vorteil hierbei besteht darin, dass ein evtl. schichtiger Aufbau sowie Heterogenitäten leichter erkannt werden.

Bei der Anlage von Schürfen sollte die Miete senkrecht zu ihrer Längserstreckung, möglichst an mehreren Stellen, mindestens bis zur Hälfte durchschnitten werden. Aus den Seitenwänden sind die Einzelproben sowohl durch horizontale Einstiche als auch durch vertikales Abschaben/Abstechen zu entnehmen.

Der herausgegrabene Abfall muss beiseite geräumt werden. Der Neigungswinkel der Seitenflächen sollte so klein gewählt werden, dass Rutschungen vermieden werden, die zu Materialseparationen führen könnten.

Die Sicherheitshinweise gemäß DIN 4124 Baugruben und Gräben sind zu beachten.

9.1.2 Probenahme nach Ausbreitung der Haufwerke/Mieten Erl.

Die Mieten werden vor der Probenahme bis zu einer Schichthöhe von 50- 100 cm flächig ausgebreitet. Auf dem Plateau der flachen Aufschüttungen sind rasterartig möglichst viele Beprobungspunkte in verschiedene Tiefenstufen mittels Schaufel oder Greifer freizulegen, an deren Basis dann die Einzelproben zu entnehmen sind (Abb. 6).

Die Entnahmestellen sollten so gleichmäßig wie möglich über die Oberfläche und Schichten des Haufwerkes verteilt werden,

Bei grobkörnigen Abfällen (Komponentengröße > 20 mm) in heterogener Stoffverteilung ist diese Art der Probenahme zu bevorzugen. Bei einigen Abfallarten kann der Aushub des Bohrgutes auch mittels Bohrer erfolgen; die zuletzt entnommene Menge entspricht der Einzelprobe.

Abb. 6: Probenahme aus ausgebreiteten Mieten

9.1.3 Entnahme von Einzelproben direkt von Baggerschaufel, Greifer, Radlader Erl.

Einzelproben können z.B. beim Auf- bzw. Abbau von Haufwerken direkt von der Baggerschaufel/dem Greifer bzw. Radlader entnommen werden. Die Mindestanzahl der zu entnehmenden Einzelproben und der daraus zu bildenden Mischproben richtet sich dabei gem. Tab. 2, Kap. 6.4 nach der Größe des zu beprobenden Haufwerkes.

Zur Probenahme kann z.B. folgendermaßen vorgegangen werden:

Nach Abstreifen von 5-10 cm der Oberfläche des Schaufelinhaltes werden Einzelproben mit Hilfe eines Probenstechers/Bohrstocks ggf. Schaufel möglichst über die gesamte Tiefe entnommen.

Unterschiedliche bzw. auffällige Probenmaterialien sind zu separieren, getrennt zu beproben und getrennt zu analysieren.

9.2 Probenahme aus bewegten Abfällen

Bei produktionsspezifischen Abfällen ist die mechanische Probenahme aus dem bewegten Abfallstrom Stand der Technik. Dieser Probenahmeart ist gegenüber der Beprobung von ruhendem Schüttgut der Vorzug zu geben. Bei der Probenahme von Transportbändern, Bandabwürfen oder Rutschen sind dieselben Vorrichtungen und Mittel anzuwenden, wie sie für die Aufbereitung mineralischer Rohstoffe eingesetzt werden.

Dabei gelten folgende wesentliche Forderungen:

Anmerkung:
Kennzeichnend für produktionsspezifische Abfälle sind in der Regel größere Materialhomogenität sowie Vorkenntnisse über die zu erwartenden Stoffgehalte.

Folgende Hinweise sind im Einzelnen zu beachten und gelten sowohl für die Probenahme von Hand als auch für die mechanische oder automatische Beprobung:

9.2.1 Probenahme aus kontinuierlich fallendem Abfallstrom

Einzelproben aus einem fallenden Abfallstrom können mit einem Auffangkasten oder einem Schlitzgefäß entnommen werden. Das Probenahmegefäß ist derart durch den Abfallstrom hindurchzuführen, dass es nicht überläuft und sich nach jedem Durchgang außerhalb des Abfallstromes befindet.

Die Geschwindigkeit darf nur so groß sein, dass keine Gefahr besteht, dass die Probe durch Abweisen von grobem Korn in ihrer Zusammensetzung von der des Abfallstromes abweicht. Bei jeder Einzelprobe müssen Geschwindigkeit und Anzahl der Durchgänge gleich bleiben.

Wenn es nicht möglich ist, Proben in einem Arbeitsgang über die gesamte Breite des Stromes zu entnehmen, werden für eine Einzelprobe systematisch Teilmengen nacheinander aus Teilen des Abfallstromes so entnommen, dass auch hier durch jede Einzelprobe der gesamte Querschnitt des Abfallstromes erfasst wird.

9.2.2 Probenahme aus diskontinuierlich fallendem Abfallstrom

Bei der Probenahme aus diskontinuierlich abgeworfenem Abfall, wie aus Kastenbändern oder Becherwerken, soll der gesamte Inhalt eines Behälters als Einzelprobe entnommen werden. Periodische Schwankungen hinsichtlich der Fördermenge und Zusammensetzung sind zu beachten.

9.2.3 Probenahme von stillgelegten Fördereinrichtungen

Wenn es der betriebliche Ablauf zulässt, eine Fördereinrichtung in bestimmten Zeitabständen stillzusetzen, können die Einzelproben durch Aus- oder Abräumen eines bestimmten Teiles der Fördereinrichtung erhalten werden.

9.2.4 Probenahme vom laufenden Band

Ist eine Probenahme weder am Bandabwurf noch durch Abräumen des stillgesetzten Bandes möglich, so können notfalls Einzelproben durch Abstreifen vom laufenden Band entnommen werden. Bei Abfallströmen, die über den Querschnitt gesehen entmischt sind, treten u. U. systematische Fehler auf, da die Randpartien des Stoffstromes überproportional in die Probe gelangen können.

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