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10.2 Objektliste Gebäude

Nachstehende Gebäude werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet.

Objektliste GebäudeHonorarzone
IIIIIIIVV
Wohnen
- Einfache Behelfsbauten für vorübergehende Nutzungx
- Einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungenx
- Einfamilienhäuser, Wohnhäuser oder Hausgruppen in verdichteter Bauweisexx
- Wohnheime, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendherbergen, -freizeitzentren, -stättenxx
Ausbildung/Wissenschaft/Forschung
- Offene Pausen-, Spielhallenx
- Studentenhäuserxx
- Schulen mit durchschnittlichen Planungsanforderungen, zum Beispiel Grundschulen, weiterführende Schulen und Berufsschulenx
- Schulen mit hohen Planungsanforderungen, Bildungszentren, Hochschulen, Universitäten, Akademienx
- Hörsaal-, Kongresszentrenx
- Labor- oder Institutsgebäudexx
Büro/Verwaltung/Staat/Kommune
- Büro-, Verwaltungsgebäudexx
- Wirtschaftsgebäude, Bauhöfexx
- Parlaments-, Gerichtsgebäudex
- Bauten für den Strafvollzugxx
- Feuerwachen, Rettungsstationenxx
- Sparkassen- oder Bankfilialenxx
- Büchereien, Bibliotheken, Archivexx
Gesundheit/Betreuung
- Liege- oder Wandelhallenx
- Kindergärten, Kinderhortex
- Jugendzentren, Jugendfreizeitstättenx
- Betreuungseinrichtungen, Altentagesstättenx
- Pflegeheime oder Bettenhäuser, ohne oder mit medizinisch-technischer Einrichtungen,xx
- Unfall-, Sanitätswachen, Ambulatorienxx
- Therapie- oder Rehabilitations-Einrichtungen, Gebäude für Erholung, Kur oder Genesungxx
- Hilfskrankenhäuserx
- Krankenhäuser der Versorgungsstufe I oder II, Krankenhäuser besonderer Zweckbestimmungx
- Krankenhäuser der Versorgungsstufe III, Universitätsklinikenx
Handel und Verkauf/Gastgewerbe
- Einfache Verkaufslager, Verkaufsstände, Kioskex
- Ladenbauten, Discounter, Einkaufszentren, Märkte, Messehallenxx
- Gebäude für Gastronomie, Kantinen oder Mensenxx
- Großküchen, mit oder ohne Speiseräumex
- Pensionen, Hotelsxx
Freizeit/Sport
- Einfache Tribünenbautenx
- Bootshäuserx
- Turn- oder Sportgebäudexx
- Mehrzweckhallen, Hallenschwimmbäder, Großsportstättenxx
Gewerbe/Industrie/Landwirtschaft
- Einfache Landwirtschaftliche Gebäude, zum Beispiel Feldscheunen, Einstellhallenx
- Landwirtschaftliche Betriebsgebäude, Stallanlagenxxx
- Gewächshäuser für die Produktionx
- Einfache geschlossene, eingeschossige Hallen, Werkstättenx
- Spezielle Lagergebäude, zum Beispiel Kühlhäuserx
- Werkstätten, Fertigungsgebäude des Handwerks oder der Industriexxx
- Produktionsgebäude der Industriexxx
Infrastruktur
- Offene Verbindungsgänge, Überdachungen, zum Beispiel Wetterschutzhäuser, Carportsx
- Einfache Garagenbautenx
- Parkhäuser, -garagen, Tiefgaragen, jeweils mit integrierten weiteren Nutzungsartenxx
- Bahnhöfe oder Stationen verschiedener öffentlicher Verkehrsmittelx
- Flughäfenxx
- Energieversorgungszentralen, Kraftwerksgebäude, Großkraftwerkexx
Kultur-/Sakralbauten
- Pavillons für kulturelle Zweckexx
- Bürger-, Gemeindezentren, Kultur-/Sakralbauten, Kirchenx
- Mehrzweckhallen für religiöse oder kulturelle Zweckex
- Ausstellungsgebäude, Lichtspielhäuserxx
- Museenxx
- Theater-, Opern-, Konzertgebäudexx
- Studiogebäude für Rundfunk oder Fernsehenxx

10.3 Objektliste Innenräume

Nachstehende Innenräume werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet:

Objektliste Innenräume

Honorarzone
IIIIIIIVV
- Einfachste Innenräume für vorübergehende Nutzung ohne oder mit einfachsten seriellen Einrichtungsgegenständenx
- Innenräume mit geringer Planungsanforderung, unter Verwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen einfacher Qualität, ohne technische Ausstattungx
- Innenräume mit durchschnittlicher Planungsanforderung, zum überwiegenden Teil unter Verwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen oder mit durchschnittlicher technischer Ausstattungx
- Innenräume mit hohen Planungsanforderungen, unter Mitverwendung von serienmäßig hergestellten Möbeln und Ausstattungsgegenständen gehobener Qualität oder gehobener technischer Ausstattungx
- Innenräume mit sehr hohen Planungsanforderungen, unter Verwendung von aufwendiger Einrichtung oder Ausstattung oder umfangreicher technischer Ausstattungx
Wohnen
- Einfachste Räume ohne Einrichtung oder für vorübergehende Nutzungx
- Einfache Wohnräume mit geringen Anforderungen an Gestaltung oder Ausstattungx
- Wohnräume mit durchschnittlichen Anforderungen, serielle Einbauküchenx
- Wohnräume in Gemeinschaftsunterkünften oder Heimenx
- Wohnräume gehobener Anforderungen, individuell geplante Küchen und Bäderx
- Dachgeschoßausbauten, Wintergärtenx
- Individuelle Wohnräume in anspruchsvoller Gestaltung mit aufwendiger Einrichtung, Ausstattung und technischer Ausrüstungx
Ausbildung/Wissenschaft/Forschung
- Einfache offene Hallenx
- Lager- oder Nebenräume mit einfacher Einrichtung oder Ausstattungx
- Gruppenräume zum Beispiel in Kindergärten, Kinderhorten, Jugendzentren, Jugendherbergen, Jugendheimenxx
- Klassenzimmer, Hörsäle, Seminarräume, Büchereien, Mensenxx
- Aulen, Bildungszentren, Bibliotheken, Labore, Lehrküchen mit oder ohne Speise- oder Aufenthaltsräume, Fachunterrichtsräume mit technischer Ausstattungx
- Kongress-, Konferenz-, Seminar-, Tagungsbereiche mit individuellem Ausbau und Einrichtung und umfangreicher technischer Ausstattungx
- Räume wissenschaftlicher Forschung mit hohen Ansprüchen und technischer Ausrüstungx
Büro/Verwaltung/Staat/Kommune
- Innere Verkehrsflächenx
- Post-, Kopier-, Putz- oder sonstige Nebenräume ohne baukonstruktive Einbautenx
- Büro-, Verwaltungs-, Aufenthaltsräume mit durchschnittlichen Anforderungen, Treppenhäuser, Wartehallen, Teeküchenx
- Räume für sanitäre Anlagen, Werkräume, Wirtschaftsräume, Technikräumex
- Eingangshallen, Sitzungs- oder Besprechungsräume, Kantinen, Sozialräumexx
- Kundenzentren, -ausstellungen, -präsentationenxx
- Versammlungs-, Konferenzbereiche, Gerichtssäle, Arbeitsbereiche von Führungskräften mit individueller Gestaltung oder Einrichtung oder gehobener technischer Ausstattungx
- Geschäfts-, Versammlungs- oder Konferenzräume mit anspruchsvollem Ausbau oder anspruchsvoller Einrichtung, aufwendiger Ausstattung oder sehr hohen technischen Anforderungenx
Gesundheit/Betreuung
- Offene Spiel- oder Wandelhallenx
- Einfache Ruhe- oder Nebenräumex
- Sprech-, Betreuungs-, Patienten-, Heimzimmer oder Sozialräume mit durchschnittlichen Anforderungen ohne medizintechnische Ausrüstungx
- Behandlungs- oder Betreuungsbereiche mit medizintechnischer Ausrüstung oder Einrichtung in Kranken-, Therapie-, Rehabilitations- oder Pflegeeinrichtungen, Arztpraxenx
- Operations-, Kreißsäle, Röntgenräumexx
Handel/Gastgewerbe
- Verkaufsstände für vorübergehende Nutzungx
- Kioske, Verkaufslager, Nebenräume mit einfacher Einrichtung und Ausstattungx
- Durchschnittliche Laden- oder Gasträume, Einkaufsbereiche, Schnellgaststättenx
- Fachgeschäfte, Boutiquen, Showrooms, Lichtspieltheater, Großküchenx
- Messestände, bei Verwendung von System- oder Modulbauteilenx
- Individuelle Messeständex
- Gasträume, Sanitärbereiche gehobener Gestaltung, zum Beispiel in Restaurants, Bars, Weinstuben, Cafés, Clubräumenx
- Gast- oder Sanitärbereiche zum Beispiel in Pensionen oder Hotels mit durchschnittlichen Anforderungen oder Einrichtungen oder Ausstattungenx
- Gast-, Informations- oder Unterhaltungsbereiche in Hotels mit individueller Gestaltung oder Möblierung oder gehobener Einrichtung oder technischer Ausstattungx
Freizeit/Sport
- Neben- oder Wirtschafträume in Sportanlagen oder Schwimmbädernx
- Schwimmbäder, Fitness-, Wellness- oder Saunaanlagen, Großsportstättenxx
- Sport-, Mehrzweck- oder Stadthallen, Gymnastikräume, Tanzschulenxx
Gewerbe/Industrie/Landwirtschaft/Verkehr
- Einfache Hallen oder Werkstätten ohne fachspezifische Einrichtung, Pavillonsx
- Landwirtschaftliche Betriebsbereichexx
- Gewerbebereiche, Werkstätten mit technischer oder maschineller Einrichtungxx
- Umfassende Fabrikations- oder Produktionsanlagenx
- Räume in Tiefgaragen, Unterführungenx
- Gast- oder Betriebsbereiche in Flughäfen, Bahnhöfenxx
Kultur-/Sakralbauten
- Kultur- oder Sakralbereiche, Kirchenräumexx
- Individuell gestaltete Ausstellungs-, Museums- oder Theaterbereichexx
- Konzert- oder Theatersäle, Studioräume für Rundfunk, Fernsehen oder Theaterx

.

Grundleistungen im Leistungsbild Freianlagen, Besondere Leistungen, ObjektlisteAnlage 11
(zu § 39 Absatz 4, § 40 Absatz 5)

11.1 Leistungsbild Freianlagen

Grundleistungen

Besondere Leistungen

LPH 1 Grundlagenermittlung
  1. Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers oder vorliegender Planungs- und Genehmigungsunterlagen
  2. Ortsbesichtigung
  3. Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
  4. Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  5. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Mitwirken bei der öffentlichen Erschließung
  • Kartieren und Untersuchen des Bestandes, Floristische oder faunistische Kartierungen
  • Begutachtung des Standortes mit besonderen Methoden zum Beispiel Bodenanalysen
  • Beschaffen bzw. Aktualisieren bestehender Planunterlagen, Erstellen von Bestandskarten
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
  1. Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
  2. Abstimmen der Zielvorstellungen
  3. Erfassen, Bewerten und Erläutern der Wechselwirkungen im Ökosystem
  4. Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich
    Untersuchen und Bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen unter Berücksichtigung zum Beispiel
    • der Topographie und der weiteren standörtlichen und ökologischen Rahmenbedingungen,
    • der Umweltbelange einschließlich der natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen und der vegetationstechnischen Bedingungen,
    • der gestalterischen und funktionalen Anforderungen,
    • Klären der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen,
    • Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  5. Darstellen des Vorentwurfs mit Erläuterungen und Angaben zum terminlichen Ablauf
  6. Kostenschätzung, zum Beispiel nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
  7. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Vorplanungsergebnisse
  • Umweltfolgenabschätzung
  • Bestandsaufnahme, Vermessung
  • Fotodokumentationen
  • Mitwirken bei der Beantragung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen
  • Erarbeiten von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren
  • Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten oder der zu schützenden oder zu erhaltenden Gehölze oder Vegetationsbestände
LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
  1. Erarbeiten der Entwurfsplanung auf Grundlage der Vorplanung unter Vertiefung zum Beispiel der gestalterischen, funktionalen, wirtschaftlichen, standörtlichen, ökologischen, natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen
    Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  2. Abstimmen der Planung mit zu beteiligenden Stellen und Behörden
  3. Darstellen des Entwurfs zum Beispiel im Maßstab 1:500 bis 1:100, mit erforderlichen Angaben insbesondere
    • zur Bepflanzung,
    • zu Materialien und Ausstattungen,
    • zu Maßnahmen auf Grund rechtlicher Vorgaben,
    • zum terminlichen Ablauf
  4. Objektbeschreibung mit Erläuterung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach Maßgabe der naturschutz-rechtlichen Eingriffsregelung
  5. Kostenberechnung, zum Beispiel nach DIN 276 einschließlich zugehöriger Mengenermittlung
  6. Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
  7. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Entwurfsplanungsergebnisse
  • Mitwirken beim Beschaffen nachbarlicher Zustimmungen
  • Erarbeiten besonderer Darstellungen, zum Beispiel Modelle, Perspektiven, Animationen
  • Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengruppen bei Planung und Ausführung
  • Mitwirken bei Beteiligungsverfahren oder Workshops
  • Mieter- oder Nutzerbefragungen
  • Erarbeiten von Ausarbeitungen nach den Anforderungen der naturschutz-rechtlichen Eingriffsregelung sowie des besonderen Arten- und Biotopschutzrechtes, Eingriffsgutachten, Eingriffs- oder Ausgleichsbilanz nach landesrechtlichen Regelungen
  • Mitwirken beim Erstellen von Kostenaufstellungen
    und Planunterlagen für Vermarktung und Vertrieb
  • Erstellen und Zusammenstellen von Unterlagen für die Beauftragung von Dritten (Sachverständigenbeauftragung)
  • Mitwirken bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln und Beschäftigungsmaßnahmen
  • Abrufen von Fördermitteln nach Vergleich mit den Ist-Kosten (Baufinanzierungsleistung)
  • Mitwirken bei der Finanzierungsplanung
  • Erstellen einer Kosten-Nutzen-Analyse
  • Aufstellen und Berechnen von Lebenszykluskosten
LPH 4 Genehmigungsplanung
  1. Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  2. Einreichen der Vorlagen
  3. Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
  • Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Erstellen von landschaftspflegerischen Fachbeiträgen oder natur- und artenschutzrechtlichen Beiträgen
  • Mitwirken beim Einholen von Genehmigungen und Erlaubnissen nach Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht
  • Erfassen, Bewerten und Darstellen des Bestandes gemäß Ortssatzung
  • Erstellen von Rodungs- und Baumfällanträgen
  • Erstellen von Genehmigungsunterlagen und Anträgen nach besonderen Anforderungen
  • Erstellen eines Überflutungsnachweises für Grundstücke
  • Prüfen von Unterlagen der Planfeststellung auf Übereinstimmung mit der Planung
LPH 5 Ausführungsplanung
  1. Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
  2. Erstellen von Plänen oder Beschreibungen, je nach Art des Bauvorhabens zum Beispiel im Maßstab 1:200 bis 1:50
  3. Abstimmen oder Koordinieren unter Integration der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  4. Darstellen der Freianlagen mit den für die Ausführung notwendigen Angaben, Detail- oder Konstruktionszeichnungen, insbesondere
    • zu Oberflächenmaterial, -befestigungen und -relief,
    • zu ober- und unterirdischen Einbauten und Ausstattungen,
    • zur Vegetation mit Angaben zu Arten, Sorten und Qualitäten,
    • zu landschaftspflegerischen, naturschutzfachlichen oder artenschutzrechtlichen Maßnahmen
  5. Fortschreiben der Angaben zum terminlichen Ablauf
  6. Fortschreiben der Ausführungsplanung während der Objektausführung
  • Erarbeitung von Unterlagen für besondere technische Prüfverfahren (zum Beispiel Lastplattendruckversuche)
  • Auswahl von Pflanzen beim Lieferanten (Erzeuger)
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
  1. Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen
  2. Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung
  3. Abstimmen oder Koordinieren der Leistungsbeschreibungen mit den an der Planung fachlich Beteiligten
  4. Aufstellen eines Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse
  5. Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse
  6. Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  7. Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
  • Alternative Leistungsbeschreibung für geschlossene Leistungsbereiche
  • Besondere Ausarbeitungen zum Beispiel für Selbsthilfearbeiten
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
  1. Einholen von Angeboten
  2. Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen
    oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
  3. Führen von Bietergesprächen
  4. Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation
    des Vergabeverfahrens
  5. Zusammenstellen der Vertragsunterlagen
  6. Kostenkontrolle durch Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
  7. Mitwirken bei der Auftragserteilung
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
  1. Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  2. Überprüfen von Pflanzen- und Materiallieferungen
  3. Abstimmen mit den oder Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  4. Fortschreiben und Überwachen des Terminplans unter Berücksichtigung jahreszeitlicher, bauablaufbedingter und witterungsbedingter Erfordernisse
  5. Dokumentation des Bauablaufes (zum Beispiel
    Bautagebuch), Feststellen des Anwuchsergebnisses
  6. Mitwirken beim Aufmaß mit den bauausführenden
    Unternehmen
  7. Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der ausführenden Unternehmen
  8. Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
  9. Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
  10. Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
  11. Übergabe des Objekts
  12. Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
  13. Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
  14. Überwachen der Fertigstellungspflege bei vegetationstechnischen Maßnahmen
  15. Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
  16. Kostenfeststellung, zum Beispiel nach DIN 276
  17. Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
  • Dokumentation des Bauablaufs nach besonderen Anforderungen des Auftraggebers
  • fachliches Mitwirken bei Gerichtsverfahren
  • Bauoberleitung, künstlerische Oberleitung
  • Erstellen einer Freianlagenbestandsdokumentation
LPH 9 Objektbetreuung
  1. Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
  2. Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  3. Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  • Überwachung der Entwicklungs- und Unterhaltungspflege
  • Überwachen von Wartungsleistungen
  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

11.2 Objektliste Freianlagen

Nachstehende Freianlagen werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet:

Objekte

Honorarzone
IIIIIIIVV
In der freien Landschaft
- einfache Geländegestaltungx
- Einsaaten in der freien Landschaftx
- Pflanzungen in der freien Landschaft oder Windschutzpflanzungen, mit sehr geringen oder geringen Anforderungenxx
- Pflanzungen in der freien Landschaft mit natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen (Kompensationserfordernissen)x
- Flächen für den Arten- und Biotopschutz mit differenzierten Gestaltungsansprüchen oder mit Biotopverbundfunktionx
- Naturnahe Gewässer- und Ufergestaltungx
- Geländegestaltungen und Pflanzungen für Deponien, Halden und Entnahmestellen mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungenxx
- Freiflächen mit einfachem Ausbau bei kleineren Siedlungen, bei Einzelbauwerken und bei landwirtschaftlichen Aussiedlungenx
- Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungenxx
In Stadt- und Ortslagen
- Grünverbindungen ohne besondere Ausstattungx
- innerörtliche Grünzüge, Grünverbindungen mit besonderer Ausstattungx
- Freizeitparks und Parkanlagenx
- Geländegestaltung ohne oder mit Abstützungenxx
- Begleitgrün zu Objekten, Bauwerken und Anlagen sowie an Ortsrändernxx
- Schulgärten und naturkundliche Lehrpfade und -gebietex
- Hausgärten und Gartenhöfe mit Repräsentationsansprüchenxx
Gebäudebegrünung
- Terrassen- und Dachgärtenx
- Bauwerksbegrünung vertikal und horizontal mit hohen oder sehr hohen Anforderungenxx
- Innenbegrünung mit hohen oder sehr hohen Anforderungenxx
- Innenhöfe mit hohen oder sehr hohen Anforderungenxx
Spiel- und Sportanlagen
- Ski- und Rodelhänge ohne oder mit technischer Ausstattungxx
- Spielwiesenx
- Ballspielplätze, Bolzplätze, mit geringen oder durchschnittlichen Anforderungenxx
- Sportanlagen in der Landschaft, Parcours, Wettkampfstreckenx
- Kombinationsspielfelder, Sport-, Tennisplätze und Sportanlagen mit Tennenbelag oder Kunststoff- oder Kunstrasenbelagxx
- Spielplätzex
- Sportanlagen Typ A bis C oder Sportstadienxx
- Golfplätze mit besonderen natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen oder in stark reliefiertem Geländeumfeldxx
- Freibäder mit besonderen Anforderungen, Schwimmteichexx
- Schul- und Pausenhöfe mit Spiel- und Bewegungsangebotx
Sonderanlagen
- Freilichtbühnenx
- Zelt- oder Camping- oder Badeplätze, mit durchschnittlicher oder hoher Ausstattung oder Kleingartenanlagenxx
Objekte
- Friedhöfe, Ehrenmale, Gedenkstätten, mit hoher oder sehr hoher Ausstattungxx
- Zoologische und botanische Gärtenx
- Lärmschutzeinrichtungenx
- Garten- und Hallenschauenx
- Freiflächen im Zusammenhang mit historischen Anlagen, historische Park- und Gartenanlagen, Gartendenkmalex
Sonstige Freianlagen
- Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit durchschnittlichen topographischen Verhältnissen oder durchschnittlicher Ausstattungx
- Freiflächen mit Bauwerksbezug, mit schwierigen oder besonders schwierigen topographischen Verhältnissen oder hoher oder sehr hoher Ausstattungxx
- Fußgängerbereiche und Stadtplätze mit hoher oder sehr hoher Ausstattungsintensitätxx

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Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Besondere Leistungen, ObjektlisteAnlage 12
(zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5)

12.1 Leistungsbild Ingenieurbauwerke

GrundleistungenBesondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
  1. Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
  2. Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
  3. Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  4. bei Objekten nach § 41 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung
  5. Ortsbesichtigung
  6. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Auswahl und Besichtigung ähnlicher Objekte
LPH 2 Vorplanung
  1. Analysieren der Grundlagen
  2. Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich-rechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Dritter
  3. Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit
  4. Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten
  5. Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  6. Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen
  7. Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung
  8. Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu zwei Terminen
  9. Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen
  10. Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
  11. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Erstellen von Leitungsbestandsplänen
  • vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten
  • Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen
LPH 3 Entwurfsplanung
  1. Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Integration und Koordination der Fachplanungen
  2. Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  3. fachspezifische Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern
  4. Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung
  5. Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu drei Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen
  6. Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten
  7. Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
  8. Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebes während der Bauzeit
  9. Bauzeiten- und Kostenplan
  10. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
  • Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen
  • Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme (zum Beispiel Gebiets- und Artenschutz gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. Nr. L 206 vom 22.07.1992 S. 7)
  • Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung)
LPH 4 Genehmigungsplanung
  1. Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  2. Erstellen des Grunderwerbsplanes und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  3. Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  4. Abstimmen mit Behörden
  5. Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu vier Erläuterungs-, Erörterungsterminen
  6. Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu zehn Kategorien
  • Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen
LPH 5 Ausführungsplanung
  1. Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung
  2. Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben
  3. Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung
  4. Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung
  • Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung
  • Koordination des Gesamtprojekts
  • Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen
  • Planen von Anlagen der Verfahrens- und Prozesstechnik für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 Nummer 1 bis 3 und 5, die dem Auftragnehmer übertragen werden, der auch die Grundleistungen für die jeweiligen Ingenieurbauwerke erbringt
LPH 6 Vorbereiten der Vergabe
  1. Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  2. Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen
  3. Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten
  4. Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen
  5. Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse
  6. Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse
    mit der Kostenberechnung
  7. Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
  • detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen
LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe
  1. Einholen von Angeboten
  2. Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen des Preisspiegels
  3. Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken
  4. Führen von Bietergesprächen
  5. Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation
    des Vergabeverfahrens
  6. Zusammenstellen der Vertragsunterlagen
  7. Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
  8. Mitwirken bei der Auftragserteilung
  • Prüfen und Werten von Nebenangeboten
LPH 8 Bauoberleitung
  1. Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe
  2. Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines
    Terminplans (Balkendiagramm)
  3. Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen
  4. Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme
  5. Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme
  6. Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
  7. Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
  8. Übergabe des Objekts
  9. Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche
  10. Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften
  • Kostenkontrolle
  • Prüfen von Nachträgen
  • Erstellen eines Bauwerksbuchs
  • Erstellen von Bestandsplänen
  • Örtliche Bauüberwachung:
    • Plausibilitätsprüfung der Absteckung
    • Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
    • Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
    • Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
    • Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
    • Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
    • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
    • Dokumentation des Bauablaufs
  • Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
  • Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
  • Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
  • Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
  • Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
  • Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
LPH 9 Objektbetreuung
  1. Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
  2. Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  3. Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

12.2 Objektliste Ingenieurbauwerke

Nachstehende Objekte werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugerechnet:

Gruppe 1 - Bauwerke und Anlagen der WasserversorgungHonorarzone
IIIIIIIVV
- Zisternenx
- einfache Anlagen zur Gewinnung und Förderung von Wasser, zum Beispiel Quellfassungen, Schachtbrunnenx
- Tiefbrunnenx
- Brunnengalerien und Horizontalbrunnenx
- Leitungen für Wasser ohne Zwangspunktex
- Leitungen für Wasser mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunktenx
- Leitungen für Wasser mit zahlreichen Verknüpfungen und mehreren Zwangspunktenx
- Einfache Leitungsnetze für Wasserx
- Leitungsnetze mit mehreren Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten und mit einer Druckzonex
- Leitungsnetze für Wasser mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunktenx
- einfache Anlagen zur Speicherung von Wasser, zum Beispiel Behälter in Fertigbauweise, Feuerlöschbeckenx
- Speicherbehälterx
- Speicherbehälter in Turmbaumweisex
- einfache Wasseraufbereitungsanlagen und Anlagen mit mechanischen Verfahren, Pumpwerke und Druckerhöhungsanlagenx
- Wasseraufbereitungsanlagen mit physikalischen und chemischen Verfahren, schwierige Pumpwerke und Druckerhöhungsanlagenx
- Bauwerke und Anlagen mehrstufiger oder kombinierter Verfahren der Wasseraufbereitungx

Gruppe 2 - Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung
mit Ausnahme Entwässerungsanlagen, die der Zweckbestimmung der Verkehrsanlagen dienen, und Regenwasserversickerung (Abgrenzung zu Freianlagen)
Honorarzone
IIIIIIIVV
- Leitungen für Abwasser ohne Zwangspunktex
- Leitungen für Abwasser mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunktenx
- Leitungen für Abwasser mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunktenx
- einfache Leitungsnetze für Abwasserx
- Leitungsnetze für Abwasser mit mehreren Verknüpfungen und mehreren Zwangspunktenx
- Leitungsnetze für Abwasser mit zahlreichen Zwangspunktenx
- Erdbecken als Regenrückhaltebeckenx
- Regenbecken und Kanalstauräume
mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunkten
x
- Regenbecken und Kanalstauräume
mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunkten, kombinierte Regenwasserbewirtschaftungsanlagen
x
- Schlammabsetzanlagen, Schlammpolderx
- Schlammabsetzanlagen mit mechanischen Einrichtungenx
- Schlammbehandlungsanlagenx
- Bauwerke und Anlagen für mehrstufige oder kombinierte Verfahren der Schlammbehandlungx
- Industriell systematisierte Abwasserbehandlungsanlagen, einfache Pumpwerke und Hebeanlagenx
- Abwasserbehandlungsanlagen mit gemeinsamer aerober Stabilisierung, Pumpwerke und Hebeanlagenx
- Abwasserbehandlungsanlagen, schwierige Pumpwerke und Hebeanlagenx
- Schwierige Abwasserbehandlungsanlagenx

Gruppe 3 - Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus
ausgenommen Freianlagen nach § 39 Absatz 1
Honorarzone
IIIIIIIVV
- Berieselung und rohrlose Dränung, flächenhafter Erdbau mit unterschiedlichen Schütthöhen oder Materialienx
- Beregnung und Rohrdränungx
- Beregnung und Rohrdränung bei ungleichmäßigen Boden- und schwierigen Geländeverhältnissenx
- Einzelgewässer mit gleichförmigem ungegliedertem Querschnitt ohne Zwangspunkte, ausgenommen Einzelgewässer mit überwiegend ökologischen und landschaftsgestalterischen Elementenx
- Einzelgewässer mit gleichförmigem gegliedertem Querschnitt und einigen Zwangspunktenx
- Einzelgewässer mit ungleichförmigem ungegliedertem Querschnitt und einigen Zwangspunkten, Gewässersysteme mit einigen Zwangspunktenx
- Einzelgewässer mit ungleichförmigem gegliedertem Querschnitt und vielen Zwangspunkten, Gewässersysteme mit vielen Zwangspunkten, besonders schwieriger Gewässerausbau mit sehr hohen technischen Anforderungen und ökologischen Ausgleichsmaßnahmenx
- Teiche bis 3 m Dammhöhe über Sohle ohne Hochwasserentlastung ausgenommen Teiche ohne Dämmex
- Teiche mit mehr als 3 m Dammhöhe über Sohle ohne Hochwasserentlastung, Teiche bis 3 m Dammhöhe über Sohle mit Hochwasserentlastungx
- Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren bis 5 m Dammhöhe über Sohle oder bis 100.000 m3 Speicherraumx
- Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren mit mehr als 100.000 m3 und weniger als 5.000.000 m3 Speicherraumx
- Hochwasserrückhaltebecken und Talsperren mit mehr als 5.000.000 m3 Speicherraumx
- Deich und Dammbautenx
- schwierige Deich- und Dammbautenx
- besonders schwierige Deich- und Dammbautenx
- einfache Pumpanlagen, Pumpwerke und Schöpfwerkex
- Pump- und Schöpfwerke, Sielex
- schwierige Pump- und Schöpfwerkex
- Einfache Durchlässex
- Durchlässe und Dükerx
- schwierige Durchlässe und Dükerx
- Besonders schwierige Durchlässe und Dükerx
- einfache feste Wehrex
- feste Wehrex
- einfache bewegliche Wehrex
- bewegliche Wehrex
- einfache Sperrwerke und Sperrtorex
- Sperrwerkex
- Kleinwasserkraftanlagenx
- Wasserkraftanlagenx
- Schwierige Wasserkraftanlagen, zum Beispiel Pumpspeicherwerke oder Kavernenkraftwerkex
- Fangedämme, Hochwasserwändex
- Fangedämme, Hochwasserschutzwände in schwieriger Bauweisex
- eingeschwommene Senkkästen, schwierige Fangedämme, Wellenbrecherx
- Bootsanlegestellen mit Dalben, Leitwänden, Festmacher- und Fenderanlagen an stehenden Gewässernx
- Bootsanlegestellen mit Dalben, Leitwänden, Festmacher- und Fenderanlagen an fließenden Gewässern, einfache Schiffslösch- und -ladestellen, einfache Kaimauern und Piersx
- Schiffslösch- und -ladestellen, Häfen, jeweils mit Dalben, Leitwänden, Festmacher- und Fenderanlagen mit hohen Belastungen, Kaimauern und Piersx
- Schiffsanlege-, -lösch- und -ladestellen bei Tide oder Hochwasserbeeinflussung, Häfen bei Tide- und Hochwasserbeeinflussung, schwierige Kaimauern und Piersx
- Schwierige schwimmende Schiffsanleger, bewegliche Verladebrückenx
- Einfache Uferbefestigungenx
- Uferwände und -mauernx
- Schwierige Uferwände und -mauern, Ufer- und Sohlensicherung an Wasserstraßenx
- Schifffahrtskanäle mit Dalben, Leitwänden, bei einfachen Bedingungenx
- Schifffahrtskanäle mit Dalben, Leitwänden, bei schwierigen Bedingungen in Dammstrecken, mit Kreuzungsbauwerkenx
- Kanalbrückenx
- einfache Schiffsschleusen, Bootsschleusenx
- Schiffsschleusen bei geringen Hubhöhenx
- Schiffsschleusen bei großen Hubhöhen und Sparschleusenx
- Schiffshebewerkex
- Werftanlagen, einfache Docksx
- schwierige Docksx
- Schwimmdocksx

Gruppe 4 - Bauwerke und Anlagen für Ver- und Entsorgung
mit Gasen, Energieträgern, Feststoffen einschließlich wassergefährdenden Flüssigkeiten, ausgenommen Anlagen nach § 53 Absatz 2
Honorarzone
IIIIIIIVV
- Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase ohne Zwangspunktex
- Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase mit geringen Verknüpfungen und wenigen Zwangspunktenx
- Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase mit zahlreichen Verknüpfungen oder zahlreichen Zwangspunktenx
- Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase mit zahlreichen Verknüpfungen und zahlreichen Zwangspunktenx
- Industriell vorgefertigte einstufige Leichtflüssigkeitsabscheiderx
- Einstufige Leichtflüssigkeitsabscheiderx
- mehrstufige Leichtflüssigkeitsabscheiderx
- Leerrohrnetze mit wenigen Verknüpfungenx
- Leerrohrnetze mit zahlreichen Verknüpfungenx
- Handelsübliche Fertigbehälter für Tankanlagenx
- Pumpzentralen für Tankanlagen in Ortbetonbauweisex
- Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten in einfachen Fällenx

Gruppe 5 - Bauwerke und Anlagen der AbfallentsorgungHonorarzone
IIIIIIIVV
- Zwischenlager, Sammelstellen und Umladestationen offener Bauart für Abfälle oder Wertstoffe ohne Zusatzeinrichtungenx
- Zwischenlager, Sammelstellen und Umladestationen offener Bauart für Abfälle oder Wertstoffe mit einfachen Zusatzeinrichtungenx
- Zwischenlager, Sammelstellen und Umladestationen offener Bauart für Abfälle oder Wertstoffe, mit schwierigen Zusatzeinrichtungenx
- Einfache, einstufige Aufbereitungsanlagen für Wertstoffex
- Aufbereitungsanlagen für Wertstoffex
- Mehrstufige Aufbereitungsanlagen für Wertstoffex
- Einfache Bauschuttaufbereitungsanlagenx
- Bauschuttaufbereitungsanlagenx
- Bauschuttdeponien ohne besondere Einrichtungenx
- Bauschuttdeponienx
- Pflanzenabfall-Kompostierungsanlagen ohne besondere Einrichtungenx
- Biomüll-Kompostierungsanlagen, Pflanzenabfall-Kompostierungsanlagenx
- Kompostwerkex
- Hausmüll- und Monodeponienx
- Hausmülldeponien und Monodeponien mit schwierigen technischen Anforderungenx
- Anlagen zur Konditionierung von Sonderabfällenx
- Verbrennungsanlagen, Pyrolyseanlagenx
- Sonderabfalldeponienx
- Anlagen für Untertagedeponienx
- Behälterdeponienx
- Abdichtung von Altablagerungen und kontaminierten Standortenx
- Abdichtung von Altablagerungen und kontaminierten Standorten mit schwierigen technischen Anforderungenx
- Anlagen zur Behandlung kontaminierter Böden einschließlich Bodenluftx
- einfache Grundwasserdekontaminierungsanlagenx
- komplexe Grundwasserdekontaminierungsanlagenx

Gruppe 6 - konstruktive Ingenieurbauwerke für VerkehrsanlagenHonorarzone
IIIIIIIVV
- Lärmschutzwälle ausgenommen Lärmschutzwälle als Mittel der Geländegestaltungx
- Einfache Lärmschutzanlagenx
- Lärmschutzanlagenx
- Lärmschutzanlagen in schwieriger städtebaulicher Situationx
- Gerade Einfeldbrücken einfacher Bauartx
- Einfeldbrückenx
- Einfache Mehrfeld- und Bogenbrückenx
- Schwierige Einfeld-, Mehrfeld- und Bogenbrückenx
- Schwierige, längs vorgespannte Stahlverbundkonstruktionenx
- Besonders schwierige Brückenx
- Tunnel- und Tragbauwerkex
- Schwierige Tunnel- und Tragbauwerkex
- Besonders schwierige Tunnel- und Tragbauwerkex
- Untergrundbahnhöfex
- schwierige Untergrundbahnhöfex
- besonders schwierige Untergrundbahnhöfe und Kreuzungsbahnhöfex

Gruppe 7 - sonstige Einzelbauwerke
sonstige Einzelbauwerke ausgenommen Gebäude und Freileitungs- und Oberleitungsmaste
Honorarzone
IIIIIIIVV
- Einfache Schornsteinex
- Schornsteinex
- Schwierige Schornsteinex
- Besonders schwierige Schornsteinex
- Einfache Masten und Türme ohne Aufbautenx
- Masten und Türme ohne Aufbautenx
- Masten und Türme mit Aufbautenx
- Masten und Türme mit Aufbauten und Betriebsgeschossx
- Masten und Türme mit Aufbauten, Betriebsgeschoss und Publikumseinrichtungenx
- Einfache Kühltürmex
- Kühltürmex
- Schwierige Kühltürmex
- Versorgungsbauwerke und Schutzrohre in sehr einfachen Fällen ohne Zwangspunktex
- Versorgungsbauwerke und Schutzrohre mit zugehörigen Schächten für Versorgungssysteme mit wenigen Zwangspunktenx
- Versorgungsbauwerke mit zugehörigen Schächten für Versorgungssysteme unter beengten Verhältnissenx
- Versorgungsbauwerke mit zugehörigen Schächten in schwierigen Fällen für mehrere Medienx
- Flach gegründete, einzeln stehende Silos ohne Anbautenx
- Einzeln stehende Silos mit einfachen Anbauten, auch in Gruppenbauweisex
- Silos mit zusammengefügten Zellenblöcken und Anbautenx
- Schwierige Windkraftanlagenx
- Unverankerte Stützbauwerke bei geringen Geländesprüngen ohne Verkehrsbelastung als Mittel zur Geländegestaltung und zur konstruktiven Böschungssicherungx
- Unverankerte Stützbauwerke bei hohen Geländesprüngen mit Verkehrsbelastungen mit einfachen Baugrund-, Belastungs- und Geländeverhältnissenx
- Stützbauwerke mit Verankerung oder unverankerte Stützbauwerke bei schwierigen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissenx
- Stützbauwerke mit Verankerung und schwierigen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissenx
- Stützbauwerke mit Verankerung und ungewöhnlich schwierigen Randbedingungenx
- Schlitz- und Bohrpfahlwände, Trägerbohlwändex
- Einfache Traggerüste und andere einfache Gerüstex
- Traggerüste und andere Gerüstex
- Sehr schwierige Gerüste und sehr hohe oder weit gespannte Traggerüste, verschiebliche (Trag-)Gerüstex
- eigenständige Tiefgaragen, einfache Schacht- und Kavernenbauwerke, einfache Stollenbautenx
- schwierige eigenständige Tiefgaragen, schwierige Schacht- und Kavernenbauwerke, schwierige Stollenbauwerkex
- Besonders schwierige Schacht- und Kavernenbauwerkex

.

Grundleistungen im Leistungsbild Verkehrsanlagen, Besondere Leistungen, ObjektlisteAnlage 13 23
(zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5)

13.1 Leistungsbild Verkehrsanlagen

GrundleistungenBesondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
  1. Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
  2. Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie
    Beraten zum gesamten Leistungsbedarf
  3. Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  4. Ortsbesichtigung
  5. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Ermitteln besonderer, in den Normen nicht festgelegter Einwirkungen
  • Auswahl und Besichtigen ähnlicher Objekte
LPH 2 Vorplanung
  1. Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten
  2. Analysieren der Grundlagen
  3. Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich- rechtlichen Randbedingungen sowie Planungen
    Dritter
  4. Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung der Umweltverträglichkeit
  5. Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich
    Untersuchung von bis zu 3 Varianten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Darstellung und Bewertung unter Einarbeitung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
    Überschlägige verkehrstechnische Bemessung der Verkehrsanlage, Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage an kritischen Stellen nach Tabellenwerten
    Untersuchen der möglichen Schallschutzmaßnahmen, ausgenommen detaillierte schalltechnische Untersuchungen
  6. Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifischen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen
  7. Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlungen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung
  8. Mitwirken bei Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu 2 Terminen
  9. Überarbeiten des Planungskonzepts nach Bedenken und Anregungen
  10. Bereitstellen von Unterlagen als Auszüge aus der
    Voruntersuchung zur Verwendung für eine Raumverträglichkeitsprüfung
  11. Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
  12. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren
  • Erstellen von Leitungsbestandsplänen
  • Untersuchungen zur Nachhaltigkeit
  • Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
  • Wirtschaftlichkeitsprüfung
  • Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen
LPH 3 Entwurfsplanung
  1. Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorplanung durch zeichnerische Darstellung im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen
    Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Integration und Koordination der Fachplanungen
  2. Erläuterungsbericht unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  3. Fachspezifische Berechnungen ausgenommen Berechnungen aus anderen Leistungsbildern
  4. Ermitteln der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungsplans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzierung
  5. Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu drei Terminen, Überarbeiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Bedenken und Anregungen
  6. Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten
  7. Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
  8. Überschlägige Festlegung der Abmessungen von Ingenieurbauwerken
  9. Ermitteln der Schallimmissionen von der Verkehrsanlage nach Tabellenwerten; Festlegen der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen an der Verkehrsanlage, gegebenenfalls unter Einarbeitung der Ergebnisse detaillierter schalltechnischer Untersuchungen und Feststellen der Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen an betroffenen Gebäuden
  10. Rechnerische Festlegung des Objekts
  11. Darlegen der Auswirkungen auf Zwangspunkte
  12. Nachweis der Lichtraumprofile
  13. Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Berücksichtigung der Verkehrslenkung und der Aufrechterhaltung des Betriebs während der Bauzeit
  14. Bauzeiten- und Kostenplan
  15. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchungen
  • Detaillierte signaltechnische Berechnung
  • Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen
  • Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme (zum Beispiel Gebiets- und Artenschutz gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. Nr. L 206 vom 22.07.1992 S. 7)
  • Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung)
LPH 4 Genehmigungsplanung
  1. Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  2. Erstellen des Grunderwerbsplans und des Grunderwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  3. Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  4. Abstimmen mit Behörden
  5. Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließlich der Teilnahme an bis zu vier Erläuterungs-, Erörterungsterminen
  6. Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu 10 Kategorien
  • Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen
LPH 5 Ausführungsplanung
  1. Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung
  2. Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben einschließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben
  3. Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsreifen Lösung
  4. Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung
  • Objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung
  • Koordination des Gesamtprojekts
  • Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen
LPH 6 Vorbereiten der Vergabe
  1. Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  2. Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertragsbedingungen
  3. Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten
  4. Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen
  5. Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse
  6. Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  7. Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
  • detaillierte Planung von Bauphasen bei besonderen Anforderungen
LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe
  1. Einholen von Angeboten
  2. Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel
  3. Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an der Vergabe mitwirken
  4. Führen von Bietergesprächen
  5. Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation
    des Vergabeverfahrens
  6. Zusammenstellen der Vertragsunterlagen
  7. Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
  8. Mitwirken bei der Auftragserteilung
  • Prüfen und Werten von Nebenangeboten
LPH 8 Bauoberleitung
  1. Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koordinierung der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Übereinstimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mitwirken bei deren Freigabe
  2. Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans (Balkendiagramm)
  3. Veranlassen und Mitwirken daran, die ausführenden Unternehmen in Verzug zu setzen
  4. Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststellung mit der Auftragssumme
  5. Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lieferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwachung und anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Fertigen einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme
  6. Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
  7. Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
  8. Übergabe des Objekts
  9. Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprüche
  10. Zusammenstellen und Übergeben der Dokumentation des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften
  • Kostenkontrolle
  • Prüfen von Nachträgen
  • Erstellen eines Bauwerksbuchs
  • Erstellen von Bestandsplänen
  • Örtliche Bauüberwachung:
    • Plausibilitätsprüfung der Absteckung
    • Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
      • Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers
        in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung)
      • Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers
      • Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
      • Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
      • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel
      • Dokumentation des Bauablaufs
    • Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße
    • Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
    • Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
    • Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftragssumme
    • Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage
  • Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis
LPH 9 Objektbetreuung
  1. Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
  2. Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  3. Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist

13.2 Objektliste Verkehrsanlagen

Nachstehende Verkehrsanlagen werden in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet:

Objekte

Honorarzone
IIIIIIIVV
a) Anlagen des Straßenverkehrs
Außerörtliche Straßen
- ohne besondere Zwangspunkte oder im wenig bewegten Geländex
- mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Geländex
- mit vielen besonderen Zwangspunkten oder in stark bewegtem Geländex
- im Gebirgex
Innerörtliche Straßen und Plätze
- Anlieger- und Sammelstraßenx
- sonstige innerörtliche Straßen mit normalen verkehrstechnischen Anforderungen oder normaler städtebaulicher Situation (durchschnittliche Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung)x
- sonstige innerörtliche Straßen mit hohen verkehrstechnischen Anforderungen oder schwieriger städtebaulicher Situation (hohe Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung)x
- sonstige innerörtliche Straßen mit sehr hohen verkehrstechnischen Anforderungen oder sehr schwieriger städtebaulicher Situation (sehr hohe Anzahl Verknüpfungen mit der Umgebung)x
Wege
- im ebenen Gelände mit einfachen Entwässerungsverhältnissenx
- im bewegten Gelände mit einfachen Baugrund- und Entwässerungsverhältnissenx
- im bewegten Gelände mit schwierigen Baugrund- und Entwässerungsverhältnissenx
Plätze, Verkehrsflächen
- einfache Verkehrsflächen, Plätze außerortsx
- innerörtliche Parkplätzex
- verkehrsberuhigte Bereiche mit normalen städtebaulichen Anforderungenx
- verkehrsberuhigte Bereiche mit hohen städtebaulichen Anforderungenx
- Flächen für Güterumschlag Straße zu Straßex
- Flächen für Güterumschlag im kombinierten Ladeverkehrx
Tankstellen, Rastanlagen
- mit normalen verkehrstechnischen Anforderungenx
- mit hohen verkehrstechnischen Anforderungenx
Knotenpunkte
- einfach höhengleichx
- schwierig höhengleichx
- sehr schwierig höhengleichx
- einfach höhenungleichx
- schwierig höhenungleichx
- sehr schwierig höhenungleichx
b) Anlagen des Schienenverkehrs
Gleis und Bahnsteiganlagen der freien Strecke
- ohne Weichen und Kreuzungenx
- ohne besondere Zwangspunkte oder in wenig bewegtem Geländex
- mit besonderen Zwangspunkten oder in bewegtem Geländex
- mit vielen Zwangspunkten oder in stark bewegtem Geländex
Gleis- und Bahnsteiganlagen der Bahnhöfe
- mit einfachen Spurplänenx
- mit schwierigen Spurplänenx
- mit sehr schwierigen Spurplänenx
c) Anlagen des Flugverkehrs
- einfache Verkehrsflächen für Landeplätze, Segelfluggeländex
- schwierige Verkehrsflächen für Landeplätze, einfache Verkehrsflächen für Flughäfenx
- schwierige Verkehrsflächen für Flughäfenx

.

Grundleistungen im Leistungsbild Tragwerksplanung, Besondere Leistungen, ObjektlisteAnlage 14
(zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2)

14.1 Leistungsbild Tragwerksplanung

GrundleistungenBesondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
  1. Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner
  2. Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden Planungsabsichten
  3. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
LPH 2 Vorplanung (Projekt- u. Planungsvorbereitung)
  1. Analysieren der Grundlagen
  2. Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchsfähigkeit und der Wirtschaftlichkeit
  3. Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsart
  4. Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
  5. Mitwirken bei der Kostenschätzung und bei der Terminplanung
  6. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen
  • Aufstellen eines Lastenplans, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung
  • Vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentlicher tragender Teile
  • Vorläufige nachprüfbare Berechnung der Gründung
LPH 3 Entwurfsplanung (System- u. Integrationsplanung)
  1. Erarbeiten der Tragwerkslösung, unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichnerischer Darstellung
  2. Überschlägige statische Berechnung und Bemessung
  3. Grundlegende Festlegungen der konstruktiven Details und Hauptabmessungen des Tragwerks für zum Beispiel Gestaltung der tragenden Querschnitte, Aussparungen und Fugen; Ausbildung der Auflager- und Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel
  4. Überschlägiges Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau
  5. Mitwirken bei der Objektbeschreibung bzw. beim Erläuterungsbericht
  6. Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
  7. Mitwirken bei der Kostenberechnung und bei der Terminplanung Grundleistungen
  8. Mitwirken beim Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
  9. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung wesentlich tragender Teile
  • Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung der Gründung
  • Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkonstruktionen, zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails
  • Vorgezogene Stahl- oder Holzmengenermittlung des Tragwerks und der kraftübertragenden Verbindungsteile für eine Ausschreibung, die ohne Vorliegen von Ausführungsunterlagen durchgeführt wird
  • Nachweise der Erdbebensicherung
LPH 4 Genehmigungsplanung
  1. Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen für das Tragwerk unter Berücksichtigung der vorgegebenen bauphysikalischen Anforderungen
  2. Bei Ingenieurbauwerken: Erfassen von normalen Bauzuständen
  3. Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk oder Eintragen der statischen Positionen, der Tragwerksabmessungen, der Verkehrslasten, der Art und Güte der Baustoffe und der Besonderheiten der Konstruktionen in die Entwurfszeichnungen des Objektplaners
  4. Zusammenstellen der Unterlagen der Tragwerksplanung zur Genehmigung
  5. Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle
  6. Vervollständigen und Berichtigen der Berechnungen und Pläne
  • Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung)
  • Statische Berechnung und zeichnerische Darstellung für Bergschadenssicherungen und Bauzustände bei Ingenieurbauwerken, soweit diese Leistungen über das Erfassen von normalen Bauzuständen hinausgehen
  • Zeichnungen mit statischen Positionen und den Tragwerksabmessungen, den Bewehrungsquerschnitten, den Verkehrslasten und der Art und Güte der Baustoffe sowie Besonderheiten der Konstruktionen zur Vorlage bei der bauaufsichtlichen Prüfung anstelle von Positionsplänen
  • Aufstellen der Berechnungen nach militärischen Lastenklassen (MLC)
  • Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbauwerken, in denen das statische System von dem des Endzustands abweicht
  • Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen (zum Beispiel Fassaden)
LPH 5 Ausführungsplanung
  1. Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen
  2. Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertig gestellten Ausführungspläne des Objektplaners
  3. Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und Verlegeanweisungen, zum Beispiel Bewehrungspläne, Stahlbau- oder Holzkonstruktionspläne mit Leitdetails (keine Werkstattzeichnungen)
  4. Aufstellen von Stahl- oder Stücklisten als Ergänzung zur zeichnerischen Darstellung der Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung
  5. Fortführen der Abstimmung mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle
  • Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau
  • Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau einschließlich Stücklisten, Elementpläne für Stahlbetonfertigteile einschließlich Stahl- und Stücklisten
  • Berechnen der Dehnwege, Festlegen des Spannvorganges und Erstellen der Spannprotokolle im Spannbetonbau
  • Rohbauzeichnungen im Stahlbetonbau, die auf der Baustelle nicht der Ergänzung durch die Pläne des Objektplaners bedürfen
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
  1. Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau als Ergebnis der Ausführungsplanung und als Beitrag zur Mengenermittlung des Objektplaners
  2. Überschlägiges Ermitteln der Mengen der konstruktiven Stahlteile und statisch erforderlichen Verbindungs- und Befestigungsmittel im Ingenieurholzbau
  3. Mitwirken beim Erstellen der Leistungsbeschreibung als Ergänzung zu den Mengenermittlungen als Grundlage für das Leistungsverzeichnis des Tragwerks
  • Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners x
  • Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten des Objektplaners
  • Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks

_____
x) diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm Grundleistung. In diesem Fall entfallen die Grundleistungen dieser Leistungsphase

LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
  • Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebote Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Objektplaners
  • Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Neben-angeboten
  • Mitwirken beim Kostenanschlag nach DIN 276 oder anderer Vorgaben des Auftraggebers aus Einheitspreisen oder Pauschalangeboten
LPH 8 Objektüberwachung
  • Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
  • Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensicherungen
  • Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie Auswertung der Güteprüfungen
  • Betontechnologische Beratung
  • Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen
LPH 9 Dokumentation und Objektbetreuung
  • Baubegehung zur Feststellung und Überwachung von die Standsicherheit betreffenden Einflüssen

14.2 Objektliste Tragwerksplanung

Nachstehende Tragwerke können in der Regel folgenden Honorarzonen zugeordnet werden:

Honorarzone
IIIIIIIVV
Bewertungsmerkmale zur Ermittlung der Honorarzone bei der Tragwerksplanung
- Tragwerke mit sehr geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere einfache statisch bestimmte ebene Tragwerke aus Holz, Stahl, Stein oder unbewehrtem Beton mit ruhenden Lasten, ohne Nachweis horizontaler Aussteifungx
- Tragwerke mit geringem Schwierigkeitsgrad, insbesondere statisch bestimmte ebene Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten ohne Vorspann- und Verbundkonstruktionen, mit vorwiegend ruhenden Lastenx
- Tragwerke mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere schwierige statisch bestimmte und statisch unbestimmte ebene Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten und ohne Gesamtstabilitätsuntersuchungenx
- Tragwerke mit hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere statisch und konstruktiv schwierige Tragwerke in gebräuchlichen Bauarten und Tragwerke, für deren Standsicherheit- und Festigkeitsnachweis schwierig zu ermittelnde Einflüsse zu berücksichtigen sindx
- Tragwerke mit sehr hohem Schwierigkeitsgrad, insbesondere statisch und konstruktiv ungewöhnlich schwierige Tragwerkex
Stützwände, Verbau
- unverankerte Stützwände zur Abfangung von Geländesprüngen bis 2 m Höhe und konstruktive Böschungssicherungen bei einfachen Baugrund-, Belastungs- und Geländeverhältnissenx
- Sicherung von Geländesprüngen bis 4 m Höhe ohne Rückverankerungen bei einfachen Baugrund-, Belastungs- und Geländeverhältnissen wie z.B. Stützwände, Uferwände, Baugrubenverbautenx
- Sicherung von Geländesprüngen ohne Rückverankerungen bei schwierigen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissen oder mit einfacher Rückverankerung bei einfachen Baugrund-, Belastungs- oder Geländeverhältnissen wie z.B. Stützwände, Uferwände, Baugrubenverbautenx
- schwierige, verankerte Stützwände, Baugrubenverbauten oder Uferwändex
- Baugrubenverbauten mit ungewöhnlich schwierigen Randbedingungenx
Gründung
- Flachgründungen einfacher Artx
- Flachgründungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, ebene und räumliche Pfahlgründungen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgradx
- schwierige Flachgründungen, schwierige ebene und räumliche Pfahlgründungen, besondere Gründungsverfahren, Unterfahrungenx
Mauerwerk
- Mauerwerksbauten mit bis zur Gründung durchgehenden tragenden Wänden ohne Nachweis horizontaler Aussteifungx
- Tragwerke mit Abfangung der tragenden beziehungsweise aussteifenden Wändex
- Konstruktionen mit Mauerwerk nach Eignungsprüfung (Ingenieurmauerwerk)x
Gewölbe
- einfache Gewölbex
- schwierige Gewölbe und Gewölbereihenx
Deckenkonstruktionen, Flächentragwerke
- Deckenkonstruktionen mit einfachem Schwierigkeitsgrad, bei vorwiegend ruhenden Flächenlastenx
- Deckenkonstruktionen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgradx
- schiefwinklige Einfeldplattenx
- schiefwinklige Mehrfeldplattenx
- schiefwinklig gelagerte oder gekrümmte Trägerx
- schiefwinklig gelagerte, gekrümmte Trägerx
- Trägerroste und orthotrope Platten mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgradx
- schwierige Trägerroste und schwierige orthotrope Plattenx
- Flächentragwerke (Platten, Scheiben) mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgradx
- schwierige Flächentragwerke (Platten, Scheiben, Faltwerke, Schalen)x
- einfache Faltwerke ohne Vorspannungx
Verbund-Konstruktionen
- einfache Verbundkonstruktionen ohne Berücksichtigung des Einflusses von Kriechen und Schwindenx
- Verbundkonstruktionen mittlerer Schwierigkeitx
- Verbundkonstruktionen mit Vorspannung durch Spannglieder oder andere Maßnahmenx
Rahmen- und Skelettbauten
- ausgesteifte Skelettbautenx
- Tragwerke für schwierige Rahmen- und Skelettbauten sowie turmartige Bauten, bei denen der Nachweis der Stabilität und Aussteifung die Anwendung besonderer Berechnungsverfahren erfordertx
- einfache Rahmentragwerke ohne Vorspannkonstruktionen und ohne Gesamtstabilitätsuntersuchungenx
- Rahmentragwerke mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgradx
- schwierige Rahmentragwerke mit Vorspannkonstruktionen und Stabilitätsuntersuchungenx
Räumliche Stabwerke
- räumliche Stabwerke mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgradx
- schwierige räumliche Stabwerkex
Seilverspannte Konstruktionen
- einfache seilverspannte Konstruktionenx
- seilverspannte Konstruktionen mit durchschnittlichem bis sehr hohem Schwierigkeitsgradx
Konstruktionen mit Schwingungsbeanspruchung
- Tragwerke mit einfachen Schwingungsuntersuchungenx
- Tragwerke mit Schwingungsuntersuchungen mit durchschnittlichem bis sehr hohem Schwierigkeitsgradx
Besondere Berechnungsmethoden
- schwierige Tragwerke, die Schnittgrößenbestimmungen nach der Theorie II. Ordnung erfordernx
- ungewöhnlich schwierige Tragwerke, die Schnittgrößenbestimmungen nach der Theorie II. Ordnung erfordernx
- schwierige Tragwerke in neuen Bauartenx
- Tragwerke mit Standsicherheitsnachweisen, die nur unter Zuhilfenahme modellstatischer Untersuchungen oder durch Berechnungen mit finiten Elementen beurteilt werden könnenx
- Tragwerke, bei denen die Nachgiebigkeit der Verbindungsmittel bei der Schnittkraftermittlung zu berücksichtigen istx
Spannbeton
- einfache, äußerlich und innerlich statisch bestimmte und zwängungsfrei gelagerte vorgespannte Konstruktionenx
- vorgespannte Konstruktionen mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgradx
- vorgespannte Konstruktionen mit hohem bis sehr hohem Schwierigkeitsgradx
Trag-Gerüste
- einfache Traggerüste und andere einfache Gerüste für Ingenieurbauwerkex
- schwierige Traggerüste und andere schwierige Gerüste für Ingenieurbauwerkex
- sehr schwierige Traggerüste und andere sehr schwierige Gerüste für Ingenieurbauwerke, zum Beispiel weit gespannte oder hohe Traggerüstex

.

Grundleistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung, Besondere Leistungen, ObjektlisteAnlage 15
(zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3)

15.1 Grundleistungen und Besondere Leistungen im Leistungsbild Technische Ausrüstung

GrundleistungenBesondere Leistungen
LPH 1 Grundlagenermittlung
  1. Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers im Benehmen mit dem Objektplaner
  2. Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenenfalls zur technischen Erschließung
  3. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nutzungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele und einschränkenden Gegebenheiten (Kosten-, Termine und andere Rahmenbedingungen) des Bauherrn und wichtiger Beteiligter
  • Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile
  • Datenerfassung, Analysen und Optimierungsprozesse im Bestand
  • Durchführen von Verbrauchsmessungen
  • Endoskopische Untersuchungen
  • Mitwirken bei der Ausarbeitung von Auslobungen und bei Vorprüfungen für Planungswettbewerbe
LPH 2 Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
  1. Analysieren der Grundlagen
    Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten
  2. Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu gehören zum Beispiel: Vordimensionieren der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf
  3. Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage
  4. Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen
  5. Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur
  6. Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung
  7. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches
  • Durchführen von Versuchen und Modellversuchen
LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
  1. Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf
  2. Festlegen aller Systeme und Anlagenteile
  3. Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z.B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen
    Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen
    Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen
    Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen
  4. Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen)
  5. Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit
  6. Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung
  7. Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
  8. Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für Stoffbilanzen, etc.
  • Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage
  • Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis
  • Berechnung von Lebenszykluskosten
  • Detaillierte Schadstoffemissionsberechnung für die ausgewählte Anlage
  • Detaillierter Nachweis von Schadstoffemissionen
  • Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brandschutzmatrix
  • Fortschreiben des technischen Teils des Raumbuches
  • Auslegung der technischen Systeme bei Ingenieurbauwerken nach Maschinenrichtlinie
  • Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
  • Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung
  • Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Gebäuden, Bauteilen, Räumen und Freiräumen
LPH 4 Genehmigungsplanung
  1. Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden
  2. Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
LPH 5 Ausführungsplanung
  1. Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung
  2. Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile
    Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne)
    Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten
    Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern
  3. Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen
  4. Fortschreibung des Terminplans
  5. Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den
    Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen
  6. Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
  • Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Tragwerksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung
  • Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestellten Betriebsmitteln und Maschinen (Maschinenanschlussplanung) mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Produktionseinrichtungen)
  • Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (zum Beispiel bei Sichtbeton oder Fertigteilen)
  • Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, zum Beispiel Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen
  • Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe
  1. Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  2. Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke
  3. Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten
  4. Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse
  5. Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung
  6. Zusammenstellen der Vergabeunterlagen
  • Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation
  • Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit von bestehenden Regelwerken abweichend
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe
  1. Einholen von Angeboten
  2. Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
  3. Führen von Bietergesprächen
  4. Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung
  5. Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren
  6. Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung
  • Prüfen und Werten von Nebenangeboten
  • Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Angeboten (Claimabwehr)
LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation
  1. Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  2. Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten
  3. Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm)
  4. Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch)
  5. Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise
  6. Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen
  7. Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise
  8. Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnungen der ausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag
  9. Kostenfeststellung
  10. Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfungen
  11. fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von
    Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung
  12. Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran
  13. Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung
  14. Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung
  15. Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
  16. Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts
  • Durchführen von Leistungsmessungen und Funktionsprüfungen
  • Werksabnahmen
  • Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel
    Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand
  • Erstellen von Rechnungsbelegen anstelle der ausführenden Firmen, zum Beispiel Aufmaß
  • Schlussrechnung (Ersatzvornahme)
  • Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (zum Beispiel Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) oder computer-aided Facility Management-Konzepte
  • Planung der Hilfsmittel für Reparaturzwecke
LPH 9 Objektbetreuung
  1. Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
  2. Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  3. Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
  • Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungsphase, Mitwirkung bei den jährlichen Verbrauchsmessungen aller Medien
  • Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Senkung des Medien- und Energieverbrauches

Anlage 15.2 Objektliste

Honorarzone
IIIIII
Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- oder Gasanlagen
  • Anlagen mit kurzen einfachen Netzen
x
  • Abwasser-, Wasser-, Gas- oder sanitärtechnische Anlagen mit verzweigten Netzen, Trinkwasserzirkulationsanlagen, Hebeanlagen, Druckerhöhungsanlagen
x
  • Anlagen zur Reinigung, Entgiftung oder Neutralisation von Abwasser, Anlagen zur biologischen, chemischen oder physikalischen Behandlung von Wasser, Anlagen mit besonderen hygienischen Anforderungen oder neuen Techniken (zum Beispiel Kliniken, Alten- oder Pflegeeinrichtungen)
  • Gasdruckreglerstationen, mehrstufige Leichtflüssigkeitsabscheider
x
Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen
  • Einzelheizgeräte, Etagenheizung
x
  • Gebäudeheizungsanlagen, mono- oder bivalente Systeme (zum Beispiel Solaranlage zur Brauchwassererwärmung, Wärmepumpenanlagen)
  • Flächenheizungen
  • Hausstationen
  • verzweigte Netze
x
  • Multivalente Systeme
  • Systeme mit Kraft-Wärme-Kopplung, Dampfanlagen, Heißwasseranlagen, Deckenstrahlheizungen (zum Beispiel Sport- oder Industriehallen)
x
Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen
  • Einzelabluftanlagen
x
  • Lüftungsanlagen mit einer thermodynamischen Luftbehandlungsfunktion (zum Beispiel Heizen), Druckbelüftung
x
  • Lüftungsanlagen mit mindestens zwei thermodynamischen Luftbehandlungsfunktionen (zum Beispiel Heizen oder Kühlen), Teilklimaanlagen, Klimaanlagen
  • Anlagen mit besonderen Anforderungen an die Luftqualität (zum Beispiel Operationsräume)
  • Kühlanlagen, Kälteerzeugungsanlagen ohne Prozesskälteanlagen
  • Hausstationen für Fernkälte, Rückkühlanlagen
x
Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen
  • Niederspannungsanlagen mit bis zu zwei Verteilungsebenen ab Übergabe EVU einschließlich Beleuchtung oder Sicherheitsbeleuchtung mit Einzelbatterien
  • Erdungsanlagen
x
  • Kompakt-Transformatorenstationen, Eigenstromerzeugungsanlagen (zum Beispiel zentrale Batterie- oder unterbrechungsfreie Stromversorgungsanlagen, Photovoltaik-Anlagen)
  • Niederspannungsanlagen mit bis zu drei Verteilebenen ab Übergabe EVU einschließlich Beleuchtungsanlagen
  • zentrale Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  • Niederspannungsinstallationen einschließlich Bussystemen
  • Blitzschutz- oder Erdungsanlagen, soweit nicht in HZ I oder HZ III erwähnt
  • Außenbeleuchtungsanlagen
x
  • Hoch- oder Mittelspannungsanlagen, Transformatorenstationen, Eigenstromversorgungsanlagen mit besonderen Anforderungen (zum Beispiel Notstromaggregate, Blockheizkraftwerke, dynamische unterbrechungsfreie Stromversorgung)
  • Niederspannungsanlagen mit mindestens vier Verteilebenen oder mehr als 1.000 A Nennstrom
  • Beleuchtungsanlagen mit besonderen Planungsanforderungen (zum Beispiel Lichtsimulationen in aufwendigen Verfahren für Museen oder Sonderräume)
x
  • Blitzschutzanlagen mit besonderen Anforderungen (zum Beispiel für Kliniken, Hochhäuser, Rechenzentren)
x
Anlagengruppe 5 Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen
  • Einfache Fernmeldeinstallationen mit einzelnen Endgeräten
x
  • Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen, soweit nicht in HZ I oder HZ III erwähnt
x
  • Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen mit besonderen Anforderungen (zum Beispiel Konferenz- oder Dolmetscheranlagen, Beschallungsanlagen von Sonderräumen, Objektüberwachungsanlagen, aktive Netzwerkkomponenten, Fernübertragungsnetze, Fernwirkanlagen, Parkleitsysteme)
x
Anlagengruppe 6 Förderanlagen
  • Einzelne Standardaufzüge, Kleingüteraufzüge, Hebebühnen
x
  • Aufzugsanlagen, soweit nicht in Honorarzone I oder III erwähnt, Fahrtreppen oder Fahrsteige, Krananlagen, Ladebrücken, Stetigförderanlagen
x
  • Aufzugsanlagen mit besonderen Anforderungen, Fassadenaufzüge, Transportanlagen mit mehr als zwei Sende- oder Empfangsstellen
x
Anlagengruppe 7 Nutzungsspezifische oder verfahrenstechnische Anlagen
7.1. Nutzungsspezifische Anlagen
  • Küchentechnische Geräte, zum Beispiel für Teeküchen
x
  • Küchentechnische Anlagen, zum Beispiel Küchen mittlerer Größe, Aufwärmküchen, Einrichtungen zur Speise- oder Getränkeaufbereitung, -ausgabe oder -lagerung (keine Produktionsküche) einschließlich zugehöriger Kälteanlagen
x
  • Küchentechnische Anlagen, zum Beispiel Großküchen, Einrichtungen für Produktionsküchen einschließlich der Ausgabe oder Lagerung sowie der zugehörigen Kälteanlagen, Gewerbekälte für Großküchen, große Kühlräume oder Kühlzellen
x
  • Wäscherei- oder Reinigungsgeräte, zum Beispiel für Gemeinschaftswaschküchen
x
  • Wäscherei- oder Reinigungsanlagen, zum Beispiel Wäschereieinrichtungen für Waschsalons
x
  • Wäscherei- oder Reinigungsanlagen, zum Beispiel chemische oder physikalische Einrichtungen für Großbetriebe
x
  • Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Einzelpraxen der Allgemeinmedizin
x
  • Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Gruppenpraxen der Allgemeinmedizin oder Einzelpraxen der Fachmedizin, Sanatorien, Pflegeeinrichtungen, Krankenhausabteilungen, Laboreinrichtungen für Schulen
x
  • Medizin- oder labortechnische Anlagen, zum Beispiel für Kliniken, Institute mit Lehr- oder Forschungsaufgaben, Laboratorien, Fertigungsbetriebe
x
  • Feuerlöschgeräte, zum Beispiel Handfeuerlöscher
x
  • Feuerlöschanlagen, zum Beispiel manuell betätigte Feuerlöschanlagen
x
  • Feuerlöschanlagen, zum Beispiel selbsttätig auslösende Anlagen
x
  • Entsorgungsanlagen, zum Beispiel Abwurfanlagen für Abfall oder Wäsche,
x
  • Entsorgungsanlagen, zum Beispiel zentrale Entsorgungsanlagen für Wäsche oder Abfall, zentrale Staubsauganlagen
x
  • Bühnentechnische Anlagen, zum Beispiel technische Anlagen für Klein- oder Mittelbühnen
x
  • Bühnentechnische Anlagen, zum Beispiel für Großbühnen
x
  • Medienversorgungsanlagen, zum Beispiel zur Erzeugung, Lagerung, Aufbereitung oder Verteilung medizinischer oder technischer Gase, Flüssigkeiten oder Vakuum
x
  • Badetechnische Anlagen, zum Beispiel Aufbereitungsanlagen, Wellenerzeugungsanlagen, höhenverstellbare Zwischenböden
x
  • Prozesswärmeanlagen, Prozesskälteanlagen, Prozessluftanlagen, zum Beispiel Vakuumanlagen, Prüfstände, Windkanäle, industrielle Ansauganlagen
x
  • Technische Anlagen für Tankstellen, Fahrzeugwaschanlagen
x
  • Lagertechnische Anlagen, zum Beispiel Regalbediengeräte (mit zugehörigen Regalanlagen), automatische Warentransportanlagen
x
  • Taumittelsprühanlagen oder Enteisungsanlagen
x
  • Stationäre Enteisungsanlagen für Großanlagen, zum Beispiel Flughäfen
x
7.2. Verfahrenstechnische Anlagen
  • Einfache Technische Anlagen der Wasseraufbereitung (zum Beispiel Belüftung, Enteisenung, Entmanganung, chemische Entsäuerung, physikalische Entsäuerung)
x
  • Technische Anlagen der Wasseraufbereitung (zum Beispiel Membranfiltration, Flockungsfiltration, Ozonierung, Entarsenierung, Entaluminierung, Denitrifikation)
x
  • Einfache Technische Anlagen der Abwasserreinigung (zum Beispiel gemeinsame aerobe Stabilisierung)
x
  • Technische Anlagen der Abwasserreinigung (zum Beispiel für mehrstufige Abwasserbehandlungsanlagen)
x
  • Einfache Schlammbehandlungsanlagen (zum Beispiel Schlammabsetzanlagen mit mechanischen Einrichtungen)
x
  • Anlagen für mehrstufige oder kombinierte Verfahren der Schlammbehandlung
x
  • Einfache Technische Anlagen der Abwasserableitung
x
  • Technische Anlagen der Abwasserableitung
x
  • Einfache Technische Anlagen der Wassergewinnung, -förderung, -speicherung
x
  • Technische Anlagen der Wassergewinnung, -förderung, -speicherung
x
  • Einfache Regenwasserbehandlungsanlagen
x
  • Einfache Anlagen für Grundwasserdekontaminierungsanlagen
x
  • Komplexe Technische Anlagen für Grundwasserdekontaminierungsanlagen
x
  • Einfache Technische Anlagen für die Ver- und Entsorgung mit Gasen (zum Beispiel Odorieranlage)
x
  • Einfache Technische Anlagen für die Ver- und Entsorgung mit Feststoffen
x
  • Technische Anlagen für die Ver- und Entsorgung mit Feststoffen
x
  • Einfache Technische Anlagen der Abfallentsorgung (zum Beispiel für Kompostwerke, Anlagen zur Konditionierung von Sonderabfällen, Hausmülldeponien oder Monodeponien für Sonderabfälle, Anlagen für Untertagedeponien, Anlagen zur Behandlung kontaminierter Böden)
x
  • Technische Anlagen der Abfallentsorgung (zum Beispiel für Verbrennungsanlagen, Pyrolyseanlagen, mehrfunktionale Aufbereitungsanlagen für Wertstoffe)
x
Anlagengruppe 8 Gebäudeautomation
  • Herstellerneutrale Gebäudeautomationssysteme oder Automationssysteme mit anlagengruppenübergreifender Systemintegration
x
UWS Umweltmanagement GmbHENDEFrame öffnen