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Gesetz zu dem Strafrechtsübereinkommen des Europarats vom 27. Januar 1999 über Korruption und dem Zusatzprotokoll vom 15. Mai 2003 zum Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption
Vom 14. Dezember 2016
(BGBl. II Nr. 35 vom 19.12.2016 S. 1322)
Zum Übereinkommen / Zusatzprotokoll
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
(1) Folgenden völkerrechtlichen Verträgen wird zugestimmt:
(2) Die Verträge werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Im Bundesgesetzblatt sind bekannt zu geben
Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
ENDE |